Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Singlehäuser: Raumwunder auf kleiner Wohnfläche:

Wer gerne allein lebt und sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, für den eignet sich ein Singlehaus besonders gut. Auch Paare, die auf kleinem Raum gut miteinander leben können und bei denen keine Kinderplanung ansteht, können mit der durchschnittlichen Grundfläche von 40 bis 45 Quadratmetern gut auskommen. Wer etwas mehr Wohnfläche braucht, kauft ein zweistöckiges Singlehaus und verdoppelt die Fläche auf 80 bis 90 Quadratmeter. Singlehäuser zeichnen sich durch ein offenes Wohnkonzept aus. Meistens besteht die komplette Etage aus einem Wohn- und Essbereich mit integrierter Küche. Viele Möbelhersteller bieten eine spezielle Inneneinrichtung für Singlehäuser an. So lässt sich der Platz im Wohn- und Lebensraum durch moderne Schrankbetten, hochwertige ausziehbare Schlafsofas oder einem Sekretär, der sich zu einem großen Arbeitsplatz umbauen lässt, bestens ausnutzen. Mit Raumteilern und Schiebegardinen können Bewohner bei Bedarf für Privatsphäre sorgen. Singlehäuser werden oftmals von Fertighausherstellern in großen Stückzahlen produziert und haben eine kurze Fertigstellungszeit. Als Neubauimmobilien sind sie nach den neusten Energiestandards hergestellt und lassen sich aus unterschiedlichen Materialien errichten. Allerdings sollten sich Kaufinteressenten vorab über das Thema Barrierefreiheit Gedanken machen. Zu beachten ist, dass zweistöckige Singlehäuser meist über enge Treppen verfügen und nicht alle Aspekte der Barrierefreiheit erfüllen. Allerdings bieten einige Hersteller auch spezielle barrierefreie Modelle ihrer Singlehäuser an. Quelle: Fertighauswelt © fotolia.de

Studie: Studentisches Wohnen Deutschland – Der Markt im Überblick:

Der Immobilienmarkt im Bereich Studentisches Wohnen wächst kontinuierlich. So ist zwischen den Jahren 2010 und 2019 das Angebot von privaten Investoren an Wohnplätzen in Studentenwohnanlagen, gemessen an den Studierendenzahlen in den dreißig größten Städten in Deutschland, um mehr als 25 Prozent gestiegen. Dies geht aus der Dezemberanalyse 2019 „Studentisches Wohnen Deutschland – Der Markt im Überblick“ des Immobiliendienstleisters savillis hervor. Vor allem Einzelapartments sind unter Studenten sehr beliebt. Aufgrund der hohen Bau- und Grundstückskosten sowie des regen Wettbewerbs um attraktive Grundstücke werden laut Analysen von savillis, in Neubauprojekten etwa zwei Drittel der Betten zu einer All-In-Miete von über 500 Euro angeboten. In Bestandsimmobilien verteilen sich die Mieten etwa zu gleichen Teilen auf All-In-Mieten für über und unter 500 Euro. Insgesamt 26 Prozent des Bestandes an Betten von Privatanbietern kosten mehr als 600 Euro Miete im Monat. Die Neubautätigkeit von privaten Investoren im Bereich Studentisches Wohnen wird auch in diesem Jahr weiterhin ansteigen. Für das Jahr 2020 planen Privatanbieter weitere 8.700 Wohnplätze für Studenten und würden demnach einen Marktanteil von einem Drittel erreichen. Der Bau von weiteren 11.000 Wohnplätzen ist von öffentlichen und gemeinnützigen Trägern vorgesehen. Ebenso ist bei der Planung und Umsetzung von Wohnbauprojekten zu verzeichnen, dass eine Großzahl von Studentenwohnheimen in Städten außerhalb der Metropolen, wie beispielsweise Dortmund und Hannover, entstehen. Quelle: savillis © fotolia.de

Ratgeber: Wohnen im Baudenkmal:

Der Verband privater Bauherren e. V. (VPB) hat für Bauherren und Immobilienkäufer einen Ratgeber zum Thema „Wohnen im Baudenkmal“ herausgegeben. Ob zu Lofts umgebaute Hallen, Fachwerk- oder Arbeiterhäuser sowie Landhäuser im Jugendstil, Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, haben einen besonderen Charme und sind sehr beliebt. Doch die Sanierung von Baudenkmälern ist aufwendiger und kostspieliger als von anderen Immobilien. Um die historischen Gebäude zu erhalten, unterstützt der Staat Eigentümer bei der Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen. So können Besitzer bei der Einkommensteuer zahlreiche Sanierungsmaßnahmen an der Immobilie sowie Arbeiten, die für die Bewohnbarkeit und Benutzbarkeit des Baudenkmals notwendig sind, steuerlich abschreiben. Der Ratgeber führt aus, zu welchem Prozentsatz die Steuervorteile greifen und über welchen Zeitraum sie sich erstrecken können. Ebenso erläutert der VPB-Ratgeber, welchen Herausforderungen sich Eigentümer stellen müssen, wenn sie ihre unter Denkmalschutz stehende Immobilie energetisch sanieren möchten. Denn Maßnahmen, wie beispielsweise eine Dämmung der Außenwände, stehen in einem Interessenskonflikt mit den Anforderungen des Denkmalschutzes und den Auflagen der Behörden. Deshalb ist sowohl im Bereich Steuererleichterungen als auch bei der energetischen Sanierung die Kommunikation mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde sowie einem Sachverständigen unumgänglich. Der Ratgeber kann auf der Internetseite des VPB kostenlos heruntergeladen werden. Quelle: VPB © photodune.net

