Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Baubranche: Neues Fachportal: Energieeffizientes Bauen und Sanieren

Im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Deutsche-Energie-Agentur (dena) ein neues Fachportal für Energieeffizientes Bauen und Sanieren erstellt. Das Onlineportal löst den dena-Expertenservice ab und richtet sich in erster Linie an Energieberater/-innen, Architekten/-innen, Ingenieure/-innen und Handwerker/-innen.   Auf der Internetseite www.febs.de finden Besucher Fachinformationen, kostenfreie Tools, sowie den Kontakt zu einem Servicecenter. Untergliedert in die Themenschwerpunkte „Gesetze und Normen“, „Beraten & Finanzieren“ und „Planen & Umsetzen“, stellt das FEBS Fachinformationen zu Gesetzen der Energiewende bereit, gibt Tipps und Anleitungen für die Erstellung eines individuellen Sanierungsplans oder informiert über energieeffiziente Gebäudetechnik. Ebenso finden Nutzer und Nutzerinnen Informationen zu den wichtigsten Förderprogrammen.    Um die kontinuierliche Aktualität des Portals zu gewährleisten und den Fragen und Anmerkungen aus der Branche nachzukommen, sucht das FEBS in Form von Workshops stets den direkten Austausch mit Fachexperten. Durch den Dialog kann das Fachportal für Energieeffizientes Bauen und Sanieren mit einem gezielten Webangebot auf die Bedürfnisse der Branche reagieren und die Qualität des energetischen Bauens und Sanieren stärken.    Quelle: dena   © photodune.net

Guter Rat: Urteil: Für Prozesskostenhilfe müssen WEG und Eigentümer bedürftig sein

Eine Wohnungseigentümerin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, um die Kosten für einen Rechtsstreit zur Durchführung eines Berufungsverfahrens zu decken. Aufgrund nicht erfüllter Voraussetzungen wurde der Antrag abgelehnt. Dies klagt die Wohnungseigentümerin an und verfolgt weiterhin ihren Prozesskostenhilfeantrag. Das BGH hat die Rechtsbeschwerde in einem Beschluss vom 21. März 2019 abgewiesen (AZ V ZB 111/18), denn die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist sowohl von der wirtschaftlichen Lage der WEG, als auch der wirtschaftlichen Lage aller Wohnungseigentümer abhängig. Grundsätzlich sollten Prozesskosten in dem Wirtschaftsplan der WEG berücksichtigt werden. Ist dies nicht der Fall, muss die Finanzierungslücke aufgrund der Nachschusspficht von den Wohnungseigentümern geschlossen werden. Die Nachschusspflicht besagt, dass Wohnungseigentümer dafür verantwortlich sind, der Gemeinschaft genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Kommt es zu Zahlungsausfällen, müssen diese anderweitig aufgebracht werden. Dies kann durch eine Sonderumlage, eine Kreditaufnahme oder auf andere Weise geschehen.  Prozesskostenhilfe kann somit nur bewilligt werden, wenn sowohl die WEG, als auch alle einzelnen Wohnungseigentümer ihre Bedürftigkeit nachweisen können. Dies konnte die Klägerin nicht belegen und hat somit keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Quelle: BGH © fotolila.com

Mieten & Vermieten: Berliner Wohnimmobilie wird mit Smart-Home-Technologie ausgestattet

Wie ungenutzte Parkhäuser zu modernen Wohnungen mit neuester Smart-Home-Technologie umgebaut werden, zeigt das Bauprojekt „Gleis Park“ in Berlin Kreuzberg. Auf über 10.000 Quadratmetern Fläche entstehen derzeit 178 hochwertige und digitalisierte Wohnungen. Die Architekten von Jürgen Engel und das Immobilienunternehmen Bauwens fördern mit dem Projekt „Gleis Park“ den Bestand öffentlicher Grünanlagen und machen mit der technischen Ausstattung der Wohnung die Immobilie zukunftsfähig.    Insgesamt 110 der 178 Wohneinheiten im „Gleis Park“ am Schöneberger Ufer werden mit der Smart-Home-Technologie der Firma PropTech Sensorberg ausgestattet. Ein in die Türen installierter „Access Hub“ ermöglicht den Mietern den Zugang zu ihrer Wohnung durch die Nutzung der digitalen Technologie via Smartphone. Die Zugangsberechtigungen dafür werden verschlüsselt auf den jeweiligen Endgeräten gespeichert.    Außerdem stattet Bauwesens die Wohneinheiten mit der von der Firma PropTech entwickelten cloudbasierten App „Living 25“ aus. Via App können die Bewohner Licht, Jalousien und die Fußbodenheizung digital steuern und den Verbrauch von Wasser, Strom und Wärme in Echtzeit verfolgen und regulieren. Wer möchte, kann weitere Services, wie zum Beispiel die digitale Nutzung von Waschmaschinen und Trocknern hinzu buchen. Auch Vermieter profitieren von der technischen Ausstattung, denn die Services lassen sich zentral steuern und die Immobilie kann durch das digitalisierte Mietermanagement effizient verwaltet werden.    Quelle: Bauwens und KSP Jürgen Engel GmbH   © fotolila.com

Marktdaten: Wohnungsmarkt-Studie: Immobilien im Umland sind nicht wirklich günstig

