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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Neue Anforderungen an Energieausweise:

Hauseigentümer, die im Besitz einer Bestandsimmobilie sind, deren Energieausweis im Mai 2021 zehn Jahre alt ist oder älter, müssen diesen überprüfen und ggfs. erneuern lassen. Soll die Immobilie verkauft, verpachtet oder neu vermietet werden, müssen die neuen Anforderungen erfüllt werden. Die gesetzliche Grundlage für die Richtlinien liefert das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches am 1. November 2020 in Kraft getreten ist. Bis Ende April 2021 gelten noch die alten Vorschriften für Energieausweise der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Anders als bisher verordnet, muss in dem neuen Energieausweis beispielsweise die Höhe der Treibhausgas-Emissionen verzeichnet werden. Verfügen die Hauseigentümer über einen Verbrauchsausweis, sind sie künftig dazu verpflichtet, detaillierte Angaben zur energetischen Bewertung der Immobilie zu machen. Diese Anforderung gilt bei Bedarfsausweisen bereits. Ebenso muss in dem neuen Energieausweis festgehalten werden, wann die nächste Untersuchung fällig ist. Gebäudeenergieberater oder Fachexperten, die einen Energieausweis ausstellen, müssen gewährleisten, dass die Angaben vom Eigentümer zum Energiezustand des Hauses der Richtigkeit entsprechen. Für die Prüfung sind Energieausweisersteller auch weiterhin dazu berechtigt, die Immobilie vor Ort zu prüfen. Alternativ können die Prüfung und die Aufstellung von geeigneten Maßnahmen auch anhand von Fotos erfolgen. Bleiben Eigentümer oder Mieter in der Immobilie wohnen, muss zunächst kein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Mit den neuen Richtlinien soll der Energieausweis aussagekräftiger werden als bisher. Die neuen Richtlinien gelten auch für Immobilienmakler. Quelle: Zukunft Altbau © fotolia.de

Urteil: Mieter hat Anspruch auf Prüfung der Betriebskostenabrechnung:

Erhalten Mieter eine Betriebskostenabrechnung, haben sie ein Anrecht darauf, diese zu prüfen. Gemäß § 259 Abs. 1 BGB steht dem Mieter eine Belegeinsicht zu. Der Vermieter ist dazu verpflichtet, dem Mieter Rechnungen und Zahlungsbelege zur Überprüfung vorzulegen. Im vorliegenden Fall (AZ VIII ZR 118/19) waren Mieter einer Mietwohnung zu einer Betriebskostennachzahlung von 1.262 Euro aufgefordert worden. Die Vermieterin legte ihnen die Rechnungen vor, allerdings nicht die Zahlungsbelege. Da sich die Mieter weigerten, den Zahlungsbetrag zu begleichen, reichte die Vermieterin Klage ein. Das Amtsgericht Berlin-Neukölln hat der Zahlungsklage grundsätzlich stattgegeben. Die Beklagten (Mieter) hatten mit der Berufungsklage Erfolg. Das Landgericht (LG) Berlin wies die Klage der Vermieterin ab, auch die Revision der Klägerin vor dem Bundesgerichtshof (BGH) hatte keine Erfolg. Denn zu der Abrechnungspflicht der Vermieterin gehört auch die Vorlage von Zahlungsbelegen. Wünschen die Mieter Einsicht in die Rechnungen und Belege, müssen sie keinen besonderen Grund dafür angeben. Ein allgemeines Interesse zur Einsicht reiche vollkommen aus. Der Mieter hat das Recht, die geforderten Rechnungsbeträge zu überprüfen. Solange diese nicht vorliegen, stehe den Mietern gemäß § 242 BGB ein temporäres Leistungsverweigerungsrecht zu. Dieses gilt solange, bis von Seiten der Vermieterin gemäß § 259 Abs. 1 BGB die begehrte Belegeinsicht gewährleistet wird. Quelle: BGH © photodune.net

Einrichtungs-Tipps: Hauswirtschaftsraum:

Damit ein Hauswirtschaftsraum ein Stauwunder bleibt, bedarf es einer guten Planung und Organisation. Mit einer guten Einteilung und den richtigen Möbeln, lassen sich Lebensmittel, Putzmittel, Haushaltsgeräte und alle Dinge, die nicht im Flur oder in der Küche liegen sollen, sortieren und verstauen. Je nach Größe und Form des Hauswirtschaftsraums kommen unterschiedliche Gestaltungsvarianten infrage. So können die Möbel und Ablageflächen beispielsweise in U-Form angeordnet werden. In der Mitte des Raumes bleibt Platz frei, rechts, links und an der Kopfseite verläuft eine Arbeitsfläche mit Ober- und Unterschränken. Raumhohe Schränke und Regale schaffen viel Stauraum und lassen die Geräte und Utensilien im Inneren der Schränke verschwinden. Wer an die oberen Etagen kommen muss, benutzt einen Klapptritt oder eine Leiter. Auch schaffen zusammenstellbare Schrankmodule jede Menge Raum und können den Raumgegebenheiten individuell angepasst werden. Ist der Haushaltsraum schlauchförmig, eignet sich eine lange Schrankzeile an einer Wand mit intelligenten Hochschränken besonders gut. Wer sich eine neue Küche einbauen lässt, kann die alten Küchenmöbel für den Haushaltsraum umfunktionieren, auch wenn nicht alle gebraucht werden. Sollte der Haushaltsraum besonders klein sein und wenig Platz für Waschmaschine und Trockner haben, kann den Trockner auf die Waschmaschine gestellt werden und somit gleichzeitig als Stauraum für dreckige Wäsche dienen. Weitere funktionale Möbel, wie beispielsweise ein Schuhregal, Module für Wertstoffe oder eine Vorrichtung für Getränke und Flaschen bringen Ordnung in den Hauswirtschaftsraum und entlasten die anderen Räume in der Wohnung oder im Haus. Quelle: Das Haus online © photodune.net

Studie: Aktive Bodenpolitik:

Das Deutsche Institut für Urbanistik (DIU) hat im Januar 2021 eine Sonderveröffentlichung zum Thema „Aktive Bodenpolitik: Fundament der Stadtentwicklung“ herausgegeben. Vor dem Hintergrund der Bodenknappheit und der immerwährend steigenden Bodenpreise, sehen sich Städte und Kommunen in der Verantwortung, eine aktivere Bodenpolitik zu betreiben. Die Studie ist ein Gemeinschaftsprojekt zwischen dem DIU und 14 Städten, welche sich mit der jeweiligen Bodenpolitik auseinandergesetzt und Handlungsempfehlungen entwickelt haben. Das Ziel ist, auch in Zukunft eine nachhaltige und soziale Stadtentwicklung zu garantieren, die nicht von den Akteuren bestimmt wird, die die höchsten Bodenpreise aufrufen. Vielmehr sollen Flächen generiert werden, die dem sozialen Wohnungsbau, einer regen Wirtschaftspolitik mit tragfähigen Gewerbestrukturen sowie der Diversität und dem Klimawandel gerecht werden. Dabei liegt die Basis für die Neuaufstellung der kommunalen Bodenpolitik darin, die Liegenschaftspolitik strategischer auszurichten. Nicht die Veräußerung von Flächen soll im Zentrum stehen, sondern Flächenankäufe und die Nutzung der Flächen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung. In der Studie werden Handlungsempfehlungen präsentiert, wie eine aktive Boden- und Liegenschaftspolitik eine nachhaltige und soziale Stadtplanung garantieren kann. Dazu gehört beispielsweise, dass die vorhandenen Flächenreserven der Kommunen lediglich zum Zwecke des Gemeinwohls vergeben und bebaut werden. So soll bei der Vergabe von Grundstücken nicht mehr das Höchstgebotsprinzip gelten, sondern die Flächenvergabe aufgrund des besten Konzepts vergeben werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Einräumung eines Erbbaurechts bei der Flächenvergabe, sodass Grundstücke in öffentlicher Hand bleiben und langfristig eine anderweitige Nutzung möglich wäre. Die gesamte Studie steht auf der Internetseite des DIU zum Download bereit. Quelle: DIU © photodune.net

