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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Barrierefreies Wohnen: Tipps vom BSB

Als barrierearm oder barrierefrei werden laut des Bauherren-Schutzbundes (BSB) lediglich zwei bis drei Prozent aller Wohnungen eingestuft. Barrierefreies Wohnen steigert laut BSB nicht nur für ältere Menschen den Wohnkomfort, sondern kommt allen Generationen zugute. Eine bodengleiche Dusche oder ein stufenloser Zugang zum Wohnbereich sind Beispiele für Maßnahmen, die den Alltag erleichtern und den Wohnwert erhöhen können. Weitere Maßnahmen hat der BSB in seinem Ratgeber „Zehn Tipps für barrierefreies Wohnen“ festgehalten. Um beim Neubau oder Umbau barrierefreie Wohnräume zu schaffen, sei es zunächst wichtig, die Anforderungen genau zu definieren und vertraglich festzuhalten. Die Norm DIN 18040 liefere dabei eine wichtige Orientierung für barrierefreies Planen und Bauen. Stehen sowieso Sanierungen an, sollten Bauherren die Möglichkeit nutzen, auch den Abbau von Barrieren einzuplanen. Schon mit kleinen Anpassungen, wie dem Entfernen von Türschwellen oder der Installation von Haltegriffen, lassen sich Wohnungen und Häuser komfortabler gestalten. Neben baulichen Maßnahmen bieten auch technische Hilfsmittel wie elektronische Türschlösser oder Notrufsysteme laut BSB zusätzliche Sicherheit und Komfort. Um die finanzielle Belastung zu minimieren, sollten Bauherren Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Expertenrat, beispielsweise durch einen BSB-Bauherrenberater, kann zusätzlich helfen, die Planung und Umsetzung barrierefreier Wohnkonzepte zu optimieren. Alle Tipps zum barrierefreien Wohnen können Interessenten unter bsb-ev.de nachlesen. Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de © immonewsfeed

Energieanbieterwechsel: Enorme Einsparungen möglich

Durch den Wechsel des Strom- oder Gasanbieters können für Verbraucher aktuell 300 bis 800 Euro pro Jahr sparen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hin. Es gebe wieder „günstige Strom- und Gastarife“. Zudem befinden sich auch einige Stromtarife laut der Verbraucherzentrale NRW wieder auf „Vorkrisenniveau“. Wechselt eine Familie von einem Stromtarif mit einem Grundpreis von 40 Cent pro Kilowattstunde (kWH) plus Grundpreis in einen Stromtarif mit einem Grundpreis von 30 Cent pro kWh, können – je nach Verbrauch – jährlich 300 bis 400 Euro gespart werden. Bei einem Gastarif ließen sich sogar 800 Jahr sparen, wenn eine Familie von einem Tarif mit 13 Cent pro Kilowattstunde plus Grundpreis auf einen Tarif von 9 Cent pro kWh wechsle. Laut Verbraucherzentrale kann jede Person, unabhängig vom Wohnstatus, ihren Energieversorger wechseln. Um langfristig von günstigen Tarifen zu profitieren, empfehle es sich, regelmäßig Angebote zu vergleichen oder Dienste von Wechseldienstleistern in Anspruch zu nehmen. Neben den finanziellen Vorteilen können aber auch der Kundenservice, die regionale Nähe oder Umweltaspekte wie Ökostrom- und Ökogastarife entscheidende Faktoren für einen Anbieterwechsel sein. Quelle: verbraucherzentrale.nrw © immonewsfeed

WEG: Großer Spielraum bei Kostenverteilung

Neue Regelungen im Wohnungseigentumsgesetz bieten mehr Flexibilität bei der Kostenaufteilung für Instandhaltungsmaßnahmen. Laut der Urteile V ZR 81/23 und V ZR 87/23 des Bundesgerichtshofs (BGH) können Eigentümergemeinschaften nun Beschlüsse fassen, die eine spezifische Kostenverteilung zulasten einzelner Eigentümer für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums vorsehen. Dies ermöglicht eine an die individuellen Nutzungsverhältnisse angepasste Verteilung der Instandhaltungskosten. In einem der verhandelten Fälle ging es um die Kosten für die Reparatur von sogenannten Doppelparkern, die fortan nicht mehr von der gesamten Eigentümergemeinschaft, sondern nur von den Eigentümern der Doppelparker getragen werden sollen (V ZR 81/23). Die gerichtliche Entscheidung bestätigte, dass solch eine spezifische Kostenzuweisung zulässig ist, solange sie die Nutzungsmöglichkeiten der betroffenen Parteien berücksichtigt und nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung führt. Im anderen Fall (V ZR 87/23) haben Eigentümer beschlossen, ein defektes und zum Gemeinschaftseigentum gehörendes Dachfenster auszutauschen. Die Kosten dafür, so beschlossen sie, soll der Eigentümer der Dachgeschosswohnung allein tragen. Dagegen klagte dieser, jedoch ebenfalls ohne Erfolg. Der BGH betonte, dass die Neufassung des Wohnungseigentumsgesetzes einen größeren Spielraum für individuelle Regelungen zur Kostentragung innerhalb von Eigentümergemeinschaften schafft. Quelle: bundesgerichtshof.de/AZ: V ZR 81/23 & V ZR 87/23 © immonewsfeed

