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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Welcher Boden in ebenerdigen Duschen?:

Ebenerdige Duschen im Badezimmer erfreuen sich großer Beliebtheit. Denn sie sorgen für Sicherheit, Bewegungsfreiheit und eine moderne Optik. In der Badezimmergestaltung von vielen Neubauimmobilien setzen sich ebenerdige Duschen durch und auch in älteren Bestandsimmobilien lässt sich nachträglich ein barrierefreies Badezimmer nachrüsten. Insgesamt gibt es drei Systeme von begehbaren Duschen: eine Duschwanne, ein Duschelement aus Fliesen oder ein Gefälle-Estrich mit Duschrinne. Eine Duschwanne stellt nicht nur die günstigste Variante dar, sondern ist bei der Montage mit wenig Aufwand verbunden. Zahlreiche Hersteller bieten Duschwannen in unterschiedlichen Formen und Größen an. Die Vorteile einer Duschwanne sind, dass sie sich leicht abdichten lässt. Sollte es Probleme mit dem Abfluss geben, lässt sich eine Duschwanne darüber hinaus problemlos abmontieren. Preislich liegt der Einsatz einer Duschwanne im günstigeren Bereich. Die Kosten für einen ebenerdigen Duschboden bewegen sich bei einer Größe von 120 x 120 Zentimetern in etwa bei 1.000 bis 1.500 Euro. Fertige Duschelemente sind kostengünstiger. Ein gefliester Duschboden bietet die Möglichkeit, gleich das komplette Badezimmer mit Fliesen auszustatten und den Raum optisch zu vergrößern. Duschelemente aus Fliesen sind mit einem Gefälle versehen, sodass das Wasser gut und leicht abfließen kann. Der Abfluss liegt entweder mittig oder in einer Ecke des Duschelementes. Ob rechteckige, fünfeckige oder viertelkreisförmige Böden, geflieste Elemente lassen sich in allen Größen einbauen und liegen preislich im Mittelfeld. Die kostenintensivste Variante sind begehbare Duschen aus Gefälle-Estrich mit Duschrinne. Mit einer rutschfesten Oberfläche, einer großen Auswahl an Farben und Dekoren und individuellen Gestaltungsmöglichkeiten lässt sich auch der Abfluss dort einbauen, wo er gewünscht wird oder eine behindertengerechte Ausführung realisieren. In Kombination mit einer Fußbodenheizung wird das Badezimmer zu einer richtigen Ruhe- und Komfortoase. Quelle: Das Haus online © photodune.net

Schlechte Energiebilanz bei Nachkriegsimmobilien:

Laut des Infodienstes Bauen und Finanzieren der LBS Landesbausparkassen wurden rund 40 Prozent des gesamten deutschen Wohnungsbestandes vor der Einführung der ersten Wärmeschutzverordnung aus dem Jahre 1977 errichtet. Ein Großteil der Immobilien, die in den Jahrzehnten nach dem Krieg, zwischen 1949 und 1978 gebaut wurden, weisen große Mängel und Schwachstellen im Bereich der Energieeffizienz auf und bedürfen umfassender Modernisierungsmaßnahmen. Aus Berechnungen des Bundeswirtschaftsministeriums geht hervor, dass der durchschnittliche Energieverbrauch der Bestandsimmobilien aus dieser Zeit bei etwa 208 Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/qm) liegt. Immobilien, die nach den Richtlinien aus der Energiesparverordnung von 2009 erbaut wurden, verbrauchen dagegen in etwa 50 kWh/qm. Vor allem Wohnhäuser aus den 50er- und 60er-Jahren, die sogenannten Nachkriegsimmobilien, weisen einen hohen energetischen Sanierungsbedarf auf. Aufgrund von Materialknappheit und Sparsamkeit in der Nachkriegszeit verfügen diese Häuser über keinen ausreichenden Schall- und Wärmeschutz. Auch wenn viele der damals eingesetzten Einzelöfen mit der Zeit durch Zentralheizungen ersetzt wurden, entsprechen diese oft nicht den heutigen Energiestandards. In den 70er-Jahren gewann das industrielle Bauen und das Bauen mit Beton große Bedeutung. Käufer von Wohnimmobilien aus den 70er-Jahren sollten deshalb den Bauzustand dieser Immobilien auf Wärmebrücken, Feuchtigkeitsschäden sowie auf Schadstoffe hin überprüfen lassen, die durch die Verwendung von gesundheitsschädlichen Werkstoffen wie Asbest oder Formaldehyd entstanden sein könnten. Quelle: LBS © photodune.net

