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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Tiny House als Anbau am Einfamilienhaus:

Ein Tiny House zeichnet sich durch Minimalismus und Mobilität aus, doch es kann auch ganz anders genutzt werden. Denn benötigen Hauseigentümer in ihrem Eigenheim mehr Platz, eignet sich ein Tiny House hervorragend als Anbau. So kann der Wohnraum schnell vergrößert werden, indem einige Räume in das Tiny House auslagert werden. Ein großer Vorteil ist: Hausbesitzer müssen bei Platzmangel nicht umziehen und halten die Kosten für die Wohnraumerweiterung überschaubar. Doch auch ein Tiny House benötigt Platz und so ist die Voraussetzung für diese Form des Hausanbaus ein geeignetes Grundstück. Dieses sollte nicht nur groß genug sein, sondern auch im Bebauungsplan für die Nutzung ausgewiesen werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Mindestabstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Bevor es an die Bauplanung geht, sollte eine Baugenehmigung vorliegen und ein Bodengutachten ausgestellt werden. Dieses entscheidet über die Lage des Tiny Houses. Ein Streifen- oder Punktfundament sind die geeignetsten Fundamentarten für ein Tiny House. Hierbei halten einbetonierte Stahlstützen das Gewicht des neuen Anbaus. Wer möchte, kann sogar einen Keller aus Beton bauen lassen, dieser dient als Erweiterung zu einer Bodenplatte aus Beton. Ist das Fundament einmal gelegt, kann es mit dem Anbau des Tiny Houses losgehen. Da die Innengestaltung bereits vorab festgelegt wurde, wird der Tiny-House-Anbau schlüsselfertig auf einem Kran angeliefert. Das Bauunternehmen muss sich nur noch um die Wasser- und Abwasseranschlüsse kümmern und die Telefon- und Stromleitungen verlegen. Quelle: Das Haus online © photodune.net

Energieersparnis durch moderne Hauseingangstüren:

Auch mit einer neuen Hauseingangstür können Bewohner Energie im Haushalt sparen. Denn neue Modelle verfügen über eine hervorragende Wärmeisolierung und lassen den Wind an kalten Tagen draußen. Zudem schützt eine neuwertige Haustür im Sommer vor Hitze und bietet somit das ganze Jahr über hervorragenden Wohnkomfort. Dabei spielt der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) bei der Auswahl einer neuen Hauseingangstür eine elementare Rolle.  Hauseingangstüren gibt es in zahlreichen Modellen und aus unterschiedlichen Materialien. Wer viel Wert auf eine kostengünstige Variante legt, dabei aber Abstriche in puncto Design machen kann, für den kommt eine Kunststofftür infrage. Dank der integrierten Mehrkammerprofile sind diese Türen sehr energiesparend und pflegeleicht. Auch Aluminiumtüren sind bei Hausbesitzern beliebt, denn sie zeichnen sich durch eine hohe Witterungsbeständigkeit aus. Diese besitzen, genauso wie Edelstahltüren, voneinander getrennte Profile mit Füllungen aus Polyurethan-Schaum. Wem es auf eine natürliche Optik ankommt und wer ausreichend Zeit für die Pflege und Wartung hat, für den kommt eine Haustür aus Holz infrage. Holz bietet zudem einen hohen Schallschutz. Haustüren aus Glas oder Glaselementen wirken elegant und erzielen mit einem Dreischeiben-Isolierglas gute Ergebnisse. Besonders beliebt sind Hauseingangstüren mit einer geschlossenen Türfüllung. Diese können gut mit Seitenteilen aus Glas kombiniert werden und durch den Einsatz von Holz, Stein oder Aluminium individuelle Akzente setzen. Quelle: effizienzhaus-online © photodune.net

Urteil: Vermieter muss Defekt an Telefonleitung beseitigen:

In dem vorliegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus von ihrem Vermieter, die Mängel an der Telefonleitung zu beseitigen und für die Reparaturarbeiten aufzukommen. Das sich im Erdgeschoss befindende Wohnobjekt ist mit einem Telefonanschluss ausgestattet, dessen Leitung durch einen Kriechkeller mit dem Hausanschluss verbunden ist. Das Mietverhältnis besteht seit dem Jahre 2011. Im Jahre 2015 stellte die Mieterin einen Defekt an der Telefonleitung fest. Laut Aussagen des Telefonanbieters handele es sich hierbei um Beschädigungen am Kabel, welches durch ein intaktes ersetzt werden müsse. Um telefonieren und das Internet nutzen zu können, verlegte die Mieterin selbständig und provisorisch ein Telefonkabel, welches durch ein gekipptes Fenster aus der Wohnung zum Hausanschluss im Keller führte. Der Vermieter weigerte sich jedoch weiterhin, die Reparaturarbeiten in Auftrag zu geben und das Telefonkabel erneuern zu lassen. In dem Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH, AZ VIII ZR 17/18), dass der Vermieter die defekte Telefonleitung instand setzen muss. Denn gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist ein Vermieter nicht nur dazu verpflichtet, die Mietwohnung in einem für den vertragsgemäßen geeigneten Zustand zu übergeben, sondern diese auch während der Mietzeit in ebendiesem Zustand zu erhalten. Da die Wohnung mit einer Telefondose ausgestattet ist, ist davon auszugehen, dass ein intakter Telefonanschluss zum vertragsmäßigen Zustand zählt und die Mieterin diesen nutzen kann. Quelle: BGH © photodune.net

Ebenerdige Bauweise: Bungalow:

Wer von einem eingeschossigen Haus träumt, welches sich durch eine besondere Nähe zur Natur und zum eigenen Garten auszeichnet, könnte sich für ein Bungalow interessieren. Vor allen Dingen dann, wenn dieser über großflächigen Fensterfronten verfügt. Durch die ebenerdige Bauweise befinden sich alle Wohnräume und Nutzflächen auf nur einer Etage. Dies ist auch einer der Gründe, warum Bungalows auch für Menschen, die auf der Suche nach einem barrierefreiem Zuhause sind, von großem Interesse sind. Ob für Familien mit Kindern, für ältere Menschen oder Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, die einfachen Grundrisse ohne Stufen und Treppen sorgen für einen hohen Wohnkomfort. So gibt es in einem Bungalow noch nicht einmal am Eingang Eintrittsstufen, die den Zugang erschweren könnten. Doch die ebenerdige Bauweise kann auch zum Nachteil werden: Da sich alle Räume auf einer Fläche befinden, steigt der Grundflächenbedarf und somit steigen auch die Mehrkosten. Je nach Größe kosten Bungalows bei einem Fertighaushersteller zwischen 100.000 und 400.000 Euro. Die Grundfläche kann bei einem Mini-Bungalow etwa 80 Quadratmeter betragen. Wer es lieber größer und geräumiger mag, findet in einem Winkelbungalow etwa 200 Quadratmeter Nutzfläche. Da Bungalows in der Regel keinen Keller haben, muss berücksichtigt werden, dass Stauraum fehlt und auch die Haustechnik einen Bereich im Haus benötigt. Es besteht allerdings die Möglichkeit, durch einen Aushub eine Teilunterkellerung zu errichten. Diese bietet für die Haustechnik Platz oder kann als Brennstofflager genutzt werden. Quelle: modulheim.de © fotolia.de

Steigendes Investoreninteresse nach Gesundheitsimmobilien:

Von den Auswirkungen der Corona-Pandemie sind vor allem der Büroimmobilienmarkt sowie der Hotelsektor betroffen. Daher haben sich die Schwerpunkte von institutionellen Investoren verlagert: Vor allem im Bereich Wohnimmobilien und Logistik sowie in der Assetklasse der Gesundheitsimmobilien ist das Investitionsinteresse nun stark gestiegen. Im dritten Quartal 2020 liegt vor allen Dingen der Gesundheitsimmobilienmarkt stark im Fokus von institutionellen Anlegern. Das geht aus dem Quartalsbericht des Immobiliendienstleistungsunternehmens CBRE hervor, der sich mit den Veränderungen auf dem Immobilienmarkt beschäftigt. Laut den Daten des „Marktview Snapshots – Deutschland Gesundheitsimmobilien“ von CBRE erreicht das Investitionsvolumen in dieser Assetklasse in den ersten drei Quartalen diesen Jahres beinahe 2 Milliarden Euro. Dabei stehen vor allen Dingen Pflegeheime im Zentrum des Investoreninteresses. Diese Tendenz macht sich deshalb bemerkbar, da 69 Prozent des Investitionsvolumens der Gesundheitsimmobilien und somit 1,34 Milliarden Euro auf Pflegeheime fallen. Weitere 19 Prozent des Investitionsvolumens sind im Bereich betreutes Wohnen zu verzeichnen. Experten führen die steigende Nachfrage von nationalen und internationalen Anlegern nach Gesundheitsimmobilien auf die Suche nach gesicherten Miet- und Pachtzahlungen zurück. Die Risikoeinschätzung der Investoren im Bereich der Gesundheitsimmobilien wird als gering gewertet. Denn bisher gab es laut Aussagen der großen Bestandhalter keine Mietausfälle im Sektor der Gesundheitsimmobilien. Die starke Nachfrage nach Immobilien im Bereich der Pflegeheime sowie das geringe Angebot in diesem Sektor haben zur Folge, dass die Spitzenrendite im Jahresvergleich auf 4,25 Prozent gesunken ist. Quelle: CBRE © fotolia.de

Dacheindeckung: Möglichkeiten und Materialien:

Wenn es um das Thema Dacheindeckung geht, steht nicht nur die Form des Daches im Zentrum der Überlegungen. Auch die für das Dach verwendeten Materialien sollen dazu beitragen, das Haus vor Witterungseinflüssen zu schützen. Ein Dach soll eine lange Lebensdauer haben und äußerst robust sein, um auch starken Stürmen, Hagel oder Windböen sowie Sonneneinstrahlung standzuhalten. Doch trotz der zahlreichen Auswahlmöglichkeiten, müssen sich Bewohner zunächst an die rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben im Bebauungsplan halten. So ist die Dachform zum großen Teil von der Architektur des Hauses abhängig. Die gängigste Dachform in Deutschland ist das Steildach. Ein Vorteil ist, dass es bei einem Steildach vielzählige Auswahlmöglichkeiten für die Dacheindeckung gibt. So bieten sich Dachziegel und Dachpfannen genauso gut für das Steildach an wie Dachsteine aus Beton, Schieferplatten und Natursteine. Neben der optischen Unterschiede bringt jedes Material unterschiedliche Eigenschaften mit sich. Während die aus Lehm, Ton und Wasser bestehenden Dachziegel beispielsweise aufgrund ihrer Langlebigkeit und Robustheit besonders beliebt sind, zeichnet sich Beton durch einen günstigen Preis, eine gute Energiebilanz und zahlreiche farbliche Gestaltungsmöglichkeiten aus. Weitere Materialien bei einem Steildach können Faserzementplatten oder Dächer aus Aluminium, Kupfer oder Zink sein. Neben den genannten Dacheindeckungen gibt es zudem die Möglichkeit des Baues eines Weichdachs. Dieses besteht aus weichen Naturmaterialien wie beispielsweise Stroh, Reet oder Holzschindel und zeichnet sich durch seine baubiologischen Eigenschaften aus. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass Dächer mit einer weichen Bedachungsform genehmigungspflichtig sind und die Bestimmungen des Brandschutzes erfüllen müssen. Erlaubt der Bebauungsplan den Einsatz eines Flachdachs stehen zahlreiche Design- und Farbmöglichkeiten zur Auswahl. Allerdings muss aufgrund der geringen Neigung von weniger als fünf Prozent eine gute Entwässerung und Dichtigkeit gewährleistet sein. Quelle: Immowelt AG © photodune.net


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