Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Marktdaten: Studie: „Wohntrends 2035“
Die im Auftrag des GdW Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen durchgeführte Studie „Wohntrends 2035“ zeigt derzeitige Wohn- und Lebensformen und gibt Auskunft darüber, wie sich diese in Zukunft entwickeln könnten. Die Studie dient den Wohnungsunternehmen als Orientierungshilfe, um sich auf dem Markt positionieren zu können und mit ihren Immobilien zielgerichtet auf die Bedürfnisse und Entwicklungen der Mieter reagieren zu können. Wissenschaftler des Instituts InWIS und Berater von Analyse & Konzepte fanden heraus, dass besonders die Themen Segregation, Digitalisierung und neue Lebensformen den derzeitigen Wohnungsmarkt und die Stadtentwicklung prägen. Um der Segregation von Jung und Alt und von Arm und Reich entgegenwirken und das Miteinander zu fördern, setzen Experten auf den Bau und die Förderung von Quartieren. Auch in die Digitalisierung in der Bau- und Immobilienbranche muss künftig stärker investiert werden. Vor allem digitale Leistungen und Services wie Smart-Home-Anwendungen, digitale Assistenten oder Pflegeunterstützung sollen mehr Anwendung in anspruchsvollen Wohnkonzepten finden. Nicht zuletzt ist eine große Veränderung und Entwicklung in den Formen des Zusammenlebens sichtbar. Moderne Lebensformen wie Clusterwohnen, Collaborative Living und Co-Housing sind vor allem auf den Trend zu Single- und Zweipersonenