Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Wärmepumpe zur Trinkwassererwärmung:

Haushalte, die eine Solaranlage besitzen, generieren ihren Strom für die Trinkwassererwärmung überwiegend aus Sonnenenergie. Vor allem im Sommer, wenn keine zusätzliche Heizwärme über Heizungen benötigt wird, fließt ein Großteil der erzeugten Energie in die Erwärmung von Wasser. Doch in Zeiten, wo die Solarenergie nicht ausreicht, ist der Einsatz einer Wärmepumpe eine gute Möglichkeit Trinkwasser umweltschonend zu erhitzen und effektiv zum Klimaschutz beizutragen. Hand- oder Spülbecken haben in der Regel einen geringen Wasserverbrauch. Mit einer Wärmepumpe, die speziell für die Erwärmung von Trinkwasser entwickelt wurde, wird komplett auf fossile Energieträger wie Gas und Öl verzichtet und das Trinkwasser elektrisch mithilfe eines Untertischspeichers oder Kleindurchlauferhitzers erwärmt. So werden Energieverluste, die über Zirkulationsleitungen entstehen vermieden. Wird mehr Warmwasser benötigt, kommen Stromspeicherlösungen ins Spiel. Durch die Wärmepumpe wird der Strom effizient aus vorhandenen Energiequellen entzogen und für den Gebrauch gespeichert. So dient beispielsweise ein überhitzter oder zu feuchter Keller oder die Abluft aus Lüftungsanlagen als eine zuverlässige Wärmequelle. Auch über eine Photovoltaik-Anlage mit Wechselrichter können Warmwasser-Wärmepumpen mit Energie versorgt werden. Viele Warmwasser-Wärmepumpen sind mit dem SG Ready Label gekennzeichnet. Diese können mit dem intelligenten Stromnetz (Smart Grid) verbunden werden und über ein externes Signal die Wassertemperatur erhöhen, wenn in den lokalen Netzen mehr grüner Strom erzeugt wird, als aktuell benötigt wird. Quelle: Bundesverband Wärmepumpe (BWP) © photodune.net

Neuer Ratgeber: „Gute Vorbereitung = Schnelle Kaufentscheidung!“:

Der Verband privater Bauherren (VPB) hat einen Ratgeber mit dem Titel „Gute Vorbereitung = Schnelle Kaufentscheidung!“ für Bauherren und Immobilienkäufer rausgebracht. Sinn und Zweck des Ratgebers ist, an Bestandsimmobilien interessierte Käufer so gut auf den Besichtigungstermin und auf den Kaufprozess vorzubereiten, dass sie eine zügige Kaufentscheidung fällen können. Denn Bestandsimmobilien sind gerade in begehrten Lagen beliebt und werden sehr schnell verkauft. So empfiehlt der VPB vor der Immobilienrecherche und den Besichtigungsterminen, Checklisten zu erstellen, die verdeutlich, welche Art von Immobilie in welcher Lage gesucht wird. Dabei sollte nicht nur der gewünschte Orts- und Stadtteil definiert, sondern auch eine detaillierte Bedarfsanalyse durchgeführt werden. Käufer sollten sich also vorab Gedanken darüber machen, welche Wohngröße und wie viele Räume sie jetzt und in Zukunft brauchen oder welche Infrastruktur sie für ihren Alltag benötigen. Ebenso sollten Kaufinteressierte ihre finanzielle Situation beleuchten und Gespräche mit Banken führen. Je mehr Informationen und Klarheit Kaufinteressierte haben, desto gezielter kann die Suche stattfinden. Der VPB rät dazu, nur Besichtigungstermine wahrzunehmen, bei denen die Immobilie und ihre Lage mit den persönlichen Anforderungen korrespondiert. Weitere Tipps zur Vorbereitung auf den Kaufprozess und Hinweise, worauf künftige Käufer achten sollten, sind im Ratgeber verzeichnet. Dieser kann kostenlos auf der Internetseite des VPB kostenlos runter geladen werden. Quelle: VPB © fotolia.de

