Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Immobilienkauf: Trotz sinkender Preise teurer als Mieten

Obwohl die Immobilienpreise im zweiten Quartal 2023 einen historischen Rückgang von 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten, bleibt der Kauf einer Immobilie finanziell unerschwinglicher als die Miete. Selbst bei einem weiteren Anstieg der Mieten um 20 Prozent sei der Immobilienkauf aufgrund der hohen Kreditzinsen eine weniger attraktive Option als die Miete. Das geht aus einer Studie der Kreditversicherungsgruppe Allianz Trade hervor.Der Wohnungsmarkt werde zunehmend von steigenden Mieten und realen Lohnverlusten geprägt. Die derzeitige Inflation und der Anstieg der Zinsen haben Bauprojekte stark verteuert, was zu einem deutlichen Rückgang der Baugenehmigungen führe. Eine fast ein Drittel geringere Anzahl an Baugenehmigungen für Wohnungen im August 2023 im Vergleich zum Vorjahr spiegele die zunehmende Wohnungsknappheit wider. Die schlechte Auftragslage betreffe vor allem mittelständischer Subunternehmer. Sie können die Preise für ihre Produkte oder Dienstleistungen nicht so stark erhöhen oder senken wie große Unternehmen (sogenannte Preissetzungsmacht) und geraten durch mangelnde Aufträge unter Druck. Aus der Studie geht auch hervor, dass die Insolvenzen im deutschen Bau- und Immobiliensektor bis August 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent gestiegen sind. Das mache einen Anteil von 21 Prozent aller Insolvenzen in Deutschland aus. Dieser Trend zeichne sich durch einen Rückgang an Baugenehmigungen und zahlreiche Baustopps aufgrund hoher Zinsen und Materialkosten ab.Quelle und weitere Informationen: allianz-trade.de © Photodune

Baugesetzbuch: Neue Regelungen zur Vereinfachung von Bebauungsplänen

Wichtige Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB), die wesentlich zur Rechtsklarheit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich beitragen, hat der Deutsche Bundestag beschlossen. Im Mittelpunkt steht die Einführung des Paragrafen 215a des Baugesetzbuches (BauGB), einer „Reparaturvorschrift“, die den bisherigen § 13b BauGB ersetzt. Dieser Schritt folgt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den § 13b für rechtswidrig erklärte. Diese Entscheidung hatte in vielen Gemeinden zu Unsicherheit geführt, insbesondere in Bezug auf laufende und fehlerhafte Planverfahren. Mit der neuen Vorschrift des § 215a BauGB müssen Gemeinden nun eine umweltrechtliche Vorprüfung durchführen. Diese Vorprüfung dient der Feststellung möglicher erheblicher Umweltauswirkungen. Nur wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, ist eine vollständige Umweltprüfung erforderlich. Die anderen Erleichterungen des vereinfachten Verfahrens, wie der Verzicht auf frühe öffentliche Beteiligung, bleiben bestehen. Ziel dieser Neuregelung ist es, den Mehraufwand für betroffene Gemeinden unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben möglichst gering zu halten. Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten, jedoch können sich die Gemeinden bereits im Vorfeld an den neuen Regelungen orientieren. Der § 215a BauGB löst den bisherigen § 13b BauGB ab, der aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode klarstellend aufgehoben wird. Diese Anpassung stellt einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung und Rechtsklarheit im Bereich der Bebauungspläne im Außenbereich dar. Quelle und weitere Informationen: bmwsb.bund.de © Photodune

Steuern: Keine Erleichterung bei Vermietung von Luxusimmobilien

Verluste aus der Vermietung von Immobilien mit einer Wohnfläche von über 250 Quadratmetern können nicht automatisch mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. Dies betrifft insbesondere Luxusobjekte, deren Marktmiete den hohen Wohnwert und die damit verbundenen Kosten nicht adäquat abbildet, was eine kostendeckende Vermietung oft unmöglich macht. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden (AZ: IX R 17/21). Im konkreten Fall hatten Eltern drei Villen mit je über 250 Quadratmetern Wohnfläche an ihre volljährigen Kinder vermietet. Daraus entstandene jährliche Verluste von 172.000 bis 216.000 Euro hatten sie mit ihren anderen Einkünften verrechnet. Dies führte zu einer beträchtlichen Einkommensteuerersparnis, die der BFH jedoch nicht anerkannte. Der BFH fordert, dass Steuerpflichtige in solchen Fällen nachweisen müssen, dass die Vermietung mit der Absicht erfolgt, langfristig finanzielle Überschüsse zu erzielen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden und entstehen über längere Zeit Verluste, wird die Vermietung als steuerlich irrelevant eingestuft. Die Entscheidung des BFH unterstreicht die bisherige Rechtsprechung, dass bei der Vermietung von aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Objekten nicht automatisch von einer steuerbaren Tätigkeit auszugehen ist. Um als steuerliche Einkunftsquelle anerkannt zu werden, muss nachgewiesen werden, dass über einen Zeitraum von 30 Jahren ein positives Ergebnis erwirtschaftet werden kann. Quelle: AZ: IX R 17/21/bundesfinanzhof.de © Fotolia

