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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Tipp: Dies ist bei einer Untervermietung von Wohnraum zu beachten:

Wer seine Mietwohnung untervermieten möchte, muss den Vermieter in seine Pläne miteinbeziehen. Denn ganz gleich, ob ein Auslandsaufenthalt ansteht oder der Partner ausgezogen und die Wohnung für einen allein zu teuer geworden ist, gemäß §§ 540, 553 BGB brauchen Mieter die Genehmigung des Vermieters, wenn sie ihren Wohnraum über einen festgelegten Zeitraum an eine andere Person abgeben möchten. Grundsätzlich sind zwei Arten von Untervermietung zu unterscheiden. Möchten Mieter lediglich einen Teil ihrer Wohnung an eine andere Person untervermieten und auch selbst in der Wohnung wohnen bleiben, haben sie einen Anspruch auf Zustimmung des Vermieters. Dieser darf die Anfrage zur Untervermietung nur dann ablehnen, wenn ein triftiger Grund gegen die Person des Untermieters vorliegt. Dabei ist allerdings zu beachten, dass beispielsweise die Zahlungsunfähigkeit des Untermieters kein wichtiger Ablehnungsgrund ist. Denn die Mietzahlung an den Vermieter der Wohnung erfolgt durch den Hauptmieter und nicht durch den Untermieter. Anders sieht es aus, wenn die gesamte Wohnung an einen Untermieter für einen bestimmten Zeitraum übergeben werden soll. In solch einem Fall kann der Vermieter die Untervermietung an einen Dritten verweigern, ohne dabei einen Grund angeben zu müssen. Denn der Mieter hat keinen gesetzlichen Anspruch auf die Genehmigung zur Untervermietung der gesamten Wohnung. Ebenso hat ein Vermieter grundsätzlich ein Recht darauf, zu erfahren, wer in seiner Mietwohnung lebt, ganz gleich, ob es sich leidglich um ein Zimmer oder die ganze Wohnung handelt. Mieter, die ihre Vermieter über die Untervermietung nicht in Kenntnis setzen, riskieren unter Umständen eine Kündigung des Mietverhältnisses. Allerdings erfolgt in den meisten Fällen zunächst eine Abmahnung, das vertragswidrige Verhalten einzustellen. Wird die Wohnung als Ferienwohnung untervermietet, ist seit 2018 zudem eine Erlaubnis der Stadt erforderlich. Quelle: Haus und Grund © fotolia.de

Tipp: Vergrößern Sie ein kleines Badezimmer mit diesen Tricks:

Wer ein kleines Badezimmer hat, kann mit einfachen Tricks für mehr Offenheit und Platz sorgen. Eine offene Dusche beispielsweise ist besonders bei einem kleinen Grundriss zu empfehlen. Auch Fliesen an den Wänden und auf dem Boden vergrößern den Raum optisch. Beim Einsatz vom Möbeln im Badezimmer gilt zudem, diese mit dem Grundriss in Einklang zu bringen. Klare Linien und eine einfache Struktur bringen Ordnung ins Bad und wirken deshalb nicht so überladen wie querstehende Kommoden oder Regale. Zu empfehlen sind ebenfalls Installationswände, in denen sich das Waschbecken befindet und die Wasserleitungen nur minimal zum Vorschein kommen. Dies schafft mehr Raum im Badezimmer und der gewonnene Platz lässt sich anderweitig gut nutzen. In kleinen, scheinbar unzweckmäßigen Nischen lassen sich schnell und einfach Regalböden anbringen, die als Ablage für Handtücher oder als weiterer Stauraum dienen können. Bei der Auswahl der Materialien bieten sich natürliche Baustoffe gut an, um das Badezimmer ruhig und behaglich wirken zu lassen. So eignet sich Holz besonders gut dafür, um das Badezimmer weiter wirken zu lassen. Steinelemente im Badezimmer haben den Vorteil, dass sie besonders wasserabweisend sind. Mit einer Schutzschicht auf den Oberflächen sind auch Wasserflecken nicht sichtbar und lassen den Raum sauber und ruhig erscheinen. Mit einer guten Beleuchtung bringt man nicht nur ein wohnliches Gefühl ins Badezimmer, sondern man kann mit der richtigen Ausrichtung auch Akzente setzen und den Raum optisch vergrößern. Wer zudem etwas mehr tricksen will, sollte mit Spiegeln das Badezimmer vergrößern. Auch diese verstärken das Gefühl, sich in einem großen Raum zu befinden. Quelle: Schöner Wohnen © fotolia.de

Studie: „Airbnb and Rents: Evidence from Berlin“:

In Anbetracht der Zweckentfremdung von Wohneigentum durch Ferienwohnungs-Plattformen wie Airbnb und anderen, hat das Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW) eine Studie herausgegeben, welche untersucht, wie sich die Vermietungen von privatem Wohnraum als Ferienunterkünfte auf die Mietpreise in der Nachbarschaft auswirken. Die Studie „Airbnb and Rents: Evidence from Berlin“ beleuchtet exemplarisch den Berliner Wohnungsmarkt und die Auswirkungen von Airbnb & Co. auf die Mietpreise. Die Studie ist zudem ein Beitrag zum Thema auf dem europäischen Markt. Bereits zuvor veranschaulichten andere Marktberichte aus Europa, dass sich Kurzzeitvermietungen auf die Mieten in der Nachbarschaft auswirken. Die Ergebnisse der Analysen zeigen, dass sich die Preise für die monatliche Miete um mindestens sieben Prozent pro Quadratmeter erhöhen, wenn in einem Umkreis von 250 Metern Wohnraum als Ferienwohnung durch Onlineanbieter angeboten bzw. vermietet wird. Wird diese Wohnung ein halbes Jahr oder länger als Ferienwohnung vermietet, erhöhen sich die Mietpreise sogar auf dreizehn Prozent pro Quadratmeter. Die Studie zeigt zudem auf, welche Regulierungen es in den unterschiedlichen Bundesländern gibt und wie sich diese und das Zweckentfremdungsverbot auf das Angebot von Vermietungsplattformen ausgewirkt haben. Die Untersuchungen in Berlin haben ergeben, dass das seit 2014 geltende Zweckentfremdungsverbot bereits seine Wirkung gezeigt hat. Das Verbot besagt, dass privater Wohnraum nur mit einer Genehmigung an Touristen als Ferienwohnung vermietet werden darf. Die Übergangsfrist des Verbots endete im Frühjahr 2016; seitdem ist das Angebot an Ferienwohnungen in den einschlägigen Onlinedatenbanken um acht bis zehn Einträge pro Quadratmeter zurückgegangen. Zusätzlich wurden die Regulierungen 2018 verschärft. Für Eigentümer und Mieter, die ihre Wohnungen als Ferienwohnungen vermieten, gilt eine Registrierungspflicht. Bei Verstößen werden seitdem Bußgelder verhängt. Gemeinsam mit anderen europäischen Städten haben die Stadtverwaltungen Berlin, München und Frankfurt ein Positionspapier mit der Forderung nach strengeren Regulierungen durch europäische Institutionen aufgesetzt. Quelle: DIW © photodune.net

Vor- und Nachteile: Gartenzaun oder Metallzaun?:

Eigentümer, die ihr Grundstück einzäunen möchten, haben zahlreiche Möglichkeiten dazu. Das Onlineportal bauen.com stellt auf seiner Internetseite die Vor- und Nachteile von Holz- und Metallzäunen gegenüber. Während ein Zaun aus Holz eine natürliche Optik bietet und sich hervorragend in die Umgebung eingliedert, bietet ein Metallzaun Stabilität und ist so gut wie unverwüstlich. Beachtet man den Kostenfaktor, stellt ein Holzzaun die günstigste Variante dar. Die Latten sollten etwa alle drei Jahre mit einem Holzschutz überzogen und gestrichen werden, um vor Schädlingsbefall und Witterungseinflüssen zu schützen. Ebenso kann der Holzzaun nach Belieben mit unterschiedlichen Farben versehen werden, sollte die naturbelassene Farbe nicht mehr gefallen. Ein Metallzaun ist in der Regel pulver- oder kunststoffbeschichtet und bietet dadurch einen hohen Schutz vor Eindringlingen sowie vor wetterbedingten Beschädigungen. Entscheiden sich Eigentümer für einen feuerverzinkten Zaun, verhindern sie, dass sich Rost bildet. Ebenso bietet ein feuerverzinkter Zaun höchste Qualität im Bereich Feuchtigkeitsschutz und Wetterbeständigkeit. Eine weitere Eigenschaft von Metallzäunen ist ihre lange Lebensdauer. Ob einfache Maschendrahtzäune oder hochqualitative und ästhetisch ansprechende schmiedeeiserne Zäune, Eigentümer erhalten im Handel eine große Auswahl und unzählige Möglichkeiten, für ihr Haus den passenden Zaun zu finden. Die kostspieligste Variante stellt sicherlich der schmiedeeiserne Gartenzaun dar. Dieser überzeugt nicht nur durch seine optischen Verzierungen, Schnörkel und Spitzen, sondern auch durch seine hervorragende Qualität. Denn auch jeder schmiedeeiserne Zaun ist metallbeschichtet und feuerverzinkt und hält deshalb über eine sehr lange Dauer allen Wettereinflüssen stand. Wer neben den optischen und qualitativen Eigenschaften eines Gartenzaunes auch einen Sichtschutz haben möchte, muss noch zu weiteren Maßnahmen greifen. Eine neben dem Zaun angebrachte Hecke oder Sträucher beispielsweise erhöhen den Schutz vor fremden Blicken und bieten eine individuelle Optik. Quelle: bauen.com © photodune.net

Anleitung: Bau- und Sanierungsmaßnahmen auf dem Weg zum Energieeffizienzhaus:

Auf Grundlage einer engen Zusammenarbeit mit einem großen Expertennetzwerk aus ganz Deutschland, stellt die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) auf ihrer Internetseite eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammen, die Bauende auf ihrem Weg zu einem Energieeffizienzhaus begleitet. In fünf Schritten erhalten Interessenten einen Überblick zu möglichen Bau- und Sanierungsmaßnahmen und wichtige Informationen darüber, wie die Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden sollen, um einen möglichst niedrigen Energieverbrauch zu erreichen. Mit einem Energieeffizienzhaus können demnach nicht nur Energiekosten dauerhaft eingespart werden, sondern auch der Wert des Hauses kann gesteigert werden. Im ersten Schritt „Diagnose und Beratung“ erfolgt eine Zusammenstellung darüber, wie sich die Bauenden ihr neues, energieeinsparendes Haus vorstellen. In einer Prioritätenliste wird verdeutlicht, was den neuen Eigentümern besonders wichtig ist. Zudem erfahren sie, wie und wo sie einen Energieexperten oder Bauberater finden, der sie durch den gesamten Bau- und Sanierungsprozess begleitet. Der Schritt zwei beschäftigt sich mit Fragen nach der „Finanzierung“ des Energieeffizienzhauses. Durch die Erstellung eines detaillierten Finanzplans wird das Budget individuell bestimmt. Zudem erhalten Bauende hilfreiche Informationen zu den unterschiedlichen Finanzierungsmethoden und Fördermöglichkeiten. In Schritt drei steht die „Planung“ des Bauvorhabens im Vordergrund. Hier werden die Arbeitsschritte unter Berücksichtigung des Budgets gegliedert und ein Zeitplan wird erstellt. Auch die Zuständigkeiten der Baupartner werden benannt. Fragen nach den Abläufen und der Koordination auf der Baustelle werden in Schritt vier, der „Umsetzungsphase“, besprochen. In dieser Phase stehen Themen wie Baubesprechungen oder die Aufgaben eines Bauleiters an der Tagesordnung. Der letzte Schritt auf dem Weg zum Energieeffizienzhaus ist der „Abschluss“. Hier erfahren die Bauenden, worauf sie bei der Schlussabnahme achten müssen, was sie tun können, wenn sie mit einer Leistung nicht zufrieden sind und was sie am Ende des Bau- und Sanierungsprozesses beachten müssen. Zudem stellt die dena für jeden der fünf Schritte eine Checkliste zum Download bereit. Quelle: dena © fotolia.de

Urteil: Keine Mietausfallzahlung bei nicht unterschriebenem Mietvertrag:

In München plant ein Paar zusammenzuziehen und bewirbt sich am 13. August 2019 auf ein Inserat für eine Dreizimmerwohnung. Unter 60 Bewerbern, die zu einem Besichtigungstermin eingeladen wurden, entschieden sich die Vermieter, die Wohnung an das Paar zu vermieten, und zwar zum 01. Oktober 2019. Der beauftragte Makler erteilte am 05.09.2019 telefonisch die Zusage der Vermieter an das Paar. Zu diesem Zeitpunkt war das Paar im Urlaub und sollte am 16.09.2019 aus diesem zurückkommen. Danach sollte der Mietvertrag unterschrieben werden. In dieser Zeit hat der Makler einen Mietvertrag aufgesetzt, den die Eigentümer bereits unterschrieben haben. Den anderen Bewerbern sagte der Makler ab. In einem weiteren Anruf an das Paar am 17.09.2019 erfuhr der Makler, dass sich die Interessenten entschieden haben, die Wohnung nicht zu beziehen und kein Mietverhältnis einzugehen. Sie begründen die Entscheidung damit, dass sie während des Urlaubs festgestellt haben, dass sie doch nicht zusammenziehen möchten. Trotz einer unmittelbar nach der Mitteilung des Paares neuen Inserierung der Wohnung durch den Makler sowie eines offenen Besichtigungstermins am 20.09.2019 kam kein Mietvertrag mit einem Interessenten zum 01.10.2019 zustande. Daraufhin klagten die Eigentümer und verlangen von dem Paar die Kosten für den Mietausfall für Oktober 2019 in Höhe von 1.450 Euro sowie die außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 201,71 Euro bis zum 30.09.2019 zu begleichen (AZ 473 C 21303/19). Aus Sicht der Eigentümer sei zwischen den beiden Parteien auch durch die mündliche Zusage und die Bereitschaft zur Vertragsunterzeichnung ein gesetzliches Schuldverhältnis mit beiderseitigen Pflichten zustande gekommen. Anders sieht es das Amtsgericht München und lehnt die Forderung der Vermieter nach Schadenersatzzahlung für den Mietausfall ab. Die Mietinteressenten haben bis zur Verkündung ihrer Entscheidung keinen Mietvertragsentwurf erhalten und seien demnach nicht zur Zahlung des Mietausfalls verpflichtet. Auch wenn ein Mietvertragsschluss grundsätzlich gemäß § 550 BGB formfrei möglich ist, gilt dies hier nicht. Denn die Mietparteien haben sich darauf geeinigt, dass das Vertragsverhältnis schriftlich mit einem Mietvertrag geschlossen werden muss. Dies erfolgte nicht. Somit scheidet eine Haftung nach § 311 Abs. 2 BGB aus. Quelle: AG München © photodune.net


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