Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Marktdaten: Wohnungsmarkt-Studie: Immobilien im Umland sind nicht wirklich günstig

In der Studie „Im Umland wird Wohnen unbezahlbar“ untersucht die Europace AG die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt zwischen den Jahren 2016 und 2018 in Städten, im Umland und auf dem Land im Verhältnis zur Entwicklung des Einkommens. Dabei kommt zum Vorschein, dass die Investition in eine Immobilie im Umland für den Käufer finanziell am unvorteilhaftesten ist. Insgesamt weist die Studie auf, dass die Transaktionen auf dem Immobilienmarkt im Jahr 2018 um insgesamt 28% gestiegen sind. 45% aller Immobilienkäufe fanden im Umland, 31% in der Stadt und 24% auf dem Land statt. Weiterhin ist zu beobachten, dass sich das Immobilienvolumen in der Stadt um 3% auf 31% verringert hat, während es auf dem Land um 2% auf 24% gestiegen ist. Das Immobilienvolumen im Umland ist relativ konstant geblieben.   Dramatisch ist der proportionale Anstieg der Immobilienpreis im Umland im Vergleich zu der  dortigen Einkommensentwicklung. Obwohl in allen drei Regionen insgesamt ein positiver Trend in der Gehaltsentwicklung zu beobachten ist, ist der Anstieg der Immobilienpreise im Vergleich zum Anstieg der Gehälter im Umland unproportional. Während die  dortigen Immobilienpreise zwischen 2016 und 2018 um 11,5% angestiegen sind, stiegen die Gehälter lediglich um 4,3%. Auch in der in anderen Regionen ist die Einkommensentwicklung immer geringer als die Steigerung der Immobilienpreise, doch das Ungleichgewicht zwischen Einkommen und Immobilienpreis im Umland ist am größten.    Quelle: Europace AG   © fotolila.com

Baubranche: Nachträglicher Anbau eines Balkons

Wer nachträglich einen Balkon anbauen möchte, muss zunächst eine Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde einholen. Liegt diese vor, widmet sich ein Architekt oder ein Balkonbauer dem Balkonanbau. Bei der Auswahl des richtigen Balkons spielt die Beschaffenheit des Mauerwerks, die Statik des Gebäudes und die Bodenbeschaffenheit eine elementare Rolle. Außerdem muss berücksichtigt werden, ob die Hauswand genügend Platz für den Anbau bietet.   Es gibt drei verschiedene Arten eines nachträglich angebauten Balkons. Ein Vorstellbalkon und ein Anbaubalkon sind energetisch und wirtschaftlich die besten Konstruktionen. Fällt die Wahl auf einen Vorstellbalkon, liegt seine Last auf vier Stützen, die fest im Boden verankert sind. Diese Balkonart ist unabhängig vom Gebäude konstruiert und greift nicht in die Statik ein. Bei einem Anbaubalkon wird der Balkon auf der einen Seite von zwei Stützen getragen und auf der anderen Seite durch rostfreie Verankerungen direkt mit der Hauswand verankert. Bei einem freitragenden Balkon hingegen, liegt die Last einzig und allein auf der Hausfassade, weshalb ein besonders stabiles Mauerwerk unerlässlich ist.    Grundsächlich bietet sich ein nachträglicher Balkonanbau besonders dann gut an, wenn eine Sanierung der Fassade ansteht. Dann muss nur noch entschieden werden, in welche Himmelsrichtung die neue Terrasse ausgerichtet sein soll.    Quelle: Bauratgeber Deutschland    © photodune.net

Baubranche: „Recycling-Haus“ für mehr Energieeffizienz im Bausektor

Wenn man an das Thema Energieeffizienz denkt, denkt man in erster Linie an den Verbrauch von Energie in einer bereits fertiggestellten und bewohnten Immobilie. Doch wie sieht es mit dem Energieverbrauch beim Bau eines Gebäudes aus? Als einer der größten Energieverbraucher und Abfallproduzenten in Deutschland ist die Bauindustrie zum großen Teil verantwortlich für die Rohstoffknappheit von Stahl, Erdöl und Wasser. 85 Prozent des Verbrauchs der mineralischen Ressourcen verschuldet einzig und allein der Bausektor, während gleichzeitig 58 Prozent des gesamten Abfallaufkommens von eben diesem verursacht wird. Die Gundlach Bau und Immobilien GmbH & Co. KG und Architekten des Architekturbüros Cityförster Architecture + Urbanism stellen sich diesem Problem und bauen in einem Pilotprojekt das erste Reycling-Haus auf dem Kronsberg in Hannover. Hierzu benutzen sie Bauteile aus dem ehemaligen „Haus der Jugend“ und erschaffen in recyclinggerechter Bauweise ein neues Gebäude. Für den Rohbau benutzen sie recycelbare Bauteile, wie zum Beispiel leimfreie Massivholzelemente, recycelte Materialien wie eine Fassandendämmung aus Jutesäcken und gebrauchte Bauteile aus dem Altgebäude, wie Fenster oder Fassadenpaneele.    Das Leuchtturmprojekt soll eine Grundlage für zukünftige Recycling-Bauprojekte sein, die dem verschwenderischen Bauen ein Ende setzen und in eine zukunftsweisende, aus Recyclingmaterialien verwendete Bauweise führen sollen.   Quelle: Cityförster und Gundlach Bau und Immobilien    © fotolila.com

