Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Mieten & Vermieten: Urteil: Mülltonnen müssen geduldet werden

Das Amtsgericht Brandenburg entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter den Anblick sowie den täglichen Gebrauch von Mülltonnen hinnehmen müssen. Laut LBS Infodienst Recht und Steuern stellt die optische Beeinträchtigung keine Grundlage zur Mietminderung dar (AZ 31 C 156/16). Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin den Müllplatz einer Wohnanlage an einen zentraleren Ort verlegen lassen, der für alle Mietparteien besser erreichbar ist. Dieser befindet sich jedoch unmittelbar vor der Wohnung des klagenden Mieters. Aufgrund der optischen und geruchsmäßigen Belästigung minderte er die Bruttomiete um 10 Prozent. Das Gericht entschied nun aktuell zugunsten der Vermieterin. Zwar müsse grundsätzlich ein Platz für die Mülltonnen ausgewählt werden, der für alle Mieter zumutbar ist, doch sei die Gebrauchstauglichkeit seiner Wohnung für den Mieter nur unerheblich gemindert. Die Nutzung sowie der Geruch der Mülltonnen gehören zu dem üblichen Lebensrisiko einer Erdgeschosswohnung in einer größeren Wohnanlage dazu. Quelle: LBS © photodune.net

Politik & Wirtschaft: Baukindergeld: Neue Anreize für Bauherren und Immobilienkäufer

Um Familien den Hausbau und den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern, hat die Große Koalition von CDU/CSU und SPD aktuell eine zügige Einführung des Baukindergeldes beschlossen. Die Förderung richtet sich an etwa 200.000 Familien und soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 bis zu einem versteuernden Einkommen von 75.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro Freibetrag pro Kind gewährt werden. Gleichzeitig wurden Steueranreize beschlossen, die den Bau von Mietwohnungen fördern und rund zwei Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Neue Regeln gelten zukünftig auch für Vermieter: So werden sie verpflichtet, Vormieten offen zu legen, und können nur noch 8 statt bisher 11 Prozent ihrer Sanierungskosten auf die Mieter umlegen. Die Reaktionen der Branchenverbände fallen unterschiedlich aus. Während der Immobilienverband Deutschland (IVD) empfiehlt, das Baukindergeld mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbssteuer zu verknüpfen, wirft der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e. V. (BFW) den regierenden Parteien einen schlingernden Kurs beim Mietrecht vor. Die Mietpreisbremse sei für unwirksam erklärt worden und kein zukunfttragendes Marktinstrument. ©

Marktdaten: Wohnungsmarkt: LBS-Immobilienpreisspiegel für 960 Städte verfügbar

Wie jedes Jahr haben die Landesbausparkassen (LBS) aktuell ihren Immobilienpreisspiegel veröffentlicht. Er gibt einen umfassenden Preiseinblick über Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland in insgesamt 960 Städten sowie 100 Stadtteilen der 14 größten Städte der Bundesrepublik. Neben den Preisinformationen können Interessenten ebenfalls eine kurze Analyse zur Bautätigkeit, zum Wohnungs- und Vermögensbestand sowie zur Wohneigentumsbildung der jeweiligen Region einsehen. Mit verschiedenen Such- und Filterfunktionen kann nach den preiswertesten Städten in ganz Deutschland, in einzelnen Bundesländern oder anhand eines individuellen Städtevergleichs gesucht werden. Erstmals können sich Interessenten in diesem Jahr auch über die Veränderungsraten zum Vorjahr informieren. Der LBS-Immobilienpreisspiegel 2018 ist ab sofort unter www.lbs-markt-fuer-wohnimmobilien.de abrufbar. Quelle LBS © photodune.net

Energieeffizienz: Solarstrom: Förderung entfällt zum Jahresende

Der Verband Privater Bauherren e. V. (VPB) teilt aktuell mit, dass das KfW-Programm zur Förderung von Solarstromspeichern Ende des Jahres ausläuft. Bauherren sollten sich daher zeitnah um Angebote und die Durchführung ihrer Projekte kümmern, wenn sie von dieser Förderung noch profitieren wollen. Denn noch vergibt die KfW zum zinsgünstigen Kredit einen Tilgungszuschuss von zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Die Bauexperten empfehlen jedoch, vor Beginn zu kalkulieren, ob sich eine Förderung aufgrund der damit verbundenen Einschränkungen überhaupt lohnt. Beispielsweise muss die Einspeiseleistung der Solarstromanlage auf 50 Prozent gesunken und der restliche Strom selbst verbraucht werden. Hausbesitzer sollten also prüfen, ob sich eine Förderung rechnet oder eine Investition aus Eigenmitteln sinnvoll ist, bei der man später frei von Auflagen ist. Da eine Förderung in jeden Fall zunächst von der KfW genehmigt werden muss, sollten Bauherren bei Interesse zeitnah einen Antrag einreichen. Quelle: VPB © photodune.net

Mieten & Vermieten: Urteil: Räumungsfrist kann nur durch genaue Angaben verlängert werden

Das Landgericht Darmstadt hat aktuell entschieden, dass Mieter nur dann eine Fristverlängerung für ihre Wohnungsräumung erreichen können, wenn detaillierte Angaben über deren Bemühungen zur Wohnungssuche vorliegen (AZ 28.4.2017, 6 S 65/17). Im vorliegenden Fall wurden Mieter einer Wohnung im Februar 2017 zur Räumung ihrer Wohnung verurteilt. Die Mieter beantragten jedoch eine Verlängerung der Räumungsfrist und benannten Online-Anzeigen von vier infrage kommenden Wohnungen als Basis für ihre Wohnungssuche. Sie führten außerdem an, dass sie zahlreiche Absagen für vergleichbare Wohnungen erhalten hatten. Das Gericht erkannte diese Bemühungen jedoch nicht als ausreichend an und wies den Antrag auf Verlängerung ab. Da den Mietern das Räumungsverlangen des Vermieters seit Monaten bekannt und kein intensives Bemühen für eine neue Wohnung zu erkennen gewesen war, blieb die ursprüngliche Frist rechtskräftig. © photodune.net

Leben & Wohnen: Haus und Garten: Rasenroboter im Test

Automatische Rasenmäher erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Sie versprechen eine sorgfältig gemähte Rasenfläche ohne viel Aufwand. Doch sind Rasenroboter nicht ohne Unfallrisiko, hat Stiftung Warentest in einem aktuellen Vergleich herausgefunden. Keines der acht Modelle erhielt eine bessere Note als befriedigend, zwei Geräte schnitten sogar mit der Note mangelhaft ab. Bei dem Test wurden verschiedene Unfallszenarien simuliert, die unter anderem ein Aufeinandertreffen mit einem krabbelnden und einem liegenden Kind beinhalteten. Während die Roboter ein stehendes Kind erkannten, hielten lediglich sechs bei einem krabbelnden Kind an. Deutliche Schnitte blieben bei den Testobjekten zurück, die in der Realität erhebliche Verletzungen bedeutet hätten. Die Qualität der Rasenfläche war währenddessen bei nahezu keinem Roboter zu beanstanden. Lediglich ein Modell hatte unsauber geschnitten. Bei einem anderen Gerät mussten die Ladestationen ausgetauscht werden. Der Test Mähroboter findet sich in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/rasenroboter abrufbar. Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net


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