Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Tipp: Pergola im Garten:
Eine Pergola im Garten bietet einen guten Sonnen- und Hitzeschutz und verwandelt den Garten optisch in eine angenehme Ruheoase. Vor allem Holz eignet sich hervorragend für eine Pergola. Diese gibt es im Handel zu kaufen, doch auch Hobbyhandwerker können mit etwas Geschick ihrem Garten einen besonderen Flair verleihen. Dazu sollten zunächst eine Skizze und ein Bauplan angefertigt werden. Meistens genügt ein handschriftlicher Entwurf. Wer möchte, kann aber auch eine Planungssoftware nutzen. Handelt es sich um eine baulich sehr aufwendige Pergola, sollte ein Statiker in die Planungen einbezogen werden. Um eine Pergola zu bauen, werden unterschiedliche Materialien benötigt. Querbalken und Pfeiler bilden zusammen mit Holzbalken und -latten für das Dach die Hauptkonstruktion. Um ausreichend Stabilität zu garantieren, sollten die Pfosten eine Mindestgröße von 10 mal 10 Zentimetern bemessen. Je nachdem, welche Höhe die Pergola haben soll, lassen sich die Balken bereits im Baumarkt auf die gewünschte Größe zurechtschneiden. Elementar wichtig ist zudem ein Bodenfundament aus Beton. Zwar hat die Pergola bereits ein Eigengewicht, welches eine gewisse Stabilität gewährleistet, doch ohne ein Betonfundament stellt sie dennoch ein Sicherheitsrisiko dar. Empfehlenswert ist es, das Fundament etwa 80 Zentimeter tief in den Boden zu legen. So kann dieses die Pergola im Winter vor Frost schützen. Der Abstand zwischen den einzelnen Fundamenten sollte nicht größer als 2,5 Meter sein. Die einzelnen Fundamentpunkte sollten mindestens eine Größe von 35 mal 35 Zentimetern betragen. Auf der Internetseite von „Hausbau Helden“ finden Hobbyhandwerker Tipps für die Planung und den Bau einer Pergola. Dank der Auflistung der benötigten Materialien und Werkzeuge, einer Schritt-für-Schritt-Bauanleitung und Ideen für die Ausstattung der Pergola, kann der Bau beginnen und schon bald ein gemütliches sonnengeschütztes Eck im eigenen Garten entstehen. Quelle: hausbauhelden.de © photodune.net
Leitstudie: Aufbruch Klimaneutralität :
Die aktuelle Leitstudie der Deutschen Energie-Agentur (dena) „Aufbruch Klimaneutralität – Blick in die Werkstatt“ dient als Grundlage auf dem Weg zur Klimaneutralität. Mit der Unterzeichnung des Pariser Klimaabkommens hat sich Deutschland verpflichtet, bis zum Jahr 2050 weitgehend klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es nicht nur einzelner Schritte und Maßnahmen in der Wirtschaft, der Politik und der Gesellschaft. Sondern es muss auch ein komplettes Neudenken bis hin zu einer vollständigen Transformation des gesamten Energie- und Wirtschaftssystems stattfinden. Die Leitstudie beinhaltet erste Untersuchungen und Erkenntnisse der gegenwärtigen Situation, aus denen zentrale Handlungsfelder herausgearbeitet und präsentiert werden. An der Studie nehmen zahlreiche Akteure aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie aus Politik und Gesellschaft teil. Insgesamt arbeiten 70 Projektpartner zusammen. Dank eines eigens gegründeten Projektbeirats sowie der Erkenntnisse von sechs anerkannten Instituten, die gleichzeitig als Gutachter fungieren, leistet die Leitstudie einen repräsentativen Beitrag zur gegenwärtigen Klimasituation. Gleichzeitig bietet sie erste Lösungsansätze und Handlungsempfehlungen auf dem Weg zur Klimaneutralität. Die Analysen der Studie finden in vier unterschiedlichen Sektoren statt. Dazu gehören die Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie und Verkehr. Gleichzeitig erarbeiten Experten und Expertinnen Lösungen in den sogenannten Querschnittsmodulen 1 bis 3. Die Themen der Querschnittsmodule sind Energiemarktdesign, Transformation sowie Wirtschaft und Europa. Die herausgearbeiteten Lösungen sollen langfristig für alle Sektoren greifen. Der Endbericht der Studie soll im Herbst 2021 erscheinen. Die Studie wird von teilnehmenden Partnern aus der Privatwirtschaft und der dena finanziert. Quelle: dena © photodune.net
Urteil: Hohes Alter allein schützt nicht vor Kündigung des Mietverhältnisses:
Aufgrund von Eigenbedarf kündigt eine Vermieterin ihrer Mieterin das Mietverhältnis nach 18 Jahren. Zum Kündigungszeitpunkt war die Mieterin 88 Jahre alt und lebte seit 1997 mit ihrem Ehemann in der Wohnung, der in der Zwischenzeit bereits verstorben ist. Das Ehepaar wies die Kündigung zurück und verlangt gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit (AZ VIII ZR 68/19). Den Widerspruch begründen sie mit dem Vorleigen eines Härtefalls hinsichtlich ihres hohen Alters und ihrer sozialen Verwurzelung. Auch gaben sie an, nicht ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben, um neuen adäquaten Wohnraum zu finden. Das Landgericht (LG) Berlin gab den Mietern Recht und wies die Räumungsklage ab. Vor allem das hohe Alter der Mieterin sei ausschlaggebend für die Anerkennung eines vorliegenden Härtefalls, auch wenn die Kündigung aufgrund von Eigenbedarf durchaus berechtigt sei. Wenn keine anderweitige Pflichtverletzung der Mieter vorläge, die zu einer Beendigung des Mietverhältnisses führen könnte, sei das hohe Alter als Härtegrund anzusehen und das Mietverhältnis zu verlängern. Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil des LG auf und gibt den Rechtsstreit zur weiteren Prüfung an das Gericht zurück. Demnach sei lediglich die Angabe des hohen Alters der Mieterin kein entscheidender Grund für die Anerkennung des Vorliegens eines Härtefalls gemäß § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB. Ein Sachverständigengutachten soll Aufschluss darüber geben, wie tief die Verwurzelung im Einzelfall geht, beispielsweise unter Berücksichtigung der sozialen Kontakte oder der Teilnahme an sportlichen, kulturellen oder religiösen Veranstaltungen am Wohnort sowie der Beschaffung von Dingen des täglichen Bedarfs in der Umgebung. Im Grunde sei zu prüfen, welche Auswirkungen ein Umzug der Mieterin hätte, insbesondere in Bezug auf ihren Gesundheitszustand. Wenn neben dem hohen Alter und der Verwurzelung der Mieterin durch einen Umzug auch eine Verschlechterung des Gesundheitszustands zu erwarten sei, sei es durch bereits vorhandene Krankheiten, könnte dies allein als Härtegrund ausreichen. Das tatsächliche Vorliegen eines Härtefalls ist im Einzelfall zu prüfen. Quelle: BGH © photodune.net
Tipps: Kücheninsel:
Eine Kücheninsel mitten in einer offen Küche sorgt für ein gemütliches Ambiente und ist zudem ein echter Hingucker. Als zentrales Element im Raum ist eine Kücheninsel nicht nur für das Zubereiten von Speisen vorgesehen, sondern dient auch als Meeting-Point zum gemeinsamen Gedankenaustausch und Beisammensein. Doch damit sie auch bei Inbetriebnahme ordentlich aussieht und sich perfekt in die Räumlichkeiten integriert, sind einige Dinge zu beachten. Damit die Küche mit einer Kochinsel nicht überladen wirkt, sollte der Raum eine Mindestgröße von 15 bis 20 Quadratmetern haben und nach Möglichkeit eine quadratische Form aufweisen. Wichtig ist ein angemessener Abstand der Kochinsel zur Küchenzeile. Empfehlenswert sind mindestens 1,20 Meter, damit nicht nur ausreichend Bewegungsspielraum für den Koch und die Gäste gewährleistet wird, sondern sich beispielsweise auch Schubladen auf beiden Seiten gleichzeitig problemlos öffnen lassen. Die Tiefe der Insel sollte ebenfalls gut geplant sein. Auch wenn hinsichtlich der Größe nach oben hin keine Grenzen gesetzt sind, sollte eine Tiefe von 80 Zentimetern nicht unterschritten werden. Was die Funktionalität betrifft, sind bei der Gestaltung keine Grenzen gesetzt. So können in eine Kochinsel Herdplatten und eine Spüle integriert werden, auch eine Spülmaschine kann eingebaut und zusätzlicher Stauraum geschaffen werden. Mit modernen Barhockern verwandelt sich die Kochinsel in eine Sitz- und Essgelegenheit mit wohnlichem Ambiente. Ein Küchenausstatter gibt Auskunft darüber, ob eine Dunstabzugshaube mit Abluftbetrieb oder Umluftbetrieb sich besser für die individuellen Vorhaben eignet oder ob zusätzliche Wasser- und Stromanschlüsse und Abflüsse installiert werden müssen. Kücheninseln sind in zahlreichen Materialien und zu unterschiedlichen Preisen erhältlich. Im Durchschnitt ist mit Kosten von mindestens 4.000 Euro zu rechnen, meistens befinden sie sich aber in einem höheren Preissegment. Quelle: Das Haus online © photodune.net
