Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Guter Rat: Sonnenschirme: So haben Sie lange Freude damit!
Viele Menschen genießen derzeit die langen Sonnenstunden auf der Terrasse, im Garten oder in der freien Natur. Ein Schattenplätzchen mit dem richtigen Equipment sorgt dabei für eine angenehme Abkühlung. Wer über die Anschaffung eines neuen Sonnenschirms nachdenkt, sollte folgende Punkte beachten, damit die Investition sich nicht nur für einen Sommer lohnt. Häufig gekauft werden sogenannte Stockschirme mit Mittelstab und Standfuß. Doch nicht immer ist auf dem eigenen Balkon ausreichend Platz dafür. Eine interessante Alternative sind Freiarmschirme, die seitlich montiert werden und damit keinen Standfuß benötigen. Halbschirme verfügen zudem über eine gerade Seite und sind daher ideal für die Installation an einer Wand. Wer etwas mehr Platz hat, sollte auf einen Fuß aus Beton oder Stein für die Standfestigkeit achten. Beim Kauf sollte man außerdem Wert auf eine gute Stoffqualität legen, da minderwertige Materialien in der Sonne schneller ausbleichen. Wer seinen Schirm dazu abends einklappt und mit einem Überzug versieht, schützt ihn vor Wind und Wetter und kann ihn viele Jahre nutzen. © Fotolia.de / wladi
Marktdaten: Modellrechnung: Baukindergeld bringt 58.000 junge Familien ins Eigenheim
Rund 32 Prozent mehr Mieterhaushalte mit jungen Familien können sich den Erwerb einer eigenen Immobilie auf Basis des Baukindergelds leisten. Dies hat eine aktuelle Modellrechnung des Berliner Immobilienforschungsinstituts empirica in Kooperation mit LBS Research herausgefunden. Für die Berechnung wurden all jene Mieterhaushalte mit Kindern einbezogen, die über ausreichend Eigenkapital und Einkommen verfügen, um eine ortsübliche Immobilie finanzieren zu können. Ohne die Zuschüsse durch das neu beschlossene Kindergeld ergibt sich deutschlandweit ein Ersterwerberpotenzial von 181.000 Haushalten. Bezieht man das Baukindergeld als zusätzliches Eigenkapital mit ein, können sich 58.000 mehr Familien eine eigene Immobilie leisten. Laut empirica ist das Baukindergeld damit ein geeignetes Instrument, um das größte Hindernis beim Immobilienerwerb – unzureichendes Eigenkapital – zu überwinden. Ersterwerber erhalten mit dem Baukindergeld einen Eigenkapitalzuschuss von 1.200 Euro pro Jahr und Kind über einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Zuschüsse sollen bis 2020 beantragt werden können. Quelle: LBS © photodune.net
Baubranche: Rauchwarnmelder: Nun auch in Altbauten Pflicht!
In Neubauten ist die Anbringung von Rauchwarnmeldern bereits seit Jahren vorgeschrieben. 2018 sind nun ebenfalls Besitzer von Altbauten in nahezu allen Bundesländern dazu verpflichtet, ihre Wohnräume mit den Frühwarnsystemen zu versehen. Auch in Mietwohnungen müssen Vermieter dafür sorgen, dass alle Wohn- und Schlafzimmer sowie Flure und Rettungswege mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sind. Experten gehen sogar noch einen Schritt weiter und raten, mit ein paar Ausnahmen alle Räume mit den lebensrettenden Brandmeldern auszustatten. Denn nur wer Brände frühzeitig erkennt, kann schnell reagieren und Gegenmaßnahmen ergreifen. In der Küche sowie in Räumen, in denen Dämpfe regelmäßig Fehlalarme auslösen könnten, müssten dagegen keine Warnmelder montiert werden. Zu ihrer eigenen Sicherheit sollten Bauherren und Käufer von Altbauten daher fehlende Rauchwarnmelder schnell nachrüsten. Quelle: VPB © photodune.net
Mieten & Vermieten: Urteil: Warmwasser muss auch im Sommer sichergestellt werden
Das Landgericht Fulda entschied in einem aktuellen Urteil, dass Mieter jederzeit Anspruch auf warmes Wasser haben. Dies gilt ebenfalls im Hochsommer, teilt der Infodienst Recht und Steuern der LBS aktuell mit (AZ 5 T 200/17). Im vorliegenden Fall hatten sich Mieter beschwert, da die Heizung des Hauses und damit auch die Warmwasserversorgung abgeschaltet war. Nach mehrfachen Kontaktversuchen beantragten die Mieter schließlich eine einstweilige Verfügung zur Wiederherstellung des warmen Wassers. Der Vermieter stellte zwar die Versorgung zwischenzeitlich wieder her, stritt aber mit den Mietern um die gerichtlichen Kosten. Das Gericht entschied nun, dass Mieter im Sinne einer ausreichenden Körperhygiene zu jedem Zeitpunkt Anspruch auf die Warmwasserversorgung haben und die einstweilige Verfügung zulässig war. Der Vermieter musste schließlich für die Gerichts- und Prozesskosten aufkommen. Quelle: LBS © photodune.net
Guter Rat: Klimageräte im Test: Nur ein Modell ist wirklich gut
Wer in diesen Tagen eine Abkühlung in den eigenen vier Wänden sucht, dem versprechen verschiedene Klimageräte eine schnelle Lösung. Während mobile Geräte bereits für wenige hundert Euro zu haben sind, kühlen fest installierte Anlagen schneller und sparen mehr Energie – allerdings kosten diese rund achtmal so viel, so das Ergebnis des aktuellen Vergleichs von Stiftung Warentest. Insgesamt haben die Tester 10 Anlagen geprüft, von denen lediglich eines für gut befunden wurde. Alle anderen Geräte erhielten nur die Noten befriedigend oder ausreichend. Grundsätzlich gilt: Sogenannte Monoblockgeräte eigenen sich eher zur Abkühlung an einzelnen, heißen Tagen. Wer die Anlage dauerhaft in Betrieb nehmen will, sollte die Installation einer festen Anlage in Erwägung ziehen. Der Test Klimageräte findet sich in der Juli-Ausgabe der Zeitschrift test und ist online unter www.test.de/klimageraete abrufbar. Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net
Marktdaten: Neubau: Hauspreise um 10,2 Prozent gestiegen
Wer ein neu gebautes Haus kaufen will, muss im Bundesdurchschnitt derzeit rund 10,2 Prozent mehr Geld bezahlen als 2017. Dies ist das Ergebnis des aktuellen Empirica-Immobilienpreisindex. Besonders deutlich wird der Preisanstieg in den Städten – hier zogen die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser allein vom ersten zum zweiten Quartal 2018 um 2,5 Prozent an. Auch die Preise für Eigentumswohnungen haben sich in den kreisfreien Städten im zweiten Quartal 2018 um 2,3 Prozent verteuert. Bezogen auf ganz Deutschland stiegen die Preise um 9,3 Prozent. Zwar zeigen die Städte den größten Zuwachs, doch auch die Landkreise weisen bundesweit einen Aufwärtstrend auf. Nach wie vor sehen Immobilienexperten zu wenig Neubau als eine Hauptursache für die Preisentwicklung, die im Jahr 2007 ihren Anfang hatte. Trotz des Wegzugs vieler junger Menschen aus den ländlichen Gebieten in die Städte sei von Seiten der Baupolitik viel zu wenig in den Neubau investiert worden. Quelle: Empirica © photodune.net