Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Urteil: Keine Schadenersatzzahlung für Sachmängel:

Ein Ehepaar aus Oberfranken erwarb im Jahre 2016 ein Haus, welches in den frühen 70er Jahren erbaut wurde. Kurze Zeit nach dem Kauf entfernten sie die Holzverkleidungen und Tapeten an den Wänden im Inneren des Hauses. Unerfreulicherweise wurden nach den Arbeiten zahlreiche Risse in den Wänden sichtbar. Einen weiteren Mangel stellten sie zudem fest, als sie nach dem Entfernen der Tapete im Dachgeschoss einen Schimmelfleck entdeckten. Das Ehepaar verlangte von den Verkäufern eine Schadenersatzzahlung für die Behebung der Risse an den Wänden und für die Reparaturen am Dach. Ebenso sollten sie die Kosten für den beauftragten Gutachter übernehmen. Die ehemaligen Eigentümer lehnten die Forderungen mit der Begründung ab, die Risse in den Wänden seien auf das Alter des Hauses zurückzuführen. Zudem seien ihnen die Schimmelflecken im Dachgeschoss nicht bekannt gewesen. Im Kaufvertrag wurde ein Haftungsausschluss für Sachmängel vereinbart. Die Verkäufer des Hauses haben versichert, dass ihnen keine verborgenen Mängel bekannt seien. Das Landgericht Coburg (AZ 14 O 271/17) beauftragte einen Sachverständigen, der die Beschaffenheit des Hauses untersuchte. Laut Aussagen des Sachverständigen seien die Risse am Innenwandputz üblich, da es sich um ein 45 Jahre altes Haus mit einer einfachen Konstruktion handelt. Anders verhält es sich mit den Mängeln am Dach. Der Schimmelfleck ist laut Sachverständigem auf fehlerhafte und nicht fachmännisch durchgeführte Reparaturarbeiten am Dach zurückzuführen. Da die Kläger allerdings nicht nachweisen konnten, dass die Beklagten von den Mängeln am Dach wussten, konnte ihnen auch keine arglistiges Verhalten vorgehalten werden. Ebenso scheiterten, aufgrund des im Kaufvertrag vereinbarten Haftungsausschlusses, die Ansprüche der Kläger an diesem Sachmangel. Quelle: LG Coburg © fotolia.de

Wohnstil & Inneneinrichtung: Landhausstil:

Es gibt viele unterschiedliche Wohnstile: Einer von ihnen ist der Landhausstil, der durch die Wahl der Möbel und die Inneneinrichtung an ein Leben auf dem Land oder einen Urlaub in einem alten Landhaus erinnert. Nostalgie, Rustikalität und Gemütlichkeit sind nur einige Attribute, die Landhaus-Liebhaber mit diesem Wohnstil verbinden. Stilistisch gibt es allerdings große Unterschiede, je nachdem welches Land als Vorbild für die Inneneinrichtung dienen soll. So strahlt beispielsweise ein englisches Landhaus durch den Einsatz von dunklen Hölzern und Wandvertäfelungen eine gewisse Schwere und Beständigkeit aus, wirkt langlebig und gesetzt. Charakteristisch in der Einrichtung sind dunkelbraune Ledersessel und Sofas im Landhaus- oder Kolonialstil. Karierte oder geblümte Stoffbezüge verleihen dem Landhaus nach englischem Stil eine ganz persönliche Note. Orientiert man sich hingegen an den skandinavischen Landhäusern, stehen helle Farben und Hölzer im Vordergrund. Häufig sind die Holzmöbel weiß lackiert, ein heller Holzfußboden verleiht den Räumen noch mehr Leichtigkeit und Natürlichkeit. Die dominierende Farbe in den Textilien ist blau, die verwendeten Stoffe sind kariert, in Streifen- sowie in Blumenmustern. Wer sich an einem mediterranen Landhausstil orientiert, denkt in erster Linie an eine Finca. Bodenfliesen, Mosaikverzierungen, Keramik und warme Erdtöne sind nur einige Attribute dieses Wohn- und Einrichtungsstils. Typisch sind ebenfalls pure Betonwände aus grobem Putz, die sich durch Unebenheiten auszeichnen und gerne auch etwas verschmutzt wirken dürfen. Beige- und Terrakottafarbende Wände strahlen Gemütlichkeit und Wärme aus. Der Landhausstil nach französischem Vorbild wirkt romantisch und verspielt: geschwungene Formen, Pastellfarben und natürlichen Materialien wie Holz und Stein sowie Baumwolle und Leinen unterstreichen den verspielten Stil genauso wie der Einsatz von Korbgeflechten oder schmiedeeisernem Mobiliar. Quelle: livingathome © photodune.net