Kabel-TV: Abschaffung des Nebenkostenprivilegs

Vermieter dürfen die monatlichen Gebühren für einen Kabel-TV-Anschluss ab dem 1. Juli nicht mehr auf ihre Mieter umlegen. Das war bislang bei Mehrfamilienhäusern mit einem gemeinsamen Kabelanschluss der Fall. Grund für die Abschaffung des sogenannten „Nebenkostenprivilegs“ ist eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes. Mieter können sich dann selbst für einen Anbieter entscheiden. Für Vermieter besteht nun ein Sonderkündigungsrecht des TV-Bezugsvertrags. Darauf weist das Portal „haufe.de“ hin. Die Verbraucherzentrale hat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) spezielle Bestimmungen existieren. Obwohl es ein außerordentliches Kündigungsrecht für Gruppenverträge zum 30. Juni 2024 gibt, kann es sein, dass sich eine WEG gegen die Beendigung des Vertrags entscheidet. In solch einem Fall sind die Eigentümer weiterhin zur Zahlung der Gebühren verpflichtet, dürfen diese jedoch nicht länger auf die Mieter übertragen. Durch das bisherige Nebenkostenprivileg bei Kabelgebühren waren Mieter verpflichtet, die Kosten für die Kabeldienste im Rahmen von Kollektivverträgen ihres Vermieters zu tragen, selbst wenn sie diesen Dienst nicht in Anspruch nahmen. Nach der Gesetzesänderung haben sie nun die Freiheit, ihre Empfangsoption selbst zu wählen und müssen nicht mehr für einen Fernsehempfang bezahlen, den sie nicht nutzen. Sie können auf alternative Empfangswege umsteigen oder einen eigenen Vertrag mit einem Kabelanbieter abschließen. Quellen: haufe.de/verbraucherzentrale.de/mietercheck.de © immonewsfeed

Mitarbeiterwohnen: Schlüssel zur Fachkräftesicherung?

Die Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum durch Arbeitgeber, bekannt unter dem Begriff „Mitarbeiterwohnen“, gewinnt in Deutschland wieder an Bedeutung. Eine aktuelle Studie des Instituts „RegioKontext“ zeigt auf, dass Unternehmen aus verschiedenen Branchen, von Handwerksbetrieben bis zu Großkonzernen, sich verstärkt in diesem Bereich engagieren. Das Mitarbeiterwohnen könne bei „gleichzeitigem Wohnungs- und Fachkräftemangel ein wichtiger Lösungs-Baustein für viele Unternehmen in Deutschland“ sein, so Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Allerdings müsse die Politik das Mitarbeiterwohnen künftig noch stärker unterstützen, damit es an Fahrt aufnehmen kann. Lösungen wie die industrielle Vorfertigung im Wohnungsbau, intelligente Flächennutzung und nachhaltige Energiekonzepte werden als Wege aufgezeigt, um den Bau von Mitarbeiterwohnungen effizienter und kostengünstiger zu gestalten. Darüber hinaus werden aktuelle steuerliche und rechtliche Rahmenbedingungen diskutiert, die die Realisierung solcher Wohnprojekte erleichtern können. Die Studie „Mitarbeiterwohnen – Bezahlbares Wohnen wird zum Standortfaktor“ kann über die Internetseite gdw.de kostenlos heruntergeladen werden. Quelle: gdw.de © immonewsfeed

Immobilienkauf: Möglichkeiten der staatlichen Förderung

Für viele Menschen stellt der Erwerb eines Eigenheims eine finanzielle Herausforderung dar, insbesondere wegen der hohen Eigenkapitalanforderungen. Beim Kauf einer Immobilie im Wert von 400.000 Euro sind beispielsweise 80.000 Euro Eigenkapital erforderlich. Um potenziellen Käufern entgegenzukommen, bietet der Staat verschiedene Fördermöglichkeiten an, die beim Ansparen von Eigenkapital oder bei der Darlehensrückzahlung durch günstigere Zinsen und direkte Zuschüsse unterstützen. Die ARD-Finanzredaktionen stellte die Möglichkeiten im Beitrag „Wie der Staat den Hauskauf fördert“ genauer vor. Laut ARD-Finanzredaktion stehen zwei Hauptarten staatlicher Förderungen stehen zur Verfügung: Die eine ziele darauf ab, das Ansparen von Eigenkapital zu erleichtern, beispielsweise durch vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulagen. Die andere Art der Förderung bietet Unterstützung bei der Tilgung des Darlehens, etwa durch das Wohn-Riester-Programm oder Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die deutlich unter den marktüblichen Zinsen liegen können. Neben den bundesweiten Programmen existieren auch landes- und kommunalspezifische Förderungen, die sich an Familien mit geringem bis mittlerem Einkommen richten oder den Kauf von energieeffizienten Neubauten unterstützen. Diese Programme können oft miteinander kombiniert werden, um die finanzielle Belastung beim Immobilienkauf weiter zu reduzieren. Interessenten sollten sich umfassend informieren und verschiedene Angebote einholen, um die für sie passende Förderung zu finden. Quelle und weitere Informationen: tageschau.de © immonewsfeed


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