Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Ratgeber: Richtig dämmen:

Auch wenn das Thema Dämmung in den Sommermonaten für Eigenheimbesitzer keine zentrale Rolle spielt, ergibt es dennoch einen Sinn, sich auch jetzt über die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien und die unterschiedlichen Dämmmethoden und -stoffe Gedanken zu machen. Private Bauherren von Neubauimmobilien sollten ebenfalls gut darüber informiert sein, welche Verfahren für die Dämmung ihres Eigenheims die beste Alternative bietet. Einen Überblick über die unterschiedlichen Dämmverfahren und die vielzähligen Materialien bietet der im Juni 2020 erschienene Ratgeber „Richtig dämmen“ von der Stiftung Warentest. Während Baufirmen und Architekten meistens nur Standarddämmstoffe anbieten, stellt der Ratgeber der Stiftung Warentest insgesamt 22 unterschiedliche Dämmstoffe vor. Diese werden anhand diverser Aspekte, wie beispielsweise Nachhaltigkeit oder Wirtschaftlichkeit, untersucht. So können sich Bauherren und Eigenheimbesitzer einen Überblick darüber verschaffen, ob eine Dämmung aus Styropor, Stein- oder Holzwolle, Hanf oder einem anderen Material passend für das eigene Zuhause ist. Mit einer Gegenüberstellung der Kosten und Nutzen lässt sich schnell der richtige Dämmstoff finden. Ebenso verdeutlichen zahlreiche Schemazeichnungen unterschiedliche Dämmmöglichkeiten im ganzen Haus, ganz gleich ob es sich dabei um eine Dämmung am Dach oder im Keller handelt. Der Ratgeber gibt zudem Hilfestellung bei der Frage, wie viel Wärmedämmung sich wirklich lohnt und welche Kosten bei einer Dämmung des kompletten Hauses entstehen können. Wer auf der Suche nach einem geeigneten Handwerker ist, wird ebenfalls fündig. Zahlreiche Do-it-yourself-Anleitungen für Hobby-Handwerker veranschaulichen Arbeitsschritte zum Selbermachen. Das Buch „Richtig dämmen“ kostet 29,90 Euro und kann online über die Internetseite der Stiftung Warentest oder im Handel erworben werden. Quelle: Stiftung Warentest © photodune.net

Projekt: „Natur in den Garten“:

Der Verein Wohneigentum Niedersachsen hat im letzten Jahr das Projekt „Natur in den Garten“ ins Leben gerufen. Diese Initiative verfolgt das Ziel, möglichst viele Gärten von privaten Eigentümern als Biotope zur Unterstützung und Entwicklung der Artenvielfalt in Deutschland zu nutzen. Ebenso sollen die Gärten der an der Initiative teilnehmenden Eigentümer langfristig so miteinander vernetzt werden, dass Tiere die Möglichkeit haben, sich von Biotop zu Biotop zu bewegen. Insgesamt 50 Gärten wurden bei dem Programm „Natur in den Garten“ aufgenommen. Diese wurden zunächst nach unterschiedlichen Gesichtspunkten, wie beispielsweise der Lage und Größe des Gartens, den klimatischen Bedingungen, der vorhandenen Bepflanzung oder der Beschaffenheit der Böden untersucht, eingeteilt und in einer Landkarte festgehalten. Je nach Charakteristika der Gärten haben die Initiatoren der Kampagne unterschiedliche Maßnahmen entwickelt, die die Garteneigentümer umsetzen sollen. Vorab haben sich die Gartenbesitzer dazu verpflichtet, mindestens drei der fünf vorgegebene Maßnahmen zu verwirklichen. Zu den Maßnahmen gehören beispielsweise das Anbringen von Vogelnisthilfen sowie Insektennisthilfen für Wildbienen. Auch das Bepflanzen von Vogelnährgehölzen, welche Insekten als Nahrungsquelle während ihrer Blüte nutzen können oder die Schaffung von Blumenwiesen auf bisherigen Rasenflächen gehören zu den entwickelten Vorkehrungen. Das Projekt „Natur in den Garten“ soll langfristig auf ganz Deutschland ausgeweitet werden. Die teilnehmenden Gärten erhalten eine Plakette, mit der Eigentümer von Nachbargärten zur Teilnahme animiert werden sollen. Mit der Vernetzung und der Schaffung von Siedlungsbiotopen tragen Gartenbesitzer nachhaltig zum Umweltschutz bei, indem sie in ihren Gärten zum Beispiel Wildhecken pflanzen, Feuchtbiotope schaffen oder vorhandene Bäche renaturieren. Quelle: Verband Wohneigentum e. V. © fotolia.de

