Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Marktdaten: Studie: Ende des Booms im Wohnungsbau
Es wird gebaut in deutschen Städten. Die Baubranche profitiert von der guten Auftragslage, doch die Mieter müssen mit steigenden Wohnungsmieten und Immobilienpreisen rechnen. Laut der Studie „Hochbauprognose 2019“ des Strategieberatungsunternehmens EY Parthenon hält der Wachstumstrend im Wohnungsbau bereits nun im fünften Jahr in Folge an. Auch für die Jahre 2019 bis 2022 prognostizieren die Experten eine steigende Wachstumsrate im Wohnungsneubau und im Renovierungsgeschäft; jedoch mit einem deutlichem Abwärtstrend. Grund dafür ist ein Mangel an Fachkräften und an bebaubaren Flächen in den Ballungszentren. Um den ansteigenden Kosten im Wohnungsbau entgegenzuwirken und Zeit beim Wohnungsbau zu sparen, sehen die Experten von EY Parthenon eine gute Lösung in der modularen Bauweise. Durch die Vorfertigung der einzelnen Wohnungsbauteile an zentralen Orten, kann sich die Dauer der Bauphase um etwa zwei bis fünf Monate verkürzen und Kosten können in einer Höhe von fünf bis zehn Prozent eingespart werden. Quelle: EY Parthenon © photodune.net
Baubranche: Bautipp: Fensterschutz gegen Pollen und Feinstaub
Raus aus der kalten Winterzeit, rein in den Frühling. Für viele scheint die Sonne, für Allergiker beginnt die Zeit des Niesens, der laufenden Nasen und tränenden Augen. Laut einer Studie des Robert Koch-Instituts leiden 30% der 18 bis 79-jährigen in Deutschland im Lauf ihres Lebens unter Allergien, die auf Umweltverschmutzung und die Zunahme der Feinstaubbelastung zurückzuführen sind. Vor diesem Hintergrund hat ein Hersteller ein System entwickelt, das dem Schutz vor Pollen, Insekten und Staub dient. Damit können alle Fenster, Balkon- und Terrassentüren, sowie Schächte mit einem angepassten Pollenschutz- und Feinstaub-Gase bestückt werden. Selbst für außergewöhnliche Fensterformen, wie z.B. Wintergärten oder Dachgeschossfenster gibt es ein maßgeschneidertes Fliegengitter. Quelle: Warema © photodune.net
Energieeffizienz: Online Wärmekompass hilft bei der Suche nach der richtigen Heizung
Wer sich eine neue Heizung anschaffen möchte, sollte sich sowohl Gedanken um die Wirtschaftlichkeit, als auch um den Klimaschutz machen. Der Online Wärmekompass von der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) vergleicht herstellerunabhängige Heizungssysteme und hilft bei der Entscheidungsfindung. Mit dem Wärmerechner reagiert die AEE mit Unterstützung vom Bundeswirtschaftsministerium und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) auf einen großen Bedarf: Etwa Zweidrittel aller zentralen Heizungen sind veraltet, sanierungsbedürftig oder ineffizient. Da sich der Eigentümer mit dem Kauf eines neuen Heizungssystems auf etwa zwanzig oder mehr Jahre bindet, sollten sich Käufer nicht nur Gedanken über die aktuellen Öl- und Gaspreise machen, sondern ebenfalls weitere Komponenten beachten. In wenigen Schritten vergleicht der Wärmekompass diverse Technologien, Brennstoffe, Preise und Treibhausgasemissionen, die der jeweilige Heizungstyp verursacht. Unter Berücksichtigung von etwa 60 verschiedenen Parametern, wie z.B. Gebäudetyp, Bauart und Nutzungsfläche berechnet der Kompass, welche Heizung am besten zu ihren Bedürfnissen passt. Besonders hervorzuheben ist, dass sich der Wärmerechner in erster Linie auf klimafreundliche Energieträger konzentriert. Wer auf fossile Energien zurückgreifen möchte, muss dies in dem Vergleich gesondert angeben. Quelle: Agentur für Erneuerbare Energien © photodune.net