Studie: Anstieg im Bereich Mikroapartments :

Dass die Nachfrage und der Bau von Mikroapartments stetig wächst, zeigt die kürzlich durchgeführte Studie „Mikroapartments – ein neuer Stern am Immobilienmarkt“ des international tätigen Immobilienberatungsunternehmens Cushman & Wakefield. Zwischen den Jahren 2017 und 2018 stieg das Transaktionsvolumen von 810 Millionen auf 1,5 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 85 Prozent entspricht. Auch in den nächsten Jahren soll sich der Trend fortsetzen, denn die modernen Apartments sind nicht nur unter Studenten und Pendlern beliebt. Auch Senioren sind zunehmend am Kauf oder an der Anmietung eines Mikroapartments interessiert. Die rapide Entwicklung des aufstrebenden Marktsegments ist in erster Linie auf den Wohnungsmangel in Großstädten zurückzuführen. Doch auch die moderne Ausstattung der 20 bis 35 Quadratmeter großen Wohnungen, sowie ihre Funktionalität und ihre meist zentrale Lage, wecken zunehmend das Interesse von Senioren. Denn die Mikroapartments zeichnen sich durch eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr aus, sodass zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten, Restaurants, sowie Freizeit- und Kulturangebote gut erreichbar sind. Ebenso haben Senioren die Möglichkeit, unterschiedliche Serviceleistungen zusätzlich zu der All-In-Miete dazu zu buchen. Diese beinhaltet neben der Vollmöblierung, einen Internetanschluss, Strom, Betriebskosten und manchmal auch Bettwäsche. Dies sind nur einige Gründe, warum Experten dem Segment Mikroapartments beste Zukunftsaussichten zuschreiben. Laut Studie prognostizieren Experten bis zum Jahre 2035, dass etwa 44 Prozent der Haushalte von Singles bewohnt werden. Quelle: Cushman & Wakefield © foto

Nutzung und Ausbau des Kellers als Wohn- oder Nutzraum:

Ob als Lagerfläche, Waschküche oder als vollends ausgebaute Etage, ein Keller bietet zusätzliche Wohn- oder Nutzfläche. Je nachdem zu welchem Zweck das Souterrain benutzt wird, unterliegt der Ausbau nicht nur unterschiedlichen gesetzlichen Vorschriften, sondern auch anderen Anforderungen an die Bausubstanz und die Ausführung. Während bei einem Nutzkeller weder eine Dämmung noch Fenster zwingend erforderlich sind, müssen bei der Nutzung des Raumes als Wohn- oder Hobbykeller bauliche Vorschriften beachtet werden. So ist in der Landesbauordnung festgelegt, dass die Raumhöhe in einem als Wohnung ausgebauten Keller mindestens 2,40 Meter betragen muss. Außerdem muss die Kellerwohnung über ausreichend Fenster verfügen, sodass die Räume mit Tageslicht beleuchtet werden. Wie groß die Fenster sein müssen und wo sie angebaut werden dürfen, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und unterliegt den jeweiligen Vorschriften der Landesbauordnung. Die Anzahl der Fenster steht im Verhältnis zur Raumgröße und ist ebenfalls gesetzlich festgelegt. Während in einem Nutzkeller keine Außendämmung der erdberührten Flächen erforderlich ist, muss ein als Wohnraum ausgebauter Keller laut Bau- und Energiesparverordnung über ausreichend Dämmschutz verfügen. Ebenso muss der Wohnkeller trocken und beheizbar sein, während die sogenannten Kalträume im Nutzkeller zur Vorratshaltung und zu Lagerzwecken dienen. Dennoch muss auch ein Nutzkeller ausreichend gegen Feuchtigkeit abgedichtet und geschützt werden, damit kein Schimmel ansetzt und auch feuchteempfindliche Gegenstände gelagert werden können. Quelle: Bautipps © fotolia.de