Politik & Wirtschaft: DDIV kritisiert Entwurf des Zensus 2021

Alle zehn Jahre erhebt das Statistische Bundesamt und die Landesämter Daten über die Bevölkerung und Wohnungssituation in Deutschland. Der nächste Zensus der EU Mitgliedstaaten findet am 10. Mai 2021 statt. Das Zensusgesetz aus dem Jahre 2011 wurde in einem Entwurf der Bundesregierung um zwei Erhebungsmerkmale erweitert, die der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) deutlich kritisiert und die Änderung des Entwurfes fordert. Zum einen wird der in dem Zensusentwurf undifferenzierte Verwalterbegriff kritisiert, der für Unstimmigkeiten und Abgrenzungsprobleme hinsichtlich der Auskunftspflicht sorgt. Für den DDIV ist die fehlende Definition des Verwalterbegriffs unverständlich, denn seit Mitte 2018 liegt bereits eine Definition für Wohnimmobilienverwalter in der Gewerbeordnung (GewO) vor, die zwischen einem Mietverwalter und einem Immobilienverwalter von Wohneigentum (WEG-Verwalter) und seinen Zuständigkeiten unterscheidet.   Der zweite Kritikpunkt bezieht sich auf die Erweiterung des Erhebungsmerkmals „energetischer Zustand eines Gebäudes“. Auch hier verlangt der DDIV eine genaue Definition, denn es ist unklar, welche Daten zusätzlich erhoben werden sollen und in wessen Zuständigkeitsbereich die Erhebung fällt. Die im Energieausweis erfassten Daten hinsichtlich des Energiebedarfs eines Gebäudes reichen der Bundesregierung für die Erhebung nicht aus.   Laut DDIV geht die von der Bundesregierung gewünschte Erweiterung der Erhebungsmerkmale weit über die Richtlinien der EU hinaus. Der Entwurf des Zensusgesetzes soll nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden.    Quelle: DDIV © http://photodune.net

Leben & Wohnen: Grundstücke und Stellplätze für Tiny Houses

Immer mehr Menschen interessieren sich für den Kauf eines Tiny Houses, der auf wenigen Quadratmetern ein Zuhause mit Wohn- und Schlafzimmer, Küche und Bad bietet. Eine Terrasse und die Möglichkeit zur Mobilität verleihen dem Leben in einem Tiny House einen besonderen Reiz und ermöglichen den Traum vom Eigenheim zu erschwinglichen Preisen. Ob zur temporären oder langfristigen Nutzung – plant man den Kauf eines Tiny Houses oder ist bereits schon Besitzer, stellt sich die Frage nach einem geeigneten Grundstück. Die Onlineplattform Livee informiert über alternative Lebensweise und moderne Wohnformen und gibt Tiny House Besitzern Tipps, ein geeignetes Grundstück zu finden.    Tiny Houses dürfen auf einem gekauften oder gepachteten Grundstück, sowie auf einem Stellplatz, z.B. einen Campingplatz abgestellt werden. In diesem Fall ist vor allen Dingen zu prüfen, ob die Platzordnung auf dem jeweiligen Campingplatz „dauerhaftes Wohnen“ erlaubt. Die Landesbauordnung der jeweiligen Bundesländer gibt hierzu Auskunft. Auch „Tiny House Parks“ oder „Tiny House Villages“ bieten Stellplätze an. Wer allerdings lieber ein Grundstück kaufen oder pachten möchte, sollte sich an ein Maklerbüro wenden, eine Anzeige in Immobilienportalen schalten und mit Freunden und Bekannten sprechen. Oft finden sich geeignete Stellplätze auch über Mundpropaganda.   Quelle: livee-living © fotolila.de

Marktdaten: Studie: Trend zum Bau von Hochhäusern und Mikroapartments

Die Studie "Deutschland Real Estate Market Outlook 2019“, herausgegeben von der CBRE verzeichnet auch in diesem Jahr eine hohe Nachfrage nach Wohnimmobilien. Besonders im Bereich Hochhäuser, sowie Studentenwohnungen und Microliving verzeichnen und prognostizieren Experten eine große Dynamik auf dem deutschen Investmentmarkt.  Aufgrund des Flächenmangels, vor allem in Großstädten, entwickelt sich der Immobilienmarkt stark hin zum Bau von Hochhäusern. Bis 2030 sollen größtenteils in Berlin und Frankfurt am Main 30 Hochhäuser mit einer Mindestgröße von 50 Metern gebaut werden. Da die Baukosten ab 22 Metern enorm steigen, wird es sich bei diesen Immobilien hauptsächlich um Luxusapartments handeln und vor allem die zahlungskräftige Schicht ansprechen.     Aufgrund des derzeitigen niedrigen Angebots im Core-Segement investieren Kapitalanleger in die Projektentwicklung. Dieser Trend ist ebenfalls im Bau von Studentenwohnungen und Mircoliving zu verzeichnen, welches sich inzwischen zu einer eigenständigen Assetklasse etabliert hat. Die guten Prognosen sind auf das Transaktionsvolumen des Jahres 2018 zurückzuführen, das im Vergleich zum Vorjahr um 69% gestiegen ist. Allein 60% des Kapitals davon ist in den Bau von Mikroapartments geflossen.   Quelle: CBRE GmbH © fotolila.de


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