Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Langzeitstudie: Ist Infraschall von Windenergierädern gesundheitsgefährdend?:

In einer Langzeitstudie des technischen Forschungsinstituts Finnland (VTT) wurde untersucht, ob der durch Windenergieanlagen produzierte Infraschall für die Anwohner gesundheitsgefährdend ist. Die Studie wurde im August 2018 begonnen und endet mit dem finalen Abschlussbericht im Juni 2020. Der Grund für die Durchführung der Studie liegt darin, dass Anwohner über körperliche Symptome klagten, die sie in Verbindung mit den Windenergierädern und einer möglichen Infraschallbelastung brachten. Der Bundesverband WindEnergie (BWE) ist erfreut darüber, dass es nun einen wissenschaftlichen Beweis dafür gibt, dass Windenergieanlagen keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit und den Gesundheitszustand der Bürger und Bürgerinnen haben. In den durchgeführten Untersuchungen konnten keine Reaktionen auf das autonome Nervensystem durch Infraschalleinwirkung gemessen werden. Die Ergebnisse der Studie weisen darauf hin, dass die Symptome bei Menschen, die in der Nähe einer Windenergieanlage leben, auf einen sogenannten Nocebo-Effekt zurückzuführen sind, eine negative gesundheitliche Scheinwirkung auf die Gesundheit (analog zum „Placebo-Effekt“). Die finnische Langzeitstudie bestand aus drei Teilen. Zum einen wurde durch eine Langzeitmessung der Schall in Wohngebäuden gemessen, die sich in der Nähe von Windenergieanlagen befinden. Zum anderen wurden Bewohner zu der Situation und ihren Symptomen befragt. Ebenso wurden zahlreiche Hörtests durchgeführt. Weitere Teilnehmer der Studie sind das finnische Institut für Gesundheit und Soziales (THL), die finnische Arbeitsschutzbehörde (FIOH) sowie die Universität Helsinki. Die Langzeitstudie wurde vom Finnish Government’s Analysis, Assessment and Research Activities in Auftrag gegeben. Quelle: BWE © photodune.net

Urteil: Betriebskostenabrechnung formell ordnungsgemäß:

Immobilien-Eigentümer sind dazu verpflichtet, ihren Mietern eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung vorzulegen. In dem folgenden Fall (AZ VIII ZR 244/18) verlangt die Eigentümerin einer aus mehreren, unterschiedlich großen Wohn- und Gewerbeeinheiten bestehenden Wohnanlage, von ihren Mietern eine Nachzahlung der Betriebskosten. Amts- und Landgericht lehnen ihre Klage von vornherein mit der Begründung ab, die vorliegende Betriebskostenabrechnung sei formell unwirksam. Demnach seien aus Sicht der Vorinstanzen die Angaben zum Umlageschlüssel sowie eine genaue Übersicht darüber, welche Flächen, Gebäudeteile oder Hausnummern zu einer Wirtschaftseinheit gehören, unzureichend. Denn die Eigentümerin hat in der erstellten Abrechnung die Betriebskosten schlicht nach „Fläche“ umgelegt, ohne Angaben zu der tatsächlichen Flächengröße zu machen oder zu erläutern, aus welchen Teilen sich die Fläche genau zusammensetzt. Die Vermieterin ging gegen den Entscheid des Amts- und Landgerichts in Revision. Der Bundesgerichtshof (BGH) hingegen bestätigt die formelle Ordnungsmäßigkeit der vorliegenden Betriebskostenabrechnung und hebt das Urteil der Vorinstanzen auf. Demnach seien detaillierte Angaben zum Verteilerschlüssel nur dann notwendig, wenn diese zum Verständnis der Abrechnung zwingend notwendig sind. Eine Betriebskostenabrechnung ist dann formell ordnungsgemäß, wenn die Gesamtkosten zusammengestellt sind und Angaben und Erläuterungen zum Verteilerschlüssel beinhalten. Dabei ist die Benennung „Fläche“ im Verteilungsmaßstab als Angabe ausreichend und bedarf keiner weiteren Erläuterung. Ebenso gehört die Berechnung des Anteils der Kosten auf die jeweiligen Mieter sowie der Abzug von bereits geleisteten Vorauszahlungen in jede Betriebskostenabrechnung, wie dies in der vorliegenden Abrechnung der Fall war. Quelle: BGH © photodune.net

Der Traum von einem privaten Hallenbad:

Ein privates Schwimmbad im eigenen Haus muss kein Traum bleiben. Wer über ausreichend Platz und die finanziellen Mittel verfügt, kann sich im Keller oder im Erdgeschoss seines Hauses ein Hallenbad einbauen lassen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Durchführung der Bauarbeiten ist eine Baugenehmigung der örtlichen Bauaufsichtsbehörde. Da diese nach drei Jahren erlischt, sollte der Einbau des Hallenbades nicht zu lange auf sich warten lassen. Empfehlenswert ist eine Raumgröße von mindestens 6 x 12 Metern. Das Schwimmbecken sollte mindestens 7 x 3 Meter groß sein und eine Tiefe von 1,20 Meter nicht unterschreiten. Damit sich kein Schimmel bildet, sollten die Räumlichkeiten über ein gutes Belüftungssystem verfügen und die Fenster, Decken und Fußböden entsprechenden technischen und bauphysikalischen Bestimmungen entsprechen. Das Schwimmwasser wird mit einem Skimmer-System oder einem Überlaufrinnen sauber gehalten. Ebenso wichtige Komponenten bei der Planung und Errichtung eines privaten Hallenbads sind eine Fußbodenheizung, eine Pool-Heizung oder eine liegende Wärmedämmung sowie eine automatische Regulierungslösung des Chlors und pH-Werts. Über Extras wie Ruhezonen mit Liegen, einer Dusche und Halterungen für den Beckenein- und -ausstieg, sollten Eigentümer sich vorab ebenfalls Gedanken machen. Empfehlenswert ist es, sich an einen Schwimmhallen-Komplettanbieter zu wenden, damit alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden können. Quelle: Zuhause Wohnen © photodune.net

Studie: „Energetische Sanierungen in Wohnungseigentümergemeinschaften“:

Auch wenn es im Bereich der energetischen Sanierung zahlreiche staatliche Hilfen und Zuschüsse für Wohnungseigentümer gibt, tun sich Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit der Umsetzung von wichtigen Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen oft schwer. Im Vergleich zu der Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen von privaten Eigentümern oder Wohnungsunternehmen, dauert die Umsetzung von Maßnahmen in Bestandsgebäuden, die von einer WEG verwaltet werden, häufig länger. Ein elementarer Grund dafür ist, dass die Entscheidungsprozesse aufgrund der Notwendigkeit von gemeinschaftlichen Beschlüssen länger dauern. Da die Umsetzung der Maßnahmen nicht in Eigenregie erfolgt, sondern durch die Hausverwaltung, kommt es ebenfalls zu erheblichen Zeitverzögerungen. In der Studie „Energetische Sanierungen in Wohnungseigentümergemeinschaften“ des Instituts für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) für die vom Bundesministerium geförderte Kampagne „WEG der Zukunft“ werden Analysen und Auswertungen von Sanierungsmaßnahmen in WEG-Anlagen sowie Umfrageergebnisse von Eigentümern und Verwaltern publiziert. So werden in der Studie beispielsweise wichtige Akteure aus dem Bereich der energetischen Sanierung in WEGs vorgestellt sowie die Motive und Hemmnisse bei der Durchführung von Maßnahmen in WEG-Immobilien erläutert. Ebenso wird aufgelistet, welche Gebäude großen Sanierungsbedarf aufweisen und nach welchen Kriterien dieser bewertet wird. Auch wird in der Studie benannt, welche Unterstützung sich Eigentümer und WEG wünschen, um den Energieverbrauch in Gebäuden mit weiteren Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen zu reduzieren und langfristig mehr erneuerbare Energien in Bestandsgebäuden einzusetzen. Quelle: IÖW © photodune.net

Frische Raumluft mit mechanischen Lüftungsanlagen:

