Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Urteil: Mieter nach Auszug schadensersatzpflichtig:

Nach dem Auszug aus einer Mietwohnung in Wuppertal seien die Mieter dazu verpflichtet gewesen, Dübellöcher zu verschließen und die Wohnungswände zu streichen, so das Landgericht Wuppertal (AZ 9 S 18/20). Nachdem die Mieter ausgezogen waren, verlangte der Vermieter der Wohnung, die mit Latexfarbe überstrichenen Wände wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückzubringen. Auch die insgesamt 126 Dübellöcher sollten aus Sicht des Vermieters von den Mietern beseitigt werden. Da sich die Mieter weigerten, der Forderung nachzugehen, beauftragte der Vermieter einen Maler für die Arbeiten. Die Kosten zog er von der Mietkaution ab. Damit waren die Mieter nicht einverstanden und erhoben Klage vor dem Amtsgericht (AG) Mettmann. Doch das Amtsgericht entschied, dass die Mieter sich schadensersatzpflichtig gemacht haben. Diese hätten laut AG bei ihrem Auszug die Mietwohnung in einem Zustand hinterlassen müssen, bei dem nur normale Schönheitsreparaturen notwendig gewesen wären. Dies war laut Gerichtsbeschluss nicht der Fall. Die Dübellöcher stellen, laut Urteil, einen Substanzeingriff dar. Dabei spielt die Anzahl der Dübellöcher keine Rolle. Laut Gerichtsbeschluss seinen Mieter immer dazu verpflichtet, diese beim Auszug fachgerecht zu verschließen, auch wenn es sich nicht um ein atypisches Nutzerverhalten handeln würde. Auch die Latexfarbe hätte beim Auszug überstrichen werden müssen. Die Mieter gingen in Berufung, doch auch das Landgericht Wuppertal lehnte die Klage ab. Quelle: LG Wuppertal © fotolia.de

Vor- und Nachteile einer Nachtspeicherheizung:

Mieter und Eigentümer, die in ihrer Wohnung eine Nachtspeicherheizung haben, sollten darauf achten, dass sie diese richtig betreiben. Eine Nachtspeicherheizung wird mit elektrischem Strom betrieben. Dabei nimmt sie Strom in der Nacht auf und wandelt diesen in thermische Energie um, um die Wärme am darauffolgenden Tag an die Räume abzugeben. Dies geschieht, indem die tief im Heizkörper liegenden Heizelemente zunächst die Schamottesteine aufwärmen und die Wärme dann an die Umgebungsluft abgegeben wird. Die Aufnahme und Abgabe der Wärmeenergie erfolgt nur langsam. Durch die Speicherung kann die Wärme nach Bedarf an den Raum abgegeben werden. Heutzutage werden anstatt Schamottesteinen auch Heizmatten aus Naturstein eingesetzt. Allerdings erreichen diese nicht dieselbe Speicherleistung. Eine Nachtspeicherheizung viele Vorteile. Sie benötigt weder einen zentralen Heizkessel noch ein Rohrleitungssystem oder eine Pumpe, die der Verteilung der Wärme dienen. Zudem kann eine Nachtspeicherheizung leicht montiert werden und ist wegen ihrer einfachen Funktionsweise kaum vor einem Ausfall bedroht und wartungsfrei. Auch wenn sie recht günstig ist, sollte der Stromverbrauch gut kontrolliert werden. Für ihre Nutzung wird deswegen ein zweiter Stromzähler oder ein Zweittarifzähler benötigt. Die durch die Nachtspeicherheizung verursachten hohen Betriebskosten sind allerdings ein großer Nachteil – die Stromkosten einer Nachtspeicherheizung übersteigen die Kosten einer Zentralheizung um ein Vielfaches. So kommen beispielsweise bei einem Haus mit 100 Quadratmetern Wohnfläche und einer durchschnittlichen Dämmung leicht mehr als 3.000 Euro Heizkosten im Jahr zustande. Die hohen Preise ergeben sich unter anderem deshalb, weil die meisten Stromanbieter keine getrennten Tarife für Tag- und Nachtstrom anbieten. Weitere Vor- und Nachteile einer Nachtspeicherheizung können auf der Internetseite des Ratgeber- und Informationsportals heizung.de nachgelesen werden. Quelle: heizung.de © photodune.net

Studie: Der ostdeutsche Wohnungsmarkt nach der Wiedervereinigung:

Laut der Studie „Der ostdeutsche Wohnungsmarkt nach der Wiedervereinigung“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung haben sich die Mieten in Ostdeutschland in den letzten 30 Jahren den Mieten in Westdeutschland angeglichen. So ist in ostdeutschen Städten ein hoher Anstieg der Mietkostenbelastung festzustellen. Laut Umfrageergebnissen sind Mieter trotz der steigenden Bruttokaltmiete in Bezug zum sich geringfügig entwickelnden Nettoeinkommen zufrieden mit ihrer Wohnsituation. Der Anstieg der Mietkostenbelastung trifft vor allen Dingen geringverdienende Haushalte. Während im Jahre 1990 die Quote der Mietkostenbelastung von einkommensschwachen Privathaushalten im Osten 4 Prozent betrug, lag sie 2018 bei 24 Prozent. Die Quote bei den besserverdienenden Haushalten stieg in demselben Zeitraum von 4 auf 24 Prozent. In Westdeutschland fällt die Steigung der Mietkostenbelastung im Vergleich wesentlich flacher aus. Denn während die Quote im Jahre 1990 bei einkommensschwachen Familien bereits bei 20 Prozent lag, stiegt sie bis 2018 lediglich um elf Punkte auf 31 Prozent. Bei den oberen Verdienstklassen veränderte sich die Quote nur um 5 Punkte von 20 auf 25 Prozent. Ebenso zeigt die Analyse Veränderungen in der Größe der Wohnfläche pro Person auf. In Ostdeutschland standen Mietern im Jahre 1990 nur 30,5 Quadratmeter pro Kopf zu. Bis 2018 stieg der Wohnflächenanspruch für eine Person auf 44,2 Quadratmeter und damit um 13,7 Quadratmeter Gesamtfläche. In Westdeutschland hingegen betrug die zustehende Wohnfläche bereits im Jahre 1990 42,3 Quadratmeter und stieg bis 2018 um 6,2 auf 48,5 Quadratmeter. Die Studienauswertungen zeigen zudem, dass Mieter im Osten sogar noch etwas zufriedener mit ihrer Wohn- und Lebenssituation sind als im Westen. Auf einer Skala von 1 bis 10 lag der Zufriedenheits-Wert bei ostdeutschen Mietern 2018 bei 7,4 Punkten und im Westen bei 7,3. Quelle: DIW © photodune.net

Tipp: Was tun, wenn Bauträgerinsolvenz droht:

Viele Hauskäufer entscheiden sich für eine Zusammenarbeit mit einem Bauträger. Der Vorteil für Käufer dabei ist, dass sowohl die Baumaßnahmen und die Fertigstellung des Hauses als auch die Rechte an dem Grundstück über den Bauträger aus einer Hand kommen. Die Bauträger müssen bei den Bauleistungen sowie beim Erwerb des Bauträgergrundstücks in Vorleistung gehen. Um dies zu realisieren, nehmen sie hohe Bankdarlehn auf. Kommt es dabei zu Zahlungsrückständen, etwa, weil Erwerber aufgrund von Mängeln Zahlungen zurückhalten, müssen Bauträger es schaffen, die finanzielle Lücke oder Verzögerungen im Zahlungsverkehr zu schließen. Gelingt dies nicht, droht ihnen eine Insolvenz. Muss ein Bauträger Insolvenz anmelden, hat dies große Auswirkungen auf den weiteren Verlauf des Bauvorhabens. Um sich vor den Folgen einer Insolvenz zu schützen, sollten Erwerber ihre Interessen alsbald von einem Anwalt vertreten lassen. Hier muss zunächst darüber entschieden werden, ob die Erwerber weiter bauen oder aus dem Vertrag zurücktreten möchten. Denn halten sie weiter an ihrem Bauvorhaben fest, muss garantiert werden, dass das Grundstück ihnen zugeschrieben wird und nicht dem Insolvenzverwalter oder der Bauträgerbank. Denn die Bauträgerbank steht im Grundbuch noch vor den Erwerbern und auch der Insolvenzverwalter vertritt anderweitige Interessen. Eine andere Möglichkeit wäre, den Vertrag zurückzuwickeln. Damit die Erwerber bei der Zusammenarbeit mit einem Bauträger über einen gewissen Rechtsschutz verfügen, sind Vorschriften aus der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) einzuhalten. Bei der Beglaubigung des Bauträgervertrags achtet der Notar darauf, dass diese Rechtsvorschriften eingehalten werden. Quelle: bautipps © fotolia.de

Studie: Warum Homeoffice gut fürs Klima ist:

Die von Greenpeace in Auftrag gegebene Studie „Arbeiten nach Corona – Warum Homeoffice gut fürs Klima ist“ zeigt auf, wie viele CO2-Emissionen eingespart werden könnten, wenn der Trend von Homeoffice auch nach der Corona-Pandemie anhält. Die plötzliche Entwicklung im Bereich des mobilen Arbeiten und der Digitalisierung hat gezeigt, welche Auswirkungen flexible Arbeitsstrukturen auf die Umwelt haben können: Weniger Pendelverkehr bedeutet weniger Stau und Abgase und somit eine Verringerung der CO2-Emissionen im Personenverkehr. Das Institut für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT) war für die Durchführung der Analysen zuständig. Die Studienautoren sehen die Etablierung und Steigerung von Homeoffice-Tagen als eine wichtigen Teil der Mobilitätswende. Als Grundlage für die Berechnungen werden unterschiedliche Analysen zur Telearbeit aus diesem Jahr herangezogen. In diesen wurde ein Telearbeit-Anteil zwischen 25 und 37 Prozent ermittelt (Möhring et al. 2020 / Eurofound 2020a, 2020b). Ausgehend von diesen Berechnungen erarbeiten die Studienautoren des IZT zwei unterschiedliche Szenarien, in welcher Höhe der Ausstoß von CO2 im Pendelverkehr lediglich durch die Etablierung des Homeoffices in den Arbeitsalltag verringert werden könnte. Bei ihren Untersuchungen gehen die Autoren nicht davon aus, dass in Zukunft ein Großteil der Arbeitnehmer in Vollzeit von Zuhause aus arbeiten wird. Vielmehr ist eher mit einem oder zwei Arbeitstagen im Homeoffice zu rechnen. In diesem Fall könnten, laut Berechnungen, die CO2-Emissionen beim Pendelverkehr im „konservativen Szenario“ um bis zu 5 Prozent gesenkt werden. Dies wäre dann der Fall, wenn der Telearbeit-Anteil 25 Prozent beträgt. Im „fortschrittlichen Szenario“ und einem Anteil von Telearbeit von 50 Prozent sind sogar Einsparungen von bis zu 18 Prozent möglich. Doch die Autoren weisen ebenfalls darauf hin, dass die Förderung des Homeoffices nur ein Teil der Mobilitätswende ist. Ebenso gehören ein ausgedehntes öffentliches Verkehrssystem und der Ausbau von Fuß- und Radwegen zu den Rahmenbedingungen, um die Klimaschutzziele im Personenverkehr erreichen zu können. Quelle: IZT/Greenpeace © fotolia.de

Barrierefreies Wohnen: Homelift:

Wer im Alter in seinem Eigenheim wohnen bleiben möchte, setzt sich früher oder später mit dem Thema barrierefreies Wohnen auseinander. Gerade bei Häusern mit mehreren Stockwerken muss eine Lösung für das Treppensteigen gefunden werden. Neben klassischen Treppenliften oder Plattformliften haben Eigentümer auch die Möglichkeit, einen Homelift im Hausinneren oder an der Außenfassade anzubringen. Was viele nicht wissen: Ein Homelift lässt sich bereits bei einem Quadratmeter Fläche installieren und kann auch im Nachhinein eingebaut werden. Ähnlich wie Personenaufzüge in Bürogebäuden, können sich Homelifts über eine oder mehrere Stockwerke nach oben und nach unten bewegen. Aus diesem Grund werden Homelifts auch Senkrechtlifts genannt und sind in zwei Bauarten verfügbar. So haben Eigentümer die Auswahl zwischen einer Transportkabine mit einer selbsttragenden Konstruktion, die sich nicht innerhalb eines Schachts befindet oder einer Transportkabine, die in einen Transportschacht integriert ist. Beide Varianten sind im Gegensatz zu Treppen- und Plattformliften unabhängig von dem Treppenaufgang. Zudem sind keine aufwendigen Umbauten erforderlich, denn ein Senkrechtlift lässt sich relativ leicht einbauen. Je nachdem, durch wie viele Stockwerke der Senkrechtlift gleiten soll und wie viele Deckenbrüche dafür erforderlich sind, setzen sich die Kosten unterschiedlich zusammen. Auch die Ausstattung des Lifts und die Tragkraft spielt eine wichtige Rolle bei der Preisermittlung. Während Standard-Modelle ab etwa 20.000 Euro erworben werden können, bewegen sich die Kosten für Sonderanfertigungen zwischen 26.000 und 40.000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für einen Architekten sowie ein Bauunternehmen. Erwähnenswert ist, dass einige Kranken- oder Pflegekassen sowie Berufsgenossenschaften die Anschaffung eines Senkrechtlifts mit bis zu 4.000 Euro bezuschussen. Zudem vergeben auch einige Banken zinsgünstige Darlehn. Quelle: Treppenlift-Ratgeber © photodune.net


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