Broschüre: „Länger zuhause leben“

Wie können ältere Menschen so lange wie möglich selbstständig in ihrem vertrauten Umfeld leben? Das wird in der Broschüre „Länger zuhause leben“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufgeschlüsselt. In der Broschüre werden ältere Menschen dazu ermutigt, das eigene Zuhause altersgerecht zu gestalten, sei es durch bauliche Veränderungen oder technische Hilfsmittel. Außerdem werden in der Broschüre verschiedene Wohnformen für das Alter vorgestellt. Diese reichen von gemeinschaftlichen Wohnprojekten, die das Zusammenleben von älteren Menschen und jungen Familien fördern, bis hin zu betreutem Wohnen. Die Broschüre unterstreicht, dass jede Wohnform darauf abzielt, den Bewohnern ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Lebensqualität zu bieten, unabhängig von ihrem Pflegebedarf. Zudem sei es laut BMFSFJ ebenfalls wichtig, dass sich auch diejenigen, die sich um ältere Menschen kümmern, auf Unterstützung verlassen können. Dieser ganzheitliche Ansatz soll sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Alter, ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben führen können. Die Broschüre kann kostenlos unter bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/laenger-zuhause-leben-77502 heruntergeladen werden. Quelle und weitere Informationen: bmfsfj.de © Photodune

Baugenehmigungen: Rückgang im Wohnungsbau

Im September 2023 erreichte der Wohnungsbau in Deutschland einen neuen Tiefpunkt: Laut des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie fiel die Zahl der Baugenehmigungen um 29,7 Prozent auf 19.300 Wohnungen – die niedrigste Rate seit 2013. Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller äußerte sich besorgt über diesen anhaltenden Rückgang. Er betonte, dass weder politische Gipfeltreffen noch bisherige politische Initiativen eine positive Trendwende herbeigeführt haben. Er forderte daher eine entschlossenere Reaktion der Politik, um einer weiteren Verschärfung der Wohnungsnot entgegenzuwirken, besonders angesichts des ungebremsten Zuzugs nach Deutschland. Die Situation werde durch die hohe Zahl genehmigter, aber noch nicht begonnener Bauprojekte (100.000 Wohnungen) verschärft. Investoren zögern, Bauvorhaben zu beginnen, da die gestiegenen Baukosten nicht durch die erzielbaren Mieten gedeckt werden können. Die Bauindustrie habe bereits Möglichkeiten aufgezeigt, die Mietpreise um zirka 20 Prozent zu senken – etwa durch industrielles, serielles Bauen. Der Hauptgeschäftsführer forderte Bund und Länder auf, effektive Maßnahmen zu ergreifen, um Wohnen in Deutschland wieder erschwinglich zu machen. Ohne zusätzliche Maßnahmen geht er davon aus, dass die Fertigstellungszahlen im Jahr 2025 unter die Marke von 200.000 fallen könnten. Tim-Oliver Müller wiederholte seine Forderung nach einer landesweiten Senkung der Grunderwerbsteuer und der Vereinheitlichung der Landesbauordnungen. Er erhofft sich zudem von der Bundesregierung die baldige Umsetzung eines Zinsverbilligungsprogramms. Nur durch die Senkung der Refinanzierungskosten der Investoren sei mit einem Anspringen des Wohnungsbaumotors zu rechnen.Quelle: bauindustrie.de © Photodune

Photovoltaik: Verbesserte Stromrichter

Fortschritte bei der Entwicklung von Photovoltaik-Stromrichtern haben Forscher des Fraunhofer-Instituts für Energiewirtschaft und Energiesystemtechnik IEE und ihre Industriepartner beim vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) finanzierten Projekt „PV-MoVe“ erzielt. Ziel des Projekts war es, durch innovative Technologien die Größe, das Gewicht und die Kosten von PV-Stromrichtern zu reduzieren, ohne dabei ihre Effizienz zu beeinträchtigen. Dies wurde durch die aktive Reduzierung von Schaltverlusten erreicht, die höhere Taktfrequenzen ermöglichen und somit zu einer kompakteren und kostengünstigeren Bauweise führen. Die Forschenden konzentrierten sich auf die Anwendung spezieller Zusatzbeschaltungen zur Verringerung von Schaltverlusten in den Leistungshalbleitern. Durch die entwickelten Schaltungen konnten die Schaltfrequenzen in einem 50-kW-PV-Stromrichter signifikant erhöht werden, was zu einer erheblichen Reduktion der Schaltverluste führte. Bei siliziumbasierten IGBT-Leistungshalbleitern sanken die Verluste um bis zu 70 Prozent und bei Silizium-Carbid-MOSFET-Leistungshalbleitern sogar um bis zu 92 Prozent. Diese Ergebnisse bieten neue Perspektiven für die Anwendung von PV-Stromrichtern in verschiedenen Bereichen wie Batterie-, Antriebs- oder Brennstoffzellenwechselrichtern. Die Forschenden am Fraunhofer IEE planen nun, die entwickelten Technologien in einem integrierten Systemdemonstrator zu testen, um ihre Praxistauglichkeit weiter zu überprüfen. Das Projekt PV-MoVe, welches von 2019 bis 2023 lief, wurde mit insgesamt 2,8 Millionen Euro vom BMWK gefördert. Es stellt einen Schritt in Richtung effizienterer und kostengünstigerer Photovoltaik-Technologien dar. Quelle: iee.fraunhofer.de © Photodune


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