Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Investitionen: Tipps zur Innenraumgestaltung

Bei welchen Möbeln Eigentümer oder Mieter bei der Inneneinrichtung tief in die Tasche greifen sollten und bei welchen Möbeln sie sparen können, hat das Portal „deavita.com“ zusammengefasst. Im Wohnzimmer sollten Eigentümer oder Mieter für Sofas lieber etwas mehr Geld ausgeben und auf Qualität setzen, so die Auffassung des Autors Charlie Meier. Qualitativ hochwertige Sofas sind in der Regel nicht nur schmutzabweisend, sondern die Stoffe fühlen sich auch auf der Haut gut an. Für einen Beistelltisch hingegen muss nicht ganz so viel Geld ausgegeben werden. Dennoch kann hier auf die Langlebigkeit geachtet werden. Bei der Küche rät das Portal dazu, besonders bei den Küchenschränken auf Qualität zu setzen. Dabei sollten auch die Schranktüren und die Schubladen einbezogen werden. Nicht so gut eigenen sich laminierte Oberflächen, bei denen an den Kanten deutliche Nähte zu erkennen sind. Grund dafür ist, dass sich das Material von den Oberflächen ablösen kann. Sparen ließe sich aber an den Küchenrückwänden. Hier können unter anderem kostengünstige Fliesen gewählt werden. Zudem kann als Spritzschutz auch ein übriggebliebener Teil einer zurechtgeschnittenen Arbeitsplatte verwendet werden. Nicht sparen sollten Eigentümer und Mieter hingegen in Bezug auf das Bett im Schlafzimmer, da dort viel Lebenszeit verbracht wird. Wer ein neues Bett kauft, kann beispielsweise eines mit Kopfteil wählen, das ein bequemes Lesen ermöglicht. Zudem sollte ein Bett gewählt werden, dass die Matratze entsprechend stützt. Ein Nachtisch dagegen kann ruhig schlicht und funktional sein und einen Kontrapunkt zur Bettwäsche und zu anderen Einrichtungsgegenständen bilden. Weitere Tipps zu Investitionen bei der Innenraumgestaltung erhalten Interessenten auf deavita.com. Quelle: deavita.com © photodune.net

Studie: 35 Prozent der Alleinerziehenden empfinden ihre Miete als zu hoch

56 Prozent der deutschen Mieterinnen und Mieter halten ihre Miete für angemessen, 12 Prozent halten sie für gering und 7 Prozent sogar für sehr gering. Das geht aus der Studie „Servicemonitor Wohnen“ des Beratungsunternehmens Analyse & Konzepte immo.consult hervor. Lediglich 18 Prozent der Befragten empfinden ihre Miete als zu hoch und nur 7 Prozent als viel zu hoch. Je nach Zielgruppe unterscheidet sich das Empfinden jedoch. Die sogenannte Starterhaushalte, zu denen 18- bis 29-Jährige mit erster eigener Wohnung zählen, empfinden ihre Miete als gering oder sehr gering. Grund dafür ist, dass sie Preise vergleichen. Auch langjährige Mieter, die von niedrigen Bestandsmieten profitieren, empfinden ihre Miete als gering oder sehr gering. Schaut man sich die Zielgruppen genauer an, ist festzustellen, dass besonders Alleinerziehende ihre Miete als hoch (25 Prozent) oder als viel zu hoch (10 Prozent) beurteilen. „Alleinerziehende können häufig nur in eingeschränktem Maße arbeiten, aber konkurrieren auf dem Wohnungsmarkt mit Doppelverdiener-Familien und kinderlosen Paaren, die über ein größeres Budget verfügen“, erklärt Katrin Trunec Analyse & Konzepte immo.consult. Auch angesichts der steigenden Nebenkosten dürfe diese besonders stark benachteiligte Zielgruppe nicht aus den Augen verloren werden. Quelle und weitere Informationen: analyse-konzepte.de © Fotolia

Wärmepumpen: Kostenlose Broschüre mit Tipps erhältlich

Der Bauherren-Schutzbund (BSB) hat eine Kurzstudie mit dem Titel „Die zehn häufigsten Fehler beim Neubau und der Sanierung von EFH und ZFH mit Wärmepumpen (vermeiden)“ beim Institut für Bauforschung in Auftrag gegeben. Daraus geht hervor, worauf Bauherren von Einfamilienhäusern (EFH) und Zweifamilienhäusern (ZFH) besonders achten müssen und wie Fehler vermieden werden können. Laut BSB handelt es sich bei den zehn häufigsten Fehlern unter anderem um missachtete Abstandsregeln bei einer Reihenhauszeile, um den Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe ohne Genehmigung sowie um eine unzureichende Warmwasserbereitung mit einer Wärmepumpe. In der Broschüre erhalten Interessenten unter anderem Tipps zur Schadenbeseitigung, Schadenregulierung und Schadenvermeidung. Darüber hinaus werden in der Kurzstudie auch technische Grundlagen beleuchtet sowie Handlungsempfehlungen für die Politik sowie für Sanitär- und Heizungsinstallateure und Bauherren geliefert. Interessenten können die Kurzstudie unter bsb-ev.de/politik-presse/analysen-studien kostenlos herunterladen. Quelle: bsb-ev.de © photodune.net

Energiewende: TH Köln will mehr Akzeptanz schaffen

Durch das interdisziplinäre Projekt „MEnergie – Meine Energiewende“ möchte die Technische Hochschule Köln (TH Köln) in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern aus dem Bildungs-, Energie- und Technologiebereich mehr Akzeptanz für die Energiewende in der Gesellschaft schaffen. Zum Einsatz kommen soll dazu unter anderem Social Media sowie Virtual und Augmented Reality. „Die AR- und VR-Technologien ermöglichen durch ihren immersiven Charakter ein aktives Erleben der komplexen Zusammenhänge der Energiewende“, so Dr. Valerie Varney vom Institut für Produktentwicklung und Konstruktionstechnik. Beispielsweise könne dadurch gezeigt werden, wie ein Windrad hinter dem eigenen Haus aussieht. Ein besonderer Fokus beim Projekt soll auf die Zielgruppe der 42- bis 10-Jährigen gelegt werden, da es sich bei diesen laut TH Köln um die aktuellen und künftigen Entscheidungsträger in Bezug auf Immobilien, Fahrzeugen und Konsumgüter handelt. Das Projekt wird bis November 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert, und zwar mit rund 955.000 Euro. Quelle und weitere Informationen: th-koeln.de © Fotolia

Erbschaftssteuer: Befreiung in Ausnahmefällen länger möglich

Ein Erbe muss nicht zwingend innerhalb von sechs Monaten in das Familienheim einziehen, um von einer Erbschaftssteuerbefreiung zu profitieren. Das entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH) (II R 6/21). Im vorliegenden Fall zog die Alleinerbin eines Zweifamilienhauses mit zwei Wohnungen und Grundstück nicht sechs Monate später, sondern rund anderthalb Jahre später in eine der beiden Wohnungen ein. Erbschaftssteuerfrei sind Familienheime aber in der Regel nur, wenn sie von den Erben nach zirka sechs Monaten bezogen werden. Auch weil die Alleinerbin nicht unverzüglich in die Wohnung gezogen ist, wurde vom Finanzamt wurde eine Erbschaftssteuer von rund 80.000 Euro angesetzt. Die Alleinerbin klagte daraufhin zunächst vor dem Finanzgericht Düsseldorf (FG). Aus der Wohnung habe zunächst das Inventar ausgeräumt beziehungsweise verkauft werden müssen, um mit erforderlichen Handwerkerarbeiten beginnen zu können. Die Renovierungsarbeiten vor dem Einzug seien erforderlich gewesen, da das Objekt Instandhaltungsrückstand aufgewiesen habe. Doch aufgrund des Handwerkermangels und gesundheitlicher Probleme der Alleinerbin konnten die Arbeiten nicht vorher durchgeführt werden. Mit ihrer Klage vor dem FG Düsseldorf scheiterte die Alleinerbin jedoch zunächst. Das wollte sie allerdings nicht auf sich sitzen lassen. Sie ging in Revision. Vor dem BFH hatte sie dann Erfolg. Das Urteil vom FG wird aufgehoben und die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Der BFH entschied in diesem Fall aber nur so, weil die Alleinerbein (Klägerin) glaubhaft machen und nachweisen konnte, wieso ein früherer Einzug in die Wohnung nicht möglich war. Quelle: bundesfinanzhof.de/Urteil vom 16. März 2022, II R 6/21 © Photodune

Urlaub: Schöne Ferienhäuser in Deutschland

Welche Ferienhäuser in Deutschland sind die schönsten? In einer Bilderstrecke liefert das Portal schoener-wohnen.de Interessenten zahlreiche Vorschläge und erste Informationen zu einem möglichen Reiseziel in spe. Neben der Adresse und einem Link zur entsprechenden Internetseite erhalten Reisehungrige so auch erste Informationen zum Preis. Die Ferienhäuser warten mit verschiedenen Besonderheiten auf: Neben einem Baumhaus in Berlin finden sich in der Bilderstrecke beispielsweise auch alte Bahnwaggons in Groß Neuendorf (Brandenburg) oder ein historischer Bauernhof im Allgäu. Diese und weitere Ferienhäuser überzeugen beispielsweise mit ihrem Design, ihrer Optik oder ihrer Einrichtung. Die Preise für die Ferienhäuser beginnen bei rund 50 Euro pro Nacht. Einige Immobilien sind aber auch nur für mehrere Tage oder Wochen buchbar. Ist dies der Fall, liegt der Preis auch schon einmal bei rund 2.380 Euro pro Monat. Interessenten, die sich die Ferienimmobilien ansehen möchten oder weitere Informationen zu ihnen benötigen, werden auf schoener-wohnen.de fündig. Quelle: schoener-wohnen.de © photodune.net


Verkaufen

Der richtige Wert für Ihre Immobilie

Ihre Immobilie ist Gold wert!
Als Sachverständige für Immobilienwertermittlung garantieren wir Ihnen eine sachgerechte und marktorientierte Wertermittlung.

mehr zu Immobilienverkauf

Kontakt

Stein Immobilien
Rüttenscheider Straße 135
45130 Essen

0201/798879-20

info@immobilien-stein.com

zur Kontaktübersicht