Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Miete: Erhöhung wegen schönem Garten nicht zwangsläufig gerechtfertigt
Einfache Gartenanlagen wie Rasenflächen, Pflanzenbeete und ein Gartenhaus gelten nicht als „aufwändig gestaltetes Wohnumfeld“. Daher kann für dafür keine Mieterhöhung verlangt werden. Das hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden (AZ: 105 C 226/23). Im vorliegenden Fall wollte eine Vermieterin die Mieter erhöhen. Sie war der Meinung war, dass die Gartenanlage auf dem Grundstück aufwändig gestaltet sei. Diese Meinung teilte die Mieterin nicht. Der Fall landete vor Gericht. Die Richter stellten klar, dass ein Wohnumfeld nur dann als aufwändig gestaltet gilt, wenn es über das übliche Maß hinausgeht und einen besonderen gärtnerischen oder architektonischen Aufwand aufweist. Das einfache Vorhandensein von bepflanzten Bereichen und einem Gartenhaus genügt nicht, um diese Kriterien zu erfüllen. Die Entscheidung verdeutlicht, dass der Begriff des „aufwändig gestalteten Wohnumfelds“ hohe Anforderungen stellt. Reine Kosten- und Arbeitsaufwände für Standard-Gartenanlagen sind für eine Mieterhöhung aufgrund eines aufwändig gestalteten Wohnumfelds nicht ausreichend. © immonewsfeed
Badezimmer: Funktionalität trifft auf Design
Das Badezimmer verwandelt sich immer mehr in einen persönlichen Rückzugsort, der nach einem stressigen Tag Entspannung bietet. Die Möbel dort müssen daher sowohl funktional als auch ästhetisch ansprechend sind. „Gefragt ist vor allem eine immer wohnlichere Gestaltung“, so der Geschäftsführer der Verbände der deutschen Möbelindustrie Jan Kurth. Die Verwendung natürlicher Materialien wie Holz erhöht nicht nur die Wohnlichkeit, sondern verbessert auch das Raumklima. Moderne Badezimmermöbel kombinieren elegante Holzdekore mit Hochglanz- oder Mattlackoberflächen. Großformatige Steinfliesen am Boden strahlen ebenfalls Natürlichkeit aus. Aktuell im Trend liegen dunkle Farben und minimalistisches Design, die für Eleganz stehen. Noch luxuriöser wirken schwarze oder anthrazitfarbene Möbel, die mit edlen Metallakzenten kombiniert werden. Innovative Lagerlösungen wie drehbare Hochschränke maximieren den Stauraum und tragen ebenfalls zur Ästhetik bei. © immonewsfeed
Wohnen: Präferenzen ändern sich maßgeblich
Die Wohnpräferenzen in Deutschland verändern sich maßgeblich. Die Gründe dafür sind der demografische Wandel, steigende Wohnkosten und ein gestiegenes Umweltbewusstsein. Diese Ergebnisse gehen aus einer Studienreihe der Baufi24 Baufinanzierungs GmbH in Kooperation mit der Technischen Universität Darmstadt hervor. In der Studienreihe wird auch deutlich, dass der Wohnimmobilienmarkt – zu 78 Prozent von privaten Haushalten getragen – vor einem tiefgreifenden Strukturwandel steht. In der Studienreihe wird darüber hinaus die Wichtigkeit von flexiblen Wohnkonzepten betont, die sich an veränderliche Lebensphasen anpassen können. Außerdem wird deutlich, dass eine effizientere Nutzung vorhandener Wohnflächen einer weiteren Neubautätigkeit vorzuziehen ist. Des Weiteren wird eine stärkere Beteiligung von kleinen und mittelständischen Unternehmen aus der Baubranche sichtbar, die insbesondere von lokalen Investitionen in den Gebäudebestand und soziale Infrastruktur profitieren. Ein weiterer Schwerpunkt der Studie liegt auf der ökologischen Sanierung bestehender Wohnungen. Trotz hoher Bereitschaft der Deutschen, in nachhaltige Technologien zu investieren, zeigen sich finanzielle Hürden, insbesondere durch das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen. Baufi24 hat Handlungsempfehlungen für die Politik, die Immobilienwirtschaft sowie für Privatpersonen herausgegeben. Die Politik müsse unter anderem dafür sorgen, dass Klimaschutz im Wohnen bezahlbar sei. Die Immobilienwirtschaft soll unter anderem neue Betreiberkonzepte schaffen, um die steigende Nachfrage nach flexiblen und innovativen Wohnkonzepten zu decken. Privatpersonen sollten durch Smart-Home-Technologien für Kosteneinsparungen sorgen. © immonewsfeed
Hausbau: Sicherheit durch präzisen Zahlungsplan
