Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Studie: Handlungsempfehlungen zur Förderung von Wärmeenergie:

Die im Juni 2020 im Auftrag des Bundesverbandes Wärmepumpe e. V. (BWP) herausgegebene Studie „Chancen und Risiken für die deutsche Heizungsindustrie im globalen Wettbewerb“ von der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (pwc) hat zum Ziel, die Wärmewende im Bereich der Energiewende stärker zu fördern. Gerade in Zeiten der Corona-Krise, in denen die Regierung milliardenschwere Rettungspakete vergibt, um die Wirtschaft und Arbeitsplätze zu stabilisieren, möchte der BWP mit seiner Studie der Politik und den politischen Entscheidern verdeutlichen, wie wichtig Maßnahmen zur Förderung der Wärmewende sind, um die Energiewende und die Klimaziele zu erreichen. Denn während Maßnahmen für die Gewinnung von erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung bereits auf dem Vormarsch sind, muss im Bereich der Gewinnung von Heizwärme, die aus dem Erdreich oder dem Wasser gewonnen wird, noch ordentlich nachgerüstet werden. Deshalb beinhaltet die Studie neun wichtige Themengebiete mit Handlungsempfehlungen für die Politik, um der Wärmewende einen wichtigen Platz im Bereich der Klimapolitik sowie im staatlichen Fördersystem einzuräumen. Dazu gehören beispielsweise Maßnahmen für die Steuersenkung von Wärmepumpen-Strom, die Vereinheitlichung und Vereinfachung von unterschiedlichen Genehmigungsverfahren in den Bundesländern oder die Optimierung des Einsatzes der Wärmepumpen im Zusammenhang mit der Gebäudedämmung. Dies würde zudem dem Sanierungsstau in Deutschland entgegenwirken können. Der erste Teil der Studie beschreibt außerdem den Einsatz von Wärmeenergie und die Maßnahmen zur Förderung der Energiewende in Asien, Skandinavien und in der USA und stellt in einen internationalen Vergleich den Platz von Deutschland auf den globalen Wärmemarkt auf. Quelle: BWP/pwc © fotolia.de

Urteil: Anbringen von Außenjalousien an einem Mehrfamilienhaus einer WEG erlaubt:

Die Eigentümer von mehreren Wohnungen eines Mehrfamilienhauses haben ohne die Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer Außenjalousien an den Fenstern ihrer Wohnungen angebracht. Da die Jalousien eine bauliche Veränderung an dem Gemeinschaftseigentum nach § 22 Abs. 1 WEG darstellen und die anderen Mieter nach § 14 Nr. 1 WEG in einem bestimmten Maß beeinträchtigen, haben die Eigentümer einer anderen Wohnung gegen diese bauliche Veränderung geklagt. Sie fordern von den Beklagten, die angebrachten Außenjalousien an allen Fenstern wieder abzunehmen. Das Amtsgericht Senftenberg hat die Klage abgelehnt. Auch die Revisionsklage vor dem Landgericht Frankfurt (Oder) hatte keinen Erfolg. Maßgeblich für das gerichtliche Urteil war ein von den Wohnungseigentümern gefasster Beschluss in einer Eigentümerversammlung, der während des Rechtsstreits und des Berufungsverfahrens gefasst wurde. Am 28. September 2018 entschied die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), dass das Anbringen von Verschattungsanlagen bzw. Verschattungsjalousien an der zum Hof gelegenen und südwärts vorgelagerten Balkon- und Fassadenkonstruktion allen Wohnungseigentümern erlaubt sei. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Jalousien zur baulichen Konstruktion des Wohnhauses passen und alle Verschattungsanlagen ein einheitliches und harmonisches Bild ergeben. Ebenso müssen die Kosten für die baulichen Maßnahmen sowie die eventuellen Folgekosten von den jeweiligen Eigentümern selbst getragen werden müssen. Sollte es zu einem Schadensfall kommen, der mit den angebrachten Jalousien in Zusammenhang steht und nicht durch die Gebäudeversicherung abgedeckt ist, haftet auch hier der Eigentümer. Ein Anspruch auf eine Verteilung, der entstanden Kosten, auf alle Mitglieder der WEG besteht nicht, da die Maßnahmen zum Anbringen der Jalousien nicht als Gemeinschaftsmaßnahme für das Objekt beschlossen wurden. Die Miteigentümer und die Kläger sind zur Duldung verpflichtet, solange die Inhalte der gefällten Beschlüsse von den Beklagten eingehalten und befolgt werden. Quelle: BGH © photodune.net

Test: Die richtige Hausratversicherung:

Eine Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände und Mobiliar im Privathaushalt sowie eine Versicherung des Hausrates gegen Wasser- und Feuerschäden und Einbruch. Das Verbrauchermagazin Finanztest der Stiftung Warentest untersucht in der Juli-Ausgabe unterschiedliche Hausratversicherungen hinsichtlich ihrer Leistungen und Prämien. Dabei werden insgesamt 61 Anbieter sowie 157 Tarife unter die Lupe genommen. Die meisten Versicherungen bieten drei Modelle als Versicherungsschutz an: Einen günstigen Basistarif, einen gehobeneren Tarif, welcher zusätzliche Leistungen beinhaltet sowie eine preisintensivere Premiumpolice. Laut den Versicherungsexperten von Finanztest reicht ein Basistarif für die meisten Privathaushalte oftmals aus. Für die teureren Tarife sind die Kosten meistens dreimal so hoch wie der Basistarif. Untersuchungen von Finanztest zeigen beispielsweise, dass Versicherte in einem Modellhaushalt in Frankfurt im günstigsten Tarif einen Jahresbeitrag von 91 Euro zahlen, der teuerste Tarif hingegen 436 Euro kostet. Die Experten raten, den eigenen Vertrag prüfen zu lassen, denn die Preise richten sich nach dem Wohnort und sind somit starken Preisschwankungen ausgesetzt. Hintergrund ist, dass die Versicherer Städte in sogenannte Risikozonen einteilen. In Städten, wo es zum Beispiel eine hohe Einbruchsquote gibt, ist die Hausratversicherung teurer als in Städten mit wenig Einbrüchen. Während beispielsweise der günstigste Tarif in einem Modellhaushalt in München, wo es wenig Einbrüche gibt, 56 Euro kostet, kostet dieser in Frankfurt am Main 198 Euro. Damit Verbraucher den für sich passenden Versicherer und Tarif finden, stellt die Stiftung Warentest ein kostenpflichtiges Analysetool auf der Internetseite zur Verfügung. Die Auswertung kostet 7,50 Euro. Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net

Tipp: Darauf ist beim Kauf einer Eigentumswohnung zu achten:

Ganz gleich, ob eine Neubauwohnung in einem Stadtquartier oder ein sanierter Altbau, ein modernisiertes Loft in einem Gewerbegebiet oder ein modernes Penthouse, die Investition in eine Eigentumswohnung ist heutzutage sehr beliebt. Nicht nur wegen der großen Nachfrage nach neuem Wohnraum, sondern vor allem aus finanziellen Gründen, entschließen sich immer mehr Menschen zum Kauf von Eigentum. Auch für werdende Senioren, die sogenannten „Silver Ager“, werden barrierefreie Seniorenwohnungen oder Wohngemeinschaften mit jüngeren Mitbewohnern immer interessanter. Stimmt die Lage der Immobilie, ist die Investition in eine Eigentumswohnung meist ein gutes Investment mit hohen Renditechancen und eine sichere Altersvorsorge. Laut des Verbandes privater Bauherren (VPB) ist die Lage ohnehin eins der wichtigsten Merkmale bei der Auswahl der neuen Immobilie. Kaufinteressenten sollten deshalb sowohl ihren aktuellen Wünschen und Bedürfnissen nachgehen, als auch sich Gedanken darüber machen, wie sie in einigen Jahren leben möchten. Ebenso ist zu analysieren, wie sich die Kommune, in der die Immobilie steht, in den nächsten Jahren verändern wird. Wird Wohnraum in dieser Gegend auch in Zukunft gefragt sein oder werden Menschen eher wegziehen und wird es viele frei stehende Wohnungen geben? Auf der Internetseite des VPB finden Kaufinteressierte viele wichtige Informationen und Tipps, worauf Sie bei der Immobiliensuche und dem Kauf einer Eigentumswohnung achten sollten. Neben einer Checkliste verweist der VPB auf weitere Ratgeber und Leitfäden rund ums Thema Eigentumswohnung. So finden zukünftige Immobilienbesitzer beispielsweise Informationen zum Bauen in einer Baugemeinschaft und zu ihrer neuen Rolle als Eigentümer und Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Oder sie erhalten Auskunft darüber, worauf sie beim Bauen mit einem Bauträger achten sollten und was zu tun ist, wenn dem Bauträger eine Insolvenz während des Bauprojekts droht. Quelle: VPB © photodune.net

Energieeffizienz: Label-Lotse unterstützt beim Kauf von Haushaltsgeräten:

Die Kampagne „Deutschland macht‘s effizient“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) verfolgt das Ziel, einen Bewusstseinswandel in der Gesellschaft zu fördern, in dem Bürger und Bürgerinnen erneuerbare Energien effizient in den Alltag integrieren und nutzen. Um die Klimaschutzziele zu erreichen, muss der Umgang mit Energien verbessert und in allen Lebensbereichen vollzogen werden. Der Label-Lotse des BMWi erklärt Verbrauchern und Verbraucherinnen die vielzähligen und unterschiedlichen Energielabels und unterstützt beim Kauf eines umweltschonenden Haushaltsgeräts. So erklärt der Label-Lotse nicht nur den Unterschied zwischen den Energieeffizienzklassen A+++ bis D, sondern informiert zudem über die Bedeutung aller weiteren Angaben und Symbole auf den von der Europäischen Union eingeführten Energieverbrauchskennzeichnungen. Eingeteilt in sechs Gerätegruppen gibt der Label-Lotse eine hilfreiche Entscheidungshilfe beim Kauf von Kühl- und Gefriergeräten, Waschmaschinen, Wäschetrocknern, Geschirrspülern, Fernsehgeräten sowie Beleuchtung. Alle Themenbereiche enthalten eine detaillierte Checkliste, die vor dem Kauf eines Haushaltsgeräts als Informationsgrundlage dient und mit derer Verbraucher und Verbraucherinnen ihre individuellen Anforderungen an das Gerät spezifizieren können. So gibt der Label-Lotse beispielsweise einen Überblick darüber, welches Fassungsvermögen ein Wäschetrockner für eine Familie mit vier Personen benötigt, wie viel Liter Nutzinhalt ein Kühlschrank je nach Personenanzahl im Haushalt haben sollte oder er gibt einen Überblick über die vielzähligen Arten von Lampensockeln und Lampenfassungen sowie Informationen dazu, welche Farbtemperaturen sich für welches Zimmer am besten eignen. Der Label-Lotse des BMWi stellt ein umfangreiches Informationsangebot mit Ratgebern und Entscheidungshilfen zusammen und gibt hilfreiche Energiespartipps sowie Informationen zu unterschiedlichen Geräteherstellern. Quelle: BMWi © photodune.net

Urteil: WEG fordert Abbau einer Außentreppe im Garten einer Mietpartei:

Viele Eigentümer einer Erdgeschosswohnung erfreuen sich an einer angrenzenden privaten Gartenfläche. Dieser Garten gehört gemäß § 3 Abs. 2 des Wohnungseigentumsgesetzes zum Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Erwerben die Eigentümer der Erdgeschosswohnung das Sondernutzungsrecht für die Gartenfläche, können sie diesen privat nutzen und die Miteigentümer von der Nutzung des Gartens ausschließen. Ein Eigentümerpaar einer Erdgeschosswohnung brachte in ihrem unter dem Sondernutzungsrecht stehenden Garten eine Außentreppe an, die zum Balkon ihrer Wohnung führte. Die WEG entschied in einer Eigentümerversammlung per Mehrheitsbeschluss, die Treppe solle auf Kosten der Gemeinschaft abgebaut werden. Das Anbringen der Treppe sei, laut WEG, unzulässig und verändere die äußere Gestalt des Gemeinschaftseigentums. Zum Zeitpunkt der Klage war der individuelle Beseitigungsanspruch bereits verjährt. Die Eigentümer der Erdgeschosswohnung waren mit dem WEG-Beschluss nicht einverstanden und erhoben dagegen Klage (AZ 55 S 18/19). Das Amtsgericht Berlin-Lichtenberg lehnte diese ab, auch die Berufungsklage hatte keine Aussicht auf Erfolg. So bekräftigte das Landgericht Berlin das Urteil des Amtsgerichts, mit der Begründung, die Außentreppe entspräche laut § 21 Abs. 4 WEG nicht den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung. Demnach stelle die angebrachte Treppe eine langfristig angelegte gegenständliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums dar und gemäß § 22 Abs. 1 WEG eine bauliche Veränderung. Die Verjährung des individuellen Beseitigungsanspruchs sei in diesem Fall unbeachtlich. Ein vorliegender Beschluss der Eigentümer über die Erlaubnis zu Erweiterung oder einen Umbau des Balkons zur Terrasse sei für das Urteil ebenso unerheblich, denn der Inhalt des Beschlusses muss nicht unbedingt den Anbau einer Außentreppe beinhalten. Quelle: LG Berlin © fotolia.de


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