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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Energieeffizientes Lichtkonzept für Bürogebäude:

Wenn es um das Thema Energieeffizienz in Gebäuden geht, spielt der Einsatz und die Nutzung von Tageslicht eine wichtige Rolle. Gerade im Bereich von Nichtwohngebäuden, vor allem in Bürogebäuden, kann durch eine durchdachte Konzeption und Planung der Tageslichtquellen reichlich Energie gespart werden. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass das energieeffiziente Lichtkonzept bereits im Entwurf konzipiert wurde. Denn nicht nur der Standort des Gebäudes und somit die äußeren Lichtverhältnisse sowie der Sonnenstand sind für den Tageslichtertrag ausschlaggebend. Auch die Lage der Baukörper und die Abhängigkeiten zueinander sowie die Architektur des Gebäudes, entscheiden über den Lichteinfall und die Verschattungen im Gebäude. Eine durchdachte tageslicht- und präsenzabhängige Beleuchtungssteuerung optimiert die Lichtverhältnisse. Zeichnet sich das Bürogebäude durch viele Fensterflächen und einen hohen Tageslichteinfall aus, spielt gleichzeitig das Thema Kühlung eine große Rolle. Damit das Gebäude im Sommer nicht zu sehr aufheizt und die Räume nicht überhitzen, ist darauf zu achten, dass der sommerliche Wärmeeintrag trotz des hohen Lichteinfalls gering bleibt. Im § 14 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist nachzulesen, welche Mindestvoraussetzungen für den sommerlichen Wärmeschutz in Neubaugebäuden eingehalten werden müssen. Dieser gleicht der DIN 4108-2 aus der Energieeinsparverordnung (EnEv) in der Fassung aus 2013. Quelle: BauNetz © fotolia.de

Urteil: Mietminderung bei Doppelvermietung des Kellers:

Dem Mieter einer 60 Quadratmeter großen Dachgeschosswohnung steht laut Mietvertrag ebenfalls ein Tiefgaragenstellplatz sowie ein Kellerraum von etwa sechs Quadratmeter zur Verfügung. Für den Stellplatz zahlt der Mieter 43 Euro monatlich. Der Kellerraum ist in der Wohnungsmiete miteinbezogen. Zu Beginn des Mietverhältnisses ab dem 1. Februar 2012 nutzte der Mieter den Kellerraum zum Abstellen seines Fahrrads und von anderen Gegenständen. Zeitweise stand der Kellerraum leer. Im Herbst 2015 nutzte der Mieter den Kellerraum zuletzt. Im April 2016 fiel dem Mieter auf, dass das Schoss zum Kellerraum ausgetauscht und der Raum von einem andern Mieter genutzt wurde, da sich dort ihm fremde Gegenstände befanden. Der Mieter verlangte von seiner Vermieterin Auskunft darüber, ab wann der Keller an einen anderen Mieter vergeben wurde. Für diesen Zeitraum verlangte er von der Vermieterin eine Mietminderung in Höhe von 50 Euro pro Monat. Die Vermieterin verweigerte dem Mieter die Auskunft. Ebenso wies sie die im Oktober 2016 vom Mieter erteilte Mietzinsforderung von 743 Euro zurück. Das Amtsgericht Brühl (AZ 23 C 182/18) gab der Klage des Mieters statt. Denn aufgrund der Doppelvermietung des Kellerraums hat der Mieter gemäß § 536 Abs. 1 BGB einen Anspruch auf eine Mietminderung. Zudem verletze die Vermieterin ihre Pflichten aus dem Mietverhältnis, indem sie dem Mieter eigenmächtig dem ihn zugewiesenen Kellerraum entzog. Laut Gerichtsurteil ist die Vermieterin auch dazu verpflichtet, dem Mieter Auskunft über den Zeitraum der Doppelvermietung zu erteilen. Gemäß § 242 BGB kann der Mieter seinen Auskunftsanspruch gelten machen. Quelle: AG Brühl © photodune.net

Neuer Anstrich mit Fliesenlack:

Nicht immer müssen alte Wandfliesen abgeschlagen und neue gelegt werden. Manchmal lohnt sich bereits der Anstrich mit Fliesenfarbe oder Fliesenlack, um dem Badezimmer, der Küche oder den Bodenfliesen einen neuen Look zu verpassen. Grundsätzlich können Hobbyhandwerker zwischen matten und glänzenden Fliesenlacken wählen. Auch wenn glänzender Lack kostengünstiger ist, deckt er nicht so gut wie matter Lack. Bei der Wahl der richtigen Farbe oder des Lacks sollte zudem darauf geachtet werden, dass er wasserbeständig ist, sich gut verarbeiten lässt und für den Trocken- oder Nassbereich bestimmt ist. Für Bodenfliesen oder Wandfliesen im Außenbereich gibt es spezielle Lacke. Doch bevor es an das Lackieren geht, müssen die Fliesen zunächst von Öl- und Fettresten, Silikonen und anderen Substanzen gereinigt werden. Auch die Dichtstoffe müssen entfernt und mit einem Silikonentfernen gesäubert werden. Je nach Fliesenart und Material werden die Fliesen entweder geschliffen oder poliert und anschließend von Staubresten befreit. Nach dem Reinigungsvorgang müssen die Fliesen komplett getrocknet sein. Risse oder kleine Löcher können mit Fugenweiß ausgebessert werden. Mit der Schaumstoffwalze wird die Grundierung gründlich auf die Fliesen aufgetragen. Die Grundierung sollte nach Packungsanweisung trocknen. Manche Fliesenlacke enthalten bereits eine Grundierung und können somit direkt auf die Fliese aufgetragen werden. Damit die neue Wand besonders gut gegen Wasser geschützt ist, empfiehlt es sich, die Fliesen zwei Mal anzustreichen. Hier sollte eine Wartezeit von 12 bis 24 Stunden zwischen den beiden Vorgängen eingehalten werden und die Fliesen sollten komplett trocken sein. Zuletzt werden die Fugen mit neuem Silikon befüllt. Quelle: Schöner Wohnen © photodune.net

Studie: Marktaktiver Leerstand in Deutschland:

Laut dem Leerstandsindex 2020 des Immobiliendienstleisters CBRE und des Forschungs- und Beratungsinstituts empirica lag der Wohnungsleerstand in Deutschland Ende 2019 bei 2,8 Prozent. Das entspricht etwa 603.000 Wohnungen. Vor allem in den Wachstumsregionen macht sich der Leerstand von Geschosswohnungen besonders bemerkbar. So liegt der marktaktive Leerstand im städtischen Bereich und in den Boomstädten nur noch bei 1,9 Prozent. Dabei wird die geringste Leerstandsquote (0,2 Prozent) in den Großstädten München und Frankfurt am Main verzeichnet. Ganz anders sieht es dagegen in ländlichen Regionen aus. Aufgrund der sich verbreitenden Urbanisierung und der sinkenden Einwohnerzahlen im ländlichen Raum liegt die marktaktive Leerstandquote mit 8,6 Prozent auf einem hohen Niveau. Den höchsten Leerstand mit 9,3 Prozent weist die in Rheinland-Pfalz gelegene Stadt Pirmasens auf, dicht gefolgt von Chemnitz mit einer Quote von 8,4 Prozent. Bei der Auswertung des marktaktiven Leerstands werden Wohnungen ausgeschlossen, die Ruinen gleichen oder als dysfunktionaler Leerstand kategorisiert werden. Laut Studienexperten müsse in den Ballungszentren zwingend neuer Wohnraum geschaffen werden. Auch neues Bauland im Umland von Boomstädten, mit einer guten Anbindung zum öffentlicher Personennahverkehr, müsse erschlossen werden. Auf der anderen Seite muss das Leben auf dem Land attraktiver gestaltet werden, damit die leerstehenden Wohnungen künftig wieder bewohnt werden. Quelle: empirica/CBRE © photodune.net

Planung und Bestimmungen für barrierefreies Wohnen:

Barrierefreiheit hat im Bereich Wohnen in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert. Welche Bestimmungen eingehalten werden müssen, damit Wohnraum als barrierefrei gilt, besagt die DIN 18025. Damit Menschen im fortgeschrittenen Alter oder Menschen mit Behinderung das Wohngebäude sowie den Wohnraum vollständig und selbstbestimmt nutzen können, ist eine barrierefreie Planung das A und O. Um barrierefreies Wohnen zu ermöglichen, spielt es keine Rolle, wie groß die Räume sind, sondern vielmehr, welche Bewegungsfreiflächen gelten. Handelt es sich bei dem Bewohner um einen Rollstuhlbenutzer, muss in jedem Raum eine Bewegungsfläche von 150 cm x 150 cm vorhanden sein. Eine der wichtigsten Anforderungen an Barrierefreiheit ist, dass alle Räume so ausgestattet sind, dass sie ohne Stufen und Schwellen zugänglich sind. Der Zugang zum Haus und zu den Etagen kann durch Rampen oder einen Aufzug gewährleistet werden. Ganz gleich, ob es sich bei der Immobilie um einen Neubau oder eine modernisierte Bestandsimmobilie handelt, gelten klar definierte Normen für Fenster, Bodenbeläge, für den Balkon, die unterschiedlichen Bedienungselemente oder die Fernmeldeanlage. So dürfen beispielsweise Fenster keine Schwingflügel haben. Sanitärarmaturen dürfen nicht scharfkantig sein und müssen auf einer Höhe von 85 cm und einem Mindestabstand von 50 cm zur Wand angebracht werden. Für Decken und Wände sowie für die Wohnungseingangstür gelten die Bestimmungen des Schallschutzes nach DIN 4109. Weitere Grundsätze und Bestimmungen betreffen die Pkw-Stellplätze, Aufzüge, Türen, Flure und Wege aber auch den Briefkasten, die Heizung oder die Elektroinstallationen. Quelle: Eurobaustoff © fotolia.de

Studie: Energieverbrauch senken:

Laut einer Studie des Energiedienstleisters Techem sind sich 93 Prozent der 2.000 befragten Haushalte in Mehrfamilienhäusern darüber im Klaren, dass das richtige Heizen und Lüften ausschlaggebend für den Wärmeverbrauch im Haushalt ist. So werden alltägliche Maßnahmen, wie beispielsweise das tägliche Stoßlüften, von 72 Prozent der Studienteilnehmer angewandt. Bevor die Heizung aufgedreht wird, räumt ein Großteil der Teilnehmer (68 Prozent) den Heizkörper frei. Doch auch wenn einige Maßnahmen im Bereich des Heizens und Lüftens zu mehr Energieeffizienz im Alltag führen und vielen Verbrauchern bekannt sind, gibt es laut Studienergebnissen andere Methoden und Verhaltensweisen, die den Studienteilnehmern unbekannt sind. So zeigen die Studienergebnisse beispielsweise, dass nur etwa die Hälfte der befragten Haushalte die Heizung regelmäßig entlüften lässt. Ebenso haben zahlreiche Verbraucher, laut Aussagen der Studienautoren, Wissenslücken hinsichtlich des richtigen Einstellens der Thermostatventile. Werden Heizungen allerdings unwissentlich falsch eingestellt, hat dies zur Folge, dass über den eigentlichen Verbrauch hinaus geheizt wird. Laut Studienergebnissen schätzen 65 Prozent der befragten Haushalte ihren Wissensstand hinsichtlich des richtigen Heiz- und Lüftungsverhaltens als „gut“ bis „sehr gut“ ein. Mehr als die Hälfte der Teilnehmer sind daran interessiert, noch besser über das Thema „Richtiges Heizen und Lüften“ informiert zu werden. Auch Transparenz und Einblicke hinsichtlich des eigenen Nutzerverhaltens werden von 46 Prozent der Haushalte gewünscht, um das eigene Verhalten anzupassen und den Verbrauch zu senken. Welche Raumtemperaturen in welchen Zimmern ausreichen, wie Heizungsventile richtig eingestellt werden können und weitere hilfreiche Energiespartipps erfahren Interessenten auf der Internetseite von Techem. Quelle: Techem © photodune.net


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