Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Urteil: Kündigung bei unwahren Mieterbehauptungen?

Unwahre Behauptungen eines Mieters können in einem Rechtsstreit mit dem Vermieter eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (VIII ZR 147/22). Allerdings setzt dies eine umfassende Einzelfallprüfung voraus, wobei die Relevanz und Tragweite der falschen Aussagen sowie eventuelle vorherige Vertragsverletzungen des Vermieters zu berücksichtigen sind. Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin aus Berlin ihren Mietern wegen angeblich vertragswidriger Hundehaltung die Wohnung gekündigt. Die Mieter behaupteten daraufhin unter anderem, dass die Vermieterin sie aus dem Haus mobben wollte. Die Vermieterin kündigte den Mietern nun fristlos, hilfsweise ordentlich, wegen unwahrer Äußerungen. Der BGH betonte, dass bei der Beurteilung der Kündigungsberechtigung das gesamte Verhalten beider Parteien berücksichtigt werden muss. Insbesondere sei relevant, ob das Fehlverhalten des Mieters durch zuvor erfolgte unberechtigte Handlungen des Vermieters hervorgerufen wurde. Diese könnten das Verhalten des Mieters in einem milderen Licht erscheinen lassen und die Schwere der Pflichtverletzung beeinflussen. Quelle und weitere Informationen: VIII ZR 147/22/juris.bundesgerichtshof.de © Fotolia

Deko: Leuchten-Trends 2024

Im Jahr 2024 liegen Leuchten aus verschiedenen Materialien wie Metall, Papier und Glas im Trend. Die Leuchten können teilweise nicht nur Licht spenden, sondern auch weitere Funktionen erfüllen. So gibt es zum Beispiel eine Tischleuchte, die Smartphone-Akkus aufladen kann. Außerdem sind auch sehr auffällige Leuchten gefragt. Diese gibt es kommen unter anderem in Kugelform, skulpturartig oder mit glockenartigem Schirm daher. Weiterhin gefragt sind aber auch praktische Lösungen fürs Homeoffice oder Wandleuchten, die nicht viel Platz wegnehmen. Wer sich verschiedene LED-Leuchten ansehen möchte, wird auf „schoener-wohnen.de“ fündig.Quelle: schoener-wohnen.de © Photodune

Altersgerechtes Wohnen: Angebot in Deutschland

Deutliche regionale Unterschiede im Angebot altersgerechter Wohnungen in Deutschland zeigt eine gemeinsame Auswertung von immoverkauf24 und ImmoScout24. Demnach ist der Mangel an solchen Wohnungen in Ostdeutschland am ausgeprägtesten. Dies steht im Kontrast zu Bundesländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, in denen es ein breiteres Angebot an altersgerechten Immobilien zum Kauf gibt. Bei der Verfügbarkeit von Mietwohnungen für ältere Menschen führen Berlin, Rheinland-Pfalz und Bayern. Die Preise für seniorengerechte Wohnungen sind in Hamburg mit 7.339 Euro pro Quadratmeter, in Berlin mit 6.975 Euro pro Quadratmeter und Bayern mit 6.823 Euro pro Quadratmeter am höchsten. Auch die Mieten für seniorengerechten Wohnraum sind mit jeweils rund 16 Euro pro Quadratmeter in Hamburg, Berlin und Bayern extrem hoch. Der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum wird in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels weiter steigen. Die Studie betont die Notwendigkeit, diesen Trend zu berücksichtigen und politische Maßnahmen anzupassen, um ein ausgewogenes Angebot zu schaffen und die Wohnsituation älterer Menschen zu verbessern. Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de © wavepoint

Gutachten: Günstigerer Wohnungsbau möglich?

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen weist darauf hin, dass ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Stefan Leupertz die Möglichkeit beleuchtet, im Bauvertragsrecht durch einfachere Standards günstiger zu bauen, ohne die Wohnqualität zu beeinträchtigen. Die derzeitigen strengen DIN-Normen führen laut GdW oft zu unnötig hohen Baukosten. Das Gutachten empfehle gesetzliche Änderungen, um vereinfachte und kostengünstigere Bauweisen rechtssicher zu ermöglichen. Dies könnte deutlich günstigere Baupreise ermöglichen, während gleichzeitig gute Wohnstandards beibehalten werden. Der Blick ins europäische Ausland zeige, dass ein erheblicher Spielraum für solche Vereinfachungen besteht, der genutzt werden könnte. Schließlich wird hervorgehoben, dass eine Entkopplung der werkvertraglichen Leistungsverpflichtungen von den anerkannten Regeln der Technik notwendig ist, um günstigere und dennoch qualitativ gute Standards zu ermöglichen. Interessenten, die mehr zum Thema oder über das Rechtsgutachten erfahren möchten, werden fündig unter: gdw.de. Quelle: gdw.de © Fotolia

Heizen: Vor- und Nachteile von Wasserstoff

Ab 2024 verlangt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Einsatz erneuerbarer Energien für neue Heizsysteme, wobei Wasserstoff als eine mögliche Alternative zu Erdgas in Betracht gezogen wird. Trotz der Kompatibilität von Wasserstoff mit bestehenden Heiztechniken und Gasnetzen, existieren aktuell keine Heizungen, die ausschließlich mit Wasserstoff betrieben werden können. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale weist allerdings darauf hin, dass grüner aus Elektrolyse oder blauer aus Erdgas gewonnener Wasserstoff derzeit praktisch nicht verfügbar sei. Grund dafür ist laut Energieberatung der Verbraucherzentrale, dass es hierfür nur wenige Produktionsstätten gibt. Insgesamt betrachtet, werde Wasserstoff zunächst bevorzugt in der Industrie und im Gewerbe verfügbar sein. Für die Beheizung von Wohngebäuden werden andere Alternativen wie Wärmepumpen empfohlen, die sich als effizient und nachhaltig erwiesen haben. Bei Fragen zum Heizungsaustausch hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale mit einer kostenlosen Hotline weiter, Tel. 0800/809 802 400. Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale-energieberatung.de © Photodune

Urteil: Keine Räumung bei Ausbleiben von Spenden

Ein Mieter gerät nicht in Zahlungsverzug, wenn vereinbarte Spendengelder des Vermieters zur Mietzahlung ausbleiben. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ: 2 U 115/22) entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine gemeinnützige Stiftung, die ein Museum in einem angemieteten Geschäftshaus betrieb. Die Vermieterin leistete eine Spende, mit der die gemeinnützige Stiftung die Miete beglich. 2020 wurde das Gebäude jedoch an einen neuen Eigentümer verkauft. Jedoch überwies diese Immobiliengesellschaft keine Spendengelder mehr an die gemeinnützige Stiftung, obwohl dies anders vereinbart worden war. Die Stiftung konnte die Miete daher nicht mehr zahlen und geriet in Zahlungsverzug. Die Immobiliengesellschaft klagte daraufhin die ruckständige Miete ein.Das Gericht wies die Klage auf Räumung und Mietzahlung zurück, da die Stiftung der Immobiliengesellschaft durch das Ausbleiben der Spenden faktisch keine Miete schuldete. Die ursprünglich vereinbarte Miete wurde durch die als Spende deklarierten Zahlungen reduziert. Die Beteiligten hatten die Spendenvereinbarung separat ausgehandelt, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Die Spende galt nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung, sondern zur Förderung gemeinnütziger Zwecke. Dies ermöglichte eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Spende, was für beide Parteien vorteilhaft war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.Quelle: AZ: 2 U 115/22/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de © Fotolia


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