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Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Ingenieurbaupreis: Stadtbahnbrücke in Stuttgart-Degerloch ausgezeichnet

Der Deutsche Ingenieurbaupreis 2022 wurde bei einer Festveranstaltung kürzlich an das Büro „sbp – schlaich bergermann partner“ aus Stuttgart für die Stadtbahnbrücke in Stuttgart-Degerloch vergeben. „Das Siegerprojekt, die Stadtbahnbrücke in Stuttgart Degerloch, zeichnet sich durch eine ideenreiche Konstruktion aus, die den öffentlichen Nahverkehr in einer Großstadt stärkt“, so Bundesbauministerin Klara Geywitz vorab. Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Außerdem wurden auch die ifb frohloff staffa kühl ecker aus Berlin für ihr Fahrradparkhaus als Holzkonstruktion in Eberswalde, die Konstruktionsgruppe Bauen AG aus Kempten für die Instandsetzung der denkmalgeschützten Stampfbetonbrücke/Illerbrücke in Illerbeuren und die Prof. Feix Ingenieure GmbH aus München für die Verstärkung in Block 34 des Altstadtringtunnels München im laufenden Verkehr mit jeweils 5.000 Euro. ausgezeichnet. Eine Anerkennung von 3.000 Euro erhielt die Planungsgemeinschaft Lechsteg, Mayr Ludescher Partner und DKFS Architects für den Lady-Herkomer-Steg in Landsberg am Lech. Der Deutsche Ingenieurbaupreis ist ein Staatspreis und gilt laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen als der bedeutendste Preis für Bauingenieurinnen und -ingenieure in Deutschland. Eine Übersicht über die gekürten Projekte finden Interessenten unter bbr.bund.de. Der Preis wird alle zwei Jahre verliehen. Quelle und weitere Informationen: bmwsb.bund.de © Fotolia

Dämmung: KfW weist auf Fördermöglichkeiten hin

Auf welche Aspekte Eigentümer bei der Fassadendämmung und dem Sonnenschutz im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten achten müssen, weist die KfW hin. So müsse der Antrag auf Fördermittel bereits gestellt werden, bevor Bauunternehmen und Handwerksbetriebe beauftragt werden. Aufträge für die Planungen können dagegen schon vorab vergeben werden, zum Beispiel an Energieeffizienzexperten. Außerdem müssen sich Eigentümer beispielsweise bei der Dämmung von Ein- oder Zweifamilienhäusern im Gebäudeenergiegesetz (GEG) darüber informieren, wie effizient diese sein muss und ermitteln, welche Art der Dämmung erfolgen sollte. Laut KfW wird unterschieden zwischen einer Kern- oder Einblasdämmung, einem Wärmeverbundsystem und einer hinterlüfteten Vorhangfassade. Auch der Sonnenschutz kann von der KfW gefördert werden, wenn Eigentümer ihr Haus umfassend energetisch sanieren. Dazu müssen sie laut KfW allerdings die Anforderungen erfüllen, die an ein Effizienzhaus 85 oder Effizienzhaus Denkmal gestellt werden. Eigentümer, die mehr zu den Fördermöglichkeiten erfahren möchten, werden auf kfw.de fündig. Quelle und weitere Informationen: kfw.de © Fotolia

Nachbarschaftsstreit: Kran darf nicht unangekündigt über fremdes Grundstück schwenken

Ein Bauherr darf nicht ohne Ankündigung einen Turmdrehkran über ein benachbartes Grundstück schwenken lassen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (AZ: 4 U 74/22). Im vorliegenden Fall waren zwei künftige Nachbarn in Landkreis Ludwigsburg in Streit geraten. Denn der Bauherr hatte für den Bau von zwei Doppelhäusern und vier Garagen einen Turmdrehkran an der Grundstücksgrenze aufgestellt. Der 28 Meter Ausleger des Turmdrehkrans überschwenkte nun allerdings unangekündigt mit und ohne Last mehrfach das Grundstück seines Nachbarn (des Klägers). Einmal blieb der Turmdrehkran dabei mit schweren Betonfertigteilen an der Oberleitung hängen. Das führte nicht nur zu einer Erschütterung des Dachgeschosses des Hauses des Nachbarn, sondern sorgte auch für Stromausfall bei ihm. Daraufhin klagte der Nachbar vor dem Landgericht Heilbronn auf das unverzügliche Unterlassen des Überschwenkens seines Grundstücks mit dem Turmdrehkran. Das Landgericht bejahte einen Unterlassungsanspruch, jedoch nur im Falle eines Überschwenkens mit Lasten. Der Kläger ging dagegen in Berufung. Er wollte auch nicht, dass der Turmdrehkran ohne Lasten noch einmal über sein Grundstück schwenkt. Vom OLG bekam er Recht, auch, da der Bauherr das Überschwenken des Turmdrehkrans nicht – wie erforderlich – zwei Wochen vorab angezeigt hatte. Quelle: oberlandesgericht-stuttgart.justiz-bw.de/4 U 74/22 © Photodune

