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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Balkonbrüstung aus Solarzellen:

Auch wenn der Frühling noch nicht Einzug gehalten hat, lohnt es sich, über einen Balkonausbau mit Solarbrüstung nachzudenken. Denn ein solcher Balkon sieht nicht nur schick aus und spart jährlich Energiekosten, sondern die Solarbrüstung speichert auch reichlich Sonnenenergie, die im Haushalt genutzt werden kann. Um einen besonders hohen Energieertrag zu generieren, empfiehlt es sich, die Balkonbrüstung von beiden Seiten mit Solarzellen auszustatten. So können die Zellen sowohl das direkte Sonnenlicht als auch das von der Hausfassade reflektierte Licht aufnehmen und für den eigenen Eigenbedarf bereitstellen. Die Solarbrüstung kann für alle Balkongrößen maßgeschneidert hergestellt werden und ist in unterschiedlichen Farben und Designs erhältlich. Die Solarzellenkonstruktion kann sowohl bei Neubauimmobilien eingesetzt, als auch gegen bestehende Glasgeländer ausgetauscht werden. Das Solargeländer wird entweder von unten oder seitlich an der Betondecke befestigt oder als Aufsatz von oben angebracht. Auch in Sachen Optik zeichnet sich der Solarbalkon durch ein zeitloses elegantes Design aus. Das Edelstahlgeländer kann in unterschiedlichen Farben pulverbeschichtet und stilistisch an die Hauskonstruktion angepasst werden. Zudem kann die Oberfläche der Solarzellen nach Wunsch bedruckt oder bearbeitet und individuell gestaltet werden. Auch als Sichtschutz ist eine aus Solarzellen bestehende Balkonbrüstung bestens geeignet. Quelle: bauen.com © fotolia.de

Urteil: Mieterhöhung bei Untervermietung von WG-Zimmern nicht rechtswirksam:

Eine aus vier Personen bestehende Wohngemeinschaft (WG) einer Altbauwohnung in Berlin stellt bei der Haupteigentümerin und Vermieterin einen Antrag zur Untervermietung von Räumlichkeiten an zwei weitere Personen. Der Untervermietung stimmt die Vermieterin grundsätzlich zu, allerdings fordert sie einen Untermietzuschlag in Höhe von 25,56 Euro monatlich. Ihre Forderung begründet sie mit einer Vereinbarung aus dem Mietvertrag (§ 553 Abs. 2 BGB). Diese besagt, dass eine Mieterhöhung bei Untervermietung dann erhoben werden darf, wenn die Untervermietung für die Vermieterin ohne Zuschlag unzumutbar wäre. Die Mieter der WG hielten die Forderung der Eigentümerin für unzulässig und erhoben Klage auf Zustimmung zur Untervermietung ohne Erhöhung der Mietkosten (AZ 64 S 104/18). Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg teilt die Ansicht der Vermieterin. Mit der Berufungsklage vor dem Landgericht Berlin hat der Kläger Erfolg. Denn laut Landgericht ist die Forderung der Eigentümerin unwirksam, da keine rechtskräftigen Gründe vorliegen, die belegen, dass die Untervermietung der Wohnung für die Eigentümerin ohne Mieterhöhung unzumutbar wäre. Dies begründet das Landgericht mit § 553 Abs. 3 BGB. Bereits zu Beginn des Vertragsverhältnisses sei vereinbart worden, dass die Wohnung von sechs Untermietern bewohnt wird. Da in der WG lediglich vier Wohnparteien leben, ist nicht davon auszugehen, dass die Wohnung mit zwei Untermietern überbelegt wäre. Auch sei dem LG nicht ersichtlich, dass die Mieter aus der Untervermietung einen wirtschaftlichen Mehrwert erzielen wollen. Auch wenn zunächst ein kleiner Überschuss aus den Mieteinnahmen der Untermieter entstünde (285,54 Euro anstatt 330 Euro pro Mieter), gibt der Kläger an, die Einkünfte mit der Erhöhung des Stromverbrauchs, einer anteiligen GEZ-Zahlung sowie Telefon- und Internetzahlung und weiteren Ausgaben, wie der Nutzung von Einrichtungsgegenständen und gemeinschaftlichen Neuanschaffungen, zu verrechnen. Quelle: LG Berlin © fotolia.de

Bewegungsmelder als Einbruchschutz:

Wer sich und seine Immobilien vor Einbrechern schützen möchte, ist gut damit beraten, sein Haus mit Bewegungsmeldern auszustatten. Denn erleuchtet das Eigentum im Licht, schreckt das die Eindringlinge ab und erhöht die Sicherheit. Ganz gleich, ob vor dem Hauseingang, an der Garageneinfahrt oder am Eingang zum Keller, bei der Installation der Bewegungsmelder sollte darauf geachtet werden, dass sie hoch genug angebracht sind und dass der Winkel des Sensorfelds weit genug ist. Je nachdem, wie groß die zu überwachende Stelle ist, gibt es Bewegungsmelder, die lediglich eine Ecke mit dem Sicherheitssensor abdecken können oder Geräte mit einer 360-Grad-Abdeckung. Auch über die Wahl der passenden Lichtquelle sollten sich Bewohner Gedanken machen. So empfiehlt es sich, im Eingangsbereich Einbaustrahler zu installieren, während sich für dunkle Gartenwege oder für die Hauseinfahrt Poller- und Wegleuchten besonders gut eignen. Mit dem Einsatz von Scheinwerfern oder Spots lässt sich der Einbruchschutz noch einmal erhöhen. Wichtig ist, dass bei der Installation von Bewegungsmeldern keine dunkle und versteckte Stelle am Haus vergessen wird. Bestenfalls sollte jeder Hauszugang mit einem Sensor ausgestattet und bei Bewegungen beleuchtet werden. Neben der Außenbeleuchtung ist es zudem wichtig, auch im Innenbereich für ausreichend Lichtquellen zu sorgen. Bei längerer Abwesenheit kann mithilfe einer Zeitschaltuhr die Beleuchtungsanlage gesteuert werden. Quelle: Wohnen Magazin © photodune.net

