Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Möbel: DGM gibt Tipps zur Anschaffung umweltbewusster Produkte

Wie Mieter oder Eigentümer auch beim Möbelkauf umweltbewusst sein können, rät jetzt die Deutsche Gütegemeinschaft für Möbel (DGM). Dazu hält sie drei Tipps für Interessenten bereit. Erstens: Mieter oder Eigentümer können auf eine gute Möbelqualität achten und langlebige sowie gesundheits- und umweltverträgliche Produkte wählen. Laut DGM weist das RAL-Gütezeichnen „Goldenes M“ darauf hin. Zweites: Beim Möbelkauf kann darauf geachtet werden, dass die Möbel aus Holz gefertigt werden, wobei ein hoher Anteil von Massivholz von Vorteil ist. Den Grund dafür erklärt die DGM wie folgt: „[…] Der Werkstoff aus dem Wald stammt hierzulande aus nachhaltiger Forstwirtschaft: seit über 300 Jahren darf in Deutschland nicht mehr Holz geerntet werden wie nachwächst.“ Eine nachhaltige Waldwirtschaft biete Potenzial zum Speichern klimabedrohender Treibhausgase. Drittens: An Siegeln wie „Möbelherstellung klimaneutral“ oder „Möbel klimaneutral“ können Mieter und Eigentümer Möbel erkennen, die auch über die Produktion hinaus als klimaneutral gelten. Dabei erhalten nur Unternehmen Siegel, die nach einem Drei-Schritte-Prinzip vorgehen. Zunächst müssen sie den CO2-Fußabdruck für ihr Unternehmen berechnen, dann ihre Emissionen reduzieren und letztlich unvermeidbare Emissionen mit dem Erwerb von Klimaschutzzertifikaten abgelten. Quelle: holzindustrie.de/DGM © photodune.net

Studie: Immobilien bei Versicherern beliebt

Versicherer investieren gerne in Immobilien. Dies geht aus der Studie „Trendbarometer Immobilienanlagen der Assekuranz“ der Steuerberatungsgesellschaft EY hervor. Mit einer sogenannten Immobilienquote von 12,1 Prozent war so hoch wie noch nie seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2008. Aus der Studie geht aber auch hervor, dass die Versicherer vorsichtiger werden. So gibt die Hälfte der Befragten Versicherer an, dass sie die Immobilienquote noch weiter erhöhen möchte. Im vergangenen Jahr wollten aber noch zwei Drittel der Befragten die Immobilienquote erhöhen. Zudem sprechen sich 45 Prozent der in diesem Jahr befragten Versicherer für eine gleichbleibende Immobilienquote aus, 5 Prozent der Versicherer wollen diese sogar senken. Für das „Trendbarometer Immobilienanlagen der Assekuranz“ wurde im Mai 2022 eine Umfrage unter 30 führenden Versicherern durchgeführt, darunter Pensionskassen sowie Lebens- und Rückversicherungen. Weitere Ergebnisse der Studie, etwa zu den favorisierten Standorten für Immobilieninvestments der Versicherer, erhalten Interessenten kostenlos auf ey.com. Quelle: ey.com © photodune.net

Wohnungsneubau: IG Bau appelliert an Immobilienwirtschaft

Die IG-Bau fordert die Immobilienwirtschaft angesichts der schwierigen Neubaubedingungen wie beispielsweise Materialknappheit dazu auf, nach alternativen Lösungen zu suchen. Dabei denkt die Gewerkschaft unter anderem an den Umbau von leerstehenden Büros in Wohnraum sowie Dachaufstockungen bei Wohnhäusern, die in der Nachkriegszeit bis zum Ende der 90er-Jahre gebaut wurden. Allein durch die Dachaufstockungen könnten laut IG-Bau rund 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen. „Es ist fatal, in einer Phase wachsender Zuwanderung und zunehmender Wohnungsnot beim Neubau auf die Bremse zu treten. Wer dann noch munter an der Mietenschraube drehen will und darüber auch noch öffentlich spricht, lässt jedes Maß an sozialer Verantwortung vermissen“, sagt der IG-BAU-Bundesvorsitzende, Robert Feiger. Die Immobilienwirtschaft müsse ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen. Neben gleichbleibenden Mieten und dem weitgehenden Verzicht auf Mieterhöhungen fordert er Kontinuität beim Wohnungsbau. Die Immobilienwirtschaft dürfe laut Robert Feiger nicht in eine „bequeme Lethargie“ fallen: „Es ist gerade für große private Wohnungsgesellschaften natürlich bequem, die Hände in den Schoß zu legen, wenn man weiß, dass jede Wohnraumverknappung auf dem Markt letztlich zu steigenden Mieten und damit zu höheren Renditen führt.“ Dies sei allerdings ein „sehr perfider Umgang mit der Krise“. Quelle und weitere Informationen: igbau.de © photodune.net

Energiesparen: Kongress in Solingen

Für den „Deutschen Renovation Award“ können sich noch Unternehmen bewerben, die innovative und nachhaltige Technologien für die Sanierung von Bestandsgebäuden entwickelt haben. Die Technologien müssen dabei so konzipiert sein, dass sie die EU-Klimaziele für die Sanierung von Bestandsgebäuden erfüllen. Die Ideen können die Unternehmen am Freitag, 26. August, 8 bis 18 Uhr, beim „1. Deutschen Renovation Wave Energiespar Kongress“ in der Klingenhalle, Kotter Straße 9, im nordrheinwestfälischen Solingen präsentieren. Die drei besten Ideen werden ausgezeichnet. Beim Kongress gibt es auch Vorträge. Zu den Rednern zählen unter anderem der Klimaforscher Hans Joachim Schellnhuber sowie der Chemiker Michael Braungart, die für ihre Arbeit in ihren jeweiligen Bereichen mehrere Auszeichnungen erhielten. Besucher können aber nicht nur Vorträgen lauschen, sondern sich auch eine begleitende Fachausstellung anschauen. Die Tickets für die Veranstaltung kosten 149 bis 199 Euro. Der Veranstalter, die Smart-Klima GmbH, weist darauf hin, dass es sich um eine Fortbildungsveranstaltung handelt, die mit vier Stunden bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen anerkannt wird. Tickets und weitere Informationen zum „1. Deutschen Renovation Wave Energiespar Kongress“ gibt es unter renovation-wave.de. Quelle: renovation-wave.de © Fotolia

Beschluss: SGB-Angemessenheitsprüfung kann höchstens für sechs Monate ausgesetzt werden

Hartz-V-Empfänger dürfen – trotz einer Sonderreglung aufgrund der COVID-19-Pandemie – nicht dauerhaft in zu teurem Wohnraum wohnen. Das beschloss kürzlich das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen. Grund dafür ist, dass die sogenannte „SGB-Angemessenheitsprüfung“ längstens für sechs Monate ausgesetzt werden kann. Danach gilt wieder § 22, 2. Buch SGB. Dieser besagt folgendes: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.“ Im vorliegenden Fall hat eine Familie aus Detmold eine Wohnung bewohnt. Die Warmmiete für diese belief sich auf 1.350 Euro. Zu viel, wie das Jobcenter fand und worauf es auch hinwies. Nach dem Ende des zweiten Bewilligungszeitraumes zahlte es daher nur noch 1.000 Euro. Dagegen legte die Familie Widerspruch ein. Das Sozialgericht Detmold verpflichtete das Jobcenter zwar zur vorläufigen Übernahme der gesamten Miete. Daraufhin reichte dieses aber eine Beschwerde beim LSG ein und bekam Recht. Das bedeutet, dass die Familie in eine günstigere Wohnung ziehen muss. Quelle: lsg.nrw.de © Fotolia

Terrasse: Die optimale Gestaltung

Einen 3-Punkte-Plan für die Terrassengestaltung liefert das Portal „brigitte.de“. Dabei rät es dazu, die Bedürfnisse zu ermitteln (Punkt 1), den Stil zu wählen (Punkt 2) sowie einen Plan zu erstellen (Punkt 3). Bei Punkt 1 sollte zunächst herausgefunden werden, ob eine größere Terrasse und dafür weniger Platz im Garten infrage kommt oder eine kleinere Terrasse und dafür mehr Platz im Garten. Entscheiden sich Gartenbesitzer für die zweite Variante, geht mit dieser voraussichtlich auch mehr Pflegeaufwand einher. Bei Punkt 2 sollten Gartenbesitzer sich auf eine Stilrichtung festlegen und ihre Terrasse später entsprechend auf diese abstimmen. Dabei können sie sich beispielsweise für die Stilrichtung „Landhaus“, „Asian Style“, „Modern“, „Mediterran“ oder „Romantisch“ entscheiden. Ist eine Stilrichtung gewählt, sollten unter anderem auch die Gartenmöbel, die Blumentöpfe sowie die Textilien dieser Stilrichtung entsprechen und gewählt werden. In einem dritten Schritt (Punkt 3) rät das Portal „brigitte.de“ dazu, einen Plan zu erstellen. Hier gibt es noch einmal vier Unterpunkte, die es zu berücksichtigen gilt. So muss die Grundstücksgröße ermittelt werden. Die gewünschten Teilbereiche müssen festgelegt werden. Bei einer Neugestaltung sollte der passende Bodenbelag gewählt und der Materialaufwand (inklusive Reservematerial) berechnet werden. Außerdem sollten die Möbel und die Stellplätze für diese gewählt werden. Dabei sollte können Gartenbesitzer unter anderem darauf achten, dass sie gut von ihnen aufstehen können. Quelle und weitere Tipps: brigitte.de © Photodune


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