Private Bauherren, die mit Schlüsselfertiganbietern arbeiten, profitieren seit 2018 vom Verbraucherbauvertrag. Dieser verstärkt ihren Schutz vor finanziellen Einbußen bei einer möglichen Insolvenz des Bauunternehmens, auch im Hinblick auf Abschlagszahlungen. Denn diese werden in einem Zahlungsplan festgehalten, der im Idealfall ein zentraler Bestandteil des Verbrauchervertrags ist. Laut Verband Privater Bauherren ist es entscheidend, dass jeder Zahlungsplan individuell ausgehandelt und in der Baubeschreibung genau spezifiziert wird. So werden die Abschlagszahlungen an tatsächlich fertiggestellte Bauabschnitte geknüpft. Das schützt den Bauherren vor vorzeitigen, hohen Zahlungen für unvollendete Arbeiten schützt. Vorsicht ist bei Vertragsangeboten geboten, die hohe Anzahlungen oder Vorkasse fordern, ohne dass entsprechende Bauleistungen erbracht wurden. Ein korrekter Zahlungsplan sollte immer eine Sicherheitsleistung beinhalten, die der Unternehmer stellt. Bauherren sollten den Vertrag und den Zahlungsplan vor Unterschrift laut VPB von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen lassen. So können sie sicherzustellen, dass die Zahlungen den Baufortschritten angemessen sind. © immonewsfeed
Wärmeschutzverglasung: Verbesserung der Energieeffizienz möglich
Wärmeschutzverglasungen spielen eine entscheidende Rolle für die Energieeffizienz von Gebäuden. Sie verhindern, dass Wärme durch Fensterflächen nach außen entweicht. Dadurch lassen sich Heizkosten signifikant zu reduzieren. Besonders in der kalten Jahreszeit, in der Heizenergie durch alte Fenster verloren gehen kann, bietet der Austausch hin zu modernen Doppel- oder Dreifachverglasungen eine effektive Lösung zur Energieeinsparung. Für Gebäudeeigentümer, die in die Jahre gekommene Immobilien besitzen, empfiehlt sich die Modernisierung der Fenster. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn diese älter als zwanzig Jahre sind. Moderne Fenster mit Zweifach- oder Dreifachisolierung bieten nicht nur eine verbesserte Wärmeisolation, sondern auch eine optimale Lichttransmission. Spezielle Beschichtungen reflektieren die Infrarot-Wärmestrahlung, wodurch die Wärme effektiv im Raum gehalten wird und somit Heizkosten weiter gespart werden können. Ein weiterer bedeutender Vorteil moderner Verglasungen ist die gesteigerte Wohnqualität. Durch höhere Oberflächentemperaturen der inneren Scheiben wird eine größere Behaglichkeit nahe den Fenstern erreicht. Dreifachverglaste Fenster, die früher hauptsächlich in Passiv- und Niedrigenergiehäusern verwendet wurden, gewinnen daher zunehmend an Bedeutung in der Altbausanierung. Eigentümer, die über den Fensteraustausch nachdenken, sollten sich zunächst über staatliche Zuschüsse für den Modernisierungsprozess informieren. Danach können sie sich auch von Fachhändlern vor Ort beraten lassen. © immonewsfeed
Markisen: Dürfen sie ohne Weiteres montiert werden?
Ein Mieter wollte auf seinem Balkon eine Markise anbringen und fragte seinen Vermieter um Erlaubnis. Dieser verweigerte ihm dies allerdings, da er optische Beeinträchtigungen des Gebäudes befürchtete. Der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht München (AZ: 411 C 4836/13). Dieses entschied, dass der Vermieter die Zustimmung zur Montage nicht verweigern darf. Das Interesse des Mieters, sich vor Sonnenstrahlung zu schützen, sei wichtiger sei als die vom Vermieter befürchtete optische Beeinträchtigung. Ein anderslautendes Urteil erging vom Amtsgericht Köln im Fall eines Mieters, der eine Markise auf der Terrasse einer modern gestalteten Wohnanlage anbringen wollte. Hier überwogen die Interessen des Vermieters, da die Markise aufgrund der puristischen Architektur und der Sichtbarkeit in einem offenen Innenhof als störend angesehen wurde. In diesem Fall wurde dem Mieter zugemutet, alternative Sonnenschutzmethoden wie Sonnenschirme oder einen mobilen Pavillon zu nutzen (AZ: 201 C 62/17). Diese Urteile zeigen, dass die Entscheidung über die Zulässigkeit der Markisenmontage von den spezifischen Umständen des Einzelfalls abhängt, einschließlich des Gebäudetyps und der Lage der Wohnung. Mieter sollten stets eine schriftliche Zustimmung des Vermieters einholen und idealerweise eine Fachfirma mit der Montage beauftragen, um Beschädigungen zu vermeiden und ihre Rechte zu sichern. © immonewsfeed