Um eine gute Raumqualität und ein gesundes Raumklima in Gebäuden zu garantieren, empfiehlt sich der Einbau eines modernen Lüftungssystems. Denn vor allem in gut gedämmten Neubauimmobilien ist eine regelmäßige Luftzufuhr und ein adäquater Luftaustausch besonders wichtig. Eine gute Alternative zum Stoßlüften bietet die mechanische Lüftung. Mit dem Blower-Door-Test lässt sich untersuchen, wie luftdicht ein Gebäude ist. Die mechanische Lüftung zeichnet sich durch eine moderne Lüftungsanlage aus, welche die Luftführung gezielt steuert und die Räumlichkeiten mit der notwendigen Menge Frischluft belüftet. Je nach Raumgegebenheiten und der Anzahl der sich im Zimmer befindenden Personen wird anhand der Luftwechselrate bedarfsbezogen Frischluft hinzugeführt und die durch Gerüche, Feuchtigkeit oder CO2 verschmutzte „verbrauchte Luft“ ausgetauscht. Moderne Lüftungsanlagen sind energiesparend und können zentral oder dezentral gesteuert werden. Während eine zentrale Lüftungsanlage durch einen oder mehrere Ventilatoren gleich mehrere Räume über ein Kanalnetz mit Frischluft versorgt, lüftet eine dezentrale Lüftungsanlage lediglich einzelne Räume. Der Vorteil einer dezentralen Lüftungsanlage ist, dass sie durch ihre Anordnung auf Rastermaß variabel konstruierbar und in unterschiedlichen Raumgrößen einsetzbar ist. Zusätzlich kann sie auch mit anderen Abluftsystemen und einer Wärmerückgewinnung kombiniert werden. Eine zentrale Lüftungsanlage hingegen benötigt aufgrund ihrer Größe nicht nur viel Platz, sondern auch die Einhaltung der Brand- und Schallschutzrichtlinien. Quelle: BauNetz ©

Duale Funktionsweise von Hybridkollektoren:

Das unabhängige Expertenportal energie-experten.org untersucht in einem Beitrag, ob und wann sich der Einsatz von Hybridkollektoren im Gegensatz zu Kombinationslösungen von Solarthermiekollektoren und PV-Modulen lohnt und welche elektrischen und thermischen Voraussetzungen für die Installation erbracht werden müssen. Doch was sind Hybridkollektoren überhaupt? Und wie funktionieren sie? Hybridkollektoren holen dank ihrer dualen Funktionsweise das Maximum aus der gewonnenen Sonnenenergie heraus, indem sie die Energie sowohl in Strom als auch in Wärme umwandeln. So besteht das Solarmodul zusätzlich zu der eigentlichen Solarzelle aus Absorberblechen, die von der Sonne erwärmt werden, die Wärme an einen Verbraucher weitergeben und der Wärmeerzeugung dienen. Dieses kann beispielsweise eine Wärmepumpe, eine Lüftungsanlage oder ein Pufferspeicher sein. Doch laut den Experten von energie-experten.org lohnt sich der Einbau und Einsatz von Hybridkollektoren nur dann, wenn die produzierte Wärme auch tatsächlich genutzt wird. Dies ist vor allem bei großen Objekten, wie beispielsweise einem Schwimmbad, einem Hotel oder in Kliniken sowie im Industrie- und Gewerbesektor der Fall. Hier ist der Einsatz von Hybridkollektoren durchaus effizient und erfolgreich. Denn die anfallende Wärme kann sowohl als Heizwärme als auch mithilfe eines Luftabsorbers auch für Lüftungsanlagen und zur Klimatisierung genutzt werden. Beim Einsatz von Pufferspeichern in Privathaushalten allerdings kann es vor allem durch den großen Energieertrag im Sommer dazu kommen, dass die durch die Hybridkollektoren gewonnene Energie nicht vollständig genutzt und abgeführt werden kann. Dies hat zur Folge, dass sich der Wirkungsgrad der Solarzellen minimiert. Um dieses zu verhindern, empfiehlt es sich, die Hybridkollektoren mit Sole- sowie Luft-Wasser-Wärmepumpen zu koppeln. Quelle: energie-experten © fotolia.de


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