Erhöhung des Zuschusses für barrierefreien Umbau:

Wer seine Wohnung altersgerecht umbauen möchte, wird vom Staat finanziell unterstützt. In diesem Jahr hat das Bundesinnenministerium die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen von 75 Millionen auf 100 Millionen Euro erhöht. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst mit bis zu 6.250 Euro barrierefreie Umbaumaßnahmen sowie altersgerechte Modernisierungsmaßnahmen. Ab dem 3. Januar können Eigentümer und Mieter die staatlichen Zuschüsse beantragen oder einen Kredit in Anspruch nehmen. Der Investitionszuschuss für den Abbau von Barrieren kann beispielsweise für die Errichtung eines altersgerechten Badezimmers beantragt werden oder für die Entfernung von unterschiedlichen Schwellen in der Wohnung oder vor dem Haus. Für die Maßnahmen können bis zu 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden. Die Gesamtkosten für die Maßnahmen müssen bei der Antragstellung mindestens 2.000 Euro beantragen und der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahmen eingereicht werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt zwischen 200 und 6.250 Euro. Alternativ können beispielsweise Wohnungseigentümer und Privatpersonen, aber auch Bauträger, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Wohnungsunternehmen einen zinsgünstigen Kredit der KfW in Anspruch nehmen. Dieser beläuft sich auf eine Höhe von bis zu 50.000 Euro bei einem effektiven Jahreszins von 0,78 Prozent. Mit dem Kredit werden Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung in bestehenden Gebäuden sowie zum Einbruchschutz gefördert. Informationen zu den vier Kreditlaufzeitvarianten oder zum Zinssatz erhalten Interessenten bei der KfW. Quelle: KfW © fotolia.de

Planung der Elektroinstallationen beim Hausbau:

Wer bald im Besitz einer Neubauimmobilie ist, sollte sich auch mit den Themen Elektrik und Elektroinstallationen auseinandersetzen. Denn in der heutigen Zeit sind die Anforderungen an die Elektrotechnik sowie der Bedarf an Steckdosen stark gestiegen. Ob durch den Einsatz von Elektrogeräten im Bereich Smart-Home-Technologien, bei der Ausstattung eines Heimarbeitsplatzes oder in multifunktional genutzten Räumen, eine durchdachte Planung der Elektrotechnik ist essenziell. So sollte bei der Planung der Elektroinstallationen ein Fachmann hinzugezogen werden, der den Bedarf an Steckdosen individuell analysiert und ein durchdachtes Elektrokonzept erstellt. Vor allem im Wohnzimmer und in der Küche liegt die Herausforderung darin, die Steckdosen so anzubringen, dass die vielzähligen Elektrogeräte gleichzeitig eingesetzt werden können, ohne dass der Stromkreislauf überlastet wird. In der Küche empfiehlt es sich beispielsweise, Steckdosen oberhalb der Arbeitsplatte anzubringen, sodass Küchengeräte, wie beispielsweise ein Mixer oder eine Kaffeemaschine, leicht angeschlossen werden können. Im Wohnzimmer hingegen ist es üblich, die Steckdosen in einer Sockelleiste zu verstecken. In der Leiste lassen sich zahlreiche Anschlüsse installieren, die zusätzlich für eine schöne Optik sorgen und sich den Raumgegebenheiten anpassen. Diverse Hersteller bieten moderne Sockelleistensysteme in unterschiedlichen Ausführungen und Designs an. Quelle: bauen.com © photodune.net

Austausch von Stromzählerkästen gegen intelligente Messsysteme:

Um den Energieverbrauch in Haushalten transparenter zu machen und künftig den Stromverbrauch sowie die Stromkosten senken zu können, hat die Regierung beschlossen, alte Ferraris-Stromzählerkästen bis zum Jahr 2032 gegen neue und intelligente elektronische Stromzähler auszutauschen. Mit der Digitalisierung und der intelligenten Entwicklung der Systeme sollen Verbraucher eine detaillierte Aufschlüsselung ihres Verbrauchs erhalten und somit effizienter zur Energiewende beitragen. Während die Ferraris-Zähler mit einem mechanischen Laufwerk ausgestattet sind und lediglich den gesamten Stromverbrauch anzeigen können, sollen die neuen Energiezähler Verbrauchern detaillierte Daten über ihren Stromverbrauch des letzten Jahres, Monats oder der letzten Woche geben können. Mittels eines eingebauten Kommunikationsmoduls in den modernen Energiezählern, erhalten Mieter aktuelle Zahlen und Grafiken direkt auf ihr Smartphone, auf ihr Tablet oder den Computer. Die intelligenten Messsysteme können diejenigen Geräte im Haushalt kennzeichnen, die den meisten Strom beziehen. Zudem erhalten Verbraucher nützliche Tipps, wie sie gezielt ihren Stromverbrauch minimieren können. Die Kosten für den Betrieb des Zählers richten sich nach dem persönlichen Verbrauch. Wer durchschnittlich 3000 bis 4000 Kilowattstunden Strom im Jahr verbraucht, bezahlt etwa 40 Euro. Haushalte, die mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom benötigen, sind seit diesem Jahr dazu verpflichtet, ihren Haushalt mit einem intelligenten Messsystem auszustatten. Quelle: heizung.de © photodune.net


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