Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Mieten & Vermieten: Urteil: Bei zu viel Zugluft darf die Miete gemindert werden
In einem aktuellen Urteil hat das Landgericht Frankfurt entschieden, dass bei einem Passivhaus mit Lüftungsanlage eine geringe Zugluft geduldet werden muss. Wenn es allerdings zu luftig wird, haben Mieter das Recht, eine Mietminderung durchzusetzen (AZ 33 C 1251/17). Im vorliegenden Fall hatten Mieter einer Dreizimmer-Wohnung in einem Passivhaus wegen übermäßiger Zugluft geklagt. Die Wohnung ist mit einer Lüftungsanlage mit Wärmegewinnung ausgestattet. Da diese fehlerhaft reguliert war, zog ein permanenter kalter Luftstrom durch die Wohnräume. Die Mieter hielten dies für nicht tragbar und minderten die Miete um 20 Prozent. Das Gericht gab nun aktuell den Mietern recht. Zwar sei durch eine solche Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung konstruktionsbedingt mit einer gewissen Zugluft zu rechnen, doch gehe die vorliegende Zugluft über das zumutbare Maß hinaus. Die Miete darf in diesem Fall gemindert werden, jedoch sprach das Landgericht den Mietern lediglich 10 Prozent Minderung zu. Quelle: LBS © photodune.Net
Leben & Wohnen: Einbruchszahlen sinken: Eigentümer sollten jedoch in Sicherheit investieren
Laut der aktuellen „Polizeilichen Statistik" (PKS) sind die Einbruchszahlen in Wohnungen und Häusern in 2017 gesunken. Insgesamt 116.540 Mal wurden Einbrüche angezeigt – rund 23 Prozent weniger als im Vorjahr. Dies entspricht dem stärksten Rückgang an Einbruchskriminalität seit fast 25 Jahren. Der Rückgang der Einbruchszahlen wurde in allen Bundesländern bis auf Thüringen festgestellt. Die meisten Einbrüche fanden entgegen der gängigen Meinung tagsüber statt, wenn die Hausbewohner nicht zu Hause waren. So entstand in 2017 noch immer ein Gesamtschaden von etwa 360 Millionen Euro, teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Nach wie vor vernachlässigen Eigentümer die Sicherheit der eigenen vier Wände und verzichten aus Kostengründen auf einen sicheren Einbruchsschutz. Dabei zahlen sich Investitionen in mechanische Tür- und Fenstersicherungen sowie Alarmanlagen den Sicherheitsexperten der „Initiative Nicht bei mir!“ zufolge aus und bieten einen effektiven Einbruchschutz. Quelle: Initiative für aktiven Einbruchschutz "Nicht bei mir!" © Fotolia.de / peshkova
Marktdaten: Grundsteuerranking: Abweichungen um über 400 Euro jährlich
Die Belastung durch die Grundsteuer kann je nach Wohnort um bis zu 400 Euro jährlich variieren. Dies teilt der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland aktuell mit. So zahlt ein Haushalt in Gütersloh 323 Euro Grundsteuer pro Jahr, während in Berlin rund 686 Euro jährlich anfallen. Haus & Grund schließt aus den Ergebnissen, dass nicht allein der Wert einer Immobilie die Grundsteuerbelastung definiert, sondern auch von den Hebesätzen der Kommune abhängig ist. Beispielsweise werden die hohen Steuersätze in Städten wie Witten, Duisburg oder Berlin maßgeblich durch die Kommunen festgelegt. Die Studieninitiatoren regen daher an, die Hebesätze besonders in den hoch besteuerten Regionen zu senken. Für die Studie wurde die Belastung eines Haushalts durch die Grundsteuer B in den nach Einwohnern 100 größten Städten in Deutschland untersucht. Dabei wurden nicht die Hebesätze der Städte verglichen, sondern die jährliche Grundsteuer eines Haushalts, der in diesen Städten wohnt, berücksichtigt. Quelle: Haus & Grund © photodune.net
Baubranche: Bauwissen: Fachbegriffe kurz erklärt
