Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Forschung: Solaranlagen mithilfe von künstlicher Intelligenz verbessern

Eine Technik zur Optimierung von Solaranlagen ist das Ziel des sogenannten Verbundprojekts Dig4morE, dem das Helmholtz-Institut Erlangen-Nürnberg sowie die Photovoltaik-Unternehmen Sunsniffer, Aquila Capital und Sunset Energietechnik angehören. Mittels künstlicher Intelligenz wollen die Projektpartner eine Methodik entwickeln, die Optimierungsmaßnahmen für Solaranlagen vorschlägt. Dank der Methodik sollen Fehler direkt vor Ort aus den Monitoring-Daten der einzelnen Solarmodule herausgelesen werden können. Ziel ist es auch, eine Methodik zu entwickeln, die die Fehler der Solaranlagen auch in verschiedenen Witterungsbedingungen erkennt. Die Photovoltaik-Unternehmen stellen den Forschenden daher die Daten von elf Solarparks zur Verfügung, die sich in ganz Europa befinden. Durch die neue Methodik soll eine kostengünstigere Analyse der Fehler möglich werden. Bisher können Fehler der Solarmodule laut der Projektverantwortlichen beispielsweise durch thermografische Analysen zwar auch schon aufgespürt werden, dies sei aber teuer und aufwendig. Mit ersten Ergebnissen rechnen die Projektverantwortlichen gegen Ende des Jahres. Aus diesen möchten sie unter anderem Handlungsempfehlungen ableiten. Quelle und weitere Informationen: fz-juelich.de © Fotolia

Vorkaufsrecht: BGH stärkt Mieterrechte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vorkaufsrechte von Mietern in einem aktuellen Urteil gestärkt (VIII ZR 305/20). Im vorliegenden Fall wollte eine Mieterin einer 46,60 Quadratmeter großen unsanierten Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Berlin, das die Eigentümerin in Wohnungseigentumseinheiten aufteilte, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Für die Wohnung sollte sie laut Kaufvertrag 163.266,67 Euro zahlen. Im Kaufvertrag stand allerdings folgende Klausel: „Wird das Wohnungseigentum [ent]gegen vorstehender Beschreibung mit dem laufenden oder einem anderen Mietverhältnis geliefert, mindert sich der Kaufpreis um 10 % auf 146.940,00 Euro für das Wohnungseigentum.“ Diese Klausel bedeutet, dass ein anderer Käufer für die Wohnung über 16.326,67 Euro weniger hätte zahlen müssen, wenn diese zu dem Zeitpunkt vermietet ist. Die Mieterin kaufte die Wohnung letztlich und überwies die 163.266,67 Euro – aber unter dem Vorbehalt der teilweisen Rückforderung. Zuvor hatte sie bereits bereits darauf hingewiesen, dass sie die getroffene Kaufpreisregelung für unwirksam halte, dass sie als vorkaufsberechtigte Mieterin einen höheren Preis zahlen solle als ein anderer Kaufinteressent. Der BGH entschied, dass die Mieterin ebenfalls nur 146.940,00 Euro muss. Das Argument, dass sich eine vermietete Wohnung unter Umständen nur günstiger verkaufen lasse als eine unvermietete ließ der BGH nicht gelten. Quelle: BGH/VIII ZR 305/20 © Fotolia

Besitz: Eigentümer glücklicher als Mieter

Immobilienbesitzer in Baden-Württemberg sind zufriedener als Mieter. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim in einer von den baden-württembergischen Bausparkassen in Auftrag gegeben Studie. Aus dieser geht hervor, dass 71 Prozent der Eigentümer in Baden-Württemberg mit ihrer aktuellen Wohnsituation zufrieden sind. Bei Mietern sind es nur 52 Prozent. Für die Befragten leistet ihre Immobilie ihnen einen wesentlichen Beitrag zur Altersvorsorge (77 Prozent). Außerdem profitieren sie von Gestaltungsfreiheit (73 Prozent) und Unabhängigkeit (65 Prozent). Bei Mietern spielen diese Aspekte eine deutlich geringere Rolle (Altersvorsorge: 55 Prozent, Gestaltungsfreiheit: 53 Prozent, Unabhängigkeit: 41 Prozent). Außerdem gaben mehr Immobilienbesitzer als Mieter an, sich während der corona-bedingten Einschränkungen in ihrem Eigenheim zurückziehen und sich entspannen zu können (87 Prozent). Bei den Mietern waren es nur 79 Prozent. Aus der Umfrage geht aber auch hervor, dass viele Mieter mit dem Gedanken spielen, Eigentum zu erwerben (58 Prozent), dies aber wegen finanzieller Belastungen oder des Risikos einer möglichen Arbeitslosigkeit bisher noch nicht getan haben. Quelle & weitere Informationen: arge-online.org © photodune.net

Studie: „Die familienfreundlichsten Städte Deutschlands“

Die familienfreundlichste Stadt in Deutschland 2022 ist laut des Portals „savoo“ Berlin, gefolgt von Nürnberg und Münster. Für die Befragung hat das Portal in 30 Städten Faktoren wie die „Anzahl der Ärzte“, die „Kriminalitätsrate“ und die „Anzahl der Parks“ aber beispielsweise auch die „Anzahl der Kitas“, den „durchschnittlichen Stundenlohn für einen Babysitter“ und die „durchschnittliche Miete für eine 3-Zimmer-Wohnung“ untersucht. In Berlin gibt es laut Studie unter anderem besonders viele kinderfreundliche Aktivitäten, Restaurants und Parks. Nürnberg überzeugt mit einer bezahlbaren Kinderbetreuung, einer niedrigen Kriminalitätsrate sowie derselben Anzahl an Ärzten wie in Berlin. Münster kann ebenfalls mit einer bezahlbaren Kinderbetreuung punkten. Außerdem gibt es dort vielen Ärzte und die Kriminalitätsrate ist niedriger als in Städten wie Berlin, Köln und Hamburg. Neben den besten hat das Portal „savoo“ aber auch die im Hinblick auf die Familienfreundlichkeit schlechtesten Städte ermittelt. Dabei handelt es sich um Augsburg, Leipzig und Chemnitz. Die Verantwortlichen führen dies in Augsburg unter anderem zurück auf die geringe Anzahl der Kitas, in Leipzig auf niedrige Löhne und eine hohe Kriminalitätsrate sowie in Chemnitz ebenfalls auf niedrige Löhne, nennen aber auch die Vorzüge dieser Städte. Quelle & weitere Informationen: savoo.de © photodune.net

Ukraine-Krieg: Verband schließt Baustopps nicht aus

Aufgrund des Ukraine-Kriegs kann der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Baustopps für viele Projekte nicht mehr ausschließen. Laut des Verbandes ist es unsicher, ob genügend Material für alle Baustellen in Deutschland vorhanden sein wird. Neben Stahlproduzenten, die ihre Produktion drosseln müssten, hätten auch große Raffinerien angekündigt, ihre Bitumen-Produktion reduzieren zu müssen. Bitumen wird unter anderem im Straßenbau und zur Herstellung von Dachbahnen eingesetzt. Laut des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie kommen selbst Schrauben und Nägel aufgrund von Sanktionen nicht mehr in Deutschland an. „Wir sollten uns […] die Frage stellen, welche Projekte wir einstellen müssen und auf welche wir nicht verzichten können“, sagt Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Bauindustrie. Die großen Preissteigerungen wie etwa bei Stahl, Bitumen und Aluminium führen dazu, dass Materiallieferanten keine verbindlichen Angebote mehr abliefern können. Da Unternehmen Preissteigerungen in laufenden Verträgen aber nicht an ihre Kunden weitergeben können, führe dies zu einem wirtschaftlichen Risiko und dazu, dass sie auf den Mehrkosten sitzen blieben. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fordert daher eine Preisgleitklausel für Verträge. Dies würde allerdings bedeuten, dass die Auftraggeber die Mehrkosten übernehmen müssten. Ändere sich an der jetzigen Situation nichts, können kurzfristige Baustopps laut Verband nicht ausgeschlossen werden. Quelle: bauindustrie.de © wavepoint

Energiekosten: Lohnsteuerhilfeverein gibt Spartipps

Der Vereinigte Lohnsteuerverein weist darauf hin, dass es sich – im Hinblick auf die gestiegenen Energiekosten – lohnen kann, in Sanierungsmaßnahmen mit erneuerbaren Energien am eigenen Haus zu investieren. Eigentümer könnten für energetische Sanierungsmaßnahmen bis zu 20 Prozent der Kosten und bis zu 40.000 Euro steuerlich geltend machen. Geregelt sei dies in Paragraf 35c Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes. Bei den energetischen Sanierungsmaßnahmen kann es sich laut des Vereinigten Lohnsteuerhilfevereins beispielsweise um die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken, die Erneuerung oder den Einbau einer Lüftungsanlage oder um die Erneuerung einer Heizungsanlage oder die Optimierung bestehender Heizungsanlagen handeln. Die Kosten können dann über die Steuererklärung abgesetzt werden, verteilt auf drei Jahre. Im Jahr der energetischen Gebäudesanierungsmaßnahme sowie im darauffolgenden Kalenderjahr sind maximal sieben Prozent der Kosten und höchstens 14.000 Euro absetzbar. Im zweiten darauffolgenden Kalenderjahr sind es maximal sechs Prozent der Aufwendungen und höchstens 12.000 Euro. Voraussetzung dafür ist allerdings eine Rechnung, die Zahlung per Überweisung sowie eine Bescheinigung eines ausstellungsberechtigten Fachunternehmens oder Energieberaters. Es können zudem nicht alle Maßnahmen geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise öffentlich geförderte Sanierungsmaßnahmen. Quelle und weitere Informationen: vhl.de © Fotolia


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