Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Immobilienwirtschaft: Verbund befürchtet Marktteilung

Steigenden Druck auf dem Investmentmarkt beobachtet der Deutsche Anlage-Immobilien Verbund (DAVE). Einerseits würden sich Verkäufer fragen, ob sie den richtigen Zeitpunkt zum Verkauf verpasst hätten. Andererseits seien Bestandshalter unsicher, wie sich die Anschlusskonditionen bei einer Verlängerung einer bestehenden Baufinanzierung entwickeln würden. Laut DAVE führen unter anderem steigende Zinsen, die Inflation sowie die Unsicherheiten aufgrund des Ukraine-Krieges zu höheren Eigenkapitalforderungen der Banken und dazu, dass diese genauer hinsehen. So prüfen sie unter anderem verstärkt den Beleihungswert. Dieser gibt an, welche Summe die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung oder eines Verkaufs der Immobilie erhalten würde. Ist der Beleihungswert zu hoch, kommen Finanzierungen aufgrund des erhöhten Risikos nicht mehr zustande. Für Banken lohnt sich die Vergabe eines Kredites dadurch jetzt unter anderem nur noch für langfristig nutzbare und nachhaltige Immobilien. Deren Preise sind wahrscheinlich höher und die Käufer können vermutlich höhere Kreditraten aufbringen als Käufer von Bestandsobjekten. „Immobilien, die die aktuellen Top-Anforderungen an Ausstattung und Lage nicht mehr erfüllen, sind somit die Verlierer. Hier gehen die Preise runter“, erläutert Gerhard Alles, Schürrer & Fleischer Immobilien. Es entstehe laut Axel Quester von Armin Quester Immobilien „eine Marktteilung in das weiterhin hochpreisige Segment und in fallende Werte bei nicht mehr marktgängigen Objekten“. Quelle und weitere Informationen: dave-immobilienverbund.de © Fotolia

Bauhauptgewerbe: Zahl der Auszubildenden steigt, dennoch werden sie gesucht

Obschon die Zahl der Auszubildenden im Bauhauptgewerbe das fünfte Jahr in Folge gestiegen ist, ruft der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) junge Interessenten dazu auf, sich bei einem baugewerblichen Unternehmen zu bewerben. Laut ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sind viele Ausbildungsplätze noch nicht besetzt, zudem herrsche Personalmangel am deutschen Bau. In vielen Betrieben können die Jugendlichen laut Felix Pakleppa Ferienjobs nachgehen, die den Einstieg in ein Ausbildungsverhältnis erleichtern können. Mit Bezug auf die von der SOKA-Bau (Sozialkassen der Bauwirtschaft) zum Stichtag 30. Juni 2022 veröffentlichten Zahlen, gibt es dennoch Grund zur Freude. „Die Zahl der Auszubildenden im Bauhauptgewerbe steigt das fünfte Jahr in Folge. Derzeit absolvieren rund 40.000 junge Menschen eine Ausbildung am Bau. Das sind 1,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Seit 2017 hält damit der erfreuliche Aufwärtstrend bei den Lehrlingszahlen im Bauhauptgewerbe an“, so Felix Pakleppa. Quelle: zdb.de © photodune.net

Sonnenschutz: Zustimmung der WEG fast immer erforderlich

Werden Maßnahmen für den Wärmeschutz umgesetzt, muss die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) diesen fast immer zustimmen. Das gilt dann, wenn dabei das Gemeinschaftseigentum betroffen ist. Darauf weist der Verein Wohnen im Eigentum (WiE) hin. Besonders bei größeren Maßnahmen wie einer Dach- und Fassadendämmung rät der WiE Eigentümern dazu, sich vorab über die Kosten zu informieren. Außerdem sollte vorab herausgefunden werden, ob eine doppelt qualifizierte Mehrheit der Eigentümer den Maßnahmen zustimmt. Denn nur dann müssen alle Eigentümer zahlen. Bei einer einfachen Mehrheit zahlen laut WiE nur die Eigentümer, die für die Maßnahmen gestimmt haben. Im Hinblick auf den Wärmeschutz sind Rollläden und Außenjalousien vor Fenstern und Balkon- und Terrassentüren laut WiE am effektivsten. Doch auch diese dürfen von den Eigentümern nicht einfach so angebracht werden. Denn auch hierfür ist ein Beschluss der WEG erforderlich. Grund dafür ist, dass Fenster zum Gemeinschaftseigentum zählen. Innenliegenden Sonnenschutz hingegen können Eigentümer meist ohne die Zustimmung der WEG anbringen, es sei denn, sie müssen dazu Löcher in die Fensterrahmen bohren. Worauf Eigentümer bei baulichen Veränderungen achten müssen, hat der WiE im Ratgeber „Das neue Wohnungseigentumsgesetz für Wohnungseigentümer*innen. XY aufgelöst: Ein Verbraucherratgeber mit Fallbeispielen aus der Krimiwelt“ aufgeführt. Auf 360 Seiten fassen die Autorinnen Gabriele Heinrich und Sabine Feuersänger anhand von Fallbeispielen Informationen zum Thema zusammen. Der Ratgeber kostet 25,90 Euro zzgl. Versandkosten für Mitglieder, Nicht-Mitglieder zahlen 34,90 Euro zzgl. Versandkosten. Der Ratgeber kann über die Seite wohnen-im-eigentum.de/shop/ratgeber bestellt werden. Quelle: wohnen-im-eigentum.de © Fotolia

Kündigungsschutz: BGH urteilt

In Berlin profitieren Mieter von einem zehnjährigen Kündigungsschutz, und zwar immer dann, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. In einem aktuellen Urteil (VIII ZR 356/20) stellt der Bundesgerichtshof klar, dass „die Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum im Sinne des § 577a Abs. 1 BGB für das gesamte Gebiet von Berlin auf zehn Jahre festlegt“ wirksam ist. Zudem hebt der BGH hervor, dass die Kündigungsschutzklauselverordnung des Landes Berlin sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Bundesrecht in Einklang steht. Durch die Kündigungssperrfrist sollen Mieter vor willkürlichen Eigenbedarfskündigungen geschützt werden, die den Bestandsschutz für den Mieter besonders gefährden. Willkürliche Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung des vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und Veräußerung an einen neuen Eigentümer stellen nach der Auffassung des Gesetzgebers auch die Rechtfertigung für die verlängerte Kündigungssperrfrist dar. Das vollständige Urteil können Interessenten unter juris.bundesgerichtshof.de lesen. Quelle: VIII ZR 356/20/juris.bundesgerichtshof.de © Fotolia

Küche: Elemente aus Glas

Tipps dazu, wie Glas in Küchen eingesetzt werden kann, gibt die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). So kann es zum Beispiel als beleuchtete Nischenrückenwand, als Küchenarbeitsplatte oder als Raumteiler zwischen Koch- und Wohnbereich genutzt werden. Eine Nischenrückenwand lässt sich laut AMK individuell gestalten, zum Beispiel in der Lieblingsfarbe, in eigenem Wunschdekor oder mit einem angebotenen Motivdekor. Küchenarbeitsplatten aus Glas zeichnen sich nicht nur Hygiene aus, sondern können auch optische Highlights setzen, und zwar durch eine Metallic-Optik wie Silber, Kupfer und Messing. Vorteilhaft ist laut AMK aber auch die besonders weiche Haptik einer Küchenarbeitsplatte aus Glas. Für die Farbwahl gibt es bei diesen ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten, zum Beispiel kann eine auf die Möbel abgestimmte Farbe eingesetzt oder es kann mit der Küchenarbeitsplatte ein Akzent gesetzt werden. Als Raumteiler aus Glas eignen sich zum Beispiel Vitrinenschränke. Ebenfalls gewählt werden können laut AMK beleuchtete und dekorierte Glasregale, die für einen eleganten Übergang zwischen dem Koch- und Wohnbereich sorgen. Neben Nischenrückwänden, Küchenarbeitsplatten und Raumteilern kommt Glas auch bei Dunstabzugshauben, bei Hängeschränken oder in Schubläden vor. Weitere Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten von Glas in der Küche erhalten Interessenten unter amk.de. Quelle: amk.de © photodune.net

Analyse: Empirica Regio bringt Immobilienpreisindex heraus

Unter dem Titel „Dem Schweinezyklus geht das Futter aus“ hat Empirica Regio den Immobilienpreisindex 2/2022 herausgebracht. Aus diesem geht hervor, dass die Mieten für Eigentumswohnungen sich gegenüber dem letzten Quartal um 2,0 Prozent erhöht haben. Somit haben sich die Mieten für Eigentumswohnungen erstmals seit langem stärker erhöht die Kaufpreise für diese (1,1 Prozent gegenüber dem letzten Quartal). Aus dem Immobilienpreisindex geht des Weiteren hervor, dass sich die Neubaumieten deutschlandweit in den vergangenen zehn Jahren um 42 Prozent erhöht haben, in den kreisfreien Städten um 41 Prozent und in den Landkreisen um 44 Prozent. Zu den drei teuersten Städten im Mietpreisranking (Neubauwohnungen) zählen laut Empirica Regio München, Frankfurt und Berlin. Das Kaufpreisranking führen bei Neubauwohnungen München, Frankfurt und Stuttgart an. Empirica Regio weist im Zusammenhang mit dem Immobilienpreisindex darauf hin, dass der Immobilienmarkt zyklisch ist und die Immobilienbrache heute vor Herausforderungen wie zu wenig Bauland, verschärftem Baurecht und steigenden Zinsen steht. Der Immobilienpreisindex ist unter empirica-institut.de kostenlos abrufbar. Einen kurzen Artikel zum Thema gibt es auch von Empirica-Regio-Geschäftsführer Dr. Reiner Braun ist, und zwar unter linkedin.com/pulse/dem-schweinezyklus-gehts-futter-aus-reiner-braun/. Quellen: empirica-regio.de/empirica-institut.de/linkedin.com/pulse/dem-schweinezyklus-gehts-futter-aus-reiner-braun/ © Fotolia


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