Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


EU-Richtlinie: Fernablesung der Heizkosten:

Um die Energieeffizienz in der Wohnungswirtschaft weiterhin voranzubringen, wurden im vergangenen Jahr drei europäische Richtlinien verabschiedet, die bis zum 25. Oktober 2020 in den jeweiligen Ländern zu nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften umgesetzt werden sollen. Einer der drei Punkte des EU-Legislativpakets „Saubere Energie für alle Europäer“ beinhaltet die Installation von fernablesbaren Heizkostenverteilern und Zählern sowie unterjähriger Verbrauchsinformationen. Die Fernablesung hat zum Ziel, dass der Endverbraucher durch die Transparenz des Energieverbrauchs energieeffizienter haushalten und gleichzeitig Kosten sparen kann. Aktuell ist die Heizkostenverordnung in dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) festgeschrieben. Nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird dieses als Ermächtigungsgrundlage für die Heizkostenverordnung dienen. Die Richtlinie besagt, dass die Wärme-, Kälte- und Trinkwasserversorgung durch Fernablesung ermöglicht werden soll. Dies hat den Vorteil, dass der Zugang zu Wohnungen nicht mehr vonnöten sein wird, sondern durch Walk-by oder Drive-by Technologien ermöglicht wird. Ob dabei die Einrohrheizungen nachgerüstet werden sollen oder direkt komplett durch fernablesbare Zähler ersetzt werden sollen, wird im Rahmen der Novelle festgelegt. Zusätzlich besagt die neue Richtlinie, dass ab dem 25.10.2020 zweimal im Jahr auf Verlangen des Endkunden eine Abrechnung des Energieverbrauchs auszustellen ist. Ebenso kann sich der Endkunde für die Abrechnung auf elektronischem Weg entschieden. Diese würde dann vierteljährlich erfolgen. Wenn ein Fernablesegeräte installiert ist, wird die Abrechnung ab dem 01.01.2022 monatlich versandt. Ausgeschlossen ist die Zeit außerhalb der Heizperiode. Quelle: BMWi © photodune.net

Grundsteuer: Reform erfordert Grundgesetz-Änderung:

Die langjährige Diskussion um die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts ist auf den Weg gebracht. Am 27. Juni 2019 ist der von der großen Koalition gestellte Antrag zur Änderung der Grundsteuer im Bundestag besprochen und an die zuständigen Ausschüsse weitergegeben worden. Um Änderungen an der Grundsteuer durchzusetzen bedarf es allerdings einer Änderung im Grundgesetz und dafür braucht die große Koalition die Stimmen der Opposition. Bis Ende 2019 muss dem Bundesverfassungsgericht eine endgültige Regelung der Grundsteuer vorliegen. Ist dies nicht der Fall, würde die Grundsteuer ab 2020 wegfallen und den Kommunen damit eine der wichtigsten Einnahmequellen.In dem vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz bevorzugten „wertabhängigen Modell“ würde die Grundsteuer anhand des Bodenwertes, des Alters der Immobilie und der Mieteinnahmen berechnet werden. Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft plädieren allerdings zum großen Teil für das Flächenmodell, in dem die Höhe der Grundsteuer über die Größe des Grundstücks berechnet wird; unabhängig von der Lage und dem Wert der Immobilie. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. ist der Meinung, die Bodenwerte müssen aus der Berechnung der Grundsteuer rausgenommen werden. Auch der Immobilienverband hofft, dass sich möglichst viele Länder für das Flächenmodell entscheiden.Auch wenn der Bundesfinanzminister eine bundeseinheitliche Regelung anstrebt, sollen die Bundesländer durch eine Öffnungsklausel von der Gesetzgebung abweichen und eigene Grundsteuergesetze erlassen dürfen. Somit ist unklar, wieviel die Steuer in den einzelnen Bundesländern kosten wird, denn die einzelnen Kommunen dürfen die Höhe über Hebesätze festlegen. Um die Bebauung von Grundstücken voranzutreiben, soll in einer weiteren Anhörung am 11. September der Entwurf einer Gesetzesänderung zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung besprochen werden. Die Koalitionsfraktionen schlagen vor, dass Städte und Gemeinden künftig einen erhöhten Steuersatz auf baureife, jedoch noch unbebaute Grundstücke erheben dürfen. Quelle: Bundestag / IVD © photodune.net

