Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Mieten & Vermieten: Urteil: Mietmangel muss auch bei Nichtnutzung behoben werden

Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass Vermieter Mängel an der Mietsache in jedem Fall zu beseitigen und die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch zu überlassen haben. Dies gilt unabhängig, ob der Mieter die Wohnung derzeit tatsächlich nutzt (AZ VIII ZR 99/17). Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter die Instandsetzung einer defekten Gastherme gefordert. Die Wohnung hatte er seit 2014 angemietet und seit 2016 an Familienangehörige vermittelt, die für die Zahlung der Miete zuständig waren. In erster Instanz gab das Landgericht der Vermieterin Recht, da der Mieter aufgrund der Nichtnutzung keinen Anspruch geltend machen könne. Der Bundesgerichtshof hob jedoch das Urteil auf und verwies den Rechtsstreit zurück an das Landesgericht. Es komme nicht darauf an, ob die Wohnung selbst oder von Dritten genutzt wird – die Vermieterin ist verpflichtet, die Mietsache zum vertragsmäßigen Gebrauch instand zu halten. © photodune.net

Steuern & Finanzierung: Themenspecial: Gute Renditen bei Solaranlagen

In einem aktuellen Special hat sich Stiftung Warentest mit der Investition in eine Solaranlage befasst. Denn durch die neuen Speicherungsmöglichkeiten ist der Kauf einer Solaranlage wieder rentabler geworden. Die Testergebnisse haben gezeigt: Bei der aktuellen Preislage für Solaranlagen können Hausbesitzer in den nächsten 20 Jahren eine Rendite von mehr als 5 Prozent erzielen. Zum einen werden die Erträge durch die eigene Nutzung des erzeugten Stroms erzielt, durch die etwa 26 Cent pro Kilowattstunde (kWh) eingespart werden können. Zum anderen kann der überschüssige Strom an andere Netzbetreiber für rund 12 Cent pro kWh weiterverkauft werden – garantiert für 20 Jahre. Ob sich eine Investition lohnt und welche Rendite am Ende übrigbleibt, kann mit dem aktuellen Special berechnet werden. Mit einer einfachen Überschlagsrechnung kann zudem festgestellt werden, ob die Anlage auf Dauer Gewinne verspricht. Außerdem wird erklärt, wie man als Betreiber einer Solaranlage Steuern sparen oder Investitionen abschreiben kann. Weitere Informationen sind unter Solartechnik erhältlich. © photodune.net

Politik & Wirtschaft: Grundsteuer: ifo Institut empfiehlt Bemessung nach Flächen

Bereits seit einiger Zeit fordern Branchenverbände und Experten die Reformierung der Grundsteuerberechnung. Hierzu hat das ifo Institut nun eine klare Empfehlung zu einer Berechnung nach Flächen ausgesprochen. Geeignet sei eine Kombination aus Grundstücks-, Wohn- und Nutzfläche, um den zu besteuernden Wert festzulegen. Wertbasierte Berechnungen bringen laut ifo Institut dagegen erhebliche Probleme mit sich: Zum einen müssten zur Verwendung der aktuellen Verkehrswerte diese erst mit hohem Kostenaufwand bestimmt werden. Zum anderen würden wertbasierte Steuermodelle zu einer enormen Umverteilung der Grundsteuerlast führen – private Eigentümer sowie Mieter in Großstädten würden hierbei deutlich mehr belastet werden als bisher. Auch der Eigentümerschutzbund Haus & Grund hält den flächenbasierten Ansatz („wer mehr Fläche hat, zahlt mehr“) für ein gerechtes Modell. Noch bis 2025 hat der Gesetzgeber nach dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts Zeit, eine neue Berechnungsgrundlage zu beschließen und die Grundsteuer zu reformieren. © photodune.net