Studie: Digitalisierung in der Immobilienwirtschaft:

Auch in der Immobilienbranche ist die Digitalisierung auf dem Vormarsch. Die Jubiläumsausgabe der Studie „Fünf Jahre Digitalisierung in der Immobilienwirtschaft – Was bisher geschah …“, herausgegeben vom Zentralen Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA) und von der EY Real Estate (Ernst & Young Real Estate GmbH) gibt einen Rückblick über den Digitalisierungsprozess in den letzten fünf Jahren sowie eine Auflistung der Trends und künftige Einschätzung der Entwicklungen. Für die jährlich erscheinende und fünfte Ausgabe der Digitalisierungsstudie wurden rund 250 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen befragt. Inhaltlich geht es in der Studie um eine Zusammenstellung von Meinungen zum Thema Digitalisierung in der Immobilienwirtschaft. An der Befragung nahmen sowohl Mitarbeiter aus privatwirtschaftlichen Unternehmen als auch aus der öffentlichen Hand teil. Zusätzlich zu der Auswertung der Umfrageergebnisse finden Leser in der Studie Interviews von Akteuren aus der deutschen und internationalen Immobilienwirtschaft, die im digitalen Arbeitsbereich tätig sind. So geht es unter anderem um digitale Trends und eine Einschätzung, in welchen Bereichen der Immobilienwirtschaft der Einsatz von digitalen Technologien das größte Potential hat, Unternehmensprozesse zu optimieren. Rund 26 Prozent der Befragten sehen großes Potential im Bereich Property Management, dicht gefolgt vom Asset Management (19 Prozent) und Facility Management (15 Prozent). Hier sehen die Befragten Chancen, durch die Digitalisierung Kosten zu senken und Prozesse zu verbessern. Weitere Bereiche, in denen die Befragten großes Potential sehen, sind Energiedienstleistungen beispielsweise in Zusammenhang mit Smart Homes, im Bauwesen sowie im Bereich Portfoliomanagement. Detaillierte Ergebnisse zu unterschiedlichen Themen, wie beispielsweise in welcher Digitalisierungsphase sich die befragten Unternehmen befinden oder welche Rolle die Digitalisierung in der Reduktion von Energien spielt, können in der Studie ebenfalls nachgelesen werden. Quelle: ZIA © photodune.net

Tiny House als Anbau am Einfamilienhaus:

Ein Tiny House zeichnet sich durch Minimalismus und Mobilität aus, doch es kann auch ganz anders genutzt werden. Denn benötigen Hauseigentümer in ihrem Eigenheim mehr Platz, eignet sich ein Tiny House hervorragend als Anbau. So kann der Wohnraum schnell vergrößert werden, indem einige Räume in das Tiny House auslagert werden. Ein großer Vorteil ist: Hausbesitzer müssen bei Platzmangel nicht umziehen und halten die Kosten für die Wohnraumerweiterung überschaubar. Doch auch ein Tiny House benötigt Platz und so ist die Voraussetzung für diese Form des Hausanbaus ein geeignetes Grundstück. Dieses sollte nicht nur groß genug sein, sondern auch im Bebauungsplan für die Nutzung ausgewiesen werden. Ebenso ist darauf zu achten, dass die vorgeschriebenen Mindestabstände zum Nachbargrundstück eingehalten werden. Bevor es an die Bauplanung geht, sollte eine Baugenehmigung vorliegen und ein Bodengutachten ausgestellt werden. Dieses entscheidet über die Lage des Tiny Houses. Ein Streifen- oder Punktfundament sind die geeignetsten Fundamentarten für ein Tiny House. Hierbei halten einbetonierte Stahlstützen das Gewicht des neuen Anbaus. Wer möchte, kann sogar einen Keller aus Beton bauen lassen, dieser dient als Erweiterung zu einer Bodenplatte aus Beton. Ist das Fundament einmal gelegt, kann es mit dem Anbau des Tiny Houses losgehen. Da die Innengestaltung bereits vorab festgelegt wurde, wird der Tiny-House-Anbau schlüsselfertig auf einem Kran angeliefert. Das Bauunternehmen muss sich nur noch um die Wasser- und Abwasseranschlüsse kümmern und die Telefon- und Stromleitungen verlegen. Quelle: Das Haus online © photodune.net

