Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Bautipp: Die perfekte Treppe
Damit die Treppe im Haus nicht zur Unfallgefahr wird, bedarf es einer guten Planung. Diese übernehmen meist Experten. Jedoch ist es auch für Bauherren oder Eigentümer im Zuge von Sanierungsmaßnahmen ratsam, sich über den Treppenbau zu informieren. Das Portal „bauen.de“ gibt Auskunft darüber, wie es mit der Treppenberechnung klappt und worauf beim Treppenbau zu achten ist. Bei diesem muss sich nämlich beispielsweise an den baurechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen orientiert werden. Zur Treppenberchnung sind besonders die drei Faktoren „Steigungshöhe“, „Auftrittsbreite“ sowie „Laufbreite“ wichtig. Die Steigungshöhe beschreibt nichts anderes als die Stufenhöhe. Laut „bauen.de“ gilt eine Stufenhöhe zwischen 16 und 18 Zentimetern als sicher und komfortabel. Mit der Auftrittsbreite wird Auftrittsfläche von der Seite aus beschrieben. Diese sollte 29 Zentimeter betragen. Die Laufbereite hingegen bezeichnet den Bereich zwischen dem rechten bzw. linken Rand der Treppe und sollte 80 bis 100 Zentimeter messen. Um nun diese sowie weitere Faktoren zu berechnen, werden Formeln herangezogen. Die Formel zur Berechnung der Steigungshöhe lautet beispielsweise „Exakte Steigungshöhe = Geschosshöhe/Anzahl der Auftritte“. Für die Berechnung der Stufenzahl gilt die Formel „Anzahl der Auftritte = Geschosshöhe/Steigungshöhe“. Neben diesen und weiteren Formeln gelten auch Regeln wie die Schrittmaßregel, die Sicherheitsregel und die Bequemlichkeitsregel. Im Beitrag auf dem Portal erfahren Interessenten mehr zum Thema und erhalten auch einen Link zu einem Treppenrechner. Quelle und weitere Informationen: bauen.de © photodune.net
Energiesparen: GDW liefert Tipps
Zum Thema „Energiesparen“ hat der GDW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen kürzlich aus aktuellem Anlass verschiedene Tipps veröffentlicht. Zu diesen zählt unter anderem das Senken der Raumtemperatur. Laut Bundesverband sind in der Heizperiode Temperaturen von 20 bis 22 Grad ausreichend. Wird die Wohnung gelüftet, sollte die Heizung zuvor abgedreht werden, um Energiekosten zu sparen. Darüber hinaus sei es besser, mehrmals täglich Stoßlüftungen durchzuführen als die Fenster über lange Zeiträume angekippt zu lassen. Friert es, sollte der Zeitraum für die jeweiligen Stoßlüftungen zirka 5 Minuten betragen. In der Übergangszeit erhöht sich diese Zeitspanne auf zirka 10 bis 15 Minuten. Gelüftet werden sollte zudem nach dem Aufstehen, vor dem Schlafengehen, nach dem Kochen und nach dem Duschen. Auch durch Elektrogeräte, die komplett ausgeschaltet sind, lässt sich laut des Bundesverbandes Strom sparen. Am besten gelinge dies mit Steckerleisten mit einem entsprechenden Ausschalter. Wer sich neue Elektrogeräte anschafft, sollte dabei auf die Energieeffizienz-Kennzeichnung achten. Mit energieeffizienten lassen sich laut des Bundesverbandes im Vergleich zu älteren Geräten mehr als 50 Euro im Jahr einsparen. Quelle und weitere Tipps: gdw.de © photodune.net
Urteil: Vermieter müssen Beschwerdegeber gegebenenfalls Preis geben
Mitbewohner einer Hausgemeinschaft hatten sich bei ihrer Vermieterin über ihren Mitbewohner beschwert. Daraufhin setzte diese ein Schreiben an ihn auf, mit folgendem Inhalt: „Auf Grund von Beschwerden über starke Geruchsbelästigung und Ungeziefer im Treppenhaus möchten wir eine Begehung Ihrer Wohnung durchführen. Unser Mitarbeiter, Herr K., wird am Donnerstag, den 15. August 2019 um 10 Uhr die Wohnungsbesichtigung durchführen.“ Bei der Begehung war die Wohnung dann tatsächlich in einem verwahrlosten Zustand vorgefunden worden. Daraufhin forderte die Vermieterin den Mitbewohner der Hausgemeinschaft zur Entrümpelung und Reinigung der Wohnung auf, was dieser auch tat. Daraufhin verlangte er von der Vermieterin allerdings unter anderem Auskunft darüber, welcher Mitbewohner sich über ihn beschwert haben soll. Die Vermieterin gab den Namen aus Datenschutzgründen nicht preis und schlug vor, „die Angelegenheit ruhen zu lassen“. Daraufhin klagte der Mitbewohner. Doch sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht teilten die Einschätzung der Vermieterin, dass sie keine Auskunft über den Namen liefern muss. Anders sah es in diesem Fall hingegen der Bundesgerichtshof (BGH) und führte dazu verschiedene Gründe an. Einer davon ist folgender: „Um […] mögliche Rechte auch gegenüber dem Hinweisgeber geltend zu machen, von dem die unrichtigen Daten herrühren, und so ‚die Fehler an der Wurzel anzugehen‘, benötigt der Kläger die Information, von wem die Angaben stammen. Da es sich bei den Angaben ‚starke Geruchsbelästigung und Ungeziefer im Treppenhaus‘ […] um ansehensbeeinträchtigende Behauptungen handelt, liegt bei der hier zu unterstellenden Unwahrheit dieser Behauptung ein Anspruch […] gegen den Hinweisgeber auf Unterlassung der Behauptung zumindest nahe“. Quelle und weitere Informationen: BGH/Urteil vom 22. Februar 2022 – VI ZR 14/21 © Fotolia
Trend: Outdoorküchen
Der Essenszubereitung im Freien kommt laut der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK) eine immer größere Bedeutung zu. Interessenten können Outdoorküchen in verschiedenen Varianten erwerben. Dabei sollten sie unter anderem darauf achten, dass diese aus witterungs- und UV-beständigen Materialien bestehen und auch die Geräte und Zubehörteile für den Outdoor-Gebrauch konzipiert worden sind. Falls die Outdoorküche nicht unter einer Überdachung steht, empfiehlt sich für die Wintermonate zudem eine Abdeckhaube. Outdoor-Küchen sind in verschiedenen Größen und Ausführungen erhältlich. Dabei werden laut AMK entweder einzelne Module – für eine größere Flexibilität oftmals auf Rollen – miteinander kombiniert oder komplette Küchenzeilen beziehungsweise Kochinseln zusammengestellt. Die Rahmen bestehen meist aus Edelstahl oder Aluminium. Für die Arbeitsplatten und Schrankfronten werden Materialien wie Keramik, Naturstein, Verbundstoffe oder Kompaktplatten verwendet. Interessente, die eine Outdoor-Küche erwerben möchten, sollten diese auf einem festen und stabilen Untergrund aufbauen können. Dazu kommt beispielsweise eine Naturstein- oder Holzterrasse infrage. Eine unbefestigte Wiese ist als Standort für Outdoor-Küchen dagegen laut AMK ungeeignet. Die Outdoor-Küchen verfügen auch über Vorrichtungen und Geräte wie ein Spülbecken und einen Kühlschrank. Zu den erforderlichen Wasser- und Stromanschlüssen für diese sollten sich Interessenten laut AMK von Experten im Fachhandel beraten lassen. Quelle: moebelindustrie.de © photodune.net
Studie: DIW untersucht Effekt von Mietpreiskontrollen
Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) kommt zum Ergebnis, dass Mietpreiskontrollen die ökonomische Ungleichheit nur kurzfristig reduzieren können. Zugrunde liegt die Annahme, dass ärmeren Haushalten, die hohe Mieten bezahlen, reichere Haushalte gegenüberstehen, die Einnahmen aus Vermietungen haben. Begrenze der Gesetzgeber das Wachstum der Mieten, profitieren laut DIW vor allem die Einkommensschwachen, während die reichsten Haushalte weniger Einnahmen aus der Vermietung erzielen. Damit sich ein spürbarer Effekt erzielen lasse, seien allerdings strikte Mietpreiskontrollen notwendig. Zudem gehen die Betroffenen neue Wege, um die Mietpreiskontrollen zu umgehen. So wandeln sie beispielsweise Mietwohnungen in Eigentumswohnungen um. Mietpreisregulierungen bringen laut DIW aber noch weitere unerwünschte Effekte mit sich: Sie machen es unattraktiv, neue Wohnungen zu bauen und alte Wohnungen zu renovieren. Infolgedessen kommt es zu einem Rückgang des Angebots auf dem Mietmarkt. Für die Studie untersuchten die Verantwortlichen zum einen die Verteilung der Mietbelastung und Mieteinahmen nach Einkommensgruppen auf Basis der Daten der Luxemburger Einkommensstudie. Zum anderen sahen sie sich die Entwicklungen von Ungleichheit und Mietpreisregulierung in 16 OECD-Ländern seit 1900 an. Dabei fanden sie auch heraus, dass die Einkommensungleichheit nach der Einführung der Mietpreiskontrollen in der Nachkriegszeit zwar sank, in den 1970er Jahren aufgrund der Deregulation des Mietmarktes sowie weiteren Faktoren aber stark anstieg. Quelle und weitere Informationen: diw.de © Fotolia
Tipp: Das ist bei einer Lüftungsanlage zu beachten
Was beim Einbau einer Lüftungslage zu beachten ist, weiß die Verbraucherzentrale Berlin. Sie weist unter anderem darauf hin, dass eine entsprechende Fachplanung erforderlich ist, die effizientesten Geräte das EU-Effizienzlabel A+ haben und dass die Anschaffungskosten für Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung über das Bundesförderungsprogramm für effiziente Gebäude (BEG) finanziell gefördert werden können. Lüftungsanlagen sind laut Verbraucherzentrale nicht nur praktisch, weil sie Wohnräumen gleichmäßig Frischluft zuführen, verbrauchte Innenluft abziehen und Feuchtigkeit wegtransportieren. Sondern in manchen Fällen können sie sogar erforderlich werden, zum Beispiel in manchen Neubauten oder sanierten Immobilien. Das ist dann der Fall, wenn die Fenster und Türen so gut abgedichtet sind, dass das Öffnen dieser für den Schutz gegen Feuchtigkeit nicht mehr ausreichend ist. Durch eine Lüftungsanlage kann laut Verbraucherzentrale Berlin einerseits eine kontinuierliche, bedarfsgerechte Lüftung sichergestellt werden. Andererseits können die Filtersysteme in den Lüftungsanlagen Staub, Pollen oder Insekten aus den Wohnräumen fernhalten. Bei Lüftungsanlagen wird in zentrale und dezentrale Varianten unterschieden. Für Neubauten eignen sich zentrale Lüftungsvarianten, für Bestandsbauten dezentrale, die sich nachrüsten lassen. Weitere Tipps zu Lüftungsanlagen und zum Energiesparen gibt es auf verbraucherzentrale-energieberatung.de. Quelle: verbraucherzentrale-berlin.de © Fotolia