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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Urteil: Keine Erbschaftssteuerbefreiung wenn Einzug hinausgezögert wird:

Bei einer Immobilienerbschaft besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Steuerbefreiung, wenn der Erbe die Immobilie zu Selbstwohnzwecken nutzt. Im vorliegenden Fall (AZ 3 K 3184/17) wurde dem Eigentümer einer Doppelhaushälfte die andere, angrenzende Haushälfte nach dem Dahinscheiden seines Vaters im Jahre 2013 überlassen. Der Eigentümer ist der alleinige Erbe der Doppelhaushälfte. Er plant, die beiden Haushälften zu einer großen Wohneinheit zu verbinden. Da er die Renovierungs- und Sanierungsarbeiten an beiden Haushälften teilweise in Eigenleistung durchgeführt hat, sind die Baumaßnahmen am Haus erst nach einem Zeitraum von drei Jahren nach dem Erberlass abgeschlossen. Der Einzug der Familie in das geerbte Haus fand somit erst im Jahre 2016, nach einer dreijährigen Renovierungsphase, statt. Den Antrag des Immobilienerben auf eine Erbschaftssteuerbefreiung lehnte das Finanzamt ab. Auch die Klage wurde vom Finanzgericht (FG) abgelehnt. Laut Urteil habe der Kläger keinen Rechtsanspruch auf die Erbschaftssteuerbefreiung, da der Bezug der Immobilie zur Selbstnutzung zu lange hinausgezögert werde. Die Erbschaftsimmobilie hätte in einem „angemessenen Zeitraum“ von höchstens sechs Monaten nach Erbannahme zu Selbstwohnzwecken bezogen werden müssen. Auch die Argumente des Klägers, er habe unverzüglich mit den Renovierungsarbeiten begonnen, haben keine Auswirkungen auf das Urteil. Auch die Tatsache, dass das Haus zunächst trockengelegt werden musste und das beauftragte Handwerksunternehmen aufgrund seiner Auftragsauslastung erst spät mit den Arbeiten begonnen habe, hat keine Einfluss auf das Urteil. Laut LG hätte der Erbe die Möglichkeit gehabt, eine andere Handwerksfirma zu beauftragen. Aufgrund des vorliegenden Bildmaterials ist davon auszugehen, dass die Entrümpelung und Räumung des Hauses erst nach etwa einem halben Jahr nach dem Dahinscheiden des Vaters erfolgt ist. Somit sei der angemessene Zeitraum von sechs Monaten bis zum Bezug des Wohnhauses um ein Vielfaches überschritten worden. Verzögerungen von Renovierungsarbeiten können nur berücksichtigt werden, wenn sie nicht von dem Erwerber zu verschulden sind. Quelle: FG Münster © fotolia.de

Smart Home: Digitale Gesundheitsüberwachung und virtuelle Pflege:

Um Senioren den Alltag zu erleichtern und das Wohn- und Lebensgefühl zu steigern, bieten digitale Smart-Home-Lösungen auch im Bereich der Gesundheitsüberwachung viele Vorteile. So haben vor allem pflegebedürftige Menschen dank moderner Technik die Möglichkeit, sehr lange selbstbestimmt im eigenen Haushalt zu leben. Während vor kurzem noch zahlreiche Messgeräte nötig waren, um beispielsweise den Blutdruck oder den Blutzucker zu messen, vereinen professionelle Apps alle Bereiche der Datensammlung und Speicherung nun in einem System. Zudem bieten Apps die Überwachung der Daten in Form von Grafiken, die Nutzern Hinweise darauf geben, ihre Verhaltensweisen hinsichtlich ihrer Gesundheit zu optimieren. Diese gesammelten Gesundheitsdaten können per Klick an den Hausarzt oder den Pflegedienst übermittelt werden. So können beispielsweise Gespräche mit dem Pflegedienst oder ein Kontrolltermin beim Hausarzt bequem per Fernbesprechung durchgeführt werden. Doch damit nicht genug: Im Bereich „virtuelle Pflege“ sind die sogenannten AAL-Systeme (Ambient Assisted Living) auf dem Vormarsch. Neben der Datensammlung unterstützen AAL-Systeme Nutzer dabei, beispielsweise Medikamente einzunehmen oder regelmäßig zu trinken. Dabei werden kleine Geräte oder Roboter per Funk mit dem Smartphone oder dem Tablet verbunden und strukturieren und überwachen per Leuchtsignal oder durch Geräusche z. B. die Medikamenteneinnahme. Einige Geräte funktionieren technisch über Gesichtserkennung und sind dadurch an den jeweiligen Nutzer gebunden. Doch obwohl technische Assistenzsysteme im Bereich der „virtuellen Pflege“ sowie die Entwicklungen auf dem E-Health-Markt stetig überprüft und weiterentwickelt werden, ist Vorsicht geboten: Verbraucher sollten sich vor dem Kauf genau über die einzelnen Geräte informieren und überprüfen, ob das Gerät der Wahl auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt ist. Quelle: haus.de © wavepoint.de