Energieersparnis durch moderne Hauseingangstüren:

Auch mit einer neuen Hauseingangstür können Bewohner Energie im Haushalt sparen. Denn neue Modelle verfügen über eine hervorragende Wärmeisolierung und lassen den Wind an kalten Tagen draußen. Zudem schützt eine neuwertige Haustür im Sommer vor Hitze und bietet somit das ganze Jahr über hervorragenden Wohnkomfort. Dabei spielt der U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) bei der Auswahl einer neuen Hauseingangstür eine elementare Rolle.  Hauseingangstüren gibt es in zahlreichen Modellen und aus unterschiedlichen Materialien. Wer viel Wert auf eine kostengünstige Variante legt, dabei aber Abstriche in puncto Design machen kann, für den kommt eine Kunststofftür infrage. Dank der integrierten Mehrkammerprofile sind diese Türen sehr energiesparend und pflegeleicht. Auch Aluminiumtüren sind bei Hausbesitzern beliebt, denn sie zeichnen sich durch eine hohe Witterungsbeständigkeit aus. Diese besitzen, genauso wie Edelstahltüren, voneinander getrennte Profile mit Füllungen aus Polyurethan-Schaum. Wem es auf eine natürliche Optik ankommt und wer ausreichend Zeit für die Pflege und Wartung hat, für den kommt eine Haustür aus Holz infrage. Holz bietet zudem einen hohen Schallschutz. Haustüren aus Glas oder Glaselementen wirken elegant und erzielen mit einem Dreischeiben-Isolierglas gute Ergebnisse. Besonders beliebt sind Hauseingangstüren mit einer geschlossenen Türfüllung. Diese können gut mit Seitenteilen aus Glas kombiniert werden und durch den Einsatz von Holz, Stein oder Aluminium individuelle Akzente setzen. Quelle: effizienzhaus-online © photodune.net

Urteil: Vermieter muss Defekt an Telefonleitung beseitigen:

In dem vorliegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus von ihrem Vermieter, die Mängel an der Telefonleitung zu beseitigen und für die Reparaturarbeiten aufzukommen. Das sich im Erdgeschoss befindende Wohnobjekt ist mit einem Telefonanschluss ausgestattet, dessen Leitung durch einen Kriechkeller mit dem Hausanschluss verbunden ist. Das Mietverhältnis besteht seit dem Jahre 2011. Im Jahre 2015 stellte die Mieterin einen Defekt an der Telefonleitung fest. Laut Aussagen des Telefonanbieters handele es sich hierbei um Beschädigungen am Kabel, welches durch ein intaktes ersetzt werden müsse. Um telefonieren und das Internet nutzen zu können, verlegte die Mieterin selbständig und provisorisch ein Telefonkabel, welches durch ein gekipptes Fenster aus der Wohnung zum Hausanschluss im Keller führte. Der Vermieter weigerte sich jedoch weiterhin, die Reparaturarbeiten in Auftrag zu geben und das Telefonkabel erneuern zu lassen. In dem Urteil entschied der Bundesgerichtshof (BGH, AZ VIII ZR 17/18), dass der Vermieter die defekte Telefonleitung instand setzen muss. Denn gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist ein Vermieter nicht nur dazu verpflichtet, die Mietwohnung in einem für den vertragsgemäßen geeigneten Zustand zu übergeben, sondern diese auch während der Mietzeit in ebendiesem Zustand zu erhalten. Da die Wohnung mit einer Telefondose ausgestattet ist, ist davon auszugehen, dass ein intakter Telefonanschluss zum vertragsmäßigen Zustand zählt und die Mieterin diesen nutzen kann. Quelle: BGH © photodune.net


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