Winterdeko: Tipps für den Außenbereich

Wer es sich im Winter nicht nur im Haus oder in der Wohnung gemütlich machen möchte, sondern auch im Außenbereich, kann auch diesen ansprechend dekorieren. Dafür eignen sich beispielsweise stilvolle Türkränze, winterharte Pflanzen in schicken Töpfen oder hübsche Laternen und Windlichter. Darauf weist das E-Magazine „archzine.net“ hin und zeigt auf entsprechenden Fotos, wie die Deko-Ideen letztendlich umgesetzt werden können. Mit kuscheligen Decken und Kissen auf den Sitzgelegenheiten können Eigentümer oder Mieter zudem dafür sorgen, dass auch im Winter die Terrasse oder der Balkon zu einem Aufenthalt einlädt. Ein kleiner Mini-Tannenbaum mit Lichterkette, eine Laterne und ein Holzschlitten im passenden Farbton sorgen darüber hinaus für die entsprechende Weihnachts- oder Winterstimmung. Auf einer überdachten Terrasse lässt sich ebenfalls ein Weihnachtsbaum aufstellen. Dieser kann zum Beispiel mit Tannenzapfen und weiteren Elementen in natürlichen Farben geschmückt werden. Weiteres Tannengrünen rund um die Haustüre und Holzscheite in einem Metallkorb sorgen für ein noch winterlicheres Flair. Weitere Ideen erhalten Interessenten auf archzine.net. Quelle: archzine.net © Photodune

Studie: So viel Abfall landet in der Biotonne

Die Deutschen haben 2020 für etwa 31 Kilogramm selbst kompostierbare Abfälle pro Kopf gesorgt. Das geht aus Schätzungen hervor, die das Statistischen Bundesamtes erstmals durchgeführt hat. Ohne Bioabfälle aus der Landwirtschaft oder dem produzierenden Gewerbe betrug das Gesamtaufkommen an Bioabfällen aus dem Siedlungsbereich 2020 14,4 Millionen Tonnen. Neben den selbst kompostierten Haushaltsabfällen wurden auch 11,8 Millionen Tonnen Bioabfälle von den Entsorgungsunternehmen eingesammelt. Zu den Bioabfällen zählen zum Beispiel Garten- und Parkabfälle, Speiseöle und -fette und Abfälle aus der Biotonne. Im Vergleich zu 2010 ist die Menge der Bioabfälle um 23,7 Prozent gestiegen. Das Statistische Bundesamt weist allerdings auch darauf hin, dass die Abfälle aus der Biotonne im Vorjahresvergleich von 2019 auf 2020 zugenommen haben, während die Menge anderer Bioabfälle teils deutlich zurückging. Zurückzuführen sei dies auf die Corona-Pandemie, bei der während Lockdowns auch Großküchen, Kantinen und Restaurants geschlossen blieben. Denn während in Großküchen, Kantinen und Restaurants aufgrund der Schließungen 2020 rund 1,1 Millionen Tonnen weniger Abfälle verursacht wurden (- 17,23 Prozent im Vergleich zum Vorjahr), verursachten Privatpersonen in Zeiten der Lockdowns mehr Abfall. So stieg die Menge der Biotonnen-, Garten- und Parkabfälle von 2019 auf 2020 um 3,4 Prozent (351.000 Tonnen) auf insgesamt 10,7 Millionen Tonnen. Für den Anstieg sorgten größtenteils die Abfälle aus Biotonnen, während die Menge der Garten- und Parkabfälle nur leicht anstieg. Die Zahlen waren ermittelt worden, weil Deutschland 2020 aufgrund der EU-Abfallrahmenrichtlinie erstmals Daten zur Eigenkompostierung an die Europäische Union übermitteln musste. Quelle und weitere Informationen: destatis.de © Photodune

Kellerausbau: Das können Eigentümer beachten

Benötigen Eigentümer in ihrer Immobilie zusätzlichen Raum wie zum Beispiel für ein Homeoffice, einen Hobbyraum oder eine Wohnung, lässt sich diese oftmals im Keller realisieren. Darauf weist der FMI Fachverband Mineralwolleindustrie hin. Für dem Kellerausbau sollten Eigentümer allerdings vorab verschiedene Aspekte berücksichtigen, und zwar die Bauphysik, die baulichen Vorgaben und die Möglichkeiten für eine Wärmedämmung. Außerdem sollten sie sich über die Kosten informieren. Für das Vorhaben sei es so zum Beispiel wichtig, dass der Keller und auch die Bauteile trocken sind. Ist dies der Fall, können weitere Planungen erfolgen. Dabei müssen allerdings auch rechtliche Aspekte beachtet werden. Denn während sich der Hobbyraum in der Regel in Eigenregie realisieren lässt, ist für den Bau einer Souterrain-Wohnung vorab unter anderem die Einholung einer Baugenehmigung erforderlich. Auch eine Wärmedämmung des Bodens und der Kellerwände sollte laut des Fachverbands beim Ausbau erfolgen, unter anderem zum Schutz vor aufsteigender Feuchtigkeit. Der Fachverband weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es für die Wärmedämmung staatliche Fördermaßnahmen gibt. Neben der Wärmedämmung können Eigentümer gegebenfalls auch über eine Trittschalldämmung nachdenken. Denn auch aus dem Keller können Geräusche in andere Stockwerke übertragen werden, zum Beispiel von einer schleudernden Waschmaschine. Quelle: der-daemstoff.de/wavepoint © wavepoint


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