Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Studie „Erbbaurechte im Wohnungsmarkt“:

Um mehr Transparenz im Bereich Erbbaurecht und seiner Entwicklungen auf dem heutigen Wohnungsmarkt zu schaffen, hat der Immobiliendienstleister JLL in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Erbbaurechtsverband eine Studie herausgegeben, die sowohl die Sicht der Erbbaurechtsgeber als auch die Einschätzung von privatwirtschaftlichen Investoren beleuchtet. Dank der hohen Beteiligung von Erbbaurechtsgebern an der Studie, stellen die Auswertungen repräsentative Ergebnisse zu Themen wie beispielsweise „Höhe des Erbbauzinses“, „Laufzeiten von Verträgen“ oder „Entschädigungsregeln bei Verletzung von vertragsrechtlichen Pflichten“ dar. Zudem wurden Investoren und Wohnungsbaugesellschaften aus der Privatwirtschaft befragt, von welchen Faktoren ihre Entscheidung für oder gegen die Investition in Erbbaurechte abhängt und wie ein lukrativer Erbbaurechtvertrag aussehen könnte. Denn auch wenn das Thema Erbbaurechte bislang ein von Kirchen, Kommunen und Stiftungen dominierender Markt war, rückt das Interesse von privatwirtschaftlichen Investoren immer mehr in den Vordergrund. Zudem beleuchtet die Studie „Erbbaurechte im Wohnungsmarkt. Die Perspektive der Erbbaurechtsgeber und die der Investoren“ ebenso die Frage, ob die Investition in Erbbaurechte eine Antwort auf die Knappheit des bezahlbaren Wohnraummangels in Deutschland oder eine Ausweichstrategie gegen die niedrigen Renditen auf dem Immobilienmarkt für Privatinvestoren sein könnten. Die Studie ist im März dieses Jahres erschienen – ein Jahr nach einem ganz besonderen Geburtstag. Denn das Erbbaurechtsgesetz ist vor rund hundert Jahren in Kraft getreten, im Jahr 1919. Quelle: JLL / Deutscher Erbbaurechtsverband © fotolia.de

Vorbereitung auf die Gartensaison:

Mit dem Frühlingsanfang freuen sich Gartenliebhaber darauf, wieder mit der Gartenarbeit beginnen zu dürfen. Wichtig für die Gartensaison ist, dass die Nächte frostfrei sind, bevor sich Gartenfreunde endlich an die Arbeit machen. Hecken, Sträucher und Bäume sollten als erstes und so früh wie möglich geschnitten werden. Danach sollte der Boden aufgelockert und für die spätere Saat vorbereitet werden. Mit einem gedüngten Boden gedeihen Blumen und Rasenflächen prächtig, da Düngemittel zusätzliche Nährstoffe enthalten. Auch Obst und Gemüse im selbstangebauten Garten kann auf bearbeitetem Boden gut reifen. Selbstverständlich sollte nach dem Winter der Rasen von Laub befreit und gemäht werden, bevor die Arbeit auf der Terrasse und an den Gartenwegen beginnt. Mithilfe einer Handkehrmaschine kann die Terrasse zunächst grundgereinigt werden, bevor ein Hochdruckreiniger oder ein Grünbelagentferner den Schmutz gänzlich eliminiert. Bestehen die Gartenmöbel aus Kunststoff oder Aluminium, können auch diese gleich mitgereinigt werden. Anschließend können Garten und Terrasse nach Belieben verschönert und dekoriert werden, sodass der Alltag nach draußen verlegt und das Mittag- oder Abendessen in der Sonne genossen werden kann. Quelle: bau-welt © photodune.net

Wasser sparen mit einer Grauwasser-Recycling-Anlage:

Mit einer Grauwasser-Recycling-Anlage können jeden Tag bis zu 70 Liter Wasser pro Kopf eingespart werden. Dabei speichert, filtert und reinigt die Grauwasser-Recycling-Anlage das verschmutzte Abwasser, welches beim Duschen, Baden oder Händewaschen entsteht. Das benutzte, fäkalienfreie und nur leicht verschmutzte Abwasser wird Grauwasser oder Brauchwasser genannt. Mit einer Grauwasser-Recycling-Anlage können zum einen der Wasserverbrauch im Haushalt verringert und Kosten eingespart werden. Zum anderen kann die Wasserversorgung in der Gemeinde verbessert werden. Denn aufgrund des zunehmend steigenden Wasserverbrauchs in Haushalten und der gleichzeitigen Versiegelung von Flächen kann es beispielsweise bei Starkregen schnell zu Überschwemmungen und zu einer Überbelastung der Kanalisation kommen. Dies wirkt sich ebenfalls auf die Abwasserkosten der Gemeinde aus. Das aufbereitete Grauwasser aus der Recycling-Anlage kann anschließend für die Toilettenspülung, zum Wäsche- oder Saubermachen sowie für die Pflege des Gartens verwendet werden. Eine Grauwasser-Recycling-Anlage kostet ohne Installation rund 5.000 Euro und kann beispielsweise mit dem Fördermittelprogramm „Wohnraum modernisieren“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mitfinanziert werden. Für die Installation der Anlage im Keller ist eine Wandhöhe von mindestens 2,15 Metern notwendig. Quelle: energiesparen-im-haushalt © fotolia.de

Urteil: Verrechnung von Nach- und Rückzahlungen mit der Mietkaution:

Kommt es zur Beendigung eines Mietverhältnisses, muss der Eigentümer nach einer sogenannten „angemessenen, nicht allgemein bestimmbaren Überlegungsfrist“ noch offene Ansprüche aus dem Mietverhältnis gegenüber dem Mieter darlegen. Hier erklärt der Vermieter, ob von seiner Seite ein Verwertungsinteresse der Mietkaution vorliegt. In der Regel handelt es sich bei dieser Frist nach §548 BGB um drei bis sechs Monate. Stehen noch offene Forderungen, wie beispielsweise Nebenkostennachzahlungen oder eine Nebenkostenabrechnung aus, kann sich die Prüfungsfrist auch auf einen Zeitraum von einem Jahr verlängern. Im Mai 2014 kam es zu Streitigkeiten zwischen den Mietern einer Mietwohnung und ihrem Vermieter. Angebliche Mängel, wie Schimmelbildung, Feuchtigkeitserscheinung und Ameisenbildung in der Wohnung waren der Grund für die Streitigkeiten. Demnach minderten die Mieter über mehrere Monate ihre Mietzahlungen und kündigten das Mietverhältnis außerordentlich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil entschieden, dass die noch ausstehenden Forderungen an die Mieter mit der Mietkaution verrechnet werden dürfen (AZ VIII ZR 141/17). Nach Beendigung des Mietverhältnisses beklagte der Vermieter seine ehemaligen Mieter zu Nach- und Rückzahlungen in einer Gesamthöhe von knapp 5.000 Euro. Diese setzten sich aus der noch ausstehenden Differenz der Mietzahlungen sowie aus den Kosten für den Gutachter und für Renovierungsarbeiten, dem Mietausfallschaden sowie den Nebenkostennachforderungen zusammen. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger begutachtete die Wohnung im Mai 2015. Der Vermieter konnte die Wohnung im Juni 2015 anderweitig weitervermieten. Der BGH hat entschieden, dass die Abrechnung der Kaution über ein schlüssiges Verhalten des Vermieters erfolgen kann und dass er die strittigen Forderungen über die Mietkaution abrechnen darf. Quelle: BGH © fotolia.de

Trend: Temporäres Wohnen wird immer beliebter:

Mit den Begriffen „Temporary Living“ oder „Short-term rentals“ sind Wohnkonzepte gemeint, bei denen sich die Definition des Begriffs „Zuhause“ vielmehr zu einem Gefühl entwickelt, welches an unterschiedlichen Orten entstehen kann, als dass damit ein fester Ort, wie beispielsweise eine Stadt oder eine Nachbarschaft gemeint ist. Das Zukunftsinstitut beschäftigt sich bereits seit 1998 mit der Trend- und Zukunftsforschung in Deutschland. Mit einem Auszug aus dem „Home Report 2019“ von Oona-Horx Strathern, einer Trendforscherin auf dem Gebiet der Futurologie und Architektur der Zukunft, stellt das Zukunftsinstitut moderne Wohnkonzepte vor. Ob Mikroappartements, Serviced Apartments, Boardinghouses oder das Konzept des Hauswächters, in den neuen Wohn- und Lebenskonzepten spielen die Bereiche Mobilität, Individualität und Technologie eine zentrale Rolle. Unterschiedliche Unternehmen haben Konzepte entwickelt, die sich an die Bedarfe der „digitalen Nomaden“ sowie der heutigen Arbeitswelt richten. So werden Wohnungen mit flexiblen Mietverträgen angeboten und Wochenendpendler finden passende Unterkünfte auf Online-Plattformen. Auf diesen werden ihnen zu einem geringeren Budget Wohnungen oder Zimmer angeboten, die sie lediglich von montags bis freitags nutzen können. Hier können sie zudem mehr Privatsphäre und Individualität genießen als in einem Hotel. Vor allem Mikro-Wohnungen sind im Serviced-Apartments-Bereich besonders beliebt. Schätzungen zufolge wird der heutige Marktanteil im Bereich „Temporäres Wohnen“ von etwa drei Prozent auf etwa zehn Prozent bis zum Jahr 2030 ansteigen. Das Wohnkonzept eines „Hauswächters“ zeichnet sich dadurch aus, dass ein temporärer Bewohner auf eine leerstehende Immobilie aufpasst und diese dann im Gegenzug vorrübergehend bewohnen darf. Heutzutage gibt es Unternehmen und Portale, die den Service der Hauswächtervermittlung anbieten. Auch mobiles Wohnen, dass die Bereiche Leben und Arbeiten in einem Wohnmobil verbindet, erfreut sich wachsender Beliebtheit. Quelle: Zukunftsinstitut © photodune.net

Berechnungen: Anzahl der Ein- und Zweipersonenhaushalte nimmt weiter zu:

Nach neusten Berechnungen und Prognosen des Statistischen Bundesamtes wird die Anzahl der Einpersonenhaushalte in Deutschland bis zum Jahr 2040 auf 19,3 Millionen steigen. Im Jahr 2018 lebten etwa 17,3 Millionen Menschen in einem privaten Haushalt allein. Eine detaillierte Auflistung der Berechnungen der Bevölkerungsentwicklungen des Statistischen Bundesamtes in Deutschland sind in dem Band „Entwicklung der Privathaushalte bis 2040 – Ergebnisse der Haushaltsvorausberechnung 2020“ verzeichnet. Der Trend zu einer stetigen Zunahme von Einpersonenhaushalten ist bereits seit Ende der 50er Jahre zu beobachten, seitdem Haushaltsberechnungen statistisch durchgeführt wurden. Der Anteil der Einpersonenhaushalte stellt laut Statistischem Bundesamt seit bereits mehr als vierzig Jahren die größte Gruppe dar und wird laut Prognosen in Zukunft auch weiterhin steigen. Dabei ist anzumerken, dass es sich nicht nur um die junge Generation handelt, die allein im Haushalt lebt, sondern dass auch immer mehr ältere Menschen einen eigenen Haushalt oder einen Zweipersonenhaushalt führen. Dies ist zum einen möglich, weil sich die Lebensqualität im Alter in den letzten Jahrzehnten zunehmend verbessert hat und viele ältere Menschen auch bis ins hohe Alter eigenständig Leben können. Zum anderen ist die Lebenserwartung von Männern in den letzten Jahren gestiegen und die Lücke zwischen ihnen und ihren Partnerinnen kleiner geworden, sodass Paare auch länger gemeinsam in einem Zweipersonenhaushalt leben. In der jüngeren Generation führen spätere Ehen und Familiengründungen dazu, dass junge Menschen länger allein oder mit ihrem Partner zusammenleben. Auch die Entwicklungen und der Strukturwandel seit der Wiedervereinigung führte vor allem in den neunen Bundeländern zu einer Teilung von Mehrpersonenhaushalten in zahlreiche Einpersonenhaushalte. Quelle: destatis © fotolia.de


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