Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Studie: Wohnen im Alter
Wie möchten die Menschen im Deutschland im Alter wohnen? Dieser Frage ist die Ipos GmbH im Auftrag der „Apotheken Umschau“ nachgegangen. Im Fokus standen dabei die sogenannten Babyboomer, also Befragte aus den Altersgruppen zwischen 50 und 64 Jahren. Dabei ist herausgekommen, dass über die Hälfte der Befragten (53 Prozent) vorstellen kann, im Alter in einem Mehrgenerationenhaus zu wohnen. Auch andere Formen des Zusammenziehens kommen für die Befragten infrage (37 Prozent). Außerdem können sich 34 Prozent der Befragten vorstellen, einen Teil ihre Wohnung an jüngere Menschen unterzuvermieten, wenn diese für sie allein zu groß wird. 29 Prozent der Befragten wollen sich im Alter auf die Suche nach einer kleineren Wohnung begeben. Obwohl die Mehrheit der Befragten (76 Prozent) davon ausgeht, dass die Hilfe von Familie und Nachbarn im Alter immer wichtiger wird, möchte sie im Alter möglichst lange selbstständig bleiben. 50 Prozent der Befragten würden dazu auf Smart-Home-Lösungen setzen, durch die sie beispielsweise Geräte fernsteuern können. Für die Studie wurden insgesamt 1.000 Personen ab 14 Jahren befragt, 267 davon aus der entsprechenden Altersgruppe. Quelle: Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG/embed.presseportal.de © Fotolia
Barrierefreiheit: Wieder Förderung möglich
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und (BMWSB) fördert mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung. Dazu stellt es privaten Bauherren und Mietern über die KfW 75 Millionen Euro bereit. In Anspruch nehmen können die Förderung neben älteren Menschen und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, auch Familien mit Kindern. Die baulichen Maßnahmen in Wohngebäuden, die zur Reduzierung von Barrieren dienen, werden vom BMWSB und von der KfW mit Zuschüssen von bis zu 6.250 Euro gefördert. Bei den baulichen Maßnahmen kann es sich laut BMWSB unter anderem um den Einbau von Aufzügen, das Entfernen von Türschwellen oder um den Einbau einer bodengleichen Dusche handeln. Einzelne Maßnahmen werden von der KfW mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 5.000 Euro) bezuschusst. Denjenigen, die ihr Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbauen, erstattet die KfW 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro). Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens online im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Dies ist allerdings nur solange möglich, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Quelle: bmwsb.bund.de/kfw.de © photodune.net
Feinstaub: DUH fordert Filterpflicht für Holzöfen
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat gemeinsam mit Bürgern in 338 Städten und Gemeinden Anträge auf eine Filterpflicht für neue Holzöfen sowie eine Pflicht zum Nachrüsten alter Holzöfen gestellt. Besonders in Städten wie Berlin, München, Hamburg, Bonn und Freiburg kritisiert die DUH eine zu hohe Feinstaubbelastung durch Holzfeuerung. Aktuell stiegen aufgrund des Ukraine-Krieges immer mehr Menschen auf diese um. „Die Kommunen dürfen sich nicht auf den laschen Grenzwerten der EU ausruhen“, so Hannah von Blumröder, Referentin für Luftreinhaltung bei der DUH, „damit schaden sie wider besseren Wissens der Gesundheit der Menschen. Instrumente wie Informationskampagnen, regionale Förderprogramme oder Pilotprojekte zur Filternachrüstung können bereits jetzt umgesetzt werden und einen wichtigen Beitrag für saubere Luft leisten“. Als ein Positivbeispiel nennt die DUH die Stadt Aschaffenburg. Möchte sich dort jemand um ein städtisches Baugrundstück bewerben, steht von vornherein fest, dass der Betrieb von sogenannten Einzelraumfeuerungsanlagen wie zum Beispiel Kaminen untersagt ist. In einem Maßnahmenpapier macht die DUH Kommunen Vorschläge, wie sie ihre Partikelemissionen vor Ort senken können. Das Maßnahmenpapier kann unter duh.de kostenlos heruntergeladen werden. Quelle: duh.de © photodune.net
Gericht: Streit um Rauchmelder
