Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Nachbarschaft: Kameras dürfen fremdes Grundstück nicht filmen

Nachbarn dürfen keine Überwachungskameras anbringen, die neben ihrem eigenen auch das Grundstück der Nachbarn erfassen. Das entschied nun das Amtsgericht Bad Iburg (AZ: 4 C 366/21). Im vorliegenden Fall hatte ein Nachbar einer Doppelhaushälfte auf seinem Grundstück Überwachungskameras mit intelligenter Videotechnologie angebracht, die unter anderem Objekt- und Personenerkennungen in Echtzeit durchführen können. Eine der Videokameras ist auf den Einfahrtsbereich sowie die Zufahrtsstraße nebst Wanderweg ausgerichtet, die andere auf den Garten und die dahinterliegenden Felder des Doppelhauses. Beide Kameras können auch das Grundstück der Nachbarn erfassen, wogegen diese klagten. Zu Recht, wie das Amtsgericht befand. Die Kameras in dieser Form müssen beseitigt werden, da sie gegen das Persönlichkeitsrecht verstoßen. Bei der Entscheidung bezog das Amtsgericht auch mit ein, dass die Nachbarn seit mehreren Jahren zerstritten sind. Daher erklärte es den Unterlassungsanspruch durch sogenannten „Überwachungsdruck“. Dieser besteht laut Amtsgericht dann, „wenn jemand eine Überwachung durch Überwachungskameras objektiv ernsthaft befürchten müsse“. Dies sei im vorliegenden Fall gegeben und die Klägerin könne „tatsächlich auch objektiv nachvollziehbar die konkrete Befürchtung haben […], dass es zu einer Überwachung durch die streitgegenständlichen Kameras kommt“. Quelle: Amtsgericht Bad Iburg/AZ: 4 C 366/21; amtsgericht-bad-iburg.niedersachsen.de © wavepoint

Visualisierung: Studierende entwerfen neue Gebiete am Flussufer

Wie kann ein Gelände wie das am Heidingsfelder Mainufer in Würzburg aufgewertet werden? Mit dieser Frage befassten sich Studierende des Studiengangs Geovisualisierung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt. Unter dem Motto „Leben am Wasser“ mussten sie Entwürfe entwickeln, die die Bereiche Wohnen, Arbeiten und Freizeit miteinander verbinden. Die Herausforderung dabei stellte die Größe des Areals dar: Es handelt sich laut Dozent Stefan Sauer um einen Bereich von 530 Metern Länge und 42.000 Quadratmetern Fläche. Zudem mussten die Studierenden in ihre Planungen die Ergebnisse des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts und einer Bürgerbefragung miteinbeziehen und ihre Entwürfe neben dem Dozenten auch Peter Wiegand und Uwe Kömpel vom Fachbereich Planung der Stadt Würzburg sowie dem Architekten Matthias Braun vorstellen. Die Studierenden machten verschiedene Vorschläge: Angefangen von einem in den Fluss integrierten Schwimmbad über eine Tiny-House-Siedlung mit bunten Schiffscontainern bis hin zu einem Gelände für die Street-Art-Szene – die 14 Studierenden präsentieren kreative Ideen. Wer sich die Ideen der Studierenden anschauen möchte, findet diese auf geo.fhws.de/studieninteressierte/innovative-projekte/leben-am-wasser/. Quelle: idw-online.de/geo.fhws.de © Photodune

Studie: Grubenwasser mittels Wärmepumpen erhitzen

Wie Grubenwasser des ehemaligen Steinkohlereviers Lugau-Oelsnitz im Nordwesten Sachsens für die Wärmeversorgung genutzt werden kann, erforschen aktuell ein Team des Lehrstuhls für Technische Thermodynamik an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg und die Firma DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH. Die Idee ist es, das Grubenwasser mit Wärmepumpen zu erhitzen und für die Wärme- und Kälteversorgung von Kommunen zu nutzen. Das Prinzip erklärt Professor Tobias Fieback wie folgt: „Eine Wärmepumpe funktioniert ähnlich wie ein Haushaltskühlschrank, nur nach dem umgekehrten Prinzip. Aus dem Grubenwasser wird Wärme aufgenommen, durch die Zufuhr von elektrischer Energie wird dann ein Kältemittel verdichtet und auf ein höheres Druck- und Temperaturniveau gebracht. Nachdem die Wärme anschließend an das Gebäude abgeführt wurde, wird das Kältemittel wieder entspannt und es kann wieder Wärme aus der Umgebung aufgenommen werden.“ Das Grubenwasser werde stündlich neu gebildet und könne nach der thermischen Nutzung wieder in die Grube zurückgeleitet werden, damit noch höhere Energiemengen zustande kommen. Aktuell werden beim Forschungsprojekt „MareEn“ verschiedene Messungen und Versuche durchgeführt und die Wärmebedarfe für verschiedene Immobilien mit unterschiedlichen Nutzungsarten berechnet. Quelle und weitere Informationen: tu-freiberg.de © Fotolia

Forschung: Paneele aus Popcorn entwickelt

An der Universität Göttingen wurde ein Verfahren für ein Granulat entwickelt, mit dem Paneele und Wände aus Hanf, Falch uns Popcorngranulat anfertigt werden können. Das verwendete Material ist laut der verantwortlichen Arbeitsgruppe „Chemie und Verfahrenstechnik von Verbundwerkstoffen“ an der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie wiederverwendbar, recyclebar und kompostierbar. Darüber hinaus biete es gute Dämmeigenschaften sowie einen guten Brandschutz. Die Universität hat nun sogar einen Lizenzvertrag mit der Firma Smarter Habitat geschlossen, die aus dem neuen Granulat beispielsweise Produkte wie Paneele für den Trockenbau oder tragende Außenwände herstellen möchte. Die Produkte sollen anschließend unter dem Namen „Ecohab“ vertrieben werden. „Wir werden unsere gesamte Kreativität einsetzen, um mit diesem zirkulären Material einen dringend benötigten Paradigmenwechsel in der Bauindustrie anzustoßen“, so Datty Ruth, Gründer und CEO von Smarter Habitat. Hintergrund des Verfahrens ist, dass die Forschenden nach kosteneffizienten Lösungen für nachhaltiges Bauen suchen. „Mit diesem neuen an die Kunststoffindustrie angelehnten Verfahren lassen sich nunmehr mit reinen Naturprodukten kosteneffizient Paneele für viele Bereich des Bauens im Industriemaßstab herstellen“, meint der Leiter der Forschungsgruppe, Prof. Dr. Alireza Kharazipour. Quelle: Georg-August-Universität Göttingen/idw-online.de © photodune.net

Klimaschutz: GEFMA und DENEFF kooperieren

Um mehr Energieeffizienz, Ressourcenschonung und Nachhaltig gewährleisten zu können, haben der deutsche Verband für Facility Management (GEFMA) sowie die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Durch die Kooperationsvereinbarung erhoffen sich GEFMA und DENEFF auch einen stärkeren Austausch zwischen den eigenen Mitgliedern sowie Entscheidungsträgern in der Politik. „Nachhaltigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Verbände und Initiativen sind dabei die Brückenbauer zwischen Unternehmen, Politik und Wissenschaft. Es freut uns sehr, dass wir nun die Kooperation mit der DENEFF starten. Damit erhöhen wir die notwendige Veränderungsdynamik auf dem Weg zu einer klimaneutralen Immobilienwirtschaft“, so Martin Schenk, Vorstandsvorsitzender des GEFMA. Die DENEFF verspricht sich von der Kooperation besonders im Hinblick auf den Klimaschutz Vorteile. „Das Facility Management ist für den Klimaschutz eine Schlüsseldisziplin“, so DENEFF-Gründer und Geschäftsführender Vorstand Martin Bornholdt, „gerade beim Betrieb von Gebäuden sind durch mehr Energieeffizienz auch kurzfristig enorme CO2- und Energiesparpotenziale vorhanden. Effizienz ist die Stärke des Facility Managements“. Quelle: GEFMA/pressebox.de © photodune.net

Urteil: Architekt muss nicht vor Steuerschäden bewahren

Ein für die Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung beauftragter Architekt ist nicht dazu verpflichtet, seine Auftraggeber vor möglichen Steuerschäden zu bewahren. Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG, Az. 29 U 185/20). Im vorliegenden Fall wollten Auftraggeber ihre Dachgeschosswohnung sanieren und beauftragten dazu einen Architekten mit Leistungen. Diesen bezahlten sie anschließend allerdings nicht. Grund dafür war, dass ihnen fälschlicherweise gesagt worden sei, dass sie in Bezug auf den Denkmalschutz nichts beachten müssen. Wären sie richtig aufgeklärt worden, hätten sie das gesamte Bauvorhaben durch eine Sonderabschreibung fördern lassen können. So aber sei ihnen ein Steuerschaden von 5.000 Euro entstanden, den sie als eine Art Schadenersatz behielten. Allerdings hatte bereits das Landgericht Frankfurt am Main dem Architekten das ausstehende Honorar zugesprochen (Urteil vom 24.08.2020, Az. 2-26 O 117/18). Auch das OLG entschied im Interesse des Architekten. Zwar habe er „pflichtwidrig nicht über die denkmalschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit aufgeklärt“, so das OLG, allerdings „fehle […] [es] am Zurechnungszusammenhang zwischen dieser Pflichtverletzung und dem behaupteten Steuerschaden“. Quelle: OLG Frankfurt am Main, Az. 29 U 185/20/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de © Photodune


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