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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Wärme: Gasheizofen stellt einmaligen Bedarf dar

Ein Gasheizofen für eine Wohnung stellt einen einmaligen Bedarf dar, für den das Jobcenter aufkommen muss. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Essen (L 19 AS 1736/21). Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin geklagt, in deren Wohnung der Gasheizofen nach knapp 50 Jahren kaputtgegangen war. Im Mietvertrag mit der Vermieterin war jedoch geregelt, dass die Mietsache nicht die Heizkörper umfasst. Die Mieterin bezog Arbeitslosengeld II, kaufte sich für rund 1.800 Euro einen neuen Gasheizofen und ließ diesen auch installieren. Das Geld hierfür forderte sie vom Jobcenter zurück. Daraufhin kam es zum Streit darüber, ob das Jobcenter die Kosten übernehmen muss oder nicht. Der Streit landete zunächst vor dem Sozialgericht Köln, das die Klage abwies. Das LSG jedoch gab der Berufung der Mieterin (Klägerin) statt und kam zum Schluss, dass das Jobcenter die Kosten übernehmen muss. Die Gründe dafür waren, dass im Mietvertrag festgehalten worden war, dass die Vermieterin nicht für den Austausch der Heizkörper zuständig ist, dass die Anschaffung eines Gasheizofens für die Nutzbarkeit der Wohnung erforderlich ist und dass das LSG auch den Betrag für den Gasheizofen angemessen fand. Quelle: lsg.nrw.de/(L 19 AS 1736/21) © Photodune

Licht: Beleuchtungstipps für Garten und Balkon

Wie der Balkon mit einer Beleuchtung gemütlich in Szene gesetzt werden kann, beleuchtet das Portal home24.de. Beim Kauf der Beleuchtung sollten Eigentümer und Mieter darauf achten, dass sie den verschiedenen Witterungsverhältnissen standhält. Daher müssen höhere Schutzklassen gegen Schmutz und Feuchtigkeit gewählt werden. Lampen mit der Schutzklasse IP23 eignen sich laut Portal für den Einsatz unter einem bedachten Balkon oder unter dem Dach. Bei einem unbedachten Außenbereich sollten hingegen Lampen mit der Schutzklasse IP44 gewählt werden, die besser vor Wasser geschützt sind. Außerdem sei ein fachgerecht montierter Stromanschluss wichtig. An einigen Balkonen können Deckenleuchten für das nötige Licht sorgen. Auch der Einsatz einer Akzentbeleuchtung mit LED-Strips oder einer LED-Lichterkette kann sich lohnen. Durch den Einsatz von Lichterketten können kleine Balkone optisch beispielsweise vergrößert werden, da sich die Ecken ausleuchten lassen. Quelle und weitere Tipps: home24.de © Photodune

Wohnen: 1,5-Raum-Wohnungen laut Studie weiterhin gefragt

Wohnungen mit 1,5 Räumen zum Kauf und zur Miete sind weiterhin gefragt. Das geht aus dem „IW-Cube Compact Living Report 2022“ hervor. So sind die Kaufpreise von 2020 auf 2021 für diese sogenannten „Compact-Living-Immobilien“ qualitätsbereinigt um 12,2 Prozent gestiegen. Die Mieten sind im selben Zeitraum um qualitätsbereinigt um 2,5 Prozent gestiegen. Die Kaufpreise für 1,5-Raum-Wohnungen haben besonders in Chemnitz und Leipzig zugelegt. Hier lagen die Preissteigerungen bei 24,4 bzw. 20,5 Prozent. Aber auch in Wuppertal war die Preissteigerung hoch. Dort betrug sie 19,6 Prozent. Bei der Mietpreisentwicklung legten besonders die Städte Berlin, Mönchengladbach, Leipzig und Wuppertal zu, und zwar um rund 4,3 bis 4,6 Prozent. Der Report wurde von der Cube Real Estate GmbH in Auftrag gegeben und vom Institut der deutschen Wirtschaft Köln herausgegeben. Aus dem Report geht auch hervor, dass etwa 2,2 Millionen Personen in Deutschland in einer 1,5-Raum-Wohnung leben, bei der es sich um den Erstwohnsitz handelt. Neben Singles wohnen vor allem junge Berufstätige in sogenannten Compact-Living-Immobilien. Quelle und weiter Informationen: iwkoeln.de/studien © photodune.net

Wasserschadensanierung: Neue Art der Trocknung

Eine neue Art der Trocknung für feuchte Wände aufgrund eines Wasserschades haben Forschende der Fraunhofer-Gesellschaft entwickelt. Bei „FastDry®“ handelt es sich um eine rechteckige Dämmplatte, die nach einem Wasserschaden an der feuchten Wand angebracht wird. Dabei gelangt der entstehende Wasserdampf durch die Dämmplatte mit integriertem Heizdraht. Die Wärme verbleibt nach Angaben der Forschenden durch die Dämmung in der Wand. Vorteilhaft an der lautlosen Dämmplatte aus handelsüblicher Mineralwolle, entwickelt von Projektleiter Andreas Zegowitz, Gruppenleiter Wärmekennwerte, Klimasimulation in der Abteilung Hygrothermik, und seinem Team, ist nach Angaben der Forschenden, dass sie wenig Strom benötigt und der Raum nicht unnötig aufgeheizt wird. Außerdem ist Mineralwolle nicht brennbar. Die Dämmplatte erfülle daher auch strenge Brandschutzvorschriften. Wann die Wand trocken ist, wird unter anderem mittels eines Temperatursensors gemessen, der die Oberflächentemperatur der Wand erfasst. Die Dämmplatte lässt sich dann entweder manuell oder per Fernsteuerung abschalten. Laut Andreas Zegowitz kann die Wand bei „gleichbleibender Temperatur und Energieaufnahme beispielsweise über einen Zeitraum von 24 Stunden […] als trocken angesehen werden“. Quelle und weitere Informationen: fraunhofer.de © photodune.net

Energie: Solarstecker für den Balkon

Eigentümer oder Mieter, die keinen Platz für eine Solaranlage auf dem Dach haben, können stattdessen ihren Balkon oder ihre Terrasse mit einem sogenannten Stecker-Solargerät versehen. Darauf weist nun die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Bei diesen Stecker-Solargeräten handelt es sich um zirka 1,00 x 1,70 Meter große Module mit einer Leistung von zirka 300 Watt. Um ein solches Stecker-Solargerät zu installieren, sind allerdings verschiedene Voraussetzungen erforderlich. Eigentümer oder Mieter benötigen so beispielsweise die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft oder des Vermieters. Zudem sollten nur Stecker-Solargeräte gekauft werden, die die Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS 0001:2019-10) einhalten. Darüber hinaus müssen die Solargeräte bei der Hausverwaltung, dem örtlichen Netzbetreiber sowie bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Wer sich ein Stecker-Solargerät mit 300 Watt anschafft, muss dafür laut Energieberatung der Verbraucherzentrale mit Kosten von zirka 500 Euro rechnen. Zudem werden für die Montage eventuell weitere Kosten fällig. Ein entsprechendes Stecker-Solargerät erzeugt – je nach Standort – 200 bis 300 Kilowattstunden Strom im Jahr. Interessenten, die mehr zum Thema Photovoltaik erfahren möchten, erhalten unter verbraucherzentrale-energieberatung.de weiterführende Informationen. Quelle: Ayuntamiento Estepona © Photodune

Ratgeber: „Mietkosten im Griff“

Einen Ratgeber mit dem Titel „Mietkosten im Griff. Nebenkosten, Mieterhöhung, Wohnungsmängel“ haben nun die Verbraucherzentrale und der Deutsche Mieterbund herausgegeben. Auf 192 Seiten werden bei unterschiedlichen Themen wie beispielsweise der Wohnungssuche, der Miete und bei Schönheitsreparaturen beleuchtet, wie gespart werden kann. Es werden im Ratgeber beispielsweise folgende Fragen beantwortet: „Wie zeige ich einen Wohnungsmangel richtig an?“, „Wann muss sich ein Mieter bei Bagatellschäden an den Kosten beteiligen?“ und „Welche Voraussetzungen benötigt eine Modernisierungsmieterhöhung?“. Außerdem werden Tipps zur Vermeidung von hohen Energiekosten gegeben. Der Ratgeber erhält darüber hinaus Fallbeispiele, Musterbriefe sowie Informationen zu aktuellen Themen. Interessenten können sich zunächst eine Leseprobe ansehen. Entscheiden sie sich für den Ratgeber, können sie diesen über die Seite ratgeber-verbraucherzentrale.de für 16,90 Euro als Buch oder für 12,99 Euro als E-Book bestellen oder ihn vor Ort bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erwerben. Quelle: verbraucherzentrale-rlp.de © photodune.net


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