Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Urteil: OLG stärkt Rechte von Bauherren
Bauherren sind nicht dazu verpflichtet, Handwerksunternehmen eine sogenannte Bauhandwerkersicherung zu stellen. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht OLG (OLG) Zweibrücken entschieden (Az. 2 O 315/19). Im vorliegenden Fall war es zwischen einem Bauherren-Ehepaar und einem Handwerksunternehmen zum Streit über die Qualität der erbrachten Bauleistungen gekommen. Das Bauherren-Ehepaar verweigerte daraufhin die Zahlung des Restbetrags von 8.000 Euro. Dies wollte das Bauunternehmen nicht auf sich sitzen lassen und forderte eine Sicherheitsleistung wie eine Bankbürgschaft für die ausstehende Summe. Auch dies lehnte das Bauherren-Ehepaar ab. Das Bauunternehmen zog daraufhin vor das Landgericht (LG) Landau und bekam Recht. Das LG Landau forderte das Bauherren-Ehepaar zum Abschluss einer Bauhandwerkerversicherung auf. Dagegen wiederum ging das Bauherren-Ehepaar in Berufung. Mit Erfolg. Laut OLG besteht der Anspruch des Handwerksunternehmens nicht, weil es sich hier um einen Verbraucherbauvertrag handelt. In der Rechtsprechung gebe es zwar bislang keine Einigkeit darüber, ob ein Verbraucherbauvertrag auch die Vergabe von Aufträgen an verschiedene Bauunternehmer umfasst. Allerdings könne es keinen Unterschied machen, ob ein Unternehmer alle Leistungen aus einer Hand erbringe oder die Bauherren die Leistungen einzeln vergeben würden. Zudem könnten Bauträger die Verbraucherschutzvorschriften ansonsten durch Herausnahme einzelner Leistungen umgehen. Das OLG ließ die Revision zu, die auch eingelegt wurde. Somit landet der Fall jetzt beim Bundesgerichtshof. Quelle: olgzw.justiz.rlp.de/AZ: 2 O 315/19 © Fotolia
Mietwohnung: Tipps zur Verschönerung
Wie können Mieter ihre Wohnung verschönern? Welche Maßnahmen können sie auf eigene Faust durchführen? Wann brauchen sie die Zustimmung des Vermieters? Diesen Fragen geht das Portal „schoener-wohnen.de“ nach. Das Wichtigste vorab: Oberflächliche Veränderungen, die rückgängig gemacht werden können, darf der Mieter in der Regel selbst durchführen. Wird allerdings in die Bausubstanz der Wohnung eingegriffen, bedarf es der Zustimmung des Vermieters. Mieter dürfen so zum Beispiel die Wände streichen, Löcher bohren und einen neuen Boden verlegen. Verlegen sie einen neuen Boden, muss der alte Boden allerdings erhalten bleiben. Deswegen ist eine sogenannte schwimmende Verlegung erforderlich, bei der der alte nicht mit dem neuen Boden verbunden wird. Dazu kommen beispielsweise Klicksysteme zum Einsatz. Liegt in der Wohnung ein alter Holzboden, der abgeschliffen werden muss, sollte hierzu die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden. Auch eine neue Küchenarbeitsplatte kann die Mietwohnung laut „schoener-wohnen.de“ aufwerten. Wurde die Küche vom Vormieter übernommen oder handelt es sich um die eigene Küche, ist der Austausch kein Problem. Anders sieht es hingegen aus, wenn die Küche in die Mietwohnung integriert ist. Dann bedarf es vor dem Austausch der Zustimmung des Vermieters. Auch Türen sollten Vermieter nicht auf eigene Faust verändern, denn diese gehören zur Bausubstanz. Quelle und weitere Informationen: schoener-wohnen.de © Fotolia
Ferienimmobilien: Ein Traum vieler Deutscher
Mehr als jeder zweite Deutsche (55 Prozent) träumt von einer Ferienimmobilie, etwa 40 Prozent haben sich bereits aktiv mit dem Erwerb einer Ferienimmobilie beschäftigt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Marktforschungsinstituts Ipsos im Auftrag von VillaCircle. Ihren Traum von der Ferienimmobilie möchte sich knapp der Hälfte der Deutschen in Deutschland oder dem europäischen Ausland erfüllen. Die rund 40 der Befragten, die sich bereits mit dem Erwerb auseinandergesetzt hat, lässt sich noch einmal in folgende Kategorien aufsplitten: 8 Prozent besitzen bereits eine Ferienimmobilie, 17 Prozent sind auf der Suche und 16 Prozent haben die Idee einer eigenen Ferienimmobilie bereits verworfen. Die 17 Prozent der Deutschen, die auf der Suche sind, haben aus verschiedenen Gründen noch keine passende Ferienimmobilie gefunden: Sie verfügen nicht über ausreichendes Eigenkapital, die Region passte noch nicht oder die rechtlichen und steuerlichen Regeln sind zu komplex. Außerdem stört es die Suchenden auch, wenn sie die Ferienimmobilie nicht vermieten können, sie hohe laufende Kosten haben oder mit dem Erwerb Verwaltungsarbeit einhergeht. Die von VillaCircle in Auftrag gegebene Studie wurde im März 2022 durchgeführt und liefert auch Aufschluss über ein sogenanntes Miteigentumskonzept. Befragt wurden 1.000 Deutsche im Alter zwischen 16 und 75 Jahren. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter dropbox.com/s/32arkuv865ivc44/VC_Top%20Lines%20Umfrage.pdf?dl=0. Quellen: Cookie Communications GmbH/VillaCircle GmbH/ dropbox.com/s/32arkuv865ivc44/VC_Top%20Lines%20Umfrage.pdf?dl=0 © photodune.net