Urteil: Neuer Bodenbelag muss ausreichend Schallschutz gewährleisten:

Wer in seiner Eigentumswohnung den Bodenbelag verändert oder austauscht, muss gewährleisten, dass der neue Boden den geltenden Schallschutzrichtlinien entspricht. Bei Veränderungen und Baumaßnahmen am Sondereigentum gehört es laut § 14 Nr. 1 WEG, ebenfalls zu den Pflichten eines Wohnungseigentümers sicherzustellen, dass den anderen Eigentümern durch die durchgeführten Maßnahmen oder Reparaturen keine Nachteile entstehen. In dem vorliegenden Fall beklagte ein Wohnungseigentümer den Eigentümer der über ihn liegenden Wohnung, da er sich durch den hohen Geräuschpegel des Trittschalls gestört fühlt. Der Angeklagte hat in seiner Wohnung den verlegten Teppichboden gegen einen Fliesenboden ausgetauscht. Es stellt sich die Frage, ob der neue Bodenbelag den schallschutztechnischen Mindestanforderungen nach DIN 4109 entspricht. Bei der Immobilie handelt es sich um ein im Jahre 1962 erbautes Haus. Der Dachboden der obersten Wohnung wurde 1995 zu Wohnraum ausgebaut. Ein Gutachten bestätigt, dass der Trittschallpegel der Wohnungstrenndecke durch die verlegten Fliesen die in der DIN vorgegebenen 53 dB um 14 dB überschreitet. Der Eigentümer ist dazu angehalten, mit entsprechenden Maßnahmen den Trittschall zu minimieren. Laut dem Urteil des BGH (V ZR 173/19) stellt dies eine zumutbare Tätigkeit für den Eigentümer dar. Denn bereits mit einfachen Mitteln, wie beispielsweise mit dem Anbringen eines zusätzlichen Bodenbelags auf die Fliesen oder durch den Rücktausch der Fliesen gegen einen Teppichboden, kann der vorgeschriebene Schallschutz gewährleistet werden. Quelle: BGH © fotolia.de

Tipp: So wird der Heimkino-Abend zum vollen Erfolg:

Nicht nur in Zeiten von Corona, sondern auch bei schlechtem Wetter sowie an kalten Abenden im Winter, machen es sich Menschen gerne zu Hause gemütlich. Ein eigenes Heimkino bringt das Kinoerlebnis nach Hause und sorgt für gemütliche Stunden mit der Familie oder dem Freundeskreis. Das Magazin „Schöner Wohnen“ stellt auf seiner Internetseite 15 Tipps zusammen, wie der Kinoabend zuhause zu einem vollen Erfolg wird. Die Größe der Leinwand und der Abstand vom Sofa zum Fernseher spielen bei einem Heimkino eine zentrale Rolle. Für ein gutes Kinoerlebnis sollte der Fernsehbildschirm mindestens eine Diagonale von 102 cm haben. Der ideale Abstand zum Sofa, bei einem Fernseher mit Standardauflösung (SD), berechnet sich, indem man die Bildschirmdiagonale mal 3,5 und bei HD die Diagonale mal 2,5 nimmt. Ein noch authentischeres Kinoerlebnis kann durch den Einsatz eines Beamers auf eine Leinwand oder direkt auf die Wand erreicht werden. Mit einem Dolby-Surround-System oder einer kostengünstigeren Soundbar erzeugt man den perfekten Sound für das Heimkino. Auch das Licht und die Lichtgestaltung spielen eine wichtige Rolle. Sowohl gedämpftes Licht hinter dem Fernseher als auch indirektes Licht von kleinen Tischlampen oder Stehleuchten sorgen für eine angenehme Atmosphäre. Auch Kerzen oder Lichterketten bieten sich für das Heimkino gut an. Beim Streamen sollte zudem auf eine technisch einwandfreie Übertragung geachtet werden. Mit einem Powerline-Adapter läuft die Übertragung über die Stromleitung, sodass der Film ohne Störungen ausgespielt werden kann. Nicht zu vergessen: Eine bequeme Sitzgelegenheit auf einer gemütlichen Couch, im Wohlfühlsessel oder einem Loveseat sind für das Kinoerlebnis obligatorisch. Frisches Popcorn und schmackhafte Getränke runden den Kinoabend ab und machen ihn zu einem unvergesslichen Erlebnis. Quelle: Schöner Wohnen © photodune.net

Investitionspotenzial: Healing Architecture und Healthcare Design:

Der Trend der „Healing Architecture“ und des „Healthcare Design“ in der Baubranche ist auf dem Vormarsch, so das Zukunftsinstitut aus Berlin, welches sich seit 1998 mit der Zukunfts- und Trendforschung in Deutschland beschäftigt. Denn das Thema Gesundheit und die Entwicklung zu einem gesundheitsbewussten Leben spielt in Deutschland eine zunehmend wichtige Rolle. Da es wissenschaftlich erwiesen ist, dass sich die Architektur und das Design von Gebäuden auf die psychische und physische Gesundheit von Menschen auswirken, werden die Ansprüche an Gesundheitseinrichtungen und Gesundheitsorten immer größer. Ähnlich der Weiterentwicklung von Hotels und ihrer Konzepterweiterung in Richtung Wellness und Gesundheit stehen im Bereich der „Healing Architecture“ sowohl die Gesunderhaltung der Patienten im Vordergrund als auch ihr Wohlbefinden und eine beruhigende Wohlfühlatmosphäre. Diese Aspekte wirken sich positiv auf die Genesung aus. Deshalb sind beispielsweise Ruheoasen, Treffpunkte und Rückzugsorte ein wesentlicher Bestandteil der Architektur von Gesundheitsbauten. Sowohl beim Bau als auch beim Design von Gesundheitsbauten spielen Faktoren wie Lärm, Hygiene, Verpflegung sowie Licht und das generelle Stimmungsbild eine wesentliche Rolle. Doch nicht nur für Patienten wirkt sich die Architektur und das Design der Gesundheitsimmobilien, die unter den Aspekten der „Healing Architecture“ und des „Healthcare Design“ erbaut wurden, positiv auf ihr Wohlbefinden aus. Auch für Besucher und Besucherinnen und vor allem für das Personal sorgt eine durchdachte Konzipierung für weniger Stress, eine bessere und konzentriertere Arbeitsleistung sowie ein insgesamt gesunderes Arbeitsumfeld. Nicht zuletzt hat sich der Medizintourismus zu einem weltweit wachsenden Markt entwickelt. Dadurch steigt die Nachfrage nach und das Investitionspotenzial in moderne und gut ausgestattete Gesundheitsbauten. Außerdem werden Gesundheitseinrichtungen so zu einem wichtigen Faktor in der Baubranche. Weitere Informationen zum Thema können im Home-Report von Oona Horx-Strathern sowie auf der Internetseite des Zukunftsinstituts nachgelesen werden. Quelle: Zukunftsinstitut © photodune.net

Corona-Krise: Mehrwertsteuersenkung auf 16 Prozent bis Ende 2020:

Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise hat die Bundesregierung in dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz § 28 Abs. 1 und Abs. 2 UStG eine Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent festgelegt. Diese Senkung bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Ab dem 1. Januar 2021 gilt dann wieder der Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Dieser Gesetzesentwurf kommt auch privaten Bauherren zugute, denn die Rechnungen ihrer Handwerks- und Baufirmen dürfen unter bestimmten Voraussetzungen nur 16 Prozent Mehrwertsteuer auf ihre erbrachte Leistungen berechnen. Zu beachten ist dabei, dass die gesenkte Mehrwertsteuer nur angebracht werden kann, wenn in den jeweiligen Verträgen Formulierungen wie „zzgl. 19 % MwSt.“ oder „zzgl. der jeweils geltenden ges. USt.“ angegeben sind. Wurde beim Kauf lediglich ein Festpreis vereinbart und im Vertrag aufgeführt, müssen die Firmen die Umsatzsteuersenkung nicht weitergeben. Der Kauf einer Bestandsimmobilie von privat unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Handelt es sich bei der Immobilie allerdings um einen sanierten Altbau, der von einem Bauträger gekauft wurde, erhält der Käufer eine ordentliche Rechnung mit einem Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent. Der Verband privater Bauherren (VPB) rät allerdings davor ab, Käufe und Baumaßnahmen voreilig abzuschließen, um von der Steuersenkung zu profitieren. Denn Bestandsimmobilien sollten vor dem Kauf von einem Sachverständigen auf Mängel geprüft werden. Bei Neubauimmobilien gibt es mehrere Möglichkeiten, wie private Bauherren von der Steuersenkung profitieren und Kosten sparen können. So kann es eine Möglichkeit sein, Verträge mit den Baufirmen oder Handwerksfirmen nachzuverhandeln und gewisse Arbeiten in das zweite Halbjahr 2020 vorzuziehen. Auch die Unterteilung von abgeschlossenen Leistungen in mehrere Teilabnahmen zu unterschiedlichen Fristen ist eine Alternative. Allerdings verweist der VPD auch auf die Nachteile von beispielsweise Teilabnahmen. Weitere Informationen zu der Mehrwertsteuersenkung sind auf der Internetseite des VPB zu finden. Quelle: VPB © fotolia.de


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