DIY: Pflastersteine verlegen:

Hausbesitzer, die Pflasterarbeiten an ihrem Grundstück selbst tätigen möchten, können mit etwas handwerklichem Geschick zu guten Ergebnissen kommen. Ganz gleich, ob es sich bei der Pflasterung um eine Hofeinfahrt zur Garage oder einen Fußweg zum Haus handelt, eine der Grundaufgaben beim Pflastern ist die Verdichtung des Untergrunds. Denn werden Pflastersteine auf einen nicht ausreichend verdichteten Boden gelegt, wird die Fläche absacken und die Arbeiten müssen von Neuem beginnen. Zunächst sind jedoch einige Vorarbeiten zu treffen. Befinden sich entlang des künftigen Pflasterwegs Kabel im Untergrund, müssen diese verlegt werden. Genauso wie Abflüsse, Kanalrohre oder eine Ablaufrinne. Mit sogenannten Rüttelplatten muss der Boden Stück für Stück abgedichtet werden. Die Höhe der Tragschicht hängt davon ab, zu welchen Zwecken der Pflasterweg gelegt wird. Dient er als Fußgängerweg, reicht eine Höhe von 30 cm. Bei einer PKW-Garageneinfahrt sollte die Tragschicht 40 cm hoch sein. In diesem Fall sollte der Vorgang zwei Mal durchgeführt werden. Anschließend wird um die Fläche ein sogenanntes Bord gesetzt. Diese Randsteine grenzen die Pflasterfläche ein und sollten so bemessen werden, dass sie später etwa einen Zentimeter höher liegen als der gepflasterte Weg. Die Randsteine werden in den erdfeuchten, frostfreien Boden gesetzt. Die abgegrenzte Fläche wird mit Pflasterkies oder Brechsand gefüllt. Dieser Vorgang wird Bettung genannt. Anschließend erfolgt mithilfe von Richtlatten die Verarbeitung zu einer glatten Fläche. Auf diese können die Pflastersteine in dem gewünschten Muster gelegt und mit gewaschenem Sand oder Brechsand verfugt werden. Zum Schluss wird der Pflasterweg wieder mit den Rüttelplatten verdichtet. Quelle: handwerkertipps.net © photodune.net

Energieeffizientes Bauen :

Um energieeffizient zu bauen, müssen rechtliche Vorgaben aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingehalten werden. Diese betreffen unter anderem die Wärmedämmung sowie die Stromerzeugung und -versorgung. Diese Aspekte und Methoden werden in einem bautechnischen Konzept festgelegt, genauso wie die Art der Beheizung und Angaben zum Energiebedarf eines Hauses. Grundsätzlich gibt es drei unterschiedliche bautechnische Konzepte, welche auf einer energieeffizienten Bauweise beruhen: das Passivhaus, das Nullenergiehaus oder das energieautarke Haus. Damit Bauherren von staatlichen Förderungen im Bereich energieeffizientes Bauen profitieren können, müssen Standards eingehalten werden. Diese werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vorgegeben. Als KfW-Referenzgebäude gelten die Objekte, die sich an die Vorgaben aus dem GEG halten. Die Einteilung in ein KfW-Effizienzhaus 50, 40 oder 40 Plus definiert Standards, die über die Mindeststandards des Referenzgebäudes hinausgehen und für welche andere Fördersummen beantragt werden können. Doch zum energieeffizienten Bauen gehören noch viele weitere Aspekte als die Dämmung, Beheizung und Stromversorgung. Vor allen Dingen dann, wenn man neben der Kostenersparnis auch die Umwelt nachhaltig mitgestalten möchte. So sollte darauf geachtet werden, nur Baustoffe zu verwenden, die eine gute Energiebilanz haben. Holz beispielsweise hat sehr gute Dämmeigenschaften. Leichtbetonbaustoffe aus der Region verbrauchen wenig Energie bei der Herstellung sowie beim Transport und gelten deshalb ebenfalls als energieeffizient. Sowohl das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als auch die Datenbank ÖKOBAUDAT informieren über unterschiedliche Baustoffe und ihre Energieeffizienz. Quelle: Immowelt AG © fotolia.de


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