Baubranche: WEG: Bauexperten empfehlen fachlichen Rat

Wohnungseigentümergemeinschaften erfreuen sich besonders bei Senioren immer größerer Beliebtheit. Denn hierbei werden die Vorteile von Immobilieneigentum mit weniger Pflichten und Verantwortlichkeiten kombiniert. Allerdings müssen die Mitglieder auch mehr auf andere Miteigentümer Rücksicht nehmen, teilt der Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) aktuell mit. Und eben diese gemeinschaftliche Verantwortung ist es, weswegen es immer wieder zu Streitigkeiten innerhalb einer WEG kommt. In einem aktuellen Fall hatte beispielsweise ein Rollstuhlfahrer den Einbau einer Rampe beantragt, den alle Eigentümer mittragen sollten. Das Gericht entschied jedoch, dass die Eigentümergemeinschaft die Möglichkeit erhalten muss, alle Baumaßnahmen und deren Konsequenzen beurteilen zu können und Alternativen abzuwägen. Da die wenigsten Wohnungseigentümer Bauexperten sind, empfiehlt der VPB daher, bei solchen Entscheidungen einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen, der die WEG berät und unter Berücksichtigung aller bautechnischen Fakten die beste Lösung für alle Beteiligten findet. Quelle: VPB © photodune.net

Energieeffizienz: Frischer Wind: Mehr Effizienz durch Ventilatoraustausch

Veraltete und ineffiziente Ventilatoren in Raumlufttechnischen Anlagen sind dem Fachverband Gebäude-Klima e.V: (FGK) zufolge wahre Energieschleudern. Im Rahmen einer Informationskampagne sollen Betreibern von Nicht-Wohngebäuden aber auch privaten Hauseigentümern daher über das hohe Einsparpotenzial bei einem Geräteaustausch nähergebracht werden. Etwa 12,9 Millionen Tonnen CO2 sollen energetischen Inspektionen zufolge insgesamt durch moderne Ventilatoren eingespart werden können. Mit praktischen Beispielen machen die Kampagneninitiatoren deutlich, dass je nach Gebäudeart und Anlage bis zu 50 Prozent Energie einsparen lässt. Aufgrund von staatlichen Zuschüssen liegt die Amortisationszeit einer neuen Anlage zudem bei etwa 2 Jahren. Da etwa 40 Prozent des Endenergieverbrauchs in Deutschland auf den Gebäudebereich entfällt, sehen die Energieexperten in der Erneuerung von bestehenden RLT-Anlagen hohes Einsparpotenzial. Würden darüber hinaus alle bei den energetischen Inspektionen bei Klimaanlagen empfohlenen Maßnahmen umgesetzt werden, könnten deutschlandweit sogar bis zu 12,9 Mio. Tonnen CO2 eingespart werden. Quelle: Fachverband Gebäude-Klima e. V. © photodune.net

Facility Management: Überwachungskameras: Mieter muss zustimmen

Auch wenn sich Vermieter mehr Sicherheit und Kontrolle über ihr Mietshaus wünschen, dürfen sie keine Überwachungskameras oder Attrappen ohne Zustimmung der Mieter auf ihrem Grundstück installieren. Notfalls können Mieter laut einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Detmold den Abbau der Geräte vor Gericht einfordern (AZ 7 C 429/17). Wie der Infodienst Recht und Steuern der LBS aktuell mitteilt, stehen die Persönlichkeitsrechte über dem Sicherheitsbedürfnis des Vermieters. Im vorliegenden Fall war es in der Vergangenheit immer wieder zu Diebstählen gekommen, woraufhin der Vermieter mehrere Kameras auf seinem Grundstück angebracht hatte, die bereits vor Einzug der Mieter vorhanden waren. Die Mieter fühlten sich in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und verlangen den Abbau der Kameras. Das Gericht stimmte nun den Mietern zu und ordnete an, die Kameras zu entfernen. Dies gelte ebenfalls für die Attrappen, die einen „unzumutbaren Überwachungsdruck“ hervorrufen würden. Aufgrund seiner Sehbehinderung habe der Mieter zudem bei der Besichtigung nicht unbedingt alle Kameras sehen können – der Vermieter hätte vielmehr von sich aus darüber informieren müssen. © photodune.net


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