Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Heizen: Kosten lassen sich durch einfache Maßnahmen senken
Durch ein effizientes Heizverhalten können die Energiekosten erheblich gesenkt werden. Dazu ist die Anpassung der Raumtemperatur auf etwa 19 bis 20 Grad Celsius in Wohnbereichen und 16 bis 18 Grad in wenig genutzten Räumen wie Schlafzimmern erforderlich. Das Freihalten von Heizkörpern von Möbeln und anderen Gegenständen vermeidet Wärmestaus und ermöglicht eine effizientere Wärmeverteilung im Raum. Dadurch kann die Heizung effizienter arbeiten und verbraucht weniger Energie, um die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen. Insbesondere in der kühlen Jahreszeit ist das Stoßlüften ist eine weitere wichtige Maßnahme. Durch das regelmäßige Öffnen der Fenster für kurze Zeit wird verbrauchte Luft schnell ausgetauscht, ohne dass zu viel Wärme verloren geht. © immonewsfeed
Modernisierung: Berücksichtigung von Mieterbelangen essenziell
Mieter sind nicht verpflichtet, ihre Wohnungen für Modernisierungsarbeiten zu räumen. Dies gilt besonders für sanierungsbedürftige Immobilien, in denen Modernisierungen geplant und durchführbar sind, ohne die Mieter vorübergehend zu verdrängen. Es gibt aber auch Ausnahmen. Eine solche besteht etwa dann, wenn die Maßnahmen in einem baufälligen Haus nicht anders erledigt werden können. So entschied das Landgericht Berlin II (AZ: 65 S 139/24). Im vorliegenden Fall forderte eine Vermieterin einen 85-jährigen Mieter dazu auf, das Haus zwischen Juli und September 2023 zu räumen. Dieser sah das nicht ein. Der Fall landete zunächst vor dem Amtsgericht Wedding. Die Vermieterin forderte den Mieter mit mehreren Schreiben auf, das Haus für eine gewisse Zeit zu räumen. Dies tat er nicht. Daraufhin drohte die Vermieterin eine fristgemäße Kündigung wegen der Verletzung der Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten an und sprach diese dann auch aus. Zu Unrecht, wie das LG Berlin II meint. Die Maßnahmen in dem Reihenhaus können nach Einschätzung der Richter isoliert geplant und durchgeführt werden. Jedenfalls sei den Schreiben der Vermieterin nichts anderes zu entnehmen. Außerdem sei die Vermieterin nach dem vertraglichen Rücksichtnahmegebot (§ 241 Abs. 2 BGB) dazu verpflichtet gewesen, bei der Planung und Durchführung Rücksicht auf ihre Mieter zu nehmen. Dabei müssen verschiedene Aspekte differenziert werden. Bei älteren, kranken Mietern müssen andere Belange berücksichtigt werden als bei gesunden, jungen Mietern. © immonewsfeed
Wintergartenbau: So gelingt die professionelle Planung
Beim Bau eines Wintergartens ist sorgfältige Planung entscheidend. Zuerst können Eigentümer dazu eine Skizze des gewünschten Grundrisses erstellen. Dabei müssen sie sowohl die Raumgröße als auch der Platzbedarf für die Inneneinrichtung berücksichtigen. Es empfiehlt sich, professionelle Unterstützung von Architekten oder spezialisierten Fachplanern in Anspruch zu nehmen. Diese können durch ihre Erfahrung und Branchenkontakte bei den Planungen helfen. Bei der Materialauswahl ist darauf zu achten, dass diese sowohl die Ästhetik als auch die Funktionalität des Wintergartens beeinflusst. Holz bietet eine natürliche Optik, benötigt aber regelmäßige Pflege. Aluminium ist wartungsarm, erfordern aber eine spezielle Isolierung. Auch die Art des Wintergartens – ob beheizt als Wohnwintergarten oder ungeheizt als Kaltwintergarten – spielt eine Rolle bei der weiteren Planung und Nutzung. Außerdem muss beachtet werden, dass – abhängig von lokalen Bebauungsplänen – für den Bau eines Wintergartens eine einfache Bauanzeige erforderlich oder ein Genehmigungsverfahren notwendig sein können. Qualifizierte Mitarbeiter von Fachfirmen können notwendige Unterlagen wie Konstruktionszeichnungen und Energieberechnungen erstellen und die Abwicklung der Formalitäten übernehmen. © immonewsfeed