Energieeffizienz im Bereich Elektrotechnik:

Um die Energieeffizienz auch im Bereich Elektrotechnik weiterzuentwickeln, hat die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendungen e.V. (HEA) konventionellen Elektroinstallationen und Systeme, die mit 1, 2 oder 3 Sternen gekennzeichnet sind, um die Ausstattungswerte 1 plus, 2 plus und 3 plus erweitert. Mit der Modernisierung der Gebäudesystemtechnik haben Bauherren und Planer die Möglichkeit, über die in der DIN-Norm 18015 festgeschriebenen Mindestanforderungen hinaus zu gehen und die Stromversorgung in ihrem Haus energieeffizienter und sicherer zu machen, gleichzeitig werden Kosten gespart. Grundsächlich geht es bei der Modernisierung der Elektrotechnik und der Systeme darum, mehr Steckdosen einzubauen und gleichzeitig die Anzahl der Stromkreise zu erhöhen. Da Strom heutzutage vielfältiger genutzt wird, ist es wichtig, die Stromkreise von leistungsstarken Haushalten zu entlasten. So kann beispielsweise in der Küche gekocht und gleichzietig am Laptop gearbeitet werden. Weiterhin erhöht sich durch die Modernisierung unseres Alltags der Bedarf und die Nachfrage nach elektrischen Geräten. Die novellierte Güteempfehlung RAL RG-678 des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung ist somit eine Weiterentwicklung der DIN-Norm 18015. Die Richtlinien passen sich der technischen Entwicklung an. Bei der Projektierung und Installation der Elektrosysteme werden vorausschauend Leerrohrinstallationen eingeplant, sodass sich auch im Nachhinein gewünschte Funktionen nachrüsten lassen. Quelle: HEA © photodune.net

Untervermietung von Wohnraum an Feriengäste:

Wer seine Wohnung oder einzelne Zimmer an Feriengäste untervermieten möchte, sollte sich zunächst mit den gesetzlichen Bestimmungen vertraut machen. Denn für die temporäre Untervermietung ist nicht nur die ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters erforderlich, sondern auch die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und Auflagen. Ebenso sollten Mieter prüfen, ob eine Anmeldung beim Gewerbeamt notwendig ist. Denn bei rechtswidriger Untervermietung drohen Mietern nicht nur Geldstrafen, sondern berechtigen den Vermieter dazu, das Mietverhältnis zu beenden. Deshalb sollten Mieter, die ihren Wohnraum an Dritte weitervermieten möchten beachten, dass die Erlaubnis zur Untervermietung an Feriengäste (BGB § 540, Absatz 1) eine andere ist, als eine generelle Erlaubnis zur Untervermietung. Laut BGB § 543, Absatz 1 hat der Mieter in diesem Fall keinen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters. Ganz im Gegenteil, der Vermieter kann der kurzfristigen Untervermietung an Feriengäste, ohne Angabe von Gründen, jederzeit widersprechen. Sollte der Vermieter allerdings keine Einwände haben, müssen Mieter sich dennoch mit den gesetzlichen Bestimmungen und kommunalen Richtlinien auseinandersetzen. Denn die Vorschriften sind von Stadt zu Stadt unterschiedlich. Während in einer Stadt die gewerbliche Untervermietung als Zweckentfremdung von Wohnraum definiert wird, ist diese in anderen Städten unter bestimmten Auflagen erlaubt. So dürfen beispielsweise in Berlin 49 Prozent der Wohnung ohne Genehmigung temporär vermietet werden, erst wenn mehr als die Hälfte der Wohnung vermietet wird, ist ein Antrag beim Bezirkswohnungsamt zu stellen. Die gewerbliche Untervermietung von Wohnraum ist grundsächlich steuerpflichtig und muss bei der Steuererklärung angegeben werden. Gegebenfalls ist auch eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich. Quelle: IVD © photodune.net


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