Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Die Vielfalt der Garagentore:
Wer im Besitz einer Garage ist, hat die Qual der Wahl, wenn es darum geht, das passende Tor zu finden. Ob Rolltor, Sektionaltor, Schwing-, Schiebe- oder Flügeltor, Garagentore gibt es in unterschiedlichen Funktionsweisen und Materialien. So können Eigentümer zwischen Aluminium-, Kunststoff oder Holztoren wählen. Garagentore können manuell oder elektronisch geöffnet werden. Gemeinsam haben die heutigen Ausführungen, dass sie seit 2005 hohen Sicherheitsstandards und Leistungsanforderungen gemäß der DIN-Norm EN 13241-1 entsprechen. In Deutschland sind Schwingtore die am häufigsten verwendete Variante. Sie sind zwar im Vergleich zu den anderen Toren preisgünstig, jedoch haben sie einen großen Nachteil: Genauso wie Flügeltore benötigen sie ausreichend Platz zum Öffnen und Schließen, da sie in ihrer gesamten Größe nach außen geschwungen werden. Gegebenenfalls müssen in der Garageneinfahrt stehende Gegenstände aus dem Weg geräumt werden. Nach Bedarf lässt sich ein Schwingtor mit einem Elektromotor ausstatten und kann per Knopfdruck bedient werden. Ein Flügeltor wird in der Regel aus Holz angefertigt und überzeugt mit seiner charmanten Optik. Rolltore sowie Sektionaltore zeichnen sich dadurch aus, dass sie nicht nach außen geschwenkt werden, sondern sich beim Öffnen innerhalb der Garage zusammenziehen. Bei einem Rolltor ist zu bedenken, dass die Rollläden in einen Rollladenkasten eingedreht werden. Dieser hängt an der Decke im Inneren der Garage und benötigt zusätzlich Platz. Rolltore werden mithilfe eines elektrischen Motors bewegt, da die Rollläden schwer sind und sich nicht per Hand hochschieben lassen. Auch Sektionaltore benötigen keinen Schwenkraum. Sie bestehen aus rechteckigen Einzelelementen, die sich an der Seite (Seitensektionaltore) oder an der Decke (Deckensektionaltore) befinden und die zusammengeschoben werden. Schiebetore werden auf Schienen auf- und zubewegt und lassen sich manuell oder elektronisch öffnen und schließen. Quelle: hausbauhelden.de © photodune.net
Mehr Energieeffizienz mit neuen Dachfenstern:
Wer in seiner Bestandsimmobilie für eine bessere Energiebilanz sorgen möchte, denkt oftmals an den Austausch der Fenster. Dabei sollte auch Dachfenstern besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Denn der Rahmen von alten Dachfenstern wird im Laufe der Zeit morsch und die Verglasung entspricht nicht den heute geltenden Dämmwerten. Ein weiterer Vorteil ist, dass im Zuge des Dachfensteraustausches gleich größere Fenster eingesetzt werden und das Dachgeschoss mit mehr Tageslicht durchflutet wird. Wer möchte, kann das Fenster zudem versetzen lassen und sich über einen weiten Ausblick erfreuen. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Dachfenstern. Eigentümer können zwischen klassischen Holzfenstern mit Lackierung oder Kunststofffenstern wählen. Diese haben den Vorteil, dass sie auch nach Jahren keine Neulackierung benötigen und kostengünstiger sind als Holzfenster. Eine hohe Qualität bieten Kunststofffenster aus Polyurethan mit einem integrierten Holzkern. Für die Einhaltung der geltenden Dämmwerte ist der sogenannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) ausschlaggebend. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie die davor geltende Energieeinsparverordnung (EnEv) schreibt bei neuen Dachfenstern einen U-Wert von höchstens 1,4 (W/m²K) vor. Wer seine Dachfenster austauscht, kann gleichzeitig auch die Innenverkleidung und somit auch die Dämmung erneuern lassen. Zudem können die Fenster versetzt und gegen größere Dachfenster ausgetauscht werden. Ob ein Schwingfenster oder ein Klapp-Schwingfenster eingesetzt werden soll, entscheiden die Eigentümer. Durch eine Smart-Home-Technik lassen sich die Fenster per Knopfdruck öffnen und schließen, auch der Sonnenschutz kann bequem vom Sofa gesteuert werden. Quelle: effizienzhaus-online © fotolia.de