Deutsche Energie-Agentur: Gebäudereport Kompakt 2019:

In Deutschland gibt es 21,7 Millionen Wohn- und Nichtwohngebäude, die eine wichtige Rolle in der Energiepolitik und der Energiewende spielen. In dem „dena-Gebäudereport Kompakt 2019“ publiziert die Deutsche Energie-Agentur Zahlen und Statistiken zum Thema Energieeffizienz im Gebäudebestand in Deutschland und beleuchtet die Themenbereiche Gebäudebestand, Energieverbrauch, Gebäudeeffizienz und Klimapolitik. Auch wenn das Klimaschutzprogramm 2030 eine gute Grundlage für die Energiewende in Gebäuden schafft, müssen auch in Zukunft weitere Maßnahmen verfolgt werden, um die Energie- und Klimaziele zu erreichen. Dabei spielt vor allem die Sanierung von älteren Gebäuden eine wichtige Rolle. So kann die Dämmung von Außenwänden und Dächern, der Einbau von neuen Fenstern sowie der Austausch von alten Heizungen, für den es auch staatliche Förderungen gibt, die Energiebilanz in Gebäuden auch weiterhin steigern. Wünschenswert ist, laut Analysen des dena-Gebäudereports, ein Anstieg der Sanierungsrate von einem auf anderthalb Prozent. Ebenso beleuchtet der Gebäudereport in den Themenfeldern Gebäudeeffizienz und Klimapolitik, welche innovativen Technologien und Geschäftsmodelle genutzt werden müssen und welche politischen Maßnahmen notwendig sind, um die gesetzten Klimaziele bis 2030 auch tatsächlich zu erreichen. Der „dena-Gebäudereport Kompakt 2019“ kann auf der Internetseite von der Deutschen Energie-Agentur heruntergeladen oder kostenlos als Print-Format bestellt werden. Quelle: dena © photodune.net

Urteil: Reparaturkosten an Erbschaftsimmobilie:

Der Miterbe eines Zweifamilienhauses möchte die Reparaturkosten, die durch das Auslaufen von Heizöl aus dem Öltank der Heizung in der geerbten Immobilie entstanden sind, vor dem Finanzamt in der Erbschaftssteuer geltend machen. Demnach sollen sie als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden. Das Finanzamt lehnt die Forderung nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) ab, denn Reparaturkosten gelten laut Behörde nicht als abzugsfähige Schulden. Der Erbe klagt gegen die Entscheidung der Finanzbehörden, bleibt jedoch mit seiner Klage, auch nach der Revision, erfolglos (AZ II R 33/15). Der Bundesfinanzhof (BFH) erläutert, dass die Beseitigung von Schäden an einer vererbten Immobilie, die erst nach dem Tod des Eigentümers entstehen, die Schulden des Erblassers sind und nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden können. Eine Ausnahme ist, wenn der Erblasser bereits zu Lebzeiten von öffentlicher oder privatrechtlicher Seite dazu aufgefordert wurde, diese zu beseitigen. Quelle: BFH © fotolia.de

Technologische Sicherheit in der Entwicklung von Smart Cities:

Der Begriff „Smart City“ ist in aller Munde. Demnach sollen Städte von morgen intelligent, energieeffizient, technologisch fortschrittlich und sozial inklusiv sein. Eine nachhaltige Stadtplanung und -entwicklung soll die Bedürfnisse und Anforderungen der Bürger und Bürgerinnen an ihren Lebensalltag verbessern und die Lebensqualität steigern. Zudem versprechen Smart Cities ihren Bewohnern Kosteneinsparungen sowie optimalen Service. Doch wie sieht es mit der digitalen Sicherheit in den Smart Cities der Zukunft aus? Wie sind die unterschiedlichen Bereiche, wie beispielsweise die Energie- und Gesundheitsversorgung oder die Infrastrukturen, miteinander vernetzt und vor äußeren Gefahren oder Angriffen geschützt? Die Redaktion und Zeitung für moderne Wirtschaft „Trend Report“ beleuchtet, welche Sicherheitsvorkehrungen für Smart Cities getroffen werden müssen und wo die Schwierigkeiten und Schwachstellen in der digitalen Vernetzung liegen. So spielt das Thema Cybersicherheit eine wesentliche Rolle, wenn es darum geht, die technologischen Infrastrukturen in Smart Cities auszubauen. Dabei geht es, laut Trend Report, nicht nur um den potenziellen Datenverlust, sondern auch darum, die allgemeine öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. Je mehr Bereiche digitalisiert werden, desto dringender müssen die Schwachstellen im Sicherheitssystem behoben und regelmäßige Sicherheitsupdates ermöglicht werden. Auf seiner Internetseite stellt „Trend Report“ Maßnahmen vor, die bei der Errichtung von Smart Cities durchgeführt werden sollten, um die Sicherheit der Bürger zu garantieren. Quelle: Trend Report © photodune.net


Verkaufen

Der richtige Wert für Ihre Immobilie

Ihre Immobilie ist Gold wert!
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

mehr zu Immobilienverkauf

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

Zum Kontaktformular