Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


WEG: WiE kritisiert BMJ-Pläne

Der Verein Wohnen im Eigentum kritisiert die Pläne zur Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung des Bundesjustizministeriums (BMJ) und hat elf Argumente zusammengestellt, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Als Argumente führt der WiE unter anderem an, dass ältere und bildungsbenachteiligte Bürger ausgegrenzt werden könnten, dass die Möglichkeit der Stimmrechtsausübung unnötig begrenzt wird und dass in das Stimmrecht der Wohnungseigentümer eingegriffen wird. Des Weiteren führt der WiE an, dass viele Aspekte noch ungeklärt seien. So meint der Verein an: „Es ist noch ungeklärt, wie der Beschluss für eine reine Online-Versammlung rückgängig gemacht werden kann, wenn sich die reine Online-Versammlung nicht bewährt.“ Auch stellt sich der Verein die Frage, warum erneut Änderungen erforderlich sind, da die letzte WEG-Reform erst zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Außerdem könnten Eigentümer schon jetzt entscheiden, ob sie vor Ort erscheinen oder persönlich an Eigentümerversammlungen teilnehmen möchten, sofern sie dieses Vorgehen per Mehrheit beschlossen hätten. Hier müssten nur die Verwalter vor Ort sein. Durch die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung könnten die Eigentümer nicht mehr frei entscheiden, ob sie vor Ort erscheinen oder nur per Bildschirm bei der Eigentümerversammlung dabei sein möchten. Quelle: wohnen-im-eigentum.de © wavepoint

Studie: Bautätigkeit weltweit gestiegen

Die 100 größten an der Börse gelisteten Baufirmen bauen trotz Corona-Pandemie immer mehr. Das geht aus der Studie „Global Powers of Construction“ hervor, die die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft herausgegeben hat. Der Gesamtumsatz bei der Bautätigkeit betrug laut Deloitte 2021 1,8 Billionen US-Dollar und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent gestiegen. Deloitte weist allerdings darauf hin, dass in die Studie der Ukraine-Krieg noch nicht eingeflossen ist, der zu Lieferengpässen und Preissteigerungen führt. Auf den ersten sechs Plätzen mit dem größten Umsatz liegen Unternehmen aus China; die China State Construction Engineering Corp. Ltd. macht mit einem Jahresumsatz von 293 Milliarden Euro den Anfang. Auf Platz 7 folgt Vinci mit einem Jahresumsatz von 58 Milliarden Euro, das erste Unternehmen aus Europa (Frankreich). Als einziges deutsches Unternehmen befindet sich die Bauer AG unter den Top100, und zwar mit einem Jahresumsatz von rund 1,8 Milliarden Euro. „Die anhaltenden Pandemiebeschränkungen, die Begleiterscheinungen der aktuellen geopolitischen Krisen und die allgemeine konjunkturelle Eintrübung wirken sich bereits aktuell auf die Entwicklung der globalen Bauindustrie aus“, sagt Michael Müller, Partner und Real Estate Leader bei Deloitte. Zugleich sieht er Entwicklungschancen in der Bauwirtschaft, unter anderem aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung. Die Studie können Interessenten kostenlos auf deloitte.com herunterladen. Quelle und weitere Informationen: deloitte.com © Photodune

Bauen: Mit Grundrissen in 3-D Planungsfehler vermeiden

Die Erstellung von Grundrissen in Lebensgröße auf bis zu 200 Quadratmetern bietet eine Firma aus Grünwald an. Mit speziellen Hochleistungsbeamern können die Gründer Gissou und Lucas Nummer zum Beispiel Möbel und Wände in Realgröße auf eine Fläche projizieren. Sie benötigen dazu im Vorfeld, also vor Baubeginn, von den Bauherren lediglich einen Grundriss. Nachdem in Realgröße über Software und App auf die Fläche Möbel und Wände projiziert worden sind, werden sie mit Pappkartons nachgestellt. So können sich die Bauherren einen Eindruck von ihrem künftigen Zuhause verschaffen. Die Grundrisse in Lebensgröße sollen vor allem dazu dienen, Baufehler und Mehrkosten beim Hausbau zu verhindern. So lässt sich bei der Begehung des Grundrisses von den Bauherren zum Beispiel herausfinden, in welche Richtung sich Türen am besten öffnen lassen sollten. Neben einem kompletten Haus können Bauherren auch ihre Küche von der Firma planen lassen. Dies geschieht an einem sogenannten Planungstisch. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf in-lebensgroesse.de. Quelle: www.in-lebensgroesse.de © wavepoint