Marktbericht: Entwicklungen auf dem deutschen Büroimmobilienmarkt in den Top-7:

Das Finanzdienstleistungsunternehmen WealthCap (Wealth Management Capital Holding GmbH) gibt in der neuen Ausgabe des zweimal jährlich erscheinenden Marktberichts einen Überblick über die Entwicklungen auf dem deutschen Büroimmobilienmarkt im ersten Halbjahr 2020. Dabei stehen die sogenannten Top-7 Büromärkte (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart) im Fokus der Analysen. So zeigt sich in den ersten sechs Monaten des Jahres ein durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie verursachter Rückgang in der Gesamtkonjunktur sowie ein Rückgang des Transaktionsvolumens. Der Marktüberblick untersucht in vier Themenbereichen die Büroimmobilieninvestments in den Top-7 in Deutschland. Dazu zählen die Bereiche Marktumfeld, Verhaltensvariablen sowie der Büroinvestitions- und Vermietungsmarkt. Bei der Analyse des Marktumfelds ist im ersten und zweiten Quartal 2020 eine rückläufige Konjunktur im Vergleich zum Vorjahr zu sehen, die auf die Senkung des Bruttoinlandsprodukts zurückzuführen ist. Der Themenbereich „Verhaltensvariablen“ stellt das Verhalten sowohl von der Seite der Finanzierer (Banken) als auch der Anleger (Investoren) dar. Während die Finanzierer einen leichten Anstieg in der Neukreditvergabe verzeichnen, prognostizieren sie gleichzeitig für das gesamte Jahr 2020 ein rückläufiges Neugeschäftsvolumen. Auf Investorenseite bleibt die Nachfrage trotz des sinkenden Transaktionsvolumens weiterhin auf einem hohen Niveau. Detaillierte Angaben zu der rückläufigen Entwicklung des Transaktionsvolumens und der Spitzendrenditen in den größten sieben Büroimmobilienmärkten in Deutschland lassen sich unter dem Themenbereich „Büroinvestitionsmarkt“ einsehen. Der Bereich „Bürovermietungsmarkt“ untersucht sowohl die Leerstandsquote als auch die geplanten Neubauten im Büroimmobiliensektor. Auch die Entwicklung der Mietpreise und der Spitzenmieten ist in der Analyse des Bürovermietungsmarktes nachzulesen. Der WealthCap-Marktbericht ist eine Zusammenarbeit mit dem Immobiliendienstleister JLL und erscheint in diesem Jahr bereits zum sechsten Mal. Quelle: WealthCap © photodune.net

Tipp: Kein Hausbau ohne vorherige Baugrunduntersuchung:

Wer ein Haus bauen möchte, sollte sich bereits vor dem Erwerb des Grundstücks über den Baugrund informieren. Eine professionelle Baugrunduntersuchung gibt Aufschluss über die Bodenverhältnisse und liefert wesentliche Angaben über die Bodenart und die Bodenklasse sowie über die Tragfähigkeit des Bodengrunds und die Bodenwasserverhältnisse. Der Verband privater Bauherren (VPB) weist Kaufinteressenten auf die Wichtigkeit und Notwendigkeit einer Baugrunduntersuchung hin. Vor allem beim Erwerb eines schlüsselfertigen Hauses ist die Untersuchung unerlässlich. Tauchen während der Bauphase Probleme auf, die auf die Beschaffenheit des Baugrunds zurückzuführen sind, muss der private Bauherr und nicht das beauftragte Bauunternehmen die anfallenden Kosten tragen. Anlehnend an das seit dem 1. Januar 2018 geltende Bauvertragsrechts sind Baufirmen von Fertighäusern dazu verpflichtet, privaten Bauherren vor dem Abschluss eines Vertrages eine Baubeschreibung zu übergeben. In dieser müssen zusätzlich zu dem Angebot und den jeweiligen Preisen auch die Kostenrisiken aufgeführt werden. Unter Kostenrisiken sind mögliche Probleme zu verstehen, die während der Planungs- oder Bauphase entstehen können. Ein klassisches Kostenrisiko ist beispielsweise der Baugrund. Wer ein Haus auf einem Grundstück errichtet, ohne die Bodenbeschaffenheit zu kennen, muss möglicherweise mit zusätzlichem Arbeitsaufwand und Kosten rechnen. Damit die beauftragte Baufirma eine realistische Kalkulation aufstellen kann, sind detaillierte Angaben zum Baugrund elementar wichtig. Mit den aus der Baugrunduntersuchung ersichtlichen Angaben kann die Baufirma errechnen, welche Zusatzkosten für den Aushub, die Bodensanierung oder die Errichtung eines Kellers aller Voraussicht nach entstehen werden. Wurde das zu bebauende Grundstück ehemals als Gewerbegebiet genutzt oder liegt es in der Nähe von Feuchtgebieten, ist besondere Vorsicht geboten. Quelle: VPB © photodune.net

Analyse: Künstliche Intelligenz – vom Hype zur energiewirtschaftlichen Realität:

In der Analyse „Künstliche Intelligenz – vom Hype zur energiewirtschaftlichen Realität“, herausgegeben von der Deutschen Energie-Agentur (dena), wird die Wirkungsweise von Künstlicher Intelligenz (KI) auf die integrierte Energiewende untersucht. Die Analyse stellt neun Anwendungsfelder vor und zeigt anhand dieser sowohl den technischen Entwicklungstand der KI auf als auch das Verhältnis von Aufwand und Nutzen der KI im Energiesektor. Aus dieser Untersuchung werden zudem konkrete Handlungsempfehlungen im Umgang mit KI präsentiert. Einer der zurzeit vielversprechendsten Bereiche für den Einsatz von KI im Energiesektor ist in der Erstellung von Prognosen. Mithilfe von KI können hier recht präzise Vorhersagen getroffen werden, wie sich die Produktion und Nachfrage von erneuerbaren Energien künftig entwickeln wird. Aus den Prognosen können somit Erzeugung und Einsatz von erneuerbaren Energien optimaler gefördert werden. Auch im Bereich der Betriebs- und Bestandsoptimierung würden Prozesse durch den Einsatz von KI verbessert werden. Hier könnte KI beispielsweise bei der Einsatzplanung von Erzeugungsanlagen und der Optimierung des Netzbetriebs unterstützen. Laut Fachexperten ist als Basis für einen erfolgreichen Einsatz der KI in der Energiewirtschaft ein reger Informationsaustausch zwischen Akteuren aus der Energiebranche sowie dem Digitalsektor notwendig. Der Wissens- und Erfahrungsaustausch aus bereits durchgeführten Pilotprojekten und Nachhaltigkeitskonzepten muss gefördert werden, um gemeinsam eine ganzheitliche Strategie für den Einsatz von KI im Energiebereich und für die Energiewende erfolgreich zu entwickeln und durchzusetzen. Gemeinsame Projekte, wie beispielsweise das „Future Energy Lab“, eine Zusammenarbeit zwischen der dena und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BmWi), sollen den Akteuren als Kommunikationsplattform dienen, um gemeinsam digitale Projekte im Rahmen der Blockchain-Strategie weiterzuentwickeln und zu erproben. Die Analyse kann auf der Internetseite der dena kostenlos heruntergeladen werden. Quelle: dena © photodune.net

Urteil: Mieterhöhung nur bei Modernisierungs- und nicht bei Instandhaltungsmaßnahmen möglich:

Die Vermieterin eines Mehrfamilienhauses in Düsseldorf ließ nach einer Ankündigung mehrere Baumahnahmen am Haus durchführen und legte die Kosten auf die Mieter um. Zu den Arbeiten gehörten beispielsweise der Austausch der mehr als 60 Jahre alten Haustür sowie der Austausch der in die Jahre gekommen Treppenhausfenster und Wohnungstüren. Ebenso wurden Briefkästen ausgetauscht, eine Gegensprechanlage und Bewegungsmelder installiert, die Hausbeleuchtung erneuert sowie die Hausfassade, die Kellerdecke und das Dach gedämmt. Auch die Heizungsanlage wurde durch eine Fernwärmeanlage ersetzt. Eine der Mieterinnen legte gegen die durch die Baumaßnahmen zustande gekommene Mieterhöhung Klage ein. So zahlte die Mieterin vor den Bauarbeiten monatlich rund 300 Euro Miete. Im Jahre 2016 erfolgten gleich zwei Mieterhöhungen. Dabei betrug die erste rund 190 Euro und die zweite etwa 240 Euro. Die Vermieterin begründete die höheren Kosten mit einer Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 Abs. 1 BGB. In dem Gerichtsurteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass nicht alle Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Entscheidend ist hier, ob es sich um Maßnahmen zur Instandhaltung oder um Modernisierungsmaßnahmen handelt. Zu den Instandhaltungsmaßnahmen zählen alle Arbeiten, die durchgeführt werden müssen, um das Wohnhaus in einem ordentlichen und bewohnbaren Zustand zu halten. Die durch diese Baumaßnahmen entstanden Instandhaltungskosten sind einzig von der Vermieterin zu tragen. Anders sieht es bei Modernisierungsmaßnahmen aus. Da diese Arbeiten einen Mehrwert für die Bewohner haben und die Wohnsituation der Mieter verbessern, dürfen die Modernisierungskosten anteilig auf die Mieter umgelegt werden. Allerdings ist hier eine bestimmte Obergrenze zu berücksichtigen. Im Fall der über 60 Jahre alten Haustür beispielsweise entschied das Gericht, dass die Nutzungsdauer der Tür nach mehreren Jahrzehnten zu einem großen Teil abgelaufen ist. Somit kann nicht einzig von einer Modernisierung der Tür gesprochen werden. So fällt ein Teil der entstanden Kosten unter den Aspekt der Instandhaltung und nicht der Modernisierung und muss anteilig von der Mietkostenerhöhung abgezogen werden. Quelle: BGH © photodune.net


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