Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Wohnbarometer: Angebotspreise für Immobilien gestiegen

Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen haben sich im 1. Quartal 2022 verteuert. Das geht aus dem Wohnbarometer zur Kaufpreisentwicklung in Deutschland hervor, dass von der Online-Plattform ImmoSout24 regelmäßig veröffentlicht wird. Im Wohnbarometer werden die Angebotspreise aus dem 4. Quartal 2021 mit denen aus dem 1. Quartal 2022 verglichen. Dabei werdend den Objekten verschiedene Kriterien zugrundegelegt. Das betrachtete Einfamilienhaus hat laut Immoscout 24 so beispielsweise eine Wohnfläche von 140 und einen Grundstücksanteil von 600 Quadratmetern. Wohnungen im Bestand sind aktuell für 2.755 Euro pro Quadratmeter zu haben und haben sich im Vergleich zu Q4 2021 somit um 5,1 Prozent verteuert. Häuser im Bestand weisen aktuell Quadratmeterpreise von 2.970 Euro auf und haben sich um 4,6 Prozent verteuert. Für ein Neubauhaus zum Kauf müssen aktuell 3.512 Euro pro Quadratmeter aufgebracht werden – 4,5 Prozent mehr als noch im vergangenen Quartal. Neubauwohnungen zum Kauf sind aktuell für 4.010 Euro zu bekommen. Sie haben sich im Vergleich zum vergangenen Quartal somit um 3 Prozent verteuert. ImmoScout24 rechnet mit einem weiteren Anstieg der Angebotskaufpreise für Wohnungen und Einfamilienhäuser (Bestand) von bis zu 14 Prozent innerhalb der nächsten 12 Monate. Auch die Preise für Neubauwohnungen werden laut ImmoScout24 voraussichtlich um 13 Prozent und die für Neubauhäuser um 12 Prozent anziehen. Die Prognose basiert auf der Annahme, dass die Nachfrage nach Immobilien auf hohem Niveau bleibt und dass der Krieg in der Ukraine mit entsprechenden Effekten auf Lieferketten sowie Bau- und Sanierungskosten kein baldiges Ende findet. Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de © Fotolia

Hausbau: Nebenkosten müssen einkalkuliert werden

Bauherren sollten bei ihrem Vorhaben die Baunebenkosten einplanen. Darauf weist das Portal „bauen.de“ hin und führt die entsprechenden Kostenpunkte auf. Baunebenkosten fallen unter anderem im Hinblick auf den Grundstückskauf, die Finanzierung sowie für die Erschließung an. Aber auch die Kosten für den Architekten, die Vermessung, den Bauantrag, Versicherungen und entsprechende Baustellenarbeiten müssen laut „bauen.de“ eingeplant werden. Beim Grundstückskauf beispielsweise handelt es sich bei den Baunebenkosten um die Maklergebühren, die Notar- und Grundbuchgebühren sowie die Grunderwerbsteuer. Im Hinblick auf die Finanzierung müssen Bauherren unter anderem mit Bereitstellungszinsen rechnen. Bei der Erschließung eines neuen Baugebiets müssen Bauherren anteilige Kosten einkalkulieren. Auch Jahre später oder für bereits erschlossene Grundstücke können laut Portal noch Erschließungskosten anfallen. Diese und weitere Baunebenkosten hat „bauen.de“ in einem Rechenbeispiel für ein 150 Quadratmeter großes Haus (Wohnfläche) mit einem 600 Quadratmeter großen Grundstück in Bayern aufgeschlüsselt. Im Rechenbeispiel wird angenommen, dass für das Grundstück 200.000 Euro fällig werden, die Kosten für den Hausbau 300.000 Euro betragen und das Haus zum Großteil über einen Kredit finanziert wird. Werden nun alle Baunebenkosten hinzuaddiert, belaufen sich die Kosten für den Hausbau auf 613.395 Euro – und somit auf 113.395 Euro mehr als Bauherren vermeintlich annehmen könnten. Quelle und weitere Informationen: bauen.de © wavepoint

Solarpflicht: Energieberatung der Verbraucherzentrale berät

Seit dem 1. Mai müssen in Baden-Württemberg Häuser, die neu errichtet werden, mit Solardächer ausgestattet werden. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Bestehende Objekte müssen frühestens ab 2023 nachgerüstet werden. Diese sogenannte Solarpflicht wird dann auch in anderen Bundesländern folgen. In Berlin und Hamburg wird der Einbau von Solaranlagen laut Energieberatung der Verbraucherzentrale bei neuen Wohnhäusern ab Januar 2023 verpflichtend. Die Pflicht wird dann auch für bestehende Häuser gelten, deren Dächer saniert werden. Die Eigentümer profitieren im Gegenzug zur Solarpflicht unter anderem von Zuschüssen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer wissen möchte, ob das Dach, der Balkon oder der Garten für eine Solaranlage geeignet ist, kann sich von den Experten der Energieberatung der Verbraucherzentrale online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch beraten lassen. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf verbraucherzentrale-energieberatung.de oder bundesweit kostenfrei unter der Rufnummer 0800 – 809 802 400. Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de © photodune.net

