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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Wellness-Bad in den eigenen vier Wänden:

Gerade zur kalten Jahreszeit sehnen sich viele Menschen nach Entspannung zu Hause. Ein heißes Schaumbad in einer bequemen Badewanne ist dabei genauso beliebt wie eine Dusche nach der Sporteinheit. Ein Badezimmer lässt sich schon mit wenigen Accessoires und Lichtquellen zu einem Wellness-Bad umfunktionieren. Eine weitere Voraussetzung für eine angenehme Wohlfühlatmosphäre ist aber auch, dass die Fliesen, das Waschbecken oder die Toilette gepflegt und in einem guten Zustand sind und keine Risse oder Beschädigungen aufweisen. Je nach Vorstellung und Badezimmergröße bieten unterschiedliche Badhersteller sowohl Standardlösungen als auch luxuriöse Innenausstattungen für jedes Badezimmer an. Dabei kann eine der Körperform angepasste Badewanne mit zahlreichen Ablageflächen und smarter Technik in Form von angenehmen Lichtquellen und entspannender Musik genauso geeignet sein, wie eine Massagedusche oder Duschpaneele mit einer Kopf- und Seitenbrause. Wer es noch erholsamer mag, entscheidet sich für eine Dampfdusche mit zahlreichen Massageprogrammen und integrierten Aroma-, Farb- oder Klangtherapien. Eine moderne Walk-In-Dusche sorgt nicht nur für mehr Platz im Badezimmer, sondern garantiert auch einen barrierefreien Zugang. Hängende Möbel, faltbare Duschwände und ein durchgehender Bodenbelag sorgen ebenfalls für mehr Platz. Mit hellen Decken- und Wandfarben, dem Einsatz von großen Spiegeln und gezielten Lichtinstallationen entsteht ein noch besseres Wohlfühlgefühl. Auch Vorwandinstallationen im Badezimmer sind stilvoll und sorgen zudem für eine optimale Raumaufteilung. Wer es angenehm warm mag, entscheidet sich am besten auch für eine Fußbodenheizung. Quelle: bau-welt © photodune.net

Analyse: Kalte und warme Wohnnebenkosten:

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IWD) untersucht in der Analyse „Wohnnebenkosten in Deutschland“ die Entwicklung sowie die regionalen Unterschiede hinsichtlich der kalten und warmen Wohnnebenkosten in deutschen Städten und Regionen. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes betrugen die Wohnnebenkosten in Deutschland pro Monat im Durchschnitt 2,70 Euro je Quadratmeter. Davon fielen 1,30 Euro auf die kalten und 1,40 Euro auf die warmen Nebenkosten. Aus der Analyse geht ebenfalls hervor, dass die gesamten warmen Nebenkosten in den Jahren zwischen 2010 und 2019 um 10,54 Prozent gestiegen sind. Dabei ist anzumerken, dass die Preisentwicklung in den letzten Jahren jedoch rückläufig war. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Winter milder geworden und die Brennstoffpreise gefallen sind. Während der durchschnittliche Nebenkostenpreis 2013 1,15 Euro pro Quadratmeter betrug, lag er fünf Jahre später nur noch bei 1,08 Euro. Bei gleichbleibenden Brennstoffpreisen ist davon auszugehen, dass die warmen Nebenkosten, dank der Modernisierung der Gebäude, auch in Zukunft nicht ansteigen werden. Betrachtet man die Entwicklungen bei den kalten Nebenkosten, ist zu beobachten, dass sich die einzelnen Kostenpunkte unterschiedlich entwickeln. Während einige Bereiche der kalten Nebenkosten, wie beispielsweise die Grundsteuer oder die Gebühren für Müll- und Abwasser, relativ stabil geblieben sind, sind die betriebswirtschaftlichen Nebenkosten seit dem Jahre 2011 in einigen Kommunen stark angestiegen. Der stärkste Anstieg ist mit 35,71 Prozent bei den Versicherungskosten zu beobachten. Auch die Kosten im Bereich der Gebäudereinigung sind um 20 Prozent angestiegen. Der durchschnittliche Preis für die kalten Nebenkosten pro Quadratmeter und Monat lag 2010 bei 79 Cent und 2018 bei 98 Cent. Quelle: IWD © photodune.net

Abstandsflächen zum Nachbargrundstück:

Wer ein Haus baut, muss darauf achten, dass bestimmte Abstandsflächen zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Doch nicht nur für den Standort des Hauses gibt es Regeln. Sondern die Abstandsbestimmungen gelten auch für die Garage, ein Gartenhäuschen oder die Überdachung der Terrasse. Grundsätzlich gilt in Deutschland ein Mindestabstand von 2,5 bis 3 Metern zum Nachbargrundstück. Durch die Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands soll Bewohnern ausreichend Lichteinfall sowie genügend Sichtweite garantiert werden. Auch die Bestimmungen des Brandschutzes werden durch den Mindestabstand gewährleistet. Werden die Abstandsflächen nicht eingehalten, spricht man von Grenzbebauung. Nur in bestimmten Fällen ist es gestattet, den Mindestabstand zu unterschreiten. Dies bedarf zum einen der Zustimmung der Nachbarn und zum anderen der Einhaltung der Vorschriften aus dem Nachbarschaftsrecht. Auch die Regelungen aus den Landesbauordnung und die Vorgaben aus den Bebauungsplänen müssen eingehalten werden. Einige Vorgaben in den Bauordnungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Die meisten Bestimmungen sind jedoch sehr ähnlich. Ausschlaggebend für die genaue Berechnung der Abstandsfläche ist die Gebäudehöhe. Diese setzt sich aus der Höhe des Gebäudes bis zum Dach und der Höhe des Daches zusammen. Je nach Dachneigung wird die Höhe des Daches nur zum Teil berechnet. Die in den Bauordnungen festgeschriebenen Faktoren F und FD spielen für die Berechnung der Abstandsfläche eine wesentliche Rolle. Die Abstandsflächen beziehen sich stets auf die gesamte Weite der Fassade. Im Nachbarschaftsrecht sind weitere Angaben, wie beispielsweise das Fensterrecht, Regelungen zur Nachbarwand und zur Grenzwand oder Angaben zur Grundstückseinfriedung, festgeschrieben. Quelle: Immowelt AG/bauen.de © fotolia.de

Energiesparlampen und LED-Lampen:

Wenn es um das Thema Beleuchtung geht, kann viel Energie und Geld gespart werden. Energiesparlampen und LED-Lampen haben viele Vorteile, unterscheiden sich jedoch in einigen Merkmalen voneinander. So sind LED-Lampen zwar etwas kostspieliger als Energiesparlampen, dafür zeichnen sie sich durch eine Brenndauer von 20.000 Stunden aus. Zudem minimieren sie, im Vergleich zu gewöhnlichen Glühbirnen, den Stromverbrauch um 80 Prozent. Die Brenndauer von Energiesparlampen beträgt 10.000 Stunden und verringert den Stromverbrauch um 70 Prozent. Energiesparlampen haben eine bessere Ökobilanz als gewöhnliche Glühbirnen und Halogenlampen. Spitzenreiter in puncto Ökobilanz sind jedoch LED-Lampen. Zudem erhellen LED-Lampen beim Anschalten schnell die Räumlichkeiten und sind selbst bei Temperaturunterschieden beständig und effizient. Ein weiterer Vorteil ist, dass sie in unterschiedlichen Farbnuancen erhältlich sind. So können Verbraucher zwischen einer warmweißen und tageslichtweißen Beleuchtung wählen. Einige Modelle sind sogar dimmbar oder können in einem Smart-Home-System eingebaut werden. In der Checkliste „Energiesparlampe oder LED“ der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online finden Verbraucher Informationen zu unterschiedlichen Formen und Eigenschaften von LED-Lampen sowie eine ausführliche Kaufberatung. Verbraucher erhalten zudem einen Überblick über die unterschiedlichen Sockel der Lampen, die Helligkeitsstufen und die Farbtemperatur sowie Empfehlungen dazu, welche Birnen sich in welchen Räumlichkeiten am besten einsetzen lassen. Die Checkliste und die Informationsübersicht sind Teil der Kampagne „Klima sucht Schutz“ von co2online. Die Kampagne richtet sich an Einzelpersonen und informiert über individuelle Klimaschutzmöglichkeiten, die zum Mitmachen motivieren sollen. Quelle: co2online © photodune.net

Urteil: Eigenbedarfskündigung bedarf konkreter Gründe:

Vermieter, die gegenüber ihren Mietern eine Kündigung wegen Eigenbedarf aussprechen, müssen konkrete Gründe dafür vorlegen. In dem vorliegenden Fall (AZ 67 S 249/19) sollten die Mieter einer Wohnung in Berlin ausziehen, da die außerhalb von Berlin lebende Mieterin diese zeitweise selbst beziehen wollte. Da es sich bei dem Objekt um eine Zweitwohnung handelt, gab die Vermieterin lediglich an, sie wolle diese für "notwendige Aufenthalte" selbst nutzen. Da die Mieter sich weigerten, die Eigenbedarfskündigung zu akzeptieren, erhob die Vermieterin Klage. Sie forderte die Mieter auf, die Wohnung zu räumen und auszuziehen. Konkrete Gründe über die Dauer und präzise Formulierungen für die Eigenbedarfskündigung gab sie nicht an. Das Urteil des Amtsgericht Berlin-Mitte fiel daher zugunsten der Mieter aus. Nach Prüfung des Sachlage entschied das Gericht, dass die Eigenbedarfsklage unwirksam sei. Auch die Berufungsklage der Vermieterin vor dem Landgericht Berlin blieb erfolglos. Denn um eine Eigenbedarfskündigung durchzusetzen, sind gemäß § 573 Abs. 3 BGB bestimmte Formvoraussetzungen notwendig. So hätte die Vermieterin begründen müssen, dass sie ein berechtigtes Interesse hat, die Wohnung selbst zu beziehen. Aus der Formulierung des Nutzungsinteresses muss hervorgehen, aus welchem Grund und in welchem Umfang die Wohnung genutzt werden soll. Angaben zur Nutzdauer und Intensität sind daher, laut Gerichturteil, erforderlich und müssen logisch und nachvollziehbar sein. Unzureichende Angeben seitens der Vermieterin, wie es hier der Fall war, begründen gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB kein Anrecht auf eine Eigenbedarfskündigung. Quelle: LG Berlin © photodune.net

Tipp: Ausreichend Licht im Dachgeschoss:

Viele Hausbesitzer bauen früher oder später das Dachgeschoss aus. Während sich Eigentümer eines Neubaus bereits in der Planung Gedanken darüber machen können, welchen Zweck das Dachgeschoss erfüllen und wie es ausgestattet werden soll, müssen Eigentümer einer Bestandsimmobilie mit dem Vorlieb nehmen, was da ist. Oftmals ist ein Ausbau des Dachgeschosses in einem alten Haus eine bauliche Herausforderung. So muss das Dach nicht nur gedämmt und der künftige Wohnbereich gut ausgebaut sein, sondern auch Leitungen für Wasser und Strom müssen gelegt und ausreichend Licht muss vorhanden sein. Gerade das Thema Lichteinfall stellt beim Ausbau des Dachgeschosses eine Herausforderung dar. Die vorhanden Dachgauben sind meistens zu klein, um den Raum mit genügend Licht auszufüllen. Sollten Giebelfenster eingebaut sein, haben sie vielleicht nicht die richtige Ausrichtung oder ein Baum verdeckt die Sicht. Im schlimmsten Fall steht das Haus unter Denkmalschutz und die kleinen vorhanden Fenster dürfen gar nicht ausgetauscht werden. Wenn im Dachgeschoss nicht ausreichend Tageslicht einfällt, kann dem Lichteinfall mit technischen Mitteln Abhilfe geschaffen werden. Dafür sollte ein erfahrener Elektriker zunächst neue Kabel verlegen und die Steckdosen und die Beleuchtung an einen eigenen Stromkreis anschließen. Grundsätzlich sind zwei Lichtkonzepte für die Beleuchtung im Dachgeschoss zu empfehlen. Wenn das Obergeschoss komplett ausgeleuchtet sein soll, empfiehlt es sich, unter dem First Leuchtbalken oder Stromschienen anzubringen. Alternativ können diese auch entlang der Wandschräge verlaufen. Im Handel gibt es unterschiedliche Komplettsysteme. Mit einem Leuchtdioden-System (LED) kann zusätzliche Energie gespart werden. Setzt man Strahler ein, lassen sich diese drehen und ausrichten, sodass auch dunkle Ecken ausgeleuchtet werden. Soll nicht das komplette Dachgeschoss gleichmäßig ausgeleuchtet werden, sondern nur einzelne Bereiche, bieten sich Strahler und Pendelleuchten gut an. Hier besteht jedoch die Schwierigkeit, diese an den schrägen Wänden zu befestigen. Eine Alternative bieten Stehlampen oder in den Boden eingebaute Leuchten. Quelle: Immowelt AG © photodune.net


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