Wohnungsbau: Immobilienverbände entwickeln Maßnahmenliste
Die Immobilienverbände möchten die Bundesregierung bei ihrem Bestreben unterstützen, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, davon 100.000 öffentlich geförderte. „Die Bundesregierung erhält die volle Unterstützung bei ihrem Ziel, in dieser Legislaturperiode jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen zu schaffen. Weil sich die Rahmenbedingungen noch einmal kräftig verschlechtert haben durch massive Preiserhöhungen, Zinsanstieg, Zusammenbrüche von Lieferketten, den Wegfall der Förderkulisse und andere Veränderungen, ist es jetzt notwendig, neue Impulse zu geben“, sagt Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA). Gemeinsam mit dem Immobilienverband Deutschland IVD/Die Immobilienunternehmer, dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) sowie dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) hat der ZIA unter dem Titel „Zehn Schritte für 400.000“ ein Papier veröffentlicht, in dem eine Liste von Maßnahmen genannt werden, die den Wohnungsbau vorantreiben sollen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Deregulierung von Planungsverfahren, die Bereitstellung von Grundstücken für den Wohnungsbau sowie die Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts. „Wir haben in den Städten ein großes Potenzial, um Lücken zu schließen, zu verdichten, Gebäude aufzustocken und umzunutzen. Das sind Stellschrauben, an denen die Politik drehen könnte, um schnell und effizient neuen Wohnraum zu schaffen“, so Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des IVD. Dazu bräuchte es unter anderem eine deutliche Erhöhung des Anteils von Bauanträgen für Bestandsmaßnahmen sowie eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Auch privaten Bauherren und Erwerber, auf die jedes Jahr fast 40 Prozent der Bauanträge zurückgehen, bräuchten „wirksame intensive Impulse“. Quelle und weitere Informationen: zia-deutschland.de © Fotolia
E-Mobilität: BDEW fordert stärkere Nutzung des Flächentools
Der BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft fordert Verantwortliche auf, dass sogenannte Flächentool (flaechentool.de) mit Leben zu füllen. Das Flächentool soll dazu dienen, den Aufbau der Ladeinfrastruktur für E-Fahrzeuge zu beschleunigen. Im Flächentool können laut BDEW Liegenschaften des Bundes, der Länder und Kommunen sowie von Unternehmen erfasst werden, damit Projektentwickler diese Flächen prüfen und Angebote für den Aufbau von Ladesäulen abgeben können. Allerdings sind im Flächentool laut BDEW bislang wenige Liegenschaften der öffentlichen Hand enthalten, darunter keine Flächen des Bundes sowie nur wenige Standorte der Bundesländer. Kommunen und kommunale Unternehmen meldeten zwar mehr Flächen. Von den über 10.000 Kommunen in Deutschland nutzt laut BDEW allerdings nur ein einstelliger Prozentbereich das Flächentool. Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae meint: „Die Bundesregierung sollte […] das Flächentool zeitnah mit Leben füllen.“ Dafür sollen unter anderem Liegenschaften des Bundes und bundeseigener Betriebe wie der Deutschen Bahn überprüft und die potenziell für den Ladeinfrastrukturausbau geeigneten Flächen dort hinterlegt werden. Außerdem fordert der BDEW, mehr Transparenz für Projektentwickler und den Bund zu schaffen. Dies könne mit einer Übersicht gelingen, die Aufschluss darüber liefert, welche Städte und Gemeinden bereits Liegenschaften ausgeschrieben oder Flächen in ihren Bebauungsplänen ausgewiesen haben. Quelle: bdew.de/flaechentool.de © Fotolia
Urteil: Ausländische Meldeadresse schließt gemeinsamen Haushalt in Deutschland nicht aus
Auch wenn eine Ehefrau eine weitere Meldeadresse im Ausland hat, schließt das nicht aus, dass sie in Deutschland zusammen eine Wohnung mit ihrem Ehemann bewohnt (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 17.03.2022, 33 C 2294/21 (29)). Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main kürzlich entschieden. Im vorliegenden Fall war ein Ehemann 2020 verstorben. Dies teilte der Sohn der Vermieterin mit und forderte von ihr eine Wohnungsgeberbestätigung für seine Mutter an. Die Vermieterin jedoch kündigte das Mietverhältnis und klagte auf Räumung der Wohnung. Grund dafür war, dass die Ehefrau ihrer Meinung nach keinen gemeinsamen Haushalt mit ihrem Ehemanne geführt habe und auch nie von den Nachbarn gesehen worden sei. Die Räumungsklage blieb erfolglos, denn das Gericht war vom Bestehen eines gemeinsamen Haushalts überzeugt. Die Beweisaufnahme habe zwar ergeben, dass die Beklagte auch eine Meldeanschrift in der Türkei unterhielt. Diese diene aber lediglich dem leichteren Abschluss von Rechtsgeschäften bei längeren Auslandsaufenthalten. Zudem habe die Beklagte ihre zurückgezogene Lebensweise nachvollziehbar erklären können. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 33 C 2294/21 (29) © Fotolia