Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Bestimmungen für den Anbau einer Terrasse:

Wer auf seinem Grundstück eine Terrasse anbauen möchte, ist in den meisten Fällen baurechtlichen Bestimmungen ausgesetzt. Sobald Veränderungen am Gebäude durchgeführt werden oder das Vorhaben eine Wirkung auf die Nachbarn und das Nachbargrundstück hat, ist eine Genehmigung vom Bauamt erforderlich. Die Grundlage für die Erlaubnis eines Bauvorhabens ist somit vom öffentlichen und privaten Baurecht abhängig. So müssen beim Anbau einer Terrasse sowohl die Nachbarrechte des privaten Baurechts als auch das Bauordnungsrecht der einzelnen Bundesländer sowie das bundesweite Bauplanungsrecht geachtet werden. Grundsätzlich gibt es vier unterschiedliche Arten eines Terrassen-Anbaus. Eine Terrasse, ganz gleich, ob diese überdacht oder ohne Dacht ist, ist eine bauliche Nebenanlage. Da von der gebauten Terrasse – wie von einem Gebäude – eine Wirkung auf das Nachbargrundstück ausgeht, ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Abstandsflächen zum Nachbargrundstück erforderlich. Laut Bauordnung wird diese Wirkung erreicht, wenn die Terrasse höher als einen Meter über der Geländeoberfläche aufgeschüttet wird. Soll der Abstand der Terrasse weniger als 2,5 Meter vom Nachbargrundstück betragen, ist laut Nachbarrechtgesetz die Erlaubnis der Nachbarn erforderlich. Handelt es sich um eine unterkellerte Terrasse, wird diese als Gebäudeteil angesehen. Das bedeutet, dass alle Bestimmungen in Hinsicht auf die Grundflächenbebauung, die Abstände sowie Geschossflächen eingehalten werden müssen. Eine Baugenehmigung oder eine Bauanzeige ist hierbei erforderlich. Der Anbau einer Dachterrasse ist in der Regel erlaubt, insofern die überbaubaren Flächen eines Gebäudes betroffen sind, die im Bebauungsplan gekennzeichnet sind. Da eine Dachterrasse als „bauliche Anlage“ gilt, bedarf sie ebenfalls einer Baugenehmigung. Quelle: Hausbautipps 24 © photodune.net

Vor- und Nachteile von Schaumglas als Dämmmaterial:

Ob für die Außendämmung der Fassade oder des Dachs unter der Dachdeckung sowie als Dämmmaterial im Innenbereich von Decken oder Wänden, Schaumglas verfügt über hervorragende Dämmeigenschaften. Es besteht zu 66 Prozent aus recyceltem Altglas, zum größten Teil aus Fenster- oder Autoglasscheiben. Dieses wird zunächst unter Einsatz von Zusatzstoffen, wie beispielsweise Feldspat oder Natriumkarbonat, in energiesparenden Niedrigtemperaturöfen geschmolzen. Das erkaltete Gemisch wird zusammen mit Kohlenstoff in Kugelmühlen zermahlen und anschließend bei über 1.000 Grad erhitzt und dadurch zu einer Zellstruktur mit Zellwänden aufgeschäumt. Schaumglas hat viele Vorteile. Aufgrund seiner niedrigen Wärmeleitfähigkeit hält die Schaumglas-Dämmung die Wärme im Haus. Zudem ist Schaumglas wasser- und dampfdicht, solange die Schaumglasplatten unbeschädigt sind. Unter diesen Voraussetzungen lässt sich der Baustoff deshalb auch hervorragend in Bereichen einsetzen, in denen mit einer hohen Feuchtigkeitsbildung zu rechnen ist, da die Platten kein Wasser aufnehmen. Befinden sich allerdings kleine Bläschen auf der Oberfläche der Platten, könnte Wasser eindringen und gefrieren. Vergrößert sich das Volumen der gefroren Bläschen, kann die Zellstruktur zerspringen und es können sich Risse in den Schaumglaswänden bilden. Dies hat zur Folge, dass sich mit der Zeit die Dämmwirkung verringern kann, da die Wärmeleitfähigkeit zunimmt. Dafür erfüllt Schaumglas als Baumaterial höchste Anforderungen im Bereich Brandschutz. Nach DIN 4102-1 sowie EN 13501-1 gehören Schaumglas-Dämmungen der Klasse A1 an, der höchsten Baustoffklasse im Bereich Brandschutz, da sie keine brennbaren Stoffe beinhalten. Wer allerdings viel Wert auf einen guten Schallschutz legt, sollte auf andere schalldämpfende Lösungen zurückgreifen, da Schaumglas über keine guten Schallschutzeigenschaften verfügt. Weitere Vorteile sind eine hohe Belastbarkeit sowie eine sehr gute Ökobilanz im Vergleich zu synthetischen Baustoffen. Im Handel erhältliche Platten kosten zwischen 40 und 60 Euro pro Quadratmeter. Quelle: Wohnglück © photodune.net