In der Studie „Im Umland wird Wohnen unbezahlbar“ untersucht die Europace AG die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt zwischen den Jahren 2016 und 2018 in Städten, im Umland und auf dem Land im Verhältnis zur Entwicklung des Einkommens. Dabei kommt zum Vorschein, dass die Investition in eine Immobilie im Umland für den Käufer finanziell am unvorteilhaftesten ist. Insgesamt weist die Studie auf, dass die Transaktionen auf dem Immobilienmarkt im Jahr 2018 um insgesamt 28% gestiegen sind. 45% aller Immobilienkäufe fanden im Umland, 31% in der Stadt und 24% auf dem Land statt. Weiterhin ist zu beobachten, dass sich das Immobilienvolumen in der Stadt um 3% auf 31% verringert hat, während es auf dem Land um 2% auf 24% gestiegen ist. Das Immobilienvolumen im Umland ist relativ konstant geblieben.   Dramatisch ist der proportionale Anstieg der Immobilienpreis im Umland im Vergleich zu der  dortigen Einkommensentwicklung. Obwohl in allen drei Regionen insgesamt ein positiver Trend in der Gehaltsentwicklung zu beobachten ist, ist der Anstieg der Immobilienpreise im Vergleich zum Anstieg der Gehälter im Umland unproportional. Während die  dortigen Immobilienpreise zwischen 2016 und 2018 um 11,5% angestiegen sind, stiegen die Gehälter lediglich um 4,3%. Auch in der in anderen Regionen ist die Einkommensentwicklung immer geringer als die Steigerung der Immobilienpreise, doch das Ungleichgewicht zwischen Einkommen und Immobilienpreis im Umland ist am größten.    Quelle: Europace AG   © fotolila.com

Baubranche: Nachträglicher Anbau eines Balkons

Wer nachträglich einen Balkon anbauen möchte, muss zunächst eine Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde einholen. Liegt diese vor, widmet sich ein Architekt oder ein Balkonbauer dem Balkonanbau. Bei der Auswahl des richtigen Balkons spielt die Beschaffenheit des Mauerwerks, die Statik des Gebäudes und die Bodenbeschaffenheit eine elementare Rolle. Außerdem muss berücksichtigt werden, ob die Hauswand genügend Platz für den Anbau bietet.   Es gibt drei verschiedene Arten eines nachträglich angebauten Balkons. Ein Vorstellbalkon und ein Anbaubalkon sind energetisch und wirtschaftlich die besten Konstruktionen. Fällt die Wahl auf einen Vorstellbalkon, liegt seine Last auf vier Stützen, die fest im Boden verankert sind. Diese Balkonart ist unabhängig vom Gebäude konstruiert und greift nicht in die Statik ein. Bei einem Anbaubalkon wird der Balkon auf der einen Seite von zwei Stützen getragen und auf der anderen Seite durch rostfreie Verankerungen direkt mit der Hauswand verankert. Bei einem freitragenden Balkon hingegen, liegt die Last einzig und allein auf der Hausfassade, weshalb ein besonders stabiles Mauerwerk unerlässlich ist.    Grundsächlich bietet sich ein nachträglicher Balkonanbau besonders dann gut an, wenn eine Sanierung der Fassade ansteht. Dann muss nur noch entschieden werden, in welche Himmelsrichtung die neue Terrasse ausgerichtet sein soll.    Quelle: Bauratgeber Deutschland    © photodune.net

Baubranche: „Recycling-Haus“ für mehr Energieeffizienz im Bausektor

Wenn man an das Thema Energieeffizienz denkt, denkt man in erster Linie an den Verbrauch von Energie in einer bereits fertiggestellten und bewohnten Immobilie. Doch wie sieht es mit dem Energieverbrauch beim Bau eines Gebäudes aus? Als einer der größten Energieverbraucher und Abfallproduzenten in Deutschland ist die Bauindustrie zum großen Teil verantwortlich für die Rohstoffknappheit von Stahl, Erdöl und Wasser. 85 Prozent des Verbrauchs der mineralischen Ressourcen verschuldet einzig und allein der Bausektor, während gleichzeitig 58 Prozent des gesamten Abfallaufkommens von eben diesem verursacht wird. Die Gundlach Bau und Immobilien GmbH & Co. KG und Architekten des Architekturbüros Cityförster Architecture + Urbanism stellen sich diesem Problem und bauen in einem Pilotprojekt das erste Reycling-Haus auf dem Kronsberg in Hannover. Hierzu benutzen sie Bauteile aus dem ehemaligen „Haus der Jugend“ und erschaffen in recyclinggerechter Bauweise ein neues Gebäude. Für den Rohbau benutzen sie recycelbare Bauteile, wie zum Beispiel leimfreie Massivholzelemente, recycelte Materialien wie eine Fassandendämmung aus Jutesäcken und gebrauchte Bauteile aus dem Altgebäude, wie Fenster oder Fassadenpaneele.    Das Leuchtturmprojekt soll eine Grundlage für zukünftige Recycling-Bauprojekte sein, die dem verschwenderischen Bauen ein Ende setzen und in eine zukunftsweisende, aus Recyclingmaterialien verwendete Bauweise führen sollen.   Quelle: Cityförster und Gundlach Bau und Immobilien    © fotolila.com


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