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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Tipp: Pfosten-Riegel-Fassaden aus Glas bieten weiten Ausblick:

Eine Glasfassade an einem Gebäude bringt Tageslicht in die Räumlichkeiten und überzeugt mit einem uneingeschränkten Ausblick. Ganz gleich, ob im Privathaus, in Industriegebäuden, Universitäten oder Forschungszentren, eine Pfosten-Riegel-Fassade zählt zu den beliebtesten Vorhangfassaden und bietet zahlreiche Möglichkeiten der Fassadengestaltung. Auch mehrstöckige Gebäude lassen sich aufgrund der schlanken Profilbreite von 35 bis 60 Millimetern problemlos realisieren. Pfosten-Riegel-Fassaden bestehen aus vertikalen Pfosten, die an der Decke angebracht werden sowie aus waagerecht angebrachten Riegeln, die mithilfe von Schrauben oder Schweißnähten an die Pfosten angebracht werden. An die aus Holz, Stahl oder Aluminium bestehende Pfosten-Riegel-Konstruktion werden Füllelemente befestigt. Zusätzlich zu den Glasflächen und Paneelen können auch Fenster und Türen integriert werden. Demnach sind der Fassadengestaltung kaum Grenzen gesetzt. Ein in die Konstruktion integriertes Drainagesystem sorgt dafür, dass das an den Glasflächen im Innenbereich entstandene Kondenswasser abgeführt wird. Die elastischen Dichtungen, die sich in dem Gerüst zwischen den Pfosten-Riegel-Elementen sowie den Fassadenfeldern befinden, verhindern ebenfalls das Eindringen von Wasser. Zudem sind die Falzräume in den Profilen mit wärmedämmenden Materialien ausgestattet. Um ausreichend Sonnenschutz zu gewährleisten, kann entweder spezielles Sonnenschutzglas integriert oder von innen oder auch von außen an die Glaselemente angebracht werden. Ebenso besteht die Möglichkeit, Photovoltaik in die Pfosten-Riegel-Konstruktionen anzubringen. Quelle: Das Haus Online © fotolia.de

Bericht zur Gestaltung von öffentlichen Räumen in Städten:

Der Baukulturbericht „Öffentliche Räume 2020/2021“, herausgegeben von der Bundesstiftung Baukultur (BSBK), stellt öffentliche Räume und Flächen in Städten sowie ihre künftige Gestaltung und Nutzung in den Fokus seiner Untersuchungen. Dabei sind unter „öffentlichen Räumen“ Plätze, Parks, Gartenanlagen, Spiel- und Sportplätze sowie öffentlich zugängliche (Frei-)Räume oder öffentliche Innenräume, wie beispielsweise Bahnhöfe, zu verstehen. Auch Straßenräume, Über- und Durchgänge sowie Unterführungen gehören zum öffentlichen Raum. Vordergründig geht es bei der Gestaltung der genannten „öffentlichen Räume“ um die Schaffung von lebendigen und nachhaltigen Lebensräumen, die als Orte der Begegnung dienen. Auch die Weiterentwicklung der öffentlichen Flächen hin zu multifunktionalen „Mischräumen“ ist ein zentraler Aspekt einer zukunftsweisenden, gesunden und lebhaften Stadtplanung. So könnten beispielsweise Schulhöfe außerhalb des Schulbetriebs zweckentfremdet und als Ort der Begegnung genutzt werden, zum Beispiel als Bolzplatz. Auch vorstellbar ist, dass an Schulen anliegende Parkanlagen zu Pausenplätzen umfunktioniert werden. Der Baukulturbericht „Öffentliche Räume 2020/2021“ fasst Umfrageergebnisse aus der Politik, Kommunal- und IHK-Umfragen sowie der Bevölkerung zusammen. Der Bericht enthält konkrete Handlungsempfehlungen für die Politik sowie für Bauunternehmen und Projektentwickler. So soll der öffentliche Raum und die Stadt- und Freiraumplanung ein zentraler Punkt der Städtebauförderung sein. Umweltschutz, Klimafreundlichkeit, Gesundheit und Erholung sollen damit gefördert werden. Dies soll durch die Schaffung von ausreichend Grünflächen, Anlagen für Oberflächenwasser und Biodiversität erreicht werden. Die Freiflächen sollen für alle Generationen zugänglich sein. So müssen beispielsweise Verkehrsräume so gestaltet werden, dass sie sowohl den Erfordernissen von Kindern als auch von älteren oder beeinträchtigten Menschen entsprechen. Der Baukulturbericht sowie ein ausführlicher Videobeitrag stehen auf der Internetseite der Bundesstiftung Baukultur zur Verfügung. Quelle: BSBK © fotolia.de

