Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Wohneigentum: Für viele nur ein Traum?
Die Mehrheit der Immobilienkäufer und Immobilieninteressenten bezeichnet die Preise als abschreckend (65 Prozent) und als abgekoppelt vom wahren Wert (44 Prozent). Zudem halten 51 Prozent der Befragten einen Immobilienkauf in ihrer Region für gar nicht oder kaum noch leistbar. Das geht aus der Interhyp-Leistbarkeitsstudie mit 1.000 Befragten hervor. „Viele der Befragten haben das Gefühl, dass die Preise ‚unaufhörlich ins Unermessliche‘ steigen“, sagt Jörg Utecht, Vorstandsvorsitzender der Interhyp-Gruppe. Dass die befragten Immobilienkäufer oder Immobilieninteressenten sich einen Immobilienkauf gar nicht oder kaum noch leisten können, führen sie unter anderem auf die Höhe der Immobilienpreise in der Region zurück (49 Prozent). Aber auch die Tatsache, dass die Kaufpreise in Relation zum Einkommen oder zum Vermögen als zu hoch empfunden werden (45 Prozent) spielt offenbar eine Rolle. 36 Prozent möchten daher beim Immobilienkauf Kompromisse eingehen, rund 1/3 der Befragten will den Immobilienkauf hinauszögern und rund 7 Prozent der Befragten haben ihren Traum von einer Immobilie aufgegeben. Doch aus der Studie geht laut Interhyp auch hervor, dass es sich bei den Einschätzungen oftmals um Vermutungen handelt. So wissen 2/3 der Befragten nicht, wie hoch die tatsächlichen Finanzierungskosten für sie wären und nur vier von zehn Befragten (41 Prozent) haben ihre Kreditkosten bereits berechnet. Laut Jörg Utecht sollten Immobilieninteressenten dies aber tun und sich nicht entmutigen lassen. Für rund ¼ der Befragten ist allerdings ein Erbe, eine Schenkung oder die finanzielle Unterstützung der Eltern Voraussetzung für einen Immobilienkauf. Quelle und weitere Informationen: interhyp.de © photodune.net
Neubau: Es können wieder Förderanträge gestellt werden
Ab heute können wieder Anträge bei der KfW für die „Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 (EH/EG40) – Neubauförderung mit modifizierten Förderbedingungen“ gestellt werden. Die Neubauförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) startet damit wieder. Sie ist bis zum 31. Dezember befristet. Für die Neubauförderung steht ein Budget von 1 Milliarde Euro bereit. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, geht allerdings davon aus, dass die Neubauförderung sehr schnell ausgeschöpft sein wird. Damit möglichst viele Antragsteller von der Neubauförderung profitieren, sind unter anderem die Fördersätze reduziert und die Förderbedingungen geändert worden. So wird der Einbau von Gasheizungen künftig beispielsweise nicht mehr gefördert. Die Neuausrichtung der Neubauförderung soll in drei Schritten erfolgen: dem Neustart der EH-40 Neubauförderung mit angepassten Förderkonditionen, dem Programm EH40-Nachhaltigkeit, das eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen (QNG) ermöglicht, und letztlich einem neuen Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf bmwi.de und deutschland-machts-effizient.de. Quelle und weitere Informationen: bmwi.de/deutschland-machts-effizient.de © Fotolia
CO2-Kosten: Teilung zwischen Vermietern und Mietern
Das Heizen in Deutschland ist aufgrund der CO2-Steuer teurer geworden, die seit 2021 erhoben wird. Bisher müssen Mieter dafür allein die Mehrkosten tragen. Das soll sich jedoch zum 1. Januar 2023 ändern. Dann soll die CO2-Steuer zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Dazu hat sich die Bundesregierung kürzlich auf ein Stufenmodell für Wohngebäude geeinigt. Mit diesem sollen laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWI) „anhand der spezifischen CO2-Emissionen des vermieteten Gebäudes die produzierten CO2-Kosten künftig anteilig entsprechend der Verantwortungsbereiche und damit fair zwischen Mietern und Vermietern umgelegt [werden]“. Je emissionsärmer das Wohngebäude ist, desto weniger Kosten müssen die Vermieter tragen. Bei einem Effizienzhaus 55 werden für Vermieter gar keine Kosten fällig. Durch das Stufenmodell sollen laut BMWI sowohl bei Vermietern Anreize geschaffen werden, energetische Sanierungen durchzuführen, als auch Mieter dazu motiviert bleiben, ihren Energieverbrauch zu senken. Die CO2-Steuer soll zu weniger Emissionen von Kohlendioxid führen und damit letztlich auch einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Aktuell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Verbrennen von Heiz- und Kraftstoffen ausgestoßen wird. Er wird bis 2025 schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr steigen. Quelle und weitere Informationen: bmwi.de © photodune.net
Urteil: Bewährungsstrafe für Rechtsanwalt, der Immobilien unter Wert verkauft hat
