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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Förderung: Ladestationen für E-Autos für Wohngebäude:

Mit dem neuen Förderprogramm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird der Bereich Elektromobilität weiter ausgebaut. So gibt es nicht nur attraktive Kaufprämien für den Erwerb eines Elektroautos, sondern auch finanzielle Unterstützung bei der Installation von privaten Ladestationen an Wohngebäuden für das Elektroauto. Der Zuschuss von 900 Euro pro Ladestation kann sowohl von Privatpersonen als auch von Eigentümern und Wohnungseigentümergemeinschaften, von Wohnungsunternehmen und -genossenschaften sowie von Bauträgern beantragt werden. Dabei gilt der Zuschuss von 900 Euro für einen Ladepunkt. Das heißt, wenn an der Ladestation mehrere Ladepunkte installiert werden, damit mehrere Elektroautos gleichzeitig aufgeladen werden können, kann der Zuschuss für jeden einzelnen Ladepunkt beantragt werden. Die KfW-Förderung für Ladestationen für Elektroautos kann nur beantragt werden, wenn es sich um Wohngebäude mit einem privaten Zugang handelt. Diese können sich entweder an einem Stellplatz oder einer Garage befinden. Handelt es sich bei dem Wohngebäude um ein neues Haus, kann die Förderung erst nach Einzug beantragt werden. Eine weitere Voraussetzung für die Gewährleistung des Zuschusses ist, dass die Gesamtkosten mindestens 900 Euro beantragen. Der Gesamtpreis kann sich aus den folgenden Leistungen zusammensetzen: Kaufpreis der Ladestation mit einer Ladeleistung von mindestens 11 Kilowatt, Einbau und Anschluss der Ladestation sowie alle Installationsarbeiten und die Kosten für ein Energie­Management-System, mit welchem die Ladestation gesteuert werden kann. Weitere Informationen zur Beantragung des Zuschusses finden Interessenten auf der Internetseite der KfW. Quelle: KfW/BDEW © photodune.net

Urteil: Keine Grunderwerbsteuer auf bewegliche Gegenstände bei Hausübernahme:

Die neuen Eigentümer eines Einfamilienhauses erhoben Klage gegen das Finanzamt (AZ 5 K 2938/16). Beim Kauf einer Immobilie im Wert von insgesamt 392.500 Euro haben sie in dem notariellen Kaufvertrag die Summe von 9.500 Euro für die Übernahme der Einbauküche und der Markisen gesondert auflisten lassen. Denn wenn beim Kauf einer Immobilie gebrauchte, bewegliche Gegenstände mitverkauft werden, ist auf den Kaufwert keine Grunderwerbsteuer zu berechnen. Eine Grundvoraussetzung dafür ist, dass die Gegenstände werthaltig und die Bestimmung des Kaufpreises realistisch sind. In dem vorliegenden Fall stufte das Finanzamt den Kaufpreis von 9.500 Euro als zu hoch ein und erhob auf diesen Teilbetrag ebenfalls Grunderwerbsteuer. Die Eigentümer waren anderer Einsicht und bekamen mit ihrer Klage vom 5. Senat des Finanzgerichts Köln Recht. Denn gemäß § 8 Abs. 1 und § 9 Abs. 1 Nr. 1 Grunderwerbsteuergesetz können nur Leistungen als Gegenleistungen berechnet werden, welche im Zusammenhang mit der Verpflichtung, dem Besitz und dem Eigentum des Grundstücks stehen. Laut dem Urteil des Finanzgerichts Köln müsste das Finanzamt nachweisen, dass der Kaufwert in Höhe von 9.500 Euro tatsächlich zu hoch angesetzt worden sei. Denn hier trägt das Finanzamt die Feststellungslast, da es sich um steuerbegründende Umstände handelt. Dabei ist zu beachten, dass weder die amtlichen Abschreibungstabellen noch die Vergleichspreise in Verkaufsportalen für gebrauchte Gegenstände als Quelle und Vergleichswerte dienen. Quelle: FG Köln © fotolia.de

Vorteile von elastischen Bodenbelägen:

Elastische Bodenbeläge, beispielsweise aus Vinyl, Linoleum, Naturkautschuk oder Kork, bringen viele Vorteile mit sich. Sie sind pflegeleicht, besitzen eine gute Trittschall- und Wärmedämmung und sind aufgrund ihrer federnden und weichen Oberfläche sehr gelenkschonend und fußwarm. Durch die unterschiedlichen Materialien werden elastische Bodenbeläge sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich eingesetzt. Zahlreiche Optiken und Designs verleihen dem Fußboden zudem eine ganz persönliche Note und sorgen für ein angenehmes Wohngefühl. Ein weiterer Vorteil der elastischen Bodenbeläge ist, dass sie sich durch ein integriertes Klicksystem schnell und einfach verlegen lassen. Bei Bodenbelägen, die als Bahnenware angeboten werden, ist das Verlegen und Verkleben etwas aufwendiger. An der sogenannten Nutzungsklasse der Bodenbeläge können Käufer erkennen, für welche Räumlichkeiten und für welchen Gebrauch sich diese besonders gut eignen. Die Nutzungsklassen geben Auskunft über die Belastbarkeit des Bodenbelags und darüber, ob dieser sich für den privaten, gewerblichen oder industriellen Gebrauch eignet. Zudem unterscheiden sich die elastischen Bodenbeläge in vielen Eigenschaften, wie beispielsweise Abriebfestigkeit, Hitzebeständigkeit oder Robustheit voneinander. Für Räume, die eine große Feuchtigkeit aufweisen, wie es zum Beispiel im Badezimmer der Fall ist, ist zudem darauf zu achten, dass der Bodenbelag über eine gute Rutschhemmklasse verfügt und vor Feuchtigkeit schützt. Zudem ist hierbei wichtig, dass der verlegte Bodenbelag kein Wasser durchlässt und nicht aufquillt. Beim Verlegen ist darauf zu achten, dass Beschädigungen in den Ecken des Raumes mit wasserabweisendem Kleber abgedichtet werden und unbeschädigt bleiben. Wer beim Kauf des elastischen Bodenbelags nach einer umweltfreundlichen Variante sucht, sollte darauf achten, dass dieser über ein Umweltabzeichen verfügt und besonders emissionsarm ist. Quelle: BauNetz/zuhause wohnen © photodune.net

Evaluations-Studie: Es fehlt an barrierefreiem Wohnraum:

Die Auswertungen der Evaluations-Studie „Barrierearmer Wohnraum: Bedarf steigt durch Alterungsteil – Förderung wirkt“ geben einen aktuellen Überblick über die Anzahl von barrierefreien Immobilien in Deutschland. Ebenso stellen Experten Prognosen auf, wie sich der Bedarf nach „altersgerechtem Wohnen“ bis ins Jahr 2035 verändern wird. Nach ersten Berechnungen werden in den kommenden zehn Jahren etwa 22 Millionen Menschen in Deutschland älter als 65 Jahre sein, dies macht insgesamt 26 Prozent der deutschen Bevölkerung aus. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamtes sind zum jetzigen Zeitpunkt 18,3 Millionen Menschen über 65 Jahre alt (22 Prozent). Beachtet man die Entwicklungen bei der Schaffung von barrierefreiem Wohnraum, ist davon auszugehen, dass bis 2035 etwa zwei Millionen Wohnungen mit barrierefreier Ausstattung fehlen werden. Unter „barrierefrei“ zählen Wohnungen und Häuser, die über ausreichend Platz und Bewegungsfreiheit für Bewohner und Bewohnerinnen verfügen. So haben sie beispielsweise keine Stufen, Schwellen oder Treppen sowie eine ebenerdige Dusche. Deutlich werden die Entwicklungen durch die hohe Nachfrage nach finanziellen Zuschüssen für den altersgerechten Umbau, wie dem Zuschussprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Während im Jahre 2018 rund 6.300 Wohnungen in Deutschland finanziell gefördert waren, waren es ein Jahr später bereits 13.600 Wohnungen. Dass sich die steigende Nachfrage nach barrierefreiem Wohnraum weiter fortsetzt, zeigen die Zahlen aus diesem Jahr. So wurden bis Ende September bereits 16.700 Wohnungen gefördert. Doch prozentual gesehen, zeigen die Zahlen aus dem Jahr 2018 deutlich, dass das Angebot an barrierefreiem Wohnraum noch lange nicht ausreicht: Von insgesamt 37 Millionen vorhandenen Wohnungen und Einfamilienhäusern verfügten lediglich 560.000 über eine barrierefreie Ausstattung. Das entspricht nur etwa 1,5 Prozent aller Wohnungen und Einfamilienhäuser. Mehr Informationen zu den Entwicklungen im Bereich altersgerechter Neu- und Umbau sowie zu den Investitionsanreizen durch Förderprogramme und zu vielen andere Themen sind in der Evaluations-Studie von KfW-Research und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) nachzulesen. Quelle: KfW-Research/BMI ©

Tipp: Budgetplanung beim Bau eines Eigenheims:

Wer ein Haus baut, braucht eine genaue Kalkulation. Denn die Kosten für das Traumhaus setzen sich nicht nur durch den Kauf des Grundstücks und der Bauarbeiten zusammen, sondern es kommen auch noch weitere Kostenpunkte auf zukünftige Eigenheimbesitzer zu. Das Fertighaus-Portal bautipps.de stellt auf seiner Website fünf Tipps zusammen, welche Finanzierungsposten auf dem Weg zum Eigenheim beachtet werden sollten, um nicht während der Bauphase einen weiteren Kredit aufnehmen zu müssen oder sich zusätzlich zu verschulden. So sollten Kaufinteressenten bereits beim Erwerb des Baugrundstücks die Nebenkosten in die Kalkulation einrechnen. Da ein Hauskauf notariell bewilligt werden muss, kommen beispielsweise Kosten für den Notar sowie der Eintrag ins Grundbuch hinzu. Eine weitere wichtige Kostenstelle ist die Grunderwerbsteuer. Diese wird auf den Kaufpreis des Hauses und des Grundstücks, der im notariellen Kaufvertrag bestimmt wurde, erhoben. Die Kosten für die Grunderwerbsteuer unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Bei der Beantragung des Kredits sollten zukünftige Hausbesitzer darauf achten, dass neben den voraussichtlichen Baukosten auch Kosten für Baugenehmigungen oder für einen Architekten berechnet werden müssen. Die Experten von bautipps.de weisen ebenfalls darauf hin, dass es auch zu Bauverzögerungen in den einzelnen Gewerken kommen kann und die Kosten dadurch in die Höhe getrieben werden können. Ein weiterer Kostenpunkt ist die Anschaffung neuer Möbel und die gesamte Inneneinrichtung des Hauses. Denn wer bald in einer Neubauimmobilie lebt, möchte oftmals auch neue Möbel haben. Im Außenbereich ist die Pflasterung der Terrasse meistens in den Grundstückskosten inbegriffen. Allerdings muss das Legen eines Rasens oder das Anordnen von Beeten, genauso wie der Kauf von Gartenmöbeln oder die Außenbeleuchtung, in der Kalkulation beachtet werden. Quelle: bautipps.de © photodune.net

Strom sparen mit Hocheffizienzpumpe:

Wer Stromkosten sparen möchte, sollte seine alte Heizungspumpe, die sogenannte Umwälzpumpe, gegen eine Hocheffizienzpumpe austauschen lassen. Denn diese zeichnet sich durch eine elektronisch gesteuerte Pumptechnik aus, die sich automatisch dem tatsächlichen Wärmebedarf anpasst. Dadurch können jährlich etwa 300 bis 400 Kilowattstunden Strom eingespart werden. Dies bedeutet, dass Hausbesitzer zwischen 60 und 100 Euro pro Jahr weniger zahlen müssen. Eine Heizpumpe ist dafür verantwortlich, das Heizungswasser vom Heizkessel in den Heizkörper zu transportieren. Dabei verbrauchen die veralteten Modelle im Altbau unnötig Strom, da sie auch in Betrieb sind, wenn das Haus gar keine Wärme benötigt. Bei einer Leistung von etwa 140 Kilowattstunden und einer Betriebsdauer von 6.500 Stunden pro Jahr, zahlen Verbraucher, laut Aussagen des Redaktionsteams von „Energiesparen im Haushalt“, etwa 170 Euro. Eine Hocheffizienzpumpe arbeitet hingegen lediglich mit 3 bis 20 Watt. Berechnet man den Stromverbrauch mit derselben Betriebsdauer und einer Leistung von 7 Watt, betragen die Kosten etwa 9 Euro. Auch wenn Hausbesitzer nicht direkt die gesamte Heizungsanlage erneuern möchten, sollten sie zumindest die Heizpumpe austauschen. Die Kosten für eine moderne Heizpumpe in einem Einfamilienhaus betragen, inklusive Einbau, etwa 400 Euro. Hausbesitzer, die ihre Heizung von einem Fachbetrieb optimieren lassen, können einen Zuschuss bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Dieser gilt für den Kauf der neuen Heizpumpe sowie die Durchführung des hydraulischen Abgleichs. Es empfiehlt sich, den hydraulischen Abgleich beim Einbau einer neuen Heizpumpe durchzuführen, um zu garantieren, dass alle Heizkörper mit der benötigten Menge Wasser versorgt sind. Dadurch kann eine optimale und bedarfsgerechte Heizleistung erreicht werden. Quelle: energiesparen-im-haushalt/energie-fachberater © photodune.net


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