Alternative Bauformen: Leben in einem Holzhaus:

Ein Holzhaus bietet eine gute Alternative zu einem aus Beton gefertigten Haus und bringt zudem weitere Vorteile. Vor allem Häuser aus Massivholz wirken edel und überzeugen durch ihre Robustheit und Beständigkeit. Als Bauelement weist Massivholz eine hohe statische Belastbarkeit auf und trägt durch seine CO2-reduzierende Beschaffenheit zum Umweltschutz bei. Massivholz reguliert zudem eigenständig die Luftfeuchtigkeit, was zu einem gesunden Raumklima und zu einer hohen Wohnqualität beiträgt. Ganz gleich, ob die Wände eines Holzhauses einschalig oder mehrschalig beschaffen sind, Massivholz verfügt über hervorragende natürliche Dämmeigenschaften. So fühlen sich die Bewohner dank einer hohen Oberflächentemperatur nicht nur bereits bei zwei Grad Außentemperatur im Innenbereich des Hauses wohl, sondern können sich zudem auch über die geringen Heizkosten im Winter freuen. Im Sommer hingegen halten die Wände die Außenhitze davon ab, ins Haus einzudringen und garantieren einen sommerlichen Wärmeschutz.  Der Deutsche Massivholz- und Blockhausverband e. V. (DMBV) weist auf der Grundlage von wissenschaftlichen Untersuchungen und Studienergebnisse darauf hin, dass ein Holzhaus keiner erhöhten Brandgefahr ausgesetzt ist. Medizinische Studien zeigen zudem, dass das Leben in einem Wohnhaus eine beruhigende Wirkung auf die Bewohner hat und Stresssymptomen, wie beispielsweise Herzrasen oder Bluthochdruck, entgegenwirkt. Ebenso enthält Massivholz als Baustoff keine gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe, was zum gesunden Wohnen beiträgt. Holzhäuser mit einem RAL Gütezeichen stehen zudem für eine hohe Qualität und Bauweise. Quelle: DMBV © photodune.net

Ratgeber: Energieeffizient sanieren leicht gemacht:

Für eine energetische Sanierung eines Wohnhauses gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Mit staatliche Finanzierungszuschüssen und Krediten können Eigentümer ihr Eigenheim modernisieren und dadurch maßgeblich zum Umweltschutz beitragen. Im Rahmen der Kampagne „Deutschland macht’s effizient“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) im März 2020 den Ratgeber „Energieeffizient sanieren leicht gemacht“ herausgegeben. Hier erhalten Verbraucher alle wichtigen Informationen rund ums Thema energetische Sanierung sowie eine Zusammenstellung von Kontaktadressen und Quellen zu Experten, die durch den Sanierungsprozess begleiten. Zunächst geht es bei einer energetischen Sanierung darum, einen passenden Energieberater zu finden. Einen ersten Überblick über mögliche Sanierungsmaßnahmen und Förderprogramme gibt der Online-Sanierungskonfigurator des BMWi. Eine Erstberatung bei einer Verbraucherzentrale wird staatlich bezuschusst und kostet lediglich 30 Euro. Für einkommensschwache Haushalte gibt es eine kostenfreie Beratung. In der zusammengestellten Expertenliste finden Interessierte den passenden Energieberater. Dieser führt eine Bestandsanalyse in einer Vor-Ort-Beratung durch und erstellt ein maßgeschneidertes Sanierungskonzept. Der Kostenzuschuss des BMWi für die Beratungsleistung und Bestandsaufnahme beträgt bis zu 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie bis zu 1.700 Euro für Wohnhäuser ab drei Einheiten. Grundsätzlich gilt die Regel: Je energieeffizienter ein Wohngebäude saniert wird, desto attraktiver ist die Förderung. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt sowohl zinsverbilligte Kredite als auch Investitionszuschüsse mit bis zu 40 Prozent bzw. maximal 48.000 Euro pro Wohnung. Wird ein Wohnhaus zu einem KfW-Effizienzhaus umgestaltet, können Eigentümer einen Teil des Kredits einbehalten und von einem Tilgungszuschuss bis zu 40 Prozent profitieren. Der Ratgeber verweist zudem auf Förderprogramme zum energieschonenden Heizen mit Wärmepumpen, Gas-Hybridheizungen, Biomasseanlage oder Solarthermieanlage und informiert über die Austauschprämie bei Ölheizungen. Quelle: BMWi © fotolia.de

