Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Kündigungsschutz: BGH urteilt
In Berlin profitieren Mieter von einem zehnjährigen Kündigungsschutz, und zwar immer dann, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. In einem aktuellen Urteil (VIII ZR 356/20) stellt der Bundesgerichtshof klar, dass „die Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum im Sinne des § 577a Abs. 1 BGB für das gesamte Gebiet von Berlin auf zehn Jahre festlegt“ wirksam ist. Zudem hebt der BGH hervor, dass die Kündigungsschutzklauselverordnung des Landes Berlin sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Bundesrecht in Einklang steht. Durch die Kündigungssperrfrist sollen Mieter vor willkürlichen Eigenbedarfskündigungen geschützt werden, die den Bestandsschutz für den Mieter besonders gefährden. Willkürliche Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung des vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und Veräußerung an einen neuen Eigentümer stellen nach der Auffassung des Gesetzgebers auch die Rechtfertigung für die verlängerte Kündigungssperrfrist dar. Das vollständige Urteil können Interessenten unter juris.bundesgerichtshof.de lesen. Quelle: VIII ZR 356/20/juris.bundesgerichtshof.de © Fotolia
Küche: Elemente aus Glas
Tipps dazu, wie Glas in Küchen eingesetzt werden kann, gibt die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). So kann es zum Beispiel als beleuchtete Nischenrückenwand, als Küchenarbeitsplatte oder als Raumteiler zwischen Koch- und Wohnbereich genutzt werden. Eine Nischenrückenwand lässt sich laut AMK individuell gestalten, zum Beispiel in der Lieblingsfarbe, in eigenem Wunschdekor oder mit einem angebotenen Motivdekor. Küchenarbeitsplatten aus Glas zeichnen sich nicht nur Hygiene aus, sondern können auch optische Highlights setzen, und zwar durch eine Metallic-Optik wie Silber, Kupfer und Messing. Vorteilhaft ist laut AMK aber auch die besonders weiche Haptik einer Küchenarbeitsplatte aus Glas. Für die Farbwahl gibt es bei diesen ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten, zum Beispiel kann eine auf die Möbel abgestimmte Farbe eingesetzt oder es kann mit der Küchenarbeitsplatte ein Akzent gesetzt werden. Als Raumteiler aus Glas eignen sich zum Beispiel Vitrinenschränke. Ebenfalls gewählt werden können laut AMK beleuchtete und dekorierte Glasregale, die für einen eleganten Übergang zwischen dem Koch- und Wohnbereich sorgen. Neben Nischenrückwänden, Küchenarbeitsplatten und Raumteilern kommt Glas auch bei Dunstabzugshauben, bei Hängeschränken oder in Schubläden vor. Weitere Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten von Glas in der Küche erhalten Interessenten unter amk.de. Quelle: amk.de © photodune.net
Analyse: Empirica Regio bringt Immobilienpreisindex heraus
Unter dem Titel „Dem Schweinezyklus geht das Futter aus“ hat Empirica Regio den Immobilienpreisindex 2/2022 herausgebracht. Aus diesem geht hervor, dass die Mieten für Eigentumswohnungen sich gegenüber dem letzten Quartal um 2,0 Prozent erhöht haben. Somit haben sich die Mieten für Eigentumswohnungen erstmals seit langem stärker erhöht die Kaufpreise für diese (1,1 Prozent gegenüber dem letzten Quartal). Aus dem Immobilienpreisindex geht des Weiteren hervor, dass sich die Neubaumieten deutschlandweit in den vergangenen zehn Jahren um 42 Prozent erhöht haben, in den kreisfreien Städten um 41 Prozent und in den Landkreisen um 44 Prozent. Zu den drei teuersten Städten im Mietpreisranking (Neubauwohnungen) zählen laut Empirica Regio München, Frankfurt und Berlin. Das Kaufpreisranking führen bei Neubauwohnungen München, Frankfurt und Stuttgart an. Empirica Regio weist im Zusammenhang mit dem Immobilienpreisindex darauf hin, dass der Immobilienmarkt zyklisch ist und die Immobilienbrache heute vor Herausforderungen wie zu wenig Bauland, verschärftem Baurecht und steigenden Zinsen steht. Der Immobilienpreisindex ist unter empirica-institut.de kostenlos abrufbar. Einen kurzen Artikel zum Thema gibt es auch von Empirica-Regio-Geschäftsführer Dr. Reiner Braun ist, und zwar unter linkedin.com/pulse/dem-schweinezyklus-gehts-futter-aus-reiner-braun/. Quellen: empirica-regio.de/empirica-institut.de/linkedin.com/pulse/dem-schweinezyklus-gehts-futter-aus-reiner-braun/ © Fotolia
Wärme: Heizen mit erneuerbarer Energie
Heizungen sollen künftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hervor. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 müssen Eigentümer von Neubauimmobilien oder Bestandsimmobilien sich beim Heizungseinbau/Heizungsaustausch daran halten. Zum Thema haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das BMWSB gemeinsam das „Konzeptpapier: 65-Prozent-EE beim Einbau von neuen Heizungen“ herausgebracht. Über dieses soll mit betroffenen Akteuren diskutiert werden. In diesem Zusammenhang finden sich im Konzept unter anderem auch Fragen zu den Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse, zum Fachkräftemangel sowie zu Zwischenlösungen über temporär gemietete Gaskessel. Hintergrund für das geplante Konzept ist der Ukraine-Krieg. Laut Angabe des BMWSB wird über 80 Prozent der Wärmenachfrage derzeit noch durch die Verbrennung von Öl und Gas gedeckt, die zum allergrößten Teil importiert werden. Im Gebäudewärmebereich dominiere dabei Erdgas, insbesondere aus Russland. Interessenten, die sich das Konzeptpapier anschauen möchten, können sich dieses über die Internetseite bmwsb.bund.de kostenlos herunterladen. Quelle und weiter Informationen: bmwsb.bund.de © photodune.net
Energieberatung: Buch für Kinder
Darüber, wie der Nachwuchs mit in die Energieberatung eingebunden werden kann, hat sich Hajo Schörle von W&D Schörle Gedanken gemacht. Herausgekommen ist dabei das Buch „Da steckt ja ganz schön viel Energie drin“. Auf 40 Seiten erfahren Kinder mehr über das Thema – angefangen von der energetischen Sanierung über das Speichern von Energie bis hin zur eigenen Energieerzeugung. Das Buch soll unter anderem bei Beratungsgesprächen zum Einsatz kommen können und so nicht nur die Erwachsenen, sondern auch die Kinder auf das Thema aufmerksam machen. Entwickelt wurde das Lese-, Rätsel-, Mal- und Bastelbuch in Zusammenarbeit mit den Gebäudeenergieberatern des GIH e. V. Baden-Württemberg. Autor Hajo Schörle beschäftigt sich seit den 1990ern mit den Themen Energie und E-Mobilität. Er ist als Berater und Organisator von entsprechenden Veranstaltungen tätig und seit 2021 nebenbei als Lehrbeauftragter für das Fach Elektromobilität an einer Hochschule. Das Buch kostet 12,50 (ISBN-13: 978-392634556) und kann über schoerle.de über die Suchfunktion gefunden und bezogen werden. Quelle und weiter Informationen: openpr.de/schoerle.de © photodune.net
Nachbarschaft: Kameras dürfen fremdes Grundstück nicht filmen
Nachbarn dürfen keine Überwachungskameras anbringen, die neben ihrem eigenen auch das Grundstück der Nachbarn erfassen. Das entschied nun das Amtsgericht Bad Iburg (AZ: 4 C 366/21). Im vorliegenden Fall hatte ein Nachbar einer Doppelhaushälfte auf seinem Grundstück Überwachungskameras mit intelligenter Videotechnologie angebracht, die unter anderem Objekt- und Personenerkennungen in Echtzeit durchführen können. Eine der Videokameras ist auf den Einfahrtsbereich sowie die Zufahrtsstraße nebst Wanderweg ausgerichtet, die andere auf den Garten und die dahinterliegenden Felder des Doppelhauses. Beide Kameras können auch das Grundstück der Nachbarn erfassen, wogegen diese klagten. Zu Recht, wie das Amtsgericht befand. Die Kameras in dieser Form müssen beseitigt werden, da sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Bei der Entscheidung bezog das Amtsgericht auch mit ein, dass die Nachbarn seit mehreren Jahren zerstritten sind. Daher erklärte es den Unterlassungsanspruch durch sogenannten „Überwachungsdruck“. Dieser besteht laut Amtsgericht dann, „wenn jemand eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müsse“. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben und die Klägerin könne „tatsächlich auch objektiv nachvollziehbar die konkrete Befürchtung haben […], dass es zu einer Überwachung durch die streitgegenständlichen Kameras kommt“. Quelle: Amtsgericht Bad Iburg/AZ: 4 C 366/21; amtsgericht-bad-iburg.niedersachsen.de © wavepoint