Vermieter dürfen die Kosten für Rauchmelder nicht ohne Weiteres über die Nebenkostenabrechnung auf ihre Mieter umlegen. Denn die Kosten dafür seien nicht umlagefähig. Das entschied der Bundesgerichtshof (VIII ZR 379/20). Im vorliegenden Fall installierte eine Vermieterin Rauchwarnmelder und beauftragte eine Firma mit der Wartung. Die voraussichtlich anfallenden Kosten teilte sie ihrer Mieterin mit und legte sie, anteilig der Wohnfläche, ab 2016 per Nebenkostenabrechnung auf die Mieter um, und zwar unter dem Posten „Miete + Wartung Rauchmelder“. Die Mieterin klagte und bekam Recht. Ob ein Vermieter die Rauchmelder kauft oder mietet, darf laut BGH keinen Unterschied machen. Denn, so der BGH, „das bedeutete im Ergebnis, dass dem Vermieter ein Weg eröffnet würde, auf einfache Weise […] die im Grundsatz ihm zugewiesene Belastung mit Anschaffungskosten zu umgehen“. Den Vermietern lässt der BGH aber dennoch eine andere Möglichkeit offen, die Kosten für die Rauchmelder auf ihre Mieter umzulegen. Ihnen stehe zum Beispiel „die Möglichkeit zur Verfügung, die Rauchwarnmelder zu erwerben und die Kosten hierfür im Wege einer Modernisierungsmieterhöhung auf den Mieter umzulegen“. Eine endgültige Entscheidung im aktuellen Fall gibt es allerdings noch nicht. Der BGH beanstandete Verfahrensmängel im Berufungsurteil, das es „den Anforderungen einer ausreichenden Darstellung des Streitgegenstands und seiner tatsächlichen Grundlagen nicht [genügt]“. Der Fall, bei dem es um einen monatlichen Posten von rund 10 Euro auf der Nebenkostenabrechnung geht, muss deswegen erneut vor dem Kölner Landgericht verhandelt werden. Quelle: BGH/ VIII ZR 379/20 © Fotolia
Jahresabrechnung: Eigentümer sehen Verbesserungsbedarf
Eigentümer wünschen sich mehr Verständlichkeit und Transparenz im Hinblick auf ihre Jahresabrechnungen der Wohnungseigentümergemeinschaften. Das geht aus einer Online-Umfrage des Vereins „Wohnen im Eigentum“ (WiE) hervor. Laut WiE sind die Jahresabrechnungen nur für die Hälfte der Befragten verständlich und nachvollziehbar gegliedert und aufgebaut und für nur 42 Prozent insgesamt gut verständlich. Außerdem wissen nur 51 Prozent der Befragten, wie sie ihre Jahresabrechnungen rechnerisch überprüfen können. Der WiE wollte von den Eigentümern aber auch wissen, wie die Jahresabrechnungen für sie verständlicher werden können. 56 Prozent der Befragten geben an, dass für sie Erläuterungen, Lese- und Interpretationshilfen sowie allgemeinverständliche Begriffsbestimmungen für sie relevant wären. Außerdem erachten 86 Prozent der Befragten eine DIN-Norm für Jahresabrechnungen von Vorteil oder erforderlich. „Die Umfrageergebnisse zeigen, dass viele Wohnungseigentümer ein sehr starkes Interesse an Verbesserungen – also Vereinfachungen, Vereinheitlichungen, Standardisierungen – bei den Jahresabrechnungen haben“, sagt Gabriele Heinrich, Vorständin bei WiE. Interessenten, die mehr über die Online-Studie erfahren möchten, können diese kostenlos über die Seite wohnen-im-eigentum.de abrufen. Quelle: wohnen-im-eigentum.de © Photodune
Bank: Soft Landing oder Stagflation am Immobilienmarkt möglich
Laut Hamburg Commercial Bank (HCOB) stehen derzeit besonders Projektentwickler vor großen Herausforderungen. Grund dafür seien Preissteigerungen, Lieferengpässe, Bauverzögerungen und höhere Finanzierungskosten. „Wir spüren eine deutliche Zurückhaltung bei den Developern, schon jetzt werden knapp ein Drittel der Projektentwicklungen verschoben“, sagt Peter Axmann, Leiter Immobilienkunden bei der Hamburg Commercial Bank. Aber nicht nur bei Neubauimmobilien, sondern auch bei Bestandsimmobilien werden Veränderungen sichtbar. Steigende Zinsen und stagnierende Mieten sorgen laut HCOB – wenn überhaupt – für nur noch sehr geringe Wertezuwächse. Die HCOB beschreibt auch zwei mögliche Zukunftsszenarien. Beim ersten Szenario, dem sogenannten „Soft Landing“, würden die Mieten und Preise in Deutschland aufgrund moderat steigender Zinsen und einer baldigen Erholung der Wirtschaft relativ stabil bleiben. Beim zweiten Szenario, verbunden mit einem massiven Zinsanstieg und einer sogenannten Stagflation, einer Kombination aus wirtschaftlicher Stagnation und Inflation, wären laut HCOB Wertkorrekturen von 20 bis 30 Prozent möglich. Die aktuellen Entwicklungen führen bereits jetzt dazu, dass Banken bei der Kreditvergabe strenger werden. So werden beispielsweise die Finanzierungsstandards verschärft und Kunden müssen für Immobilieninvestitionen mehr Eigenkapital aufbringen können. Quelle und weitere Informationen: hcob-bank.de © photodune.net