WEG-Versammlung unter Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen:

Die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie ausgerufenen Hygiene- und Sicherheitsbestimmungen müssen auch in Wohnungseigentümerversammlungen eingehalten werden. Die Vorschriften und Verhaltensregeln für WEG-Versammlungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und sind in den jeweiligen geltenden Rechtsverordnungen der Landesregierungen festgehalten. Zudem stellt der Verein „Wohnen im Eigentum – Die Wohneigentümer e. V“ (WiE) auf seiner Internetseite sieben Tipps zusammen, welche Maßnahmen Verwalter und WEG-Mitglieder bei einer Eigentümerversammlung beachten sollten. Vor allem, wenn wichtige Entscheidungen in einer WEG getroffen werden müssen, ist es ratsam, alsbald eine Versammlung abzuhalten. WiE rät Verwaltern dazu, die Einladungsfrist auf drei Wochen zu verlängern. Dies ermöglicht WEG-Mitgliedern, die nicht an der Versammlung teilnehmen können, sich so gut mit der Tagesordnung auseinanderzusetzen, dass sie eine Vollmacht mit Weisung zum Abstimmungsverhalten erteilen können. Dazu ist es wichtig, dass der Verwalter ausreichend Informationen zu den Punkten auf der Tagesordnung bereitstellt. Nur auf dieser Grundlage können WEG-Mitglieder bereits vorab eine Entscheidung treffen, wie für sie abgestimmt werden soll. In den jeweiligen Corona-Schutzverordnungen der Länder ist ebenso verzeichnet, wann eine Maskenpflicht angeordnet werden kann oder welche Daten der Teilnehmer erfasst werden dürfen, um mögliche Ansteckungen mit dem COVID-19-Virus zurückverfolgen zu können (Gebot der „Rückverfolgbarkeit“ und Datenschutz). Maßnahmen, wie das Einhalten von Abstandsregeln oder regelmäßiges Lüften der Räumlichkeiten gehören ebenfalls zu den Schutzvorkehrungen in einer WEG-Versammlung. Der Leitfaden „Was Wohnungseigentümer in der Corona-Krise wissen müssen“, zusammengestellt von WiE, enthält zudem weitere Informationen für Wohnungseigentümer zu allen wichtigen Fragen und geltenden Verhaltensregeln in WEG-Versammlungen. Quelle: WiE © fotolia.de

Tipp: Hochbeet im Garten oder auf dem Balkon:

Ob im Garten, auf dem Balkon oder auf der Terrasse, ein Hochbeet bietet eine gute Alternative oder eine Ergänzung zur klassischen Gartenarbeit und dem Anpflanzen von Obst, Gemüse sowie Pflanzen und Blumen. Zusätzlich ist die Gartenarbeit an einem Hochbeet besonders rückenschonend, denn der Arbeitsbereich befindet sich auf einer Höhe von 80 bis 100 Zentimetern. Die Länge des Hochbeets sollte mindestens zwei Meter betragen, damit die Erde bequem herausgenommen werden kann, wenn das Beet nach einigen Jahren gänzlich neu befüllt werden muss. Ein Hochbeet kann entweder selbst gezimmert oder als Baukasten im Baumarkt erworben werden. Ein Hochbeet besteht in der Regel aus Holz, Kunststoff oder Gabionen. Wichtig ist, die Seitenwände des Kastens vor der Befüllung mit Teich- oder Noppenfolie auszulegen. Denn dadurch kann keine Feuchtigkeit in das Gestell eindringen. Auf der Grundfläche des Hochbeetes sollte ein engmaschiger Draht ausgebreitet und mit den Eckpfosten sowie Seitenwänden verbunden werden, um Wühlmäuse fernzuhalten. Wer keinen Garten hat und das Hochbeet auf dem Balkon aufstellen möchte, hat dazu unterschiedliche Möglichkeiten. Ob Pflanzentaschen, die an der Wand montiert werden, ein platzsparender Pflanztrog oder bepflanzbare Substratsäcke, je nach Balkonfläche und Schnitt gibt es im Handel unterschiedliche Modelle für jeden Balkon. Ein Hochbeet bietet zudem zahlreiche Vorteile. So ist beispielweise das Düngen des Bodens nicht notwendig und der Anbau bereits im Frühjahr möglich, da sich der Nährboden schnell erwärmt. Weitere Informationen, eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Selberbauen sowie hilfreiche Tipps zum Befüllen eines Hochbeetes finden Interessenten auf der Internetseite des Magazins Living at Home. Quelle: Living at Home © photodune.net


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