Urteil: Räumung der Wohnung trotz Widerspruchsrecht :

Die Vermieterin einer Zweieinhalbzimmerwohnung in Berlin hat aufgrund von sich angesammelten Mietschulden gegenüber einer ihrer Mieterinnen eine fristlose Kündigung erlassen. Die monatliche Miete betrug 564 Euro zzgl. Nebenkosten. Im Februar 2016 bestand ein Zahlungsrückstand von 1.630 Euro, sodass die Vermieterin den Mietvertrag fristlos, hilfsweise ordentlich kündigte. Im Juli 2016 betrug der Mietrückstand 2.750 Euro, das Jobcenter beglich diesen Betrag innerhalb der Schonfrist. Doch die Vermieterin verlangt auch weiterhin die Räumung und Herausgabe der Wohnung. Das Mietverhältnis besteht seit etwa 30 Jahren. Die Mieterin beruft sich auf das Widerspruchsrecht aus § 574 BGB und gibt an, dass die Räumung der Wohnung für sie eine unzumutbare Härte darstellt. In der Wohnung leben zudem ihr Partner sowie die gemeinsamen Kinder, auf die ebenfalls Rücksicht genommen werden muss. Ebenso begründet sie ihren Einwand mit der langen Mietdauer, ihrer Verwurzelung sowie dem Mangel an Wohnraum in Berlin. Das Landgericht (LG) Berlin weist die Räumungsklage der Vermieterin ab und bestätigt die Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit nach §§ 574, 574a BGB. Nach Urteil des LG stelle ein Umzug für die Mieterin eine unzumutbare Härte dar. Anders sieht es der Bundesgerichtshof (BGH). Das Widerspruchsrecht der Mieterin nach § 574 BGB habe trotz der Schonfristzahlung keinen Bestand. Entscheidend ist, dass bereits bei dem Ausspruch der fristlosen Kündigung seitens der Mieterin triftige Gründe für eine Vertragsauflösung bestanden haben. Da die Mieterin mit den Zahlungen von mehr als zwei Monatsmieten in Verzug war, ist die Voraussetzung für eine fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b BGB sowie für eine ordentliche Kündigung (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB) gegeben. Die Zahlungen des Sozialhilfeempfängers innerhalb der Schonfrist lassen das Widerspruchsrecht des Mieters nach § 574 BGB nicht wiederaufleben. Quelle: BGH © fotolia.de

Der Traum vom begehbaren Kleiderschrank:

Der Traum vom begehbaren Kleiderschrank kann so gut wie in jedem Haus oder jeder Wohnung realisiert werden. Was man dafür braucht, ist bestenfalls ein freier Raum, der im Handumdrehen zu einem großzügigen Kleiderschrank umfunktioniert werden kann. Ob in einem ungenutzten ehemaligen Kinderzimmer, auf dem Dachboden oder vielleicht an einer Abseite in einem Zimmer, mit etwas Planung und handwerklichem Geschick kann schon bald ein individuell gestaltetes Ankleidezimmer entstehen. Grundsätzlich gibt es bei der Innenausstattung eines begehbaren Kleiderschranks zwei Gestaltungsmöglichkeiten. So kann der neue Kleiderschrank mit einem klassischen Schrankkorpus ausgestattet werden oder mit an der Wand oder der Decke angebrachten Trägerprofilen, beispielsweise aus Aluminium. Bei der zweiten Variante ist es ratsam, die Tragfähigkeit der Wände zu überprüfen. Voraussetzung für eine professionelle Raumplanung ist in jedem Fall, die Räumlichkeiten auszumessen und die Regale oder Stangen auf einer passende Höhe anzubringen. Regale, in denen beispielsweise Pullover verstaut werden, sollten bestenfalls eine Tiefe von 45 cm haben, Hemden sollten auf einer Höhe von 120 cm aufgehangen werden. Auch die Anzahl der Schubladen und ihr Standort sollte bei der Planung des begehbaren Kleiderschranks berücksichtigt werden. Ebenso wie die Ausstattung mit Schuhablagen, Handtaschenhaltern, Hosenhaltern oder Kleiderliften. Auch für Extras, wie rollbare Kommoden oder eine gepolsterte Schuhbank, findet sich meistens noch ein freier Platz. Mit einer durchdachten LED-Lichttechnik wird nicht nur für ausreichend Helligkeit und eine angenehme Atmosphäre gesorgt, sondern auch keine Hitze erzeugt. Wenn sich der begehbare Kleiderschrank in einem multifunktional genutzten Raum befindet, helfen Raumteiler und Schiebetüren dabei, die Räume voneinander abzutrennen. Quelle: Schöner Wohnen © fotolia.de