Ein Rechtsanwalt hat im Lehel in München zwei Wohnungen seiner dementen Mandantin deutlich unter Wert verkauft, und zwar an seine Kinder. Dafür ist er vom Schöffengericht des Amtsgerichts München wegen Untreue zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Wohnungen, die einen Wert von 1.100.000 Millionen beziehungsweise 1.300.000 Millionen Euro hatten, verkaufte er für nur 600.000 Euro an seien Tochter und deren Ehemann und für 675.000 Euro an seinen Sohn und dessen Ehefrau. Der Rechtsanwalt kannte die mittlerweile verstorbene Mandantin bereits seit den 1980er Jahren, da sie eine enge Freundin seiner Eltern war. Sie hatte ihm eine Generalvollmacht erteilt. Der Rechtsanwalt räumte den Verkauf der Wohnungen ein. Er gab an, es sei ihm nicht darum gegangen „seinen Kindern etwas zuzuschustern“. Er habe über Jahre ein enges und freundschaftliches Verhältnis zur Geschädigten entwickelt. Er sei daher davon ausgegangen, dass die Übertragung der Wohnungen an seine Kinder ihrem Willen entspreche. Erst später sei ihm bewusst geworden, dass er durch den Verkauf der Wohnungen auf dem freien Markt erheblich höhere Preise erzielen hätte können. Das Schöffengericht glaubte dem dem Angeklagten nur teilweise und sieht es als bloße Schutzbehauptung, dass ihn der objektive Marktwert der verkauften Wohnungen überrascht habe. Da er bereits Immobilienverkäufe durchführte und viele Jahre lang in München Rechtsanwalt gewesen ist, „lässt sich schlussfolgern, dass dieser jedenfalls mit den Preisen und Werten von Immobilien in München vertraut war“, so das Schöffengericht. Zumindest hätte er die Pflicht gehabt, als Bevollmächtigter der Geschädigten Auskunft über die Marktwerte der Wohnungen einzuholen. Das Schöffengericht geht in seinem Urteil auch auf den Umgang mit Personen ein. Es „ist strafschärfend zu werten, dass die Geschädigte (…) zum Tatzeitpunkt bereits vollständig dement war und die Tat somit zu Lasten einer Person verübt wurde, welche sich nicht im Ansatz dagegen wehren konnte.“ Quelle: justiz.bayern.de/AG München, AZ: 836 Ls 231 Js 167395/16 © Fotolia
Deko: So gelingt die Wandbegrünung im Inneren
Pflanzenliebhaber, die im Inneren ihre Wand begrünen möchten, können dazu Zimmerpflanzen in speziellen Hängesystemen pflanzen. Darauf weist das Portal „bauen.de“ hin. Bei diesen Hängesystemen handelt es sich zum Beispiel um Kastenmodule, Textiltaschen oder vorgefertigte Kunststoffplatten mit Ausbuchtungen. Bevor man die Hängesysteme allerdings an der Wand montiert, sollte laut Portal – sofern diese nicht ins Hängesystem selbst integriert ist – eine wasserdichte Dämmschicht an der Zimmerwand angebracht werden. Außerdem geht das Portal darauf ein, welche Zimmerpflanzen sich für die Wandbegrünung eigenen. Bei der Auswahl dieser sollten Pflanzenliebhaber auf deren Eigenschaften achten. Dazu können sie und unter anderem prüfen, wie viel Licht die Zimmerpflanzen benötigen, wie oft sie gegossen werden müssen und wie es sich mit ihrem Wachstum verhält. Die Eigenschaften der Zimmerpflanzen sollten weitgehend miteinander übereinstimmen, damit diese nicht eingehen. Zimmerpflanzen, die zur Wandbegrünung geeignet sind, sind beispielsweis um Efeu, Moos und Farn. Am besten versorgen lassen sich diese über spezielle Bewässerungssysteme. Die Vorteile einer Wandbegrünung sind unter anderem die Reduzierung der Schadstoffgehalts in der Luft, die allgemeine Verbesserung der Raumluft sowie die Verbesserung der Raumakustik. Zu den Nachteilen zählen die hohen Anschaffungskosten, der hohe Pflegeaufwand der Pflanzen sowie die Gefahr von Schimmelbildung, wenn die Dämmschicht nicht richtig montiert worden ist. Pflanzenliebhaber, die sich für die Wandbegrünung interessieren, erhalten auf bauen.de weitere Informationen. Dort erfahren sie auch, wie sie einen Bilderrahmen mit Sukkulenten bepflanzen können. Quelle: bauen.de © photodune.net
Studie: Bauen 2030
Wie gelingt eine zukunftsfähige Bauwende? Das untersuchte kürzlich das Das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO gemeinsam mit mehreren Verbänden und Kammern der Immobilienwirtschaft. Dabei identifizierten sie über 100 Trends, die sie in drei Zukunftsszenarien zusammengefasst haben. Bei den drei Szenarien handelt es sich laut IAO um „#innovationiskey“, „#greenregulation“ sowie um „#heritagefortomorrow“. Bei Szenario 1, #innovationiskey, wird davon ausgegangen, dass die Planung, die Ausführung und der Betrieb in der Bau- und Immobilienwirtschaft eng miteinander verzahnt sind, unter anderem durch digitale Prozesse. In Szenario 2, greenregulation, wird die Bau- und Immobilienwirtschaft durch die Regularien für das Erreichen der Klimaziele beeinflusst. Bei Szenario 3, #heritagefortomorrow, kommt es in der Bau- und Immobilienwirtschaft unter anderem zur Rückbesinnung auf regionale Bauformen und Ökosysteme. Allgemein lässt sich laut IAO sagen, dass bei allen drei Szenarien die Erreichung der Klimaziele eine übergeordnete Rolle spielt. Dem Forschungsteam gehören neben dem IAO der Hauptverband der Bauindustrie HDB, die Bundesarchitektenkammer BAK, die Bundesingenieurkammer BIngK, der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA, der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA sowie der Zentralverband des Deutsches Baugewerbe ZDB an. Interessenten können die Studie „Bauen 2030“ kostenlos über iao.frauenhofer.de herunterladen. Quelle und weitere Informationen: iao.frauenhofer.de © Fotolia