Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Umfrage: Wie beliebt sind Immobilien als Kapitalanlage?:

Das Markt- und Meinungsforschungsinstitut YouGov hat im Auftrag der Commerz Real AG eine Umfrage zum Stellenwert von Immobilien als Kapitalanlage durchgeführt. Während bei derselben Umfrage im Februar 2020, zeitlich noch vor den durch die Corona-Pandemie ausgerufenen Ausgangsbeschränkungen und Maßnahmen, 51 Prozent der Befragten eine Immobilieninvestition als eine sinnvolle und stabile Kapitalanlage sahen, sind es nur vier Monate später bereits 56 Prozent. Insgesamt wurden in der Studie 2.000 Teilnehmer aus ganz Deutschland befragt. Für rund die Hälfte der Befragten steht bei einem Immobilienkauf vor allem der Aspekt einer sicheren Wertanlage im Vordergrund. Ebenso gilt die Investition in Immobilien als eine besonders krisenfeste Anlage, vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, wie beispielsweise bei der Corona-Krise. Weitere Kriterien für eine Immobilieninvestition sind laut Studienteilnehmern ein sicherer Vermögensaufbau (30 Prozent) oder ein guter Schutz vor einer Inflation (24 Prozent). Für 21 Prozent spielt eine hohe Rendite eine wichtige Rolle. Doch welche Aspekte sprechen gegen einen Immobilienkauf bzw. welche Hindernisse sehen Kaufinteressenten in dieser Form der Kapitalanlage? Während vor allem der hohe Eigenkapitalanteil bei einem Direktkauf viele Befragten verunsichert, lassen auch Ängste vor Schulden oder die jahrelange finanzielle Verpflichtung viele potentielle Käufer zweifeln. Deshalb sehen viele Investoren in indirekten Immobilienanlagen eine gute Möglichkeit, eine sichere Wertanlage zu schaffen, ohne sich der Gefahr der Verschuldung auszusetzen. Dazu gehören beispielsweise der Kauf von Aktien oder Real Estate Investment Trusts sowie offene Immobilienfonds oder die Möglichkeit zum Crowdinvesting. Rund 41 Prozent der Befragten sehen darin eine gute und sichere Alternative. Quelle: Commerz Real © fotolia.de

Hausbau und Inneneinrichtung für Allergiker :

Wer unter einer oder mehreren Allergien leidet, muss beim Hausbau und bei der Inneneinrichtung ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass die verwendeten Baumaterialien keine Schadstoffe erhalten, die die Allergien verstärken oder weitere auslösen können. Auch beim Innenausbau empfiehlt es sich, schonende Materialien zu verwenden, ganz gleich, ob es sich um den Bodenbelag oder die Möbel handelt. Ebenso sind eine allergenfreie Raumluft sowie eine schonende Raumlüftung wichtige Themen für Allergiker, wenn es darum geht, gesund zu wohnen. Die unabhängige Bauherrenberatung „Hausberater“ stellt auf ihrer Internetseite wichtige Informationen für Allergiker zusammen, wie sie trotz ihrer Allergien einen hohen und gesunden Lebenskomfort genießen können. So weisen die Experten darauf hin, dass ein Massivhaus die geeignetste Bauweise für Allergiker ist. Denn ein Rohbau aus Porenbeton oder aus Kalksandstein ist schadstofffrei und zudem besonders langlebig. Auch wenn sich der Trend eines Öko-Hauses aus Holz zunehmend durchsetzt, muss beachtet werden, dass gerade die verwendeten Holzschutzmittel sowie Insektizide zu allergischen Reaktionen führen können, vor allem, weil sie starke Auswirkungen auf die Raumluft haben. Renommierte Gütesiegel, insbesondere das ECARF-Siegel oder das Siegel des Blauen Engels, stehen für eine gesunde Bauweise. Mit einer bereits bei der Hausplanung bedachten installierten Lüftung gehen Allergiker auf Nummer sicher, dass die Raumluft professionell von Schadstoffen sowie Rauch gereinigt wird. Wurde das Thema „Raumlüftung“ nicht bereits in der Bauplanung berücksichtigt, kann auch im Nachhinein ein stationärer Raumlüfter installiert werden, der für ein gesundes Raumklima sorgt. Bei der Auswahl von Möbeln ist es ratsam, auf Qualität zu achten. Kostengünstige Einrichtungsgegenstände enthalten oftmals Schadstoffe und Chemikalien, die sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Auch hier empfiehlt es sich, auf die Gütesiegel zu achten, ganz gleich, ob bei der Auswahl einer Holzkommode oder einem passenden Ledersofa. Quelle: hausberater.de © photodune.net

Ratgeber: Energiesparen im Haushalt :