Prognose: Ende des Hauspreiszyklus in 2024?:
Einem Marktbericht der Analysten der Deutschen Bank Research zufolge könnte bis zum Jahre 2024 zunächst ein Ende des Hauspreiszyklus und der steigenden Immobilienpreise erreicht werden. Mehrere Faktoren führen die Analysten zu dieser Prognose. Zum einen rechnen die Researcher der Deutschen Bank damit, dass die zurzeit vorherrschende Angebotsknappheit in den nächsten Jahren nachlassen wird. Diese Bewegung zeichnet sich u. a. durch die Corona-Pandemie und die geringe Zuwanderung ab. Zum anderen könnten die durch das Niedrigzinsumfeld bestehenden Unterbewertungen künftig ausbleiben, wenn die Preisdynamik weiterhin auf einem hohen Niveau bleibt. Auch rechnen Ökonomen auf der ganzen Welt zurzeit mit einer steigenden Inflation, was zur Folge hätte, dass Zinserhöhungen drohen und die Kredite teurer werden. Demnach würde es laut Prognosen vorab zu einer Verkaufswelle kommen. Laut Untersuchungen und Aussagen der Analysten der Deutschen Bank Research verlieren deutsche Immobilien im Vergleich zu Immobilien an anderen Immobilienmärkten zudem an Attraktivität. Neben einem Ausblick auf elf deutsche Metropolregionen hinsichtlich der Preisentwicklungen in den kommenden drei Jahren, beinhaltet die Studie auch eine Einschätzung, wie sich der Immobilienmarkt nach dem Ende des Hauspreiszyklus im Jahre 2024 verhalten könnte. Auf Grundlage von historischen Vergleichsdaten gehen die Analysten davon aus, dass die Hauspreise in den darauffolgenden Jahren zunächst um etwa insgesamt fünf Prozent fallen werden; vorausgesetzt eine Finanz- oder Wirtschaftskrise bleibt aus. Nach Ablauf dieser drei Jahren wird es laut Prognosen wieder zu einem jährlichen Anstieg von etwa 2,5 Prozent kommen. So könnten Investoren mit einer Preiserhöhung von etwa 24 Prozent innerhalb einer Dekade nach dem Immobilienpreisrückfall rechnen. Quelle: Deutsche Bank Research © fotolia.de
Elektroinstallationen im Badezimmer:
Vor allem im Badezimmer ist es wichtig, dass bei der Installation von Elektroanschlüssen besondere Schutzmaßnahmen beachtet werden. Ob es sich um Anschlüsse für die Beleuchtung handelt oder um das Anbringen von Steckdosen für den Gebrauch von Alltagsgegenständen wie einem Fön oder einem Rasierer – die technischen Vorgaben sind in der VDE 0100 festgeschrieben. Ebenso finden sich dort die Vorschriften für Gerätschaften wie Lüfter oder Handtuchheizkörper. So müssen beispielsweise Steckdosenstromkreise über einen Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter) verfügen. Auch ein Potentialausgleich ist verpflichtend. In der DIN 57100/VDE 100 Teil 701 wird das Badezimmer in vier Zonen bzw. Schutzbereiche gegliedert. Innerhalb jeder Zone gelten unterschiedliche Vorgaben für die Betriebsmittel und ihre Verwendung. Der Innenbereich der Badewanne bzw. der Dusche gilt als „Bereich 0“ und beinhaltet u. a. die Vorgabe, dass lediglich Leuchten eingesetzt werden dürfen, die besonders wasserdicht sind und einen hohen Schutz aufweisen. Hier sind nur Leuchten der Schutzart IP X7 erlaubt. Die Betriebsmittel müssen fest installiert sein und dürfen eine Stromspannung von 12 Volt nicht überschreiten. Der „Bereich 1“ bezieht sich auf die Fläche über der Badewanne oder der Duschwanne. Diese Fläche reicht bis zu 2,25 Metern vom Fußboden in die Höhe. Hier beträgt die Schutzart für die Leuchten IP X5, womit der Schutz vor Strahlwasser gewährleistet ist. Auch sind nur fest installierte Geräte erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Lüfter oder Boiler. Die Elektroleitungen dürfen lediglich in senkrechter Richtung angebracht werden. Der „Bereich 2“ definiert die Fläche von 60 Zentimetern Tiefe von der Badewanne oder der Dusche ausgehend und 2,25 Meter in die Höhe entlang der Wand. Hier ist beispielsweise der Anschluss einer Waschmaschine möglich. Der „Bereich 3“ ist eine Ausdehnung des Bereichs 2 und umfasst eine zusätzliche Fläche von 2,40 Metern. Hier dürfen u. a. Steckdosen und Schalter mit einem FI-Schutzschalter angebracht werden. Quelle: baunetzwissen.de © fotolia.de