Urteil: Modernisierungsmieterhöhung nach Mieterhöhung zulässig:
Ob nach einer Mieterhöhung eine Modernisierungsmieterhöhung folgen darf, klärt ein Urteil (AZ VIII ZR 367/18) vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Die Vermieterin einer Wohnung in Berlin erhöhte gemäß § 558 BGB im Jahre 2010 die Miete um 37 Euro monatlich auf insgesamt 224 Euro. Der Grund dafür waren bauliche Veränderungen in der Wohnung, wie beispielsweise der Umbau der Toilette zu einem Badezimmer. Die Baumaßnahmen wurden zuvor angekündigt, die Mieterin stimmte der Mieterhöhung zu. Nur wenige Monate später kündigte die Vermieterin eine erneute Mieterhöhung an. Diesmal handelte es sich um eine Modernisierungsmieterhöhung gemäß § 559 BGB. Demnach sollte die Mieterin weitere 116 Euro monatlich auf die Miete von 224 Euro zahlen. Da die Mieterin sich weigerte, den erneuten Erhöhungsbetrag zu zahlen, minimierte die Vermieterin den Zahlungsbetrag auf 79 Euro pro Monat. Unter Vorbehalt zahlte die Mieterin den Erhöhungsbetrag monatlich an die Vermieterin, forderte jedoch anschließend die Rückzahlung der Modernisierungsmieterhöhung für die Monate Mai 2012 bis Juli 2014. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte in seinem Urteil die Rechtmäßigkeit der Mieterhöhungen. Demnach war die Vermieterin dazu berechtigt, nach der ersten Mieterhöhung bis hin zur ortsüblichen Vergleichsmiete auch eine Modernisierungsmieterhöhung gemäß § 559 Abs. 1 BGB geltend zu machen. Der Anteil der Erhöhungszahlung ist gesetzlich festgeschrieben. Seit 2019 können acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Davor waren es elf Prozent. Ging der Modernisierungsmieterhöhung bereits eine Mieterhöhung voraus oder folgte danach, darf der gesamte Mieterhöhungsbetrag den Erhöhungsbetrag der Modernisierungsmaßnahmen nicht überschreiten. So zog die Vermieterin von den eigentlichen 116 Euro die zuvor veranschlagte Mieterhöhung von 37 Euro ab. Dies ergab eine monatliche Erhöhung von 79 Euro. Quelle: BGH © fotolia.de
Home Report 2021: Trendwörterbuch:
Im Home Report 2021, herausgegeben vom Trend- und Zukunftsforschungsinstitut „Zukunftsinstitut“, beschäftigt sich die Autorin Oona Horx-Strathern mit den Wohntrends 2021. Neben zahlreichen Fakten und Zahlen, Trends und Thesen rund ums Thema Bauen, widmet sich die Autorin in dem „Trendwörterbuch“ neu entstandenen Wörtern und Begriffen aus der Branche. Die Entwicklung eines neuen Vokabulars spiegelt die Veränderungen in der Gesellschaft und in der Branche wider und veranschaulicht neue Bedürfnisse im Wandel der Zeit. So dient eine „Anty Throphy Kitchen“, anders als multifunktional genutzte Küchen, wieder der Essenszubereitung. Der aus Japan stammende Begriff „Genkan“ beschreibt einen Eingangsbereich im Haus oder in der Wohnung, der als Zwischenraum für das Abstellen von Schuhe und anderen Gegenständen dient, um den restlichen Wohnräumen mehr Raumhygiene zu bieten. Auch Erweiterungen von aktuellen Trends finden einen neuen Namen. So ist unter „Mobitecture“ ein ökologisch nachhaltiges, auf Selbstversorgung ausgelegtes „Tiny House“ zu verstehen. „Ultra-Mini-Living“ beschreibt die Lebensform in Wohnungen von etwa neun Quadratmetern und ist somit die Fortsetzung von Tiny-, Micro- sowie Mini-Lebensformen. Im „Trendwörterbuch“ findet sich ebenso eine Vielzahl von Begriffen, die ihren Ursprung in der Corona-Pandemie haben. So sind beispielsweise die „Immunity Boosting Homes“ darauf ausgerichtet, dass eine bessere Luft die Immunität im eigenen Zuhause stärkt. Der starke und plötzliche auftretende Rückzug ins Private findet sich in negativ konnotierten Begriffen wie „Co-Isolation“ wieder und beschreibt den Zustand des Einigelns und das Gefühl von Einsamkeit. Beim „Re-Hygge“ hingegen wird das Heimische wiederentdeckt und aufgewertet, indem Menschen beispielsweise Einrichtungsgegenstände wiederentdecken und neu wertschätzen. Quelle: Zukunftsinstitut © photodune.net
