Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Studie: Der ostdeutsche Wohnungsmarkt nach der Wiedervereinigung:

Laut der Studie „Der ostdeutsche Wohnungsmarkt nach der Wiedervereinigung“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung haben sich die Mieten in Ostdeutschland in den letzten 30 Jahren den Mieten in Westdeutschland angeglichen. So ist in ostdeutschen Städten ein hoher Anstieg der Mietkostenbelastung festzustellen. Laut Umfrageergebnissen sind Mieter trotz der steigenden Bruttokaltmiete in Bezug zum sich geringfügig entwickelnden Nettoeinkommen zufrieden mit ihrer Wohnsituation. Der Anstieg der Mietkostenbelastung trifft vor allen Dingen geringverdienende Haushalte. Während im Jahre 1990 die Quote der Mietkostenbelastung von einkommensschwachen Privathaushalten im Osten 4 Prozent betrug, lag sie 2018 bei 24 Prozent. Die Quote bei den besserverdienenden Haushalten stieg in demselben Zeitraum von 4 auf 24 Prozent. In Westdeutschland fällt die Steigung der Mietkostenbelastung im Vergleich wesentlich flacher aus. Denn während die Quote im Jahre 1990 bei einkommensschwachen Familien bereits bei 20 Prozent lag, stiegt sie bis 2018 lediglich um elf Punkte auf 31 Prozent. Bei den oberen Verdienstklassen veränderte sich die Quote nur um 5 Punkte von 20 auf 25 Prozent. Ebenso zeigt die Analyse Veränderungen in der Größe der Wohnfläche pro Person auf. In Ostdeutschland standen Mietern im Jahre 1990 nur 30,5 Quadratmeter pro Kopf zu. Bis 2018 stieg der Wohnflächenanspruch für eine Person auf 44,2 Quadratmeter und damit um 13,7 Quadratmeter Gesamtfläche. In Westdeutschland hingegen betrug die zustehende Wohnfläche bereits im Jahre 1990 42,3 Quadratmeter und stieg bis 2018 um 6,2 auf 48,5 Quadratmeter. Die Studienauswertungen zeigen zudem, dass Mieter im Osten sogar noch etwas zufriedener mit ihrer Wohn- und Lebenssituation sind als im Westen. Auf einer Skala von 1 bis 10 lag der Zufriedenheits-Wert bei ostdeutschen Mietern 2018 bei 7,4 Punkten und im Westen bei 7,3. Quelle: DIW © photodune.net

Tipp: Was tun, wenn Bauträgerinsolvenz droht:

Viele Hauskäufer entscheiden sich für eine Zusammenarbeit mit einem Bauträger. Der Vorteil für Käufer dabei ist, dass sowohl die Baumaßnahmen und die Fertigstellung des Hauses als auch die Rechte an dem Grundstück über den Bauträger aus einer Hand kommen. Die Bauträger müssen bei den Bauleistungen sowie beim Erwerb des Bauträgergrundstücks in Vorleistung gehen. Um dies zu realisieren, nehmen sie hohe Bankdarlehn auf. Kommt es dabei zu Zahlungsrückständen, etwa, weil Erwerber aufgrund von Mängeln Zahlungen zurückhalten, müssen Bauträger es schaffen, die finanzielle Lücke oder Verzögerungen im Zahlungsverkehr zu schließen. Gelingt dies nicht, droht ihnen eine Insolvenz. Muss ein Bauträger Insolvenz anmelden, hat dies große Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Bauvorhabens. Um sich vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen, sollten Erwerber ihre Interessen alsbald von einem Anwalt vertreten lassen. Hier muss zunächst darüber entschieden werden, ob die Erwerber weiter bauen oder aus dem Vertrag zurücktreten möchten. Denn halten sie weiter an ihrem Bauvorhaben fest, muss garantiert werden, dass das Grundstück ihnen zugeschrieben wird und nicht dem Insolvenzverwalter oder der Bauträgerbank. Denn die Bauträgerbank steht im Grundbuch noch vor den Erwerbern und auch der Insolvenzverwalter vertritt anderweitige Interessen. Eine andere Möglichkeit wäre, den Vertrag zurückzuwickeln. Damit die Erwerber bei der Zusammenarbeit mit einem Bauträger über einen gewissen Rechtsschutz verfügen, sind Vorschriften aus der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) einzuhalten. Bei der Beglaubigung des Bauträgervertrags achtet der Notar darauf, dass diese Rechtsvorschriften eingehalten werden. Quelle: bautipps © fotolia.de

Studie: Warum Homeoffice gut fürs Klima ist:

Die von Greenpeace in Auftrag gegebene Studie „Arbeiten nach Corona – Warum Homeoffice gut fürs Klima ist“ zeigt auf, wie viele CO2-Emissionen eingespart werden könnten, wenn der Trend von Homeoffice auch nach der Corona-Pandemie anhält. Die plötzliche Entwicklung im Bereich des mobilen Arbeiten und der Digitalisierung hat gezeigt, welche Auswirkungen flexible Arbeitsstrukturen auf die Umwelt haben können: Weniger Pendelverkehr bedeutet weniger Stau und Abgase und somit eine Verringerung der CO2-Emissionen im Personenverkehr. Das Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT) war für die Durchführung der Analysen zuständig. Die Studienautoren sehen die Etablierung und Steigerung von Homeoffice-Tagen als eine wichtigen Teil der Mobilitätswende. Als Grundlage für die Berechnungen werden unterschiedliche Analysen zur Telearbeit aus diesem Jahr herangezogen. In diesen wurde ein Telearbeit-Anteil zwischen 25 und 37 Prozent ermittelt (Möhring et al. 2020 / Eurofound 2020a, 2020b). Ausgehend von diesen Berechnungen erarbeiten die Studienautoren des IZT zwei unterschiedliche Szenarien, in welcher Höhe der Ausstoß von CO2 im Pendelverkehr lediglich durch die Etablierung des Homeoffices in den Arbeitsalltag verringert werden könnte. Bei ihren Untersuchungen gehen die Autoren nicht davon aus, dass in Zukunft ein Großteil der Arbeitnehmer in Vollzeit von Zuhause aus arbeiten wird. Vielmehr ist eher mit einem oder zwei Arbeitstagen im Homeoffice zu rechnen. In diesem Fall könnten, laut Berechnungen, die CO2-Emissionen beim Pendelverkehr im „konservativen Szenario“ um bis zu 5 Prozent gesenkt werden. Dies wäre dann der Fall, wenn der Telearbeit-Anteil 25 Prozent beträgt. Im „fortschrittlichen Szenario“ und einem Anteil von Telearbeit von 50 Prozent sind sogar Einsparungen von bis zu 18 Prozent möglich. Doch die Autoren weisen ebenfalls darauf hin, dass die Förderung des Homeoffices nur ein Teil der Mobilitätswende ist. Ebenso gehören ein ausgedehntes öffentliches Verkehrssystem und der Ausbau von Fuß- und Radwegen zu den Rahmenbedingungen, um die Klimaschutzziele im Personenverkehr erreichen zu können. Quelle: IZT/Greenpeace © fotolia.de

Barrierefreies Wohnen: Homelift:

Wer im Alter in seinem Eigenheim wohnen bleiben möchte, setzt sich früher oder später mit dem Thema barrierefreies Wohnen auseinander. Gerade bei Häusern mit mehreren Stockwerken muss eine Lösung für das Treppensteigen gefunden werden. Neben klassischen Treppenliften oder Plattformliften haben Eigentümer auch die Möglichkeit, einen Homelift im Hausinneren oder an der Außenfassade anzubringen. Was viele nicht wissen: Ein Homelift lässt sich bereits bei einem Quadratmeter Fläche installieren und kann auch im Nachhinein eingebaut werden. Ähnlich wie Personenaufzüge in Bürogebäuden, können sich Homelifts über eine oder mehrere Stockwerke nach oben und nach unten bewegen. Aus diesem Grund werden Homelifts auch Senkrechtlifts genannt und sind in zwei Bauarten verfügbar. So haben Eigentümer die Auswahl zwischen einer Transportkabine mit einer selbsttragenden Konstruktion, die sich nicht innerhalb eines Schachts befindet oder einer Transportkabine, die in einen Transportschacht integriert ist. Beide Varianten sind im Gegensatz zu Treppen- und Plattformliften unabhängig von dem Treppenaufgang. Zudem sind keine aufwendigen Umbauten erforderlich, denn ein Senkrechtlift lässt sich relativ leicht einbauen. Je nachdem, durch wie viele Stockwerke der Senkrechtlift gleiten soll und wie viele Deckenbrüche dafür erforderlich sind, setzen sich die Kosten unterschiedlich zusammen. Auch die Ausstattung des Lifts und die Tragkraft spielt eine wichtige Rolle bei der Preisermittlung. Während Standard-Modelle ab etwa 20.000 Euro erworben werden können, bewegen sich die Kosten für Sonderanfertigungen zwischen 26.000 und 40.000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für einen Architekten sowie ein Bauunternehmen. Erwähnenswert ist, dass einige Kranken- oder Pflegekassen sowie Berufsgenossenschaften die Anschaffung eines Senkrechtlifts mit bis zu 4.000 Euro bezuschussen. Zudem vergeben auch einige Banken zinsgünstige Darlehn. Quelle: Treppenlift-Ratgeber © photodune.net

Studie: Erdgeschosse 4.0:

Die Studie „Erdgeschosse 4.0 – Aktuelle Handlungsansätze für Projektentwickler und Stadtplaner“ des unabhängigen Analyseunternehmens bulwiengesa untersucht die Schwierigkeiten und Herausforderungen bei der Nutzung von Erdgeschossen in Stadtquartieren. So ist die Vermietung von Erdgeschossen nicht nur durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie und die Entwicklungen im Bereich des Onlinehandels schwieriger geworden. Bereits vor der Krise zeichnete sich ein Rückgang der Nachfrage nach Erdgeschosslagen ab. Einige der Gründe für das sogenannte „Ladensterben“ sind neben den Veränderungen zum stationären Einzelhandel auch steigende Baukosten und Grundstückspreise sowie die wachsende Bedeutung der Gastronomie. Da die Diskrepanz zwischen den stetig steigenden Baukosten und den Ladenmieteinnahmen zunehmend größer wird, ist es schwierig, Erdgeschosse in Quartieren zu vermieten. Zur Veranschaulichung des Problems verweist die Studie darauf, dass die Baukosten in den A-Städten zwischen den Jahren 2009 und 2019 um etwa 20 Prozent gestiegen sind. Die Ladenmieteinnahmen in demselben Zeitraum stiegen jedoch lediglich um 12 Prozent. Auch die steigenden Grundstückspreise haben zur Folge, dass sich Eigentümer die Ladenlokale nicht mehr leisten können. Hier sind die Entwicklungen zwischen 2015 und 2019 bei den Grundstückspreisen in A-Städten zu berücksichtigen: Grundstücke sind in diesem Zeitraum um rund 115 Prozent teurer geworden. Hinzu kommen die Kosten für die aufwendigen Ausbauarbeiten, die in Erdgeschossen für ihre Nutzung erforderlich sind. In Zusammenarbeit mit drei Projektentwicklungsunternehmen und der Bundesstiftung Baukultur wurden für die Gemeinschaftsstudie „Erdgeschosse 4.0“ Handlungsempfehlungen herausgearbeitet, die Stadtentwicklern und Projektplanern als Grundlage zur Wiederbelebung von Erdgeschossen dienen sollen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Etablierung von Erdgeschossen in Neubauquartieren und Stadtteilen und weniger in den Innenstädten. Laut Studienteilnehmern sind Erdgeschosse das Aushängeschild für Stadtquartiere und eine lebendige, vielfältige und sozial durchmischte Quartiersbildung. Um Leerstand zu verhindern, müssen neben innovativen Ideen auch eine finanzielle Machbarkeit gewährleistet werden. Die Analyse beinhaltet Ideen für Lösungsansätze, wie beispielsweise eine Quersubventionierung sowie ausgearbeitete Handlungsempfehlungen und einige Best-Practice-Beispiele im Bereich der Erdgeschossplanung und -nutzung. Quelle: bulwiengesa © fotolia.de

Sturmschäden am Haus schnell beseitigen:

Hausbesitzer sind in der Verantwortung, in ihrem Eigenheim für Sicherheit zu sorgen und unterliegen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht. Kommt es beispielsweise zu Schäden am Haus, die eine Gefahr für andere darstellen, müssen diese vom Hauseigentümer beseitigt werden. Doch nicht nur die Immobilie, sondern auch das Grundstück muss frei von Gefahrenquellen sein und unterliegt der Verkehrssicherungspflicht. Dies gilt auch für ein unbebautes oder sogar brachliegendes Grundstück. Nicht selten entstehen im Herbst und im Winter witterungsbedingt Schäden am Haus, ausgelöst durch Stürme oder starken Regen. Der Verband privater Bauherren (VPB) weist darauf hin, diese schnellstmöglich zu beseitigen. Denn durch starke Winde und Stürme kann es zum Beispiel zu Schäden an der Fassadenverkleidung kommen. Auch Schindeln, Bretter und Teile an den Dachgauben können sich lösen und abfallen. Dies stellt nicht nur eine Gefahr für andere Menschen dar, sondern kann auch zu Mängeln im Innenbereich des Hauses führen. So kann Regen und Feuchtigkeit durch das Dach oder die Wand in das Hausinnere gelangen und weitere Schäden anrichten. Eine weitere Gefahrenquelle am Haus, die durch Stürme entstehen kann, sind gelöste und herabstürzende Dachziegel. Liegt das Dach an einigen Stellen frei, kann es zu Wasserschäden kommen. In der Regel kann ein gut gedecktes Dach mit der richtigen Dachneigung auch große Wassermengen problemlos ablaufen lassen. Doch ist der Regen stark und vermischt sich mit Windböen oder sogar Hagel, kann der Wasserablauf gestört werden. In diesem Fall fließt das Regenwasser in der Dachrinne nicht ordnungsgemäß ab, sondern stockt, erhebt sich und kann stellenweise, beispielsweise an Dachgauben und Fenstern in den Innenbereich gelangen. Spätfolgen, unter anderem Energieverluste an feuchten Stellen sind dann vorprogrammiert. Quelle: VPB © photodune.net


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