Handbücher zum Thema „Energiesparen im Haushalt“ gibt es zahlreiche. Der umfangreiche Ratgeber des Umweltbundesamtes (UBA) zum Thema ist eine Anleitung mit vielen hilfreichen Tipps, wie Strom bereits durch die Auswahl der richtigen Haushaltsgeräten gespart werden kann. Denn ganz gleich, ob es die Waschmaschine oder der Wäschetrockner ist oder der Kühlschrank mit Gefrierfach, der Herd oder die Spülmaschine, viele der genannten Geräte werden immer noch mit Strom betrieben, der aus fossilen Energieträgern hergestellt wird. Aus diesem Grund wird das Thema „Energiesparen im Haushalt“ zu einer noch wichtigeren Aufgabe im Alltag, die nicht nur die Kosteneinsparung zum Ziel hat. Nach einer Einführung in die Themen „Klimaschutz“ und „Stromverbrauch im Haushalt“ beschreibt der Ratgeber, worauf bei der Neuanschaffung von Haushaltsgeräten zu achten ist. So sollten sich Verbraucher nicht nur mit den Energieeffizienzklassen auseinandersetzen, sondern auch einen Blick auf ihren persönlichen Bedarf legen und die Geräte so auswählen, dass sie zu ihren Bedürfnissen passen. Vielleicht muss nicht jeder Fernseher im Haushalt eine hohe Bildschirmdiagonale haben, auch das Kühlvolumen im Kühlschrank sollte für die im Haushalt lebenden Personen ausgerechnet werden. Daher der Tipp: Achten Sie bei der Auswahl von neuen Haushaltsgeräten stets auf den „absoluten Verbrauch“ der Geräte, der als „Jahresenergieverbrauch“ angegeben wird. Ein weiteres Kapitel der Broschüre des Umweltbundesamtes beschäftigt sich mit dem Thema „Beleuchtung“. Von der Beschreibung der Leuchtmittel „Birne“, „Lampe“ und „Leuchte“, über Begriffsdefinitionen zu „Kelvin“, „Lumen“, „Lux“ und andere, erhalten Verbraucher Tipps zur richtigen Entsorgung von defekten Leuchtmitteln oder darüber, wie eine Lampenverpackung korrekt zu lesen ist. In dem Kapitel „Stromfressern auf der Spur“ erfahren Leser, wo und wieviel Strom unnötig im Leerlauf produziert wird und was sie dagegen tun können, ohne auf Komfort im Alltag verzichten zu müssen. Ebenso erläutert der Ratgeber, wie Verbraucher mithilfe eines Energiekostenmessgeräts Stromdieben auf die Schliche kommen und mit kleinen Veränderungen in den alltäglichen Gewohnheiten viel Strom und Geld sparen können. Quelle: UBA © fotolia.de

Tipp: Dies ist bei einer Untervermietung von Wohnraum zu beachten:

Wer seine Mietwohnung untervermieten möchte, muss den Vermieter in seine Pläne miteinbeziehen. Denn ganz gleich, ob ein Auslandsaufenthalt ansteht oder der Partner ausgezogen und die Wohnung für einen allein zu teuer geworden ist, gemäß §§ 540, 553 BGB brauchen Mieter die Genehmigung des Vermieters, wenn sie ihren Wohnraum über einen festgelegten Zeitraum an eine andere Person abgeben möchten. Grundsätzlich sind zwei Arten von Untervermietung zu unterscheiden. Möchten Mieter lediglich einen Teil ihrer Wohnung an eine andere Person untervermieten und auch selbst in der Wohnung wohnen bleiben, haben sie einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters. Dieser darf die Anfrage zur Untervermietung nur dann ablehnen, wenn ein triftiger Grund gegen die Person des Untermieters vorliegt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass beispielsweise die Zahlungsunfähigkeit des Untermieters kein wichtiger Ablehnungsgrund ist. Denn die Mietzahlung an den Vermieter der Wohnung erfolgt durch den Hauptmieter und nicht durch den Untermieter. Anders sieht es aus, wenn die gesamte Wohnung an einen Untermieter für einen bestimmten Zeitraum übergeben werden soll. In solch einem Fall kann der Vermieter die Untervermietung an einen Dritten verweigern, ohne dabei einen Grund angeben zu müssen. Denn der Mieter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf die Genehmigung zur Untervermietung der gesamten Wohnung. Ebenso hat ein Vermieter grundsätzlich ein Recht darauf, zu erfahren, wer in seiner Mietwohnung lebt, ganz gleich, ob es sich leidglich um ein Zimmer oder die ganze Wohnung handelt. Mieter, die ihre Vermieter über die Untervermietung nicht in Kenntnis setzen, riskieren unter Umständen eine Kündigung des Mietverhältnisses. Allerdings erfolgt in den meisten Fällen zunächst eine Abmahnung, das vertragswidrige Verhalten einzustellen. Wird die Wohnung als Ferienwohnung untervermietet, ist seit 2018 zudem eine Erlaubnis der Stadt erforderlich. Quelle: Haus und Grund © fotolia.de