Leitfaden für künftige Eigentümer:

Wer sich für den Kauf einer Immobilie interessiert, für den hat der Verband privater Bauherren e.V. den Leitfaden „Die Eigentumswohnung – Suche-Kauf-Verkauf“ rausgebracht. Mit hilfreichen Tipps zum Thema Immobilienkauf können sich Interessierte über diverse Wohnformen und das Prozedere des Immobilienkaufs informieren. Ob Neu- oder Altbau, ein Loft in ehemaligen Gewerbegebieten, denkmalgeschützte Immobilien, Penthäuser oder Seniorenwohnungen, beim Kauf einer Immobilie sollte nicht nur die aktuelle Marktlage und die Immobilie überprüft, sondern auch eine Zukunftsprognose erstellt werden. Nur mit einer richtigen Vorbereitung können Investoren abwägen, ob sich ein Immobilienkauf auch wirklich lohnt. Der 58-seitige Leitfaden beschreibt die Aufgaben, Rechte und Pflichten, die mit dem Kauf einer Wohnung einhergehen. Denn Eigentumswohnungsbesitzer sind auch gleichzeitig Mitbesitzer von Gemeinschaftseigentum und sollten über die Eigentums- und Vermögensverhältnisse der Miteigentümer Bescheid wissen. Auch der Zustand der Immobilie sowie der Preis, der Sanierungsstatus und der Wohnort spielen eine wichtige Rolle. Der Leitfaden beschreibt außerdem mögliche Probleme, die bei einem Immobilienkauf auftreten könnten und erklärt ausführlich, worauf Käufer achten müssen. Auch Investoren, die ihre Immobilie künftig wiederverkaufen möchten, finden hilfreiche Tipps. Der Leitfaden, inklusive diverser Checklisten, kann über die Internetseite des VPB bestellt werden. Ob als Hilfe zur Entscheidungsfindung, Informationsbuch oder Arbeitsinstrument, der Leitfaden „Die Eigentumswohnung – Suche-Kauf-Verkauf“ enthält Tipps und Erläuterungen für Eigentumsbesitzer und diejenigen, die es gerne werden möchten. Quelle: VPB © photodune.net

Dachaufstockung zur Lösung der Wohnungsnot:

Gerade in Großstädten und Ballungsräumen ist der Mangel an (bezahlbaren) Wohnraum besonders groß. Einer der Hauptgründe für die Wohnungsknappheit ist das nicht verfügbare oder nicht vorhandene Bauland. In einer Expertenanhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen im Juni 2019 sprach sich der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen für Lockerungen im Baurecht im Hinblick auf die Rahmenbedingungen für Gebäude-und Dachaufstockungen aus. Der GdW sieht im Bereich Gebäudeaufstockung großes Potential in der Schaffung von neuem bezahlbarem Wohnraum. Bei den Ausführungen zitiert die GdW die „Deutschlandstudie 2019: Wohnraumpotentiale in urbanen Lagen, Aufstockung und Umnutzung von Nichtwohngebäuden“ der TU Darmstadt und des Pestel-Instituts. Diese besagt, dass durch Dachaufstockung und Umnutzung von Bürokomplexen und Verwaltungsgebäuden bundesweit 560.000 neue Wohnungen entstehen könnten. Weitere 400.00 Wohnungen könnten auf den Dächern von Lebensmittelmärkten und Discountern gebaut werden. Doch um das große Potential von Gebäude- bzw. Dachaufstockungen zu nutzen, müssen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene baurechtliche Rahmenbedingungen zum Beispiel zu Abstandsflächen und Ausgleichsmaßnahmen oder zu Stellplatzpflichten und zum Brandschutz geändert werden. Bauherren sollten wirtschaftliche Anreize zum Ausbau von Dächern erhalten, um den Mehraufwand bei der Planung und Ausführung zu kompensieren. Der GdW benennt außerdem weitere Vorteile, die durch Dachaufstockung entstehen. Somit wird zum Beispiel durch einen energetischen Ausbau die Energieeffizienz des gesamten Hauses verbessert. Auch der barrierefreie und qualitätsvolle Wohnungsbau wird gefördert. Da kein zusätzliches Bauland gebraucht wird, fallen keine Grundstückskosten an und Grünflächen bleiben unversiegelt. Quelle: GdW © photodune.net

Wärmepumpe und andere passive Raumkühlungssysteme:

Der Sommer steht vor der Tür und mit ihm die heißen Tage. Eine Klimaanlage hilft zwar, die Raumtemperatur zu senken, aber die hohen Kosten für die Anschaffung und den Einbau sowie der hohe Energieverbrauch und die Umweltbelastung lassen viele Haus- und Wohnungsbesitzer an dem Kauf einer dezentralen oder zentralen Klimaanlage zweifeln. Für diejenigen, die die Kosten im Rahmen halten wollen und die Umwelt schützen möchten, gibt es Alternativen. Ob Verdunstungskühlung, Wärmepumpe, Erdluftbrunnen oder Latentwärmespeicher, mit diesen passiven Raumkühlungssystemen lassen sich Räume kostengünstig und umweltfreundlich kühlen. Das Prinzip der passiven Kühlung ist, dass warme Luft aus den Innenräumen oder aus der Außenluft bezogen, durch einen Filter in den Geräten gekühlt, gereinigt und anschließend über die Lüftungsanlagen, Heizflächen und Verteilersysteme wieder in die Räume zurückgegeben wird. Einige der passiven Raumkühlungssysteme, wie zum Beispiel die Wärmepumpe übernehmen neben der Kühl- auch eine Wärmefunktion und dienen im Winter als Heizung. Dabei wird dem Erdreich, der Luft und dem Wasser gespeicherte Sonnenenergie über die Wärmepumpe entzogen und an das Heizsystem im Haus weitergeleitet. Die Bedienung ist sehr leicht, es muss lediglich die Pumpe mit dem Wärmetauscher ausgetauscht werden. Doch auch Mieter können mit einfachen Maßnahmen die Raumtemperaturen im Sommer senken. Dabei ist es wichtig Rollläden, Jalousien und Fenster tagsüber zu schließen und somit die Räume vor Sonnenenergie zu schützen. Da elektrische Geräte wie Lampen, Computer oder Fernseher Wärme erzeugen, sollten diese ausgeschaltet werden, sobald sie nicht benutzt werden. Eine gute, jedoch auch etwas kostenintensive Variante, Räume zu kühlen, ist eine gute Wärmedämmung. Zellulosedämmstoffe oder Holzfaserplatten eignen sich dafür besonders gut. Ein Dämm-Spezialist berät über die richtige Dämmmethode. Quelle: Immowelt AG © photodune.net

Sanierungspflichten bei Bestandsimmobilien:

Bestandsimmobilien zeichnen sich im Vergleich zu Neubauimmobilien vor allem durch einen verhältnismäßig niedrigen Preis aus. Auch der niedrige Zinssatz, ein oftmals größeres Grundstück und der besondere Charme eines Altbaus, überzeugen viele Kaufinteressenten. Doch vor dem Kauf einer Bestandsimmobilie ist es ratsam, sich über die aktuellen Regelungen und Pflichten der EnergieEinsparVerordnung (EnEV) zu informieren und die Sanierungsempfehlungen im Energieausweis zu beachten. Sollten kostenintensive Sanierungen anstehen, zieht man am besten einen Energieberater zu Rate. Vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser, die vor dem 01. Februar 2002 gebaut wurden oder bei denen seitdem der Eigentümer nicht gewechselt hat, sind von der Sanierungspflicht betroffen und gesetzlich zu bestimmten Sanierungsmaßnahmen verpflichtet. Demnach gehören der Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung, die Dämmung von Heizungs- und Warmwasserleitungen im Keller sowie das Dämmen vom Dach oder Dachboden zu den vorgeschriebenen Sanierungen in Bestandsimmobilien. Objekte, die nach dem 01. Februar 2002 gebaut wurden oder bei denen seitdem ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat, müssen bereits gewisse Anforderungen der EnEV erfüllt haben. Auch wenn beim Kauf einer Bestandsimmobilie mit zusätzlichen Sanierungs- und Renovierungsausgaben zu rechnen ist, lohnt sich eine genaue Aufschlüsselung und Betrachtung der anfallenden Kosten durch einen Energieberater. Oftmals schrumpft die Summe der Renovierungsausgaben durch die langfristige Einsparung von Energiekosten nach der energetischen Sanierung enorm.Um zusätzliche Kosten zu sparen, kann der Energieberater Förderungen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) beantragen und die Kosten nochmals minimieren. Quelle: Effizienzhaus-online © photodune.net


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