Mietpreisbremse: Verlängerung bis Ende 2029
Die Mietpreisbremse in Deutschland wird bis Ende 2029 verlängert und als Maßnahme zur Begrenzung der Mietkosten an angespannten Wohnungsmärkten beibehalten. Die Regelung sieht vor, dass Mieten bei Neuvermietungen maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Trotz der Verlängerung der Mietpreisbremse äußern Verbände der Immobilienwirtschaft Kritik. Sie befürchten, dass die kontinuierliche Regulierung der Mieten neue Investitionen im Wohnungsbau hemmen könnte. Insbesondere warnen sie vor potenziellen negativen Auswirkungen auf die Bauwirtschaft, sollten zusätzliche Verschärfungen der Mietpreisbremse eingeführt werden. Die Kritik stützt sich auf die Ansicht, dass die Mietpreisbremse in ihrer aktuellen Form den Wohnungsbau nicht ausreichend fördere und die dringend benötigten Anreize für den Neubau von Wohnraum fehlten. Eine effektive Lösung erfordere verbesserte Genehmigungsverfahren und die Bereitstellung von ausreichend Bauland, um den Wohnungsmarkt nachhaltig zu beleben. © immonewsfeed
Preissenkungen: Wechsel bei Strom und Gas kann sich lohnen
Zum Jahreswechsel senken viele Anbieter in der Grundversorgung ihre Strom- und Gaspreise. Besonders bei Strom profitieren die meisten Haushalte von einer Entlastung. Trotzdem zeigt eine Analyse von Verivox, dass der Wechsel zu einem anderen Anbieter häufig immer noch günstiger ist, da die Grundversorgung in der Regel teurer bleibt als alternative Angebote. Verivox berichtet, dass 280 Anbieter die Strompreise um durchschnittlich 10 Prozent senken. Dies betrifft etwa 1,8 Millionen Haushalte und führt zu einer jährlichen Ersparnis von rund 189 Euro bei einem durchschnittlichen Verbrauch. Doch 47 Anbieter erhöhen ihre Preise um etwa 8 Prozent, was zirka 116 Euro Mehrkosten pro Jahr für etwa 300.000 Haushalte bedeutet. Bei Gas sinken die Preise bei 211 Anbietern um durchschnittlich 12 Prozent, während 64 Anbieter eine Erhöhung um 18 Prozent vornehmen. Trotz der Preissenkungen bleibt der Preis in der Grundversorgung hoch. Die Kosten für eine Kilowattstunde Gas und Strom seien deutlich niedriger, wenn Kunden einen Vertrag mit dem günstigsten Strom- oder Gasanbieter abschließen. Verbraucher sollten daher regelmäßig die Angebote anderer Anbieter prüfen, da ein Wechsel in den meisten Fällen eine große Ersparnis bringt. Obwohl die Preise in der Grundversorgung sinken, bleibt der Wechsel zu alternativen Anbietern oft der lukrativere Weg. © immonewsfeed
Miete: Erhöhung wegen schönem Garten nicht zwangsläufig gerechtfertigt
Einfache Gartenanlagen wie Rasenflächen, Pflanzenbeete und ein Gartenhaus gelten nicht als „aufwändig gestaltetes Wohnumfeld“. Daher kann für dafür keine Mieterhöhung verlangt werden. Das hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden (AZ: 105 C 226/23). Im vorliegenden Fall wollte eine Vermieterin die Mieter erhöhen. Sie war der Meinung war, dass die Gartenanlage auf dem Grundstück aufwändig gestaltet sei. Diese Meinung teilte die Mieterin nicht. Der Fall landete vor Gericht. Die Richter stellten klar, dass ein Wohnumfeld nur dann als aufwändig gestaltet gilt, wenn es über das übliche Maß hinausgeht und einen besonderen gärtnerischen oder architektonischen Aufwand aufweist. Das einfache Vorhandensein von bepflanzten Bereichen und einem Gartenhaus genügt nicht, um diese Kriterien zu erfüllen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass der Begriff des „aufwändig gestalteten Wohnumfelds“ hohe Anforderungen stellt. Reine Kosten- und Arbeitsaufwände für Standard-Gartenanlagen sind für eine Mieterhöhung aufgrund eines aufwändig gestalteten Wohnumfelds nicht ausreichend. © immonewsfeed