Studie: Schweizer untersuchen Nachbarschaft

Die Schweizer haben in der Studie „Hallo Nachbar*in – Die große Schweizer Nachbarschaftsstudie“ untersucht, wie die Nachbarschaft in der Schweiz funktioniert und welche Nachbarschaftstypen es gibt. Anhand von einer empirischen repräsentativen quantitativen Befragung und einer qualitativen Studie kommt das GDI Gottlieb Duttweiler Institute zum Schluss, dass „Nachbarschaft in der Schweiz [bemerkenswert gut] funktioniert […].“ Beim Verhältnis zwischen Nachbarn herrsche zwar Distanz, zugleich vertrauen sie sich aber auch. Verpflichtungen füreinander möchten Nachbarn laut GDI nicht eingehen, jedoch helfen sie sich gegenseitig – und übernehmen zum Beispiel in der Pandemie füreinander kleinere Erledigungen. Zu einer dauerhaften Veränderung des Verhältnisses der Nachbarn führte die Pandemie jedoch laut GDI nicht. Die Studie, die das GDI im Mai 2022 durchgeführt hat und in der Fragen beantwortet werden wie „Wünschen Sie sich mehr Kontakt zu Ihren Nachbarn?“, in der Nachbarschaftsbeziehungen beleuchtet und die Nachbarschaft im Wandel untersucht wird, finden Interessenten auf der Seite https://gdi.ch/publikationen/studien. Dort kann sie kostenlos bezogen werden. Quelle: www.gdi.ch © Photodune

Wärme: Gasheizofen stellt einmaligen Bedarf dar

Ein Gasheizofen für eine Wohnung stellt einen einmaligen Bedarf dar, für den das Jobcenter aufkommen muss. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Essen (L 19 AS 1736/21). Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin geklagt, in deren Wohnung der Gasheizofen nach knapp 50 Jahren kaputtgegangen war. Im Mietvertrag mit der Vermieterin war jedoch geregelt, dass die Mietsache nicht die Heizkörper umfasst. Die Mieterin bezog Arbeitslosengeld II, kaufte sich für rund 1.800 Euro einen neuen Gasheizofen und ließ diesen auch installieren. Das Geld hierfür forderte sie vom Jobcenter zurück. Daraufhin kam es zum Streit darüber, ob das Jobcenter die Kosten übernehmen muss oder nicht. Der Streit landete zunächst vor dem Sozialgericht Köln, das die Klage abwies. Das LSG jedoch gab der Berufung der Mieterin (Klägerin) statt und kam zum Schluss, dass das Jobcenter die Kosten übernehmen muss. Die Gründe dafür waren, dass im Mietvertrag festgehalten worden war, dass die Vermieterin nicht für den Austausch der Heizkörper zuständig ist, dass die Anschaffung eines Gasheizofens für die Nutzbarkeit der Wohnung erforderlich ist und dass das LSG auch den Betrag für den Gasheizofen angemessen fand. Quelle: lsg.nrw.de/(L 19 AS 1736/21) © Photodune

Licht: Beleuchtungstipps für Garten und Balkon

Wie der Balkon mit einer Beleuchtung gemütlich in Szene gesetzt werden kann, beleuchtet das Portal home24.de. Beim Kauf der Beleuchtung sollten Eigentümer und Mieter darauf achten, dass sie den verschiedenen Witterungsverhältnissen standhält. Daher müssen höhere Schutzklassen gegen Schmutz und Feuchtigkeit gewählt werden. Lampen mit der Schutzklasse IP23 eignen sich laut Portal für den Einsatz unter einem bedachten Balkon oder unter dem Dach. Bei einem unbedachten Außenbereich sollten hingegen Lampen mit der Schutzklasse IP44 gewählt werden, die besser vor Wasser geschützt sind. Außerdem sei ein fachgerecht montierter Stromanschluss wichtig. An einigen Balkonen können Deckenleuchten für das nötige Licht sorgen. Auch der Einsatz einer Akzentbeleuchtung mit LED-Strips oder einer LED-Lichterkette kann sich lohnen. Durch den Einsatz von Lichterketten können kleine Balkone optisch beispielsweise vergrößert werden, da sich die Ecken ausleuchten lassen. Quelle und weitere Tipps: home24.de © Photodune


Verkaufen

Der richtige Wert für Ihre Immobilie

Ihre Immobilie ist Gold wert!
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

mehr zu Immobilienverkauf

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

Zum Kontaktformular