Prognose: Nachfrage-Boom bei flexiblen Workspaces:
Laut Prognosen von Workthere, einem Tochterunternehmen des Immobilienberaters Savills, ist in der zweiten Jahreshälfte mit einer starken Nachfrage nach „Flexiblen Workspaces“ zu rechnen. Auch wenn die Auftragsauslastung von 79 Prozent vor der Corona-Pandemie auf 65 Prozent im November 2020 fiel, rechnen die Immobilienexperten von Workthere bereits in der ersten Jahreshälfte 2021 mit einem leichten Aufschwung. Vor allem die Nachfrage nach Tagespässen für größere Büroräume und Besprechungsräumen wird steigen. Mit ausreichend Fläche können Unternehmen, unter Einhaltung des Mindestabstands und der Hygieneregeln, gelegentlich wieder persönliche Meetings stattfinden lassen. Einen Nachfrage-Boom erwarten die Immobilienexperten von Savills und Workthere in der zweiten Jahreshälfte. Einer der Gründe für die steigende Nachfrage ist, dass die Verträge von bereits bestehenden Mietverhältnissen temporär nicht erneuert wurden, doch die meisten Kunden darauf warten, dies nachzuholen, sobald sich die Bestimmungen der Corona-Pandemie wieder entspannen. Auch Unternehmen, die bisher von einer klassischen Bürostruktur und festen Büroräumen geprägt waren, interessieren sich zunehmend für flexible Möglichkeiten. Andere Unternehmen möchten sich künftig nicht mehr an unflexible Mietverträge mit festen Fixkosten binden und signalisieren ein deutliches Interesse nach flexiblen Bürolösungen. Was die Preisstruktur angeht, werden die Mieten in der ersten Jahreshälfte deutlich fallen. Da Büroflächen in Großstädten momentan noch zu einem großen Teil leer stehen, werden Betreiber von „Flexiblen Workspaces“ Preisnachlässe anbieten, um ihre bisherigen Kunden zu halten und neue zu gewinnen. Sobald die Nachfrage steigt, ist ebenfalls mit steigenden Büropreisen zu rechnen. Auch in urbanen Randlagen wird eine mindestens gleichbleibenden Nachfrage nach „Flexible Workspaces“ erwartet, da Unternehmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit bieten wollen, nahe ihres Wohnorts zu arbeiten. Quelle: Workthere/Savills © fotolia.de
Tipps: Feuchteschutz von Gebäuden:
Damit ein Gebäude ausreichend vor Feuchtigkeit geschützt ist, sollten vorgeschriebene Normen eingehalten werden. Das von außen auf das Gebäude einwirkende Wasser bzw. die Feuchtigkeit kann Schäden am und im Gebäude verursachen, wenn bauphysikalische Fehlkonstruktionen nicht ausreichend Wärme- und Feuchteschutz bieten. Zudem beeinflusst das Lüftungsverhalten der Bewohner den Feuchtegehalt der Luft. Ein Gebäude ist unterschiedlichen Wasserquellen und Einflüssen ausgesetzt. Dazu gehören beispielsweise Regen- und Spritzwasser, die Bodenfeuchtigkeit sowie Druckwasser und nicht drückendes Wasser aber auch die Baufeuchte, Tauwasser sowie Wasserdampf. Auch der Grundwasserspiegel spielt eine wichtige Rolle. Um ein Gebäude von außen gut abzudichten und Schutz vor Wassereinfall zu bieten, sollten die Normen aus der DIN 4095 „Baugrund – Dränung zum Schutz baulicher Anlagen – Planung, Bemessung und Ausführung“ beachtet werden. Zum Thema „Abdichtung“ gelten die Normen aus der DIN 18195 „Abdichtung von Bauwerken“ sowie Vorschriften, die sich beispielsweise auf die Abdichtung von Balkonen und Loggien, Innenräumen und befahrbaren Verkehrsflächen beziehen (DIN 18531 bis DIN 18535). Berechnungen über den Tauwasserausfall sollten bereits Teil der Bauantragsplanung sein; auch die Luftdichtheit von Gebäuden oder Berechnungen zur Dampfdruckverteilung spielen eine wichtige Rolle. Das Fachportal „Baunetz Wissen“ informiert über wichtige Aspekte und Anforderungen an den Feuchteschutz von Gebäuden. Quelle: Baunetz Wissen © photodune.net