Mieten & Vermieten: Urteil: Kurzzeitvermietung kann nicht ohne Weiteres verboten werden
In Zeiten von Airbnb und anderen Unterkunftsvermittlern ist es für die meisten Eigentümer Gang und Gebe, ihre Wohnungen kurzweilig an täglich oder wöchentlich wechselnde Gäste zu vermieten. Der BGH hat bereits 2010 die Zulässigkeit der Kurzzeitvermietung festgestellt. Die Mitglieder einer aus acht Einheiten bestehenden Wohnungseigentümergesellschaft (WEG) einer Immobilie in Papenburg möchten diese Regelung nun ändern und einer Eigentümerin die Kurzzeitvermietung ihrer Wohnung untersagen. Als Basis für das Änderungsvorhaben soll eine in der Teilungserklärung vereinbarte Öffnungsklausel dienen, welche besagt, dass Änderungen an bestehenden Regelungen vorgenommen werden können, sollte per Mehrheitsbeschluss eine Dreiviertelmehrheit vorliegen. Die sieben Mitglieder der WEG der Immobilie waren sich einig und änderten den Paragraphen. Diesen Beschluss hat die Wohnungseigentümerin angefochten und vor dem BGH (AZ V ZR 112/18) Recht bekommen. Grundsächlich berechtigt die Öffnungsklausel zu mehr Flexibilität, um Änderungen per Mehrheitsbeschluss zu erlauben. Zum Schutz der Minderheit bezieht sich dies jedoch nicht auf „mehrheitsfeste“ Rechte, zu denen die Untervermietung einer Immobilie gehört. Eigentumswohnungen dienen dem Wohnzweck und folgen somit einer Zweckbestimmung. Änderungen an der Teilungserklärung können nicht mit einer Stimmenmehrheit beschlossen werden, sondern brauchen die Zustimmung aller Einheiten. Quelle: BGH © photodune.net
Mieten & Vermieten: Die Zukunft der Mieterkommunikation ist digital
Die Digitalisierung hat unseren Alltag seit Jahren fest im Griff. Allmählich breitet sie sich auch in andere Bereiche aus – wie beispielsweise in der Mieterkommunikation. Schwarze Bretter mit Papieraushängen? In immer mehr Hausfluren ist das Vergangenheit. Statt Zettelwirtschaft informieren interaktive Displays die Mieter über Neuigkeiten. Denn die digitale Kommunikation besitzt zahlreiche Vorteile. So können Mieter über das interaktive Display nicht nur Informationen konsumieren, sondern auch mit dem Vermieter selbst kommunizieren und beispielsweise defekte Lampen oder andere Schadensfälle melden. Zudem gehen – anders als bei den losen Zetteln an der analogen Pinnwand – keine wichtigen Informationen verloren. Quelle: Haufe © photodune.net
Leben & Wohnen: Einbruchsstatistik 2018: Licht und Schatten
Vor wenigen Wochen stellte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) die Polizeilichen Kriminalstatistik für das Jahr 2018 vor. Nach seiner Aussage ist die Zahl von Wohnungseinbrüchen deutschlandweit zurückgegangen. Doch stimmt das wirklich? Untersucht man die Zahlen in den einzelnen Landkreisen fällt vor allem eins auf: Die Fälle von Wohnungseinbrüchen sind in zahlreichen Landkreisen sowie kreisfreien Städten im Vergleich zu 2017 gestiegen. Betroffen sind Kommunen in Ost und West. Trauriger Spitzenreiter ist der Landkreis Gifhorn, hier wurden 2018 91 Einbruchsdelikte je 100.000 Einwohner mehr registriert. Auch in Pinneberg (65), Chemnitz (90) und Neumünster (73) gab es mehr Einbrüche als 2017. Hinzu kommen weitere 20 Kreise, die einen leichten Zuwachs an Wohnungseinbrüchen verzeichnen. Quelle: Bundeskriminalamt © photodune.net