Für den Erfolg eines Bauprojektes ist es entscheidend, alle Details und Formulierungen des Vertrags zu verstehen. Häuslebauer sollten die folgenden Fachbegriffe kennen: Armierung Als Armierung oder Bewehrung bezeichnet man die Verstärkung eines Baustoffes, um dessen Tragfähigkeit zu erhöhen. So werden beispielsweise Putze durch eingelegte Kunststoffgewebematten oder Streckmetallgitter verstärkt. Rissbildung bei Putzen wird dadurch vorgebeugt. Bei Betonbauteilen wird zudem Stahl eingelegt, um zusätzliche Druckkräfte aufzunehmen. Bauanzeige Die Bauanzeige ist eine Mitteilung an die Baubehörde und ersetzt den Bauantrag. Sie kann in Gebieten erstellt werden, in denen ein Bebauungsplan vorliegt. In einigen Bundesländern reicht eine Bauanzeige für kleinere Vorhaben und verkürzt die Bearbeitungszeit bei den Behörden erheblich. CE-Kennzeichnungspflicht Die CE-Kennzeichnungspflicht gilt in Europa und regelt die Vorgaben zu beispielsweise Baustoffen und deren Herstellung, Beschreibung und Qualitätsprüfung. So können Produkte und Materialien europaweit gehandelt werden. Sowohl Bauunternehmen als auch Bauherren können dadurch Leistungskennzahlen besser erkennen und vergleichen. © photodune.net
Energieeffizienz: Regenwasser: So sparen Sie Energie und Kosten bei der Gartenbewässerung
Für die Pflanzen auf Balkons und in Gärten ist kein Wasser so wertvoll wie Regenwasser. Denn es ist frei von Chemie und weist nahezu keine Wasserhärte auf. Findige Pflanzenfreunde kennen den Wert des Wassers, das jährlich mit 100 bis 800 Litern pro Quadratmeter auf die Erde fällt und die verschiedenen Möglichkeiten, Regenwasser für sich zu nutzen. So ist eine moderne Regentonne eine einfache und günstige Möglichkeit, Wasser zu sammeln und je nach Bedarf einsetzbar. Wesentlich teurer sind unterirdische Zisternen, die erheblich mehr Wasser speichern können. Insbesondere große Gärten oder eine zusätzliche Nutzung des Regenwassers für die Toilettenspülung bieten sich für den Einbau von Zisternen an. Mit einfachen Sparmaßnahmen und einer geschickten Planung können Verbraucher zudem Kosten reduzieren. So sollten beispielsweise tiefwurzelnde Pflanzen wie Rosen in der Sonne, wasserintensive Pflanzen wie Rhododendren in den Halbschatten platziert werden. Darüber hinaus sollten Rasensprenger nur gezielt eingesetzt und stattdessen lieber mit der Gießkanne gearbeitet werden, da das versprengte Wasser zum großen Teil ungenutzt im Erdboden versickert. © photodune.net
Mieten & Vermieten: Urteil: Geringes Gehalt ist kein Kündigungsgrund
Der Bundesgerichtshof entschied in einem aktuellen Urteil, dass ein Mietverhältnis nicht gekündigt werden kann, wenn aufgrund eines Todesfalls der eintretende Mieter zu wenig Geld verdient. Ein Ausbildungsgehalt als Kündigungsgrund ist demnach nicht zulässig (AZ VIII ZR 105/17). Im vorliegenden Fall hatte ein Auszubildender den Eintritt in ein Mietverhältnis erklärt, das er für seine verstorbene Lebensgefährtin angetreten hatte. Insgesamt betrug die Miete 545 Euro zuzüglich 170 Euro Nebenkosten. Der Vermieter war jedoch der Meinung, dass er aufgrund seines Ausbildungsgehalts die Miete nicht finanzieren konnte, also kündigte er den Mietvertrag. Das Gericht entschied nun zu Gunsten des Mieters. Dieser hatte seit Beginn des Mietverhältnisses stets pünktlich gezahlt und beabsichtigte, zusätzlich Einkünfte aus einer Untervermietung zu erzielen. Die Kündigung wegen angeblicher Leistungsunfähigkeit des neuen Mieters war demnach nicht gerechtfertigt. © photodune.net