Tipp: Vergrößern Sie ein kleines Badezimmer mit diesen Tricks:

Wer ein kleines Badezimmer hat, kann mit einfachen Tricks für mehr Offenheit und Platz sorgen. Eine offene Dusche beispielsweise ist besonders bei einem kleinen Grundriss zu empfehlen. Auch Fliesen an den Wänden und auf dem Boden vergrößern den Raum optisch. Beim Einsatz vom Möbeln im Badezimmer gilt zudem, diese mit dem Grundriss in Einklang zu bringen. Klare Linien und eine einfache Struktur bringen Ordnung ins Bad und wirken deshalb nicht so überladen wie querstehende Kommoden oder Regale. Zu empfehlen sind ebenfalls Installationswände, in denen sich das Waschbecken befindet und die Wasserleitungen nur minimal zum Vorschein kommen. Dies schafft mehr Raum im Badezimmer und der gewonnene Platz lässt sich anderweitig gut nutzen. In kleinen, scheinbar unzweckmäßigen Nischen lassen sich schnell und einfach Regalböden anbringen, die als Ablage für Handtücher oder als weiterer Stauraum dienen können. Bei der Auswahl der Materialien bieten sich natürliche Baustoffe gut an, um das Badezimmer ruhig und behaglich wirken zu lassen. So eignet sich Holz besonders gut dafür, um das Badezimmer weiter wirken zu lassen. Steinelemente im Badezimmer haben den Vorteil, dass sie besonders wasserabweisend sind. Mit einer Schutzschicht auf den Oberflächen sind auch Wasserflecken nicht sichtbar und lassen den Raum sauber und ruhig erscheinen. Mit einer guten Beleuchtung bringt man nicht nur ein wohnliches Gefühl ins Badezimmer, sondern man kann mit der richtigen Ausrichtung auch Akzente setzen und den Raum optisch vergrößern. Wer zudem etwas mehr tricksen will, sollte mit Spiegeln das Badezimmer vergrößern. Auch diese verstärken das Gefühl, sich in einem großen Raum zu befinden. Quelle: Schöner Wohnen © fotolia.de

Studie: „Airbnb and Rents: Evidence from Berlin“:

In Anbetracht der Zweckentfremdung von Wohneigentum durch Ferienwohnungs-Plattformen wie Airbnb und anderen, hat das Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW) eine Studie herausgegeben, welche untersucht, wie sich die Vermietungen von privatem Wohnraum als Ferienunterkünfte auf die Mietpreise in der Nachbarschaft auswirken. Die Studie „Airbnb and Rents: Evidence from Berlin“ beleuchtet exemplarisch den Berliner Wohnungsmarkt und die Auswirkungen von Airbnb & Co. auf die Mietpreise. Die Studie ist zudem ein Beitrag zum Thema auf dem europäischen Markt. Bereits zuvor veranschaulichten andere Marktberichte aus Europa, dass sich Kurzzeitvermietungen auf die Mieten in der Nachbarschaft auswirken. Die Ergebnisse der Analysen zeigen, dass sich die Preise für die monatliche Miete um mindestens sieben Prozent pro Quadratmeter erhöhen, wenn in einem Umkreis von 250 Metern Wohnraum als Ferienwohnung durch Onlineanbieter angeboten bzw. vermietet wird. Wird diese Wohnung ein halbes Jahr oder länger als Ferienwohnung vermietet, erhöhen sich die Mietpreise sogar auf dreizehn Prozent pro Quadratmeter. Die Studie zeigt zudem auf, welche Regulierungen es in den unterschiedlichen Bundesländern gibt und wie sich diese und das Zweckentfremdungsverbot auf das Angebot von Vermietungsplattformen ausgewirkt haben. Die Untersuchungen in Berlin haben ergeben, dass das seit 2014 geltende Zweckentfremdungsverbot bereits seine Wirkung gezeigt hat. Das Verbot besagt, dass privater Wohnraum nur mit einer Genehmigung an Touristen als Ferienwohnung vermietet werden darf. Die Übergangsfrist des Verbots endete im Frühjahr 2016; seitdem ist das Angebot an Ferienwohnungen in den einschlägigen Onlinedatenbanken um acht bis zehn Einträge pro Quadratmeter zurückgegangen. Zusätzlich wurden die Regulierungen 2018 verschärft. Für Eigentümer und Mieter, die ihre Wohnungen als Ferienwohnungen vermieten, gilt eine Registrierungspflicht. Bei Verstößen werden seitdem Bußgelder verhängt. Gemeinsam mit anderen europäischen Städten haben die Stadtverwaltungen Berlin, München und Frankfurt ein Positionspapier mit der Forderung nach strengeren Regulierungen durch europäische Institutionen aufgesetzt. Quelle: DIW © photodune.net


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