Urteil: Verlängerung der Räumungsfrist während der Corona-Krise:

Die im Rahmen der Corona-Krise verordneten Beschränkungen des öffentlichen Lebens wirken sich auch auf die Immobilienwirtschaft aus. Im Miet- und Immobilienrecht wurden bereits einige Urteile gefällt, wie beispielsweise im Zusammenhang mit der Räumungsfrist in Wohnraummietsachen (AZ 67 S 16/20). Ein zur Räumung verurteilter Mieter beantragte beim Gericht einer Fristverlängerung um drei Monate bis zum 30. Juni 2020. In einem vorherigen Urteil vom 11. Dezember 2019 (AZ 123 C 61/19) wurde er vom Amtsgericht Berlin zur Räumung der Mietsache bis zum 31. März 2020 verurteilt. Da es ihm, aufgrund der Corona-Krise ausgerufenen Beschränkungen nicht möglich ist, neuen Wohnraum anzumieten, bat er um eine Fristverlängerung in der Räumungssache. Die Zivilkammer 67 des Amtsgerichts Berlin hat dem Antrag des Mieters mit dem Beschluss vom 26. März 2020 stattgegeben. Zusätzlich zu den Beschränkungen im öffentlichen Leben und den damit zusammenhängenden Erschwerungen bei der Suche nach Ersatzwohnraum, wurde nach Prüfung des Sachverhalts die Räumungsfrist zum 31. März 2020 gemäß § 721 Absatz 3 Satz 1 Alt. 1 der Zivilprozessordnung (ZPO) ohnehin nicht lang genug bemessen. Zudem sind laut einem Gerichtsbeschluss aufgrund der aktuellen Situation gerichtlich verordnete Räumungsfristen gemäß § 721 ZPO grundsätzlich bis zum 30. Juni zu erstrecken oder zu verlängern. Besteht jedoch Gefahr für Leib oder Leben oder gibt es gleichstehende Interessen des Vermieters oder Dritter, die eine umgehende Räumung der Mietsache verlangen, müsste die Wohnungsräumung des Räumungsschuldners ohne eine Fristverlängerung erfolgen. Diese Voraussetzungen sind hier nicht gegeben. Quelle: LG Berlin © photodune.net

Gestaltung des Vorgartens:

Bei der Gestaltung des Vorgartens spielt der Weg zum Haus nicht nur eine wichtige Rolle im Hinblick auf die Optik, sondern auch in puncto Sicherheit. Ganz gleich, ob der Gehweg gerade oder geschwungen verläuft, er sollte in jedem Fall gut begehbar und rutschfest sein. Auch eine entsprechende und ausreichende Beleuchtung vermindert die Sturz- und Verletzungsgefahr. Um dem Vorgarten eine Struktur zu verleihen, eignen sich Gehölze besonders gut. Welche Sträucher und Bäume im Vorgarten gepflanzt werden sollen, will gut überlegt sein. Denn diese wachsen zehn Jahre lang, bis sie ihre endgültige Höhe erreicht haben und sind nicht immer gut zu beschneiden. Um ein stimmiges Bild abzugeben, sollte auch die Auswahl der Pflanzen gut durchdacht werden. Ein Bauerngarten mit zahlreichen farbigen Blumen passt beispielsweise gut zu einem Fachwerkhaus, während ein schlicht gehaltener Vorgarten mit geradem Plattenweg und einheitlichen Sträuchern gut zu einem modernen Flachdachhaus passt. Für den Briefkasten und die vor der Haustür stehenden Mülltonnen sollte ebenfalls eine optisch ansprechende Lösung gefunden werden. Eine Mülltonnenverkleidung aus Holz oder Metall lässt die Tonnen verschwinden und kann beispielsweise mit Kletterpflanzen verschönert werden. Eine gute Alternative zum Verstecken von Gegenständen bilden auch Bambusmatten oder Stellwände. Kleine Springbrunnen oder andere Wasserspiele verschönern den Vorgarten und verleihen ihm mehr Lebendigkeit. Quelle: Schöner Wohnen © photodune.net

Stimmungseinbruch am Immobiliensektor:

Aus dem RICS Global Commercial Property Monitor des ersten Quartals 2020 ist unter Investoren und Mietern ein deutlicher Stimmungseinbruch aufgrund der Veränderungen und Folgen der Corona-Krise im Immobiliensektor zu ersehen. Dies geht aus einer Messung von unterschiedlichen Indikatoren hervor, die Aussagen über die Marktdynamik und das Stimmungsbild von Investoren und Mietern liefern. In insgesamt 34 untersuchten Ländern verzeichnen 33 Länder eine Verschlechterung des Vertrauens der Mieter. Auch unter Investoren macht sich in 30 Ländern ein Rückgang im Stimmungsbild deutlich. Laut Umfragewerten ist im internationalen Vergleich besonders im Bereich Gewerbeimmobilien und des Bürosektors ein hoher Negativtrend unter Investoren und Mietern zu verzeichnen. Experten gehen davon aus, dass die durch die Krise und die Ausgangssperren entstandenen neuen Arbeitsstrukturen und die Zunahme an flexiblen Arbeitskonzepten einen Rückgang in der Nachfrage nach Büroflächen mit sich ziehen wird. In Deutschland wird im Vergleich zu den anderen untersuchten Ländern und Industrienationen der Immobilienmarkt als relativ robust und stabil angesehen, auch wenn die Prognosen insgesamt nach unten korrigiert wurden. So ist in Deutschland bisher noch kein Einbruch im Büroimmobiliensektor zu verzeichnen. Anders sieht es im Bereich von Einzelhandelsimmobilien aus. Bereits seit sechs Quartalen ist laut RICS eine Abnahme der Nachfrage in dem Sektor zu verzeichnen, im ersten Quartal 2020 sogar ein deutlich höhere. Quelle: RICS © photodune.net

Ratgeber: Bauen in der Gemeinschaft:

Das Bauen in einer Baugemeinschaft bringt viele Vorteile mit sich. Vor allem Kosteneinsparungen durch die gemeinsamen Baukosten sind bis zu einer Höhe von zehn bis zwanzig Prozent möglich. Doch das gemeinschaftliche Bauen ist nicht für jedermann geeignet. Mit dem Ratgeber „Bauen in der Gemeinschaft“ des Verbands privater Bauherren e. V. (VPB) erhalten Bauinteressenten einen Überblick darüber, was unter einer Baugemeinschaft zu verstehen ist und worauf sie beim Eintritt in eine Baugemeinschaft achten sollten. Mit gezielten Fragen in einer Checkliste können Bauinteressierte zudem überprüfen, ob sie fürs gemeinschaftliche Bauen überhaupt geeignet sind. Denn schließen sich mehrere Bauherren für ein gemeinsames Bauprojekt zusammen, gilt es nicht nur, die eigenen Interessen, Wünsche und Vorstellungen zu beachten und umzusetzen, sondern auch Einigkeit über zahlreiche Fragen und Aspekte des gemeinsamen Wohnprojekts zu finden. Dazu gehören beispielsweise Fragen nach der Rechtsform, Architektur, rechtliche Fragen oder Fragen zur Vertragsgestaltung oder Bauqualität. Grundsätzlich gibt es zwei unterschiedliche Typen von Baugemeinschaften: die freie private und die betreute private Baugemeinschaft. Entscheidet sich die Baugruppe für eine betreute private Baugemeinschaft, übernimmt ein sogenannter Projektsteuerer, oft ein Architekt, die Federführung für das Projekt. Von der Planung des Bauprojekts über die Erstellung von Verträgen mit den einzelnen Baupartnern bis hin zur finanziellen Koordination und zur Betreuung in der Bauphase – der Projektsteuerer übernimmt die Leitung des gesamten Bauprojekts. Vor allem bei Kommunen ist das Bauen in einer betreuten privaten Baugemeinschaft sehr beliebt. Nicht selten vergeben Kommunen gezielt Grundstücke an ausgewählte Projektsteuerer, da es nur einen Ansprechpartner für alle Belange des gemeinsamen Bauprojekts gibt. Ebenso hat ein Projektsteuerer klare Vorstellungen für die Entwicklung des Grundstücks, sodass sich Kommunen das Projekt aussuchen können, was ihnen konzeptuell am meisten zusagt. Bei einer freien privaten Baugemeinschaft übernimmt die Baugruppe alle organisatorischen Bauherrenaufgaben selbst und rechnet gemeinsam ausgeschriebene Bauleistungen individuell ab. Quelle: VPB © photodune.net


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