Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Energie: Hydraulischer Abgleich des Heizungssystems ist Pflicht

Eigentümer von Gebäuden mit einer zentralen Gasheizungsanlage und sechs und mehr Wohneinheiten müssen in den kommenden Jahren einen hydraulischen Abgleich des Heizungssystems durchführen lassen. Eigentümer von zehn Wohneinheiten und mehr haben dazu bis zum 30. September 2023 Zeit, Eigentümer von sechs bis neun Wohneinheiten bis zum 15. September 2024. Das geht aus der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassenen „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSimiMaV) hervor. In diesem Zusammenhang weist der Verein „Wohnen im Eigentum“ (WiE) auf mehrere Aspekte hin. Zunächst muss beispielsweise geprüft werden, ob es sich bei den Heizkörpern um Sondereigentum handelt, was oftmals der Fall ist, oder um Gemeinschaftseigentum. Laut WiE sollten Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) aber auch dann gemeinsam einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen, wenn sich die Heizkörper im Sondereigentum befinden. Dies werde wahrscheinlich günstiger sein, als den hydraulischen Abgleich allein durchführen zu lassen. In der Eigentümerversammlung muss der hydraulische Abgleich laut WiE zunächst beschlossen werden und dann sollten drei Vergleichsangebote eingeholt werden. Der WiE kritisiert die kurze Zeitspanne, die den Eigentümern zur Umsetzung des hydraulischen Abgleichs zur Verfügung steht: „Systembedingt können Wohnungseigentümergemeinschaften oft nicht so schnell handeln. Die Verordnung wird auf diese Weise für WEGs zum Papiertiger“, so WiE-Rechtsreferent Michael Nack. Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessenten unter wohnen-im-eigentum.de. Die EnSimiMaV ist vollständig unter gesetze-im-internet.de/ensimimav/BJNR153000022.html abrufbar. Quelle: wohnen-im-eigentum.de © Photodune

Urteil: Kein Vertrag bei unglücklicher Verwechslung

Ziehen Mieter in eine neue Wohnung, erhalten sie automatisch Strom von einem Grundversorger – es sei denn, sie entscheiden sich für einen Wahlversorger. Doch was passiert, wenn sich ein Mieter für einen Wahlversorger entschieden hat, es aber zu einer Verwechselung der Zählernummern zweier Nachbarwohnungen kommt? Darüber entschied nun das Amtsgericht Frankfurt am Main [Aktenzeichen 29 C 903/21 (19)]. Im vorliegenden Fall hatte eine Immobilienverwaltung einer neuer Mieterin versehentlich die Zählernummer der Nachbarwohnung mitgeteilt. Die Mieterin schloss also mit der vermeintlich richtigen Zählernummer einen Vertrag mit einem Wahlversorger ab. Nachdem die Verwechslung aufgefallen war, informierte die Mieterin ihren Wahlversorger und teilte ihm die richtige Zählernummer, also die ihrer Wohnung, mit. Der Wahlversorger passte seine Abrechnungen entsprechend an. Der Grundversorger, der ebenfalls Leistungen zur Verfügung gestellt hat, forderte nun allerdings Geld von der Mieterin. Diese sah es jedoch nicht ein, die Rechnung zu begleichen. Daraufhin verklagte der Grundversorger die Mieterin. Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Laut Amtsgericht Frankfurt am Main war zwischen den Parteien kein Stromlieferungsvertrag zustande gekommen. Schließlich wollte die Mieterin einen Vertrag mit einem Wahlversorger und nicht mit dem Grundversorger abschließen. Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de © Photodune

Weihnachten: Deko ganz ohne echten Baum

Er gibt selbst zu, dass es sich um ein Experiment handelt, gewagt hat schoener-wohnen.de-Autor Jan Kahl es trotzdem. In einer Bilderstrecke zeigt er, welche Alternativen es zum Weihnachtsbaum gibt. So kann zum Beispiel eine Holzleiter mit Weihnachtsschmuck, Lichterketten und Tannengrün dekoriert werden, um für ein weihnachtliches Flair zu sorgen. Zudem können auch Gestecke in Grün- und Beerentönen, Weihnachtsbäume aus Metall oder Weihnachtsbäume aus Pampasgras als Weihnachtsbaumersatz herhalten. Ebenso bringen Leuchtsterne aus Papier Weihnachtsstimmung in die Wohnung oder ins Haus. Auch wiederverwendbare Weihnachtsbäume aus Holz eignen sich. Wer nicht viel für die Weihnachtsdekoration ausgeben, aber dennoch nicht auf diese verzichten möchte, kann im Wald einen Ast mit ein paar abgehenden Zweigen suchen. Dieser wird zuhause dann aufgestellt und mit ein paar Weihnachtskugeln, zum Beispiel in Bronze-, Rose- und Goldtönen, versehen. Die Bilderstrecke können sich Interessenten auf schoener-wohnen.de ansehen. Quelle: schoener-wohnen.de © Photodune