Urteil: Besichtigungen nach Kauf dürfen nicht verhindert werden

In München wurden zwei Mieter vom Amtsgericht (AG München; Aktenzeichen 474 C 4123/21) nun dazu verurteilt, aus ihrer Wohnung auszuziehen und diese an die neuen Eigentümer herauszugeben. Die Mieter bewohnten seit 2005 eine 60 Quadratmeter großen Dreizimmerwohnung in der Maxvorstadt. Als diese verkauft werden sollte, verweigerten sie Interessenten jede Besichtigung. Dennoch fanden sich Käufer – auch ohne sich die Wohnung angesehen zu haben. Zumindest nach dem Kauf wollten sich die neuen Eigentümer ihre neu erworbene Wohnung aber doch anschauen. Sie vereinbarten innerhalb von fünf Monaten insgesamt acht Besichtigungstermine. Von diesen kam keiner zustande. Daher mahnten sie die Mieter ab und kündigten den Mietvertag danach außerordentlich. Die neuen Eigentümer (Kläger) waren der Auffassung, dass ihnen ein Besichtigungsrecht zusteht, um den Zustand der Wohnung zu bewerten zu können. Auch die finanzierende Bank müsse diese Möglichkeit haben. Die beharrliche Weigerung stelle einen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Obwohl die Mieter (die Beklagten) verschiedene Gründe wie zum Beispiel Quarantäne-Regelungen aufgrund von Corona für das Scheitern nannten, gab das AG München gab der Klage statt. Die zuständige Richterin begründete das Urteil unter andere mit dem Besichtigungsrecht aus besonderen Gründen. Zudem konnten die Beklagten ihre Verhinderungsgründe nicht beweisen, zum Beispiel anhand von Dokumenten. Quelle: justiz.bayern.de/AG München/AZ: 474 C 4123/21 © Fotolia

Möbelindustrie: Podcast zum Umweltschutz

Einen Möbelpodcast, der sich auch mit Fragen des Umweltschutzes beschäftig, hat die Hartmann Möbelwerke GmbH aus Beelen ins Leben gerufen. Bislang sind die drei Folgen „Willkommen bei den Hartmanns“, „Frieden ist unser wichtigster Rohstoff“ sowie „Happy Birthday – 111 Jahre Möbel Hartmann“ über Spotify abrufbar. In der ersten Folge wird unter anderem beantwortet, warum es den Möbelpodcast gibt. In der zweiten Folge werden die Auswirkungen des Ukraine-Kriegens auf die deutsche Möbelbranche beleuchtet und in der dritten Folge dreht sich alles um die Unternehmensgeschichte. Die Idee für den Podcast hatten die kaufmännische Leiterin und vierte Generation des Familienunternehmens, Katharina Hartmann, sowie Geschäftsführer Holger Hanhardt. Geplant ist es, einen regelmäßigen Podcast zu etablieren. Alle zwei Monate soll eine neue Podcast-Folge unter moebel-hartmann.com/podcast.html abrufbar sein. Die Hartmann Möbelwerke setzen auf eigene Photovoltaikanlagen zur Stromgewinnung sowie auf einen geschlossenen Wasserkreislauf in der Produktion. Alle anfallenden Holzreste aus der Möbelfertigung werden zum Heizen der Werkshallen und Verwaltungsgebäude genutzt. Außerdem wird für jeden Baum, der in der Produktion benötigt wird, ein neuer gepflanzt – das sind rund 7.000 neue Bäume pro Jahr. Quellen: moebelindustrie.de/moebel-hartmann.com/podcast.html © photodune.net

Studie: Steigende Immobilienpreise

Eigentümer müssen aktuell rund das 71-fache ihres monatlichen Haushaltsnettoeinkommens aufbringen, um sich eine rund 100 Quadratmeter große Wohnung kaufen zu können. Zehn Jahre zuvor war es das 50-fache. Das geht aus einer Studie der Hüttig & Rompf AG hervor. Laut des Baufinanzierungsvermittlers erreichte der Quadratmeterpreis im Bundesschnitt 2021 mit 3.958 Euro ein neues Rekordhoch. 2012 waren lediglich 2.229 Euro je Quadratmeter fällig. Das entspricht einer prozentualen Steigerung von 78 Prozent. Aus der Studie geht auch hervor, dass sich die Immobiliensuche verändert hat. Immobilien werden nun nicht mehr nur in Metropolen wie Frankfurt (Main), Hamburg oder Stuttgart gesucht, sondern auch in den Speckgürteln sowie in der Umgebung. Nachgefragt werden Immobilien in A- bis D-Städten. Zu den A-Städten gehören unter anderem die drei genannten Metropolen sowie Berlin, Düsseldorf, Köln und München. Zu D-Städten zählen zum Beispiel Passau, Siegen und Wolfsburg. „Trotz der deutlichen Steigerung der Quadratmeterpreise blieb die monatliche Belastung der Haushalte 2012 bis 2021 relativ konstant. Dies ist auf die wachsende Nachfrage nach kleineren Objekten und die günstigen Zinsen zurückzuführen“, erklärt Ditmar Rompf, Vorstandsvorsitzender der Hüttig & Rompf AG. So mussten Eigennutzer 2021 rund 23,9 Prozent ihres Haushaltsnettoeinkommens für die monatliche Zins- und Tilgungsrate aufwenden. Das ist nur etwas mehr als im Jahr 2012 (21,6 Prozent). Quelle und weitere Informationen: dgap.de/www.huettig-rompf.de/online/marktreport-2022/ © photodune.net


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