Analyse: Mehrfamilienhäuser sind eine attraktive Anlage für europäische Investoren:

Laut einer Analyse des Immobiliendienstleisters Savillis sind Investments in Mehrfamilienhäuser in Deutschland unter europäischen Kapitalanlegern sehr beliebt. Im ersten Quartal diesen Jahres sind etwa 70 Prozent des europäischen Transaktionsvolumens in Investitionen in Mehrfamilienhäuser in Deutschland gefallen. In der Studie von Savillis wurden 12 Märkte untersucht. Somit führt Deutschland die Rangliste der Investitionstätigkeit bei Mehrfamilienhäusern an, auf dem zweiten Platz befindet sich Großbritannien mit 8 Prozent Marktanteil, gefolgt von Schweden mit 6 Prozent. Laut Prognosen von Savillis ist von einer stabilen bis höheren Investitionsnachfrage auszugehen. Trotz der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bleibt der Wohnungsmarkt in Deutschland weiterhin stabil. Gründe dafür liegen in der recht hohen Ertragsstabilität und der Aussicht auf konstante bis steigende Renditen. Der Mietwohnungsmarkt in Deutschland erfüllt viele Anforderungen von internationalen Investoren hinsichtlich der Veränderungen auf dem Immobilienmarkt. Von der Nachfrage nach kleineren Haushalten über den Trend zur Urbanisierung bis hin zur steigenden Nachfrage nach mehr Flexibilität und maßgeschneiderten Dienstleistungen, Mietwohnungen besitzen gute Fundamentaldaten auf dem europäischen Mietwohnungsmarkt. Auch für Kreditgeber stellen Wohnimmobilien aufgrund von sicheren Mieteinnahmen eine gute Anlageform dar. Laut den Experten von Savillis ist davon auszugehen, dass künftig auch weniger besiedelte Standorte mit einer guten Infrastruktur zunehmend in den Fokus rücken werden. So ist davon auszugehen, dass der Mietwohnungsmarkt in Deutschland auch künftig den größten Investitionsmarkt in Europa darstellen wird. Quelle: Savillis © fotolia.de

Tipp: Was tun bei nassen Kellern?:

Wenn das Tiefgeschoss unter Wasser steht, muss schnell Abhilfe geschaffen werden. Denn wird der Keller nicht ordentlich getrocknet oder bleibt sogar feucht, kann Schimmel entstehen und sich zügig ausbreiten. Deshalb rät der Verband privater Bauherren (VPB) privaten Hausbesitzern, sich bei feuchten und nassen Kellern an einen Bauchsachverständigen zu wenden. Dieser kann untersuchen, wie groß der Wasserschaden ist und eine passende Trocknungs- und Sanierungsmethode empfehlen. Muss eine Schimmelsanierung durchgeführt werden, empfiehlt es sich, eine Fachfirma mit den Sanierungsarbeiten zu beauftragen. Ist ein Keller von Schimmel befallen, sind meistens Boden und Wände betroffen. In diesem Fall hilft nur eine komplette Sanierung. Es reicht nicht, die Wände lediglich zu überzustreichen. Um den Schimmel loszuwerden, muss der Putz komplett von den Wänden abgeschlagen und die Wandoberfläche neu aufgebaut werden. Stand der Keller unter Wasser, ist nicht auszuschließen, dass die Feuchtigkeit bis unter den Estrich oder die Dämmebene des Bodens gezogen ist und sich der Schimmel großflächig ausgebreitet hat. Wer den Fußboden nicht komplett ausbauen und erneuern möchte, kann den Estrich professionell trocknen und ein diffusionsoffenes Estrichfugensystem einbauen lassen. Zudem rät der VPB bei durch Unwetterkatastrophen nasse Keller auf die Dienstleistungen von ortsansässigen Fachfirmen zurückzugreifen. Von Handwerkertruppen, die bei Katastrophenmeldungen Hilfe anbieten, sollten Hausbesitzer Abstand nehmen. Nicht immer werden die Arbeiten gewissenhaft ausgeführt. Auch wenn es später darum geht, Gewährleistungsansprüche geltend machen zu wollen, ist es oftmals schwer, die reisenden Billigfirmen ausfindig zu machen. Qualifizierte regionale Handwerksbetriebe sind stets darum bemüht, ihrem guten Ruf gerecht zu werden und auch nach den abgeschlossenen Renovierungsarbeiten die Zufriedenheit der Kunden zu bewahren. Quelle: VPB © photodune.net


Verkaufen

Der richtige Wert für Ihre Immobilie

Ihre Immobilie ist Gold wert!
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

mehr zu Immobilienverkauf

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

zur Kontaktübersicht