Förderung: Entlastungen für Immobilienkäufer aus NRW bei Grundsteuer

In Nordrhein-Westfalen können private Immobilienkäufer, die in diesem Jahr ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück erworben haben oder noch kaufen möchten, von Entlastungen bis zu 10.000 Euro bei der Grunderwerbsteuer profitieren. Die Voraussetzungen dafür sind allerdings, dass sie die Immobilie selbst nutzen, diese nicht mehr als 500.000 Euro gekostet hat/kostet und sie bei der NRW.Bank einen Förderantrag stellen. Den Antrag auf den Zuschuss können Immobilienkäufer online unter dem Link kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum/#/ einreichen. Der Verband Wohneigentum NRW freut sich über die Fördermöglichkeiten. Schließlich müssten Immobilienkäufer aus NRW durchschnittlich eine halbe Million Euro für ihren Immobilienkauf aufbringen – durchschnittlich zirka 28.000 Euro davon werden für die Grunderwerbsteuer fällig, die zu den Kaufnebenkosten zählt. In NRW, in Brandenburg, im Saarland, in Schleswig-Holstein und in Thüringen müssen Immobilienkäufer den höchsten Grunderwerb-Steuersatz in Deutschland zahlen – und zwar 6,5 Prozent auf den Kaufpreis. Fast sieben Jahre muss ein Durchschnitthaushalt laut des Verbands Wohneigentum NRW sparen, nur um die Grunderwerbsteuer zahlen zu können. Vor allem für junge Paare und Familien könne die Steuer damit eine Hürde darstellen, sich den Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Quellen: wohneigentum.nrw/kundenportal.nrwbank.de/nrw-zuschuss-wohneigentum/#/ © Fotolia

Wettbewerb: Deutscher Holzbaupreis ausgelobt

Für den mit insgesamt 20.000 Euro dotierten Deutschen Holzbaupreis können sich Interessenten noch bis Sonntag, 15. Januar 2023 unter deutscher-holzbaupreis.de/online_einreichung/ bewerben. Mit dem Preis werden Gebäude und Gebäudekomponenten ausgezeichnet, die überwiegend aus Holz, Holzwerkstoffen und weiteren nachwachsenden Rohstoffen bestehen. Mitmachen können unter anderem Architekten, Bauherren sowie Holzbauunternehmen, die Bauwerke oder Bausysteme planen, entwickeln oder herstellen. Außerdem können beispielsweise Institutionen aus Forschung, Entwicklung und Lehre auch Projekte einreichen, und zwar in der Kategorie „Komponenten/Konzepte“. Die Gewinner des Preises werden am Dienstag, 16. Mai, bei der Messe „Linga“ in Hannover gekürt. Außerdem werden einige der Gewinner-Projekte in der Wanderausstellung „Holz. Bau. Architektur – Entwerfen, Konstruieren und Bauen mit Holz“ zu sehen sein, die von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt fachlich und finanziell gefördert wird. Quelle und weitere Informationen: zdb.de/deutscher-holzbaupreis.de © Fotolia

BMI: Seminar zur „Erfassung und Visualisierung von Bestandsgebäuden“

Ein Seminar zum Thema „Erfassung und Visualisierung von Bestandsgebäuden“ können Architekten sowie Mitarbeitende aus Planungsbüros und von Bauträgern im Hochbau am Mittwoch, 30. November, von 16 bis 20 Uhr, im Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart an der Nobelstraße 12 besuchen. Bei dem Seminar informieren die Building-Information-Modeling-Experten Günter Wenzel, Frank Sulzmann und Jörg Frohnmayer des Fraunhofer IAO Interessenten zu den Themen „Bestandserfassung: Laserscan und Photogrammetrie“, „Optimierung und Konvertierung von Modellen für die Nutzung in XR“ und „Einführung in den XRvisualizer“. Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt 195 Euro pro Person. Zum Online-Anmeldeformular gelangen Interessenten unter folgendem Link: crm-portal.iao.fraunhofer.de/eventonline/event.aspx?contextId=A0360307D0153C49127DF90C55AA7FE4&event=0xDF5001B5612F4DADAF749A8422845FA5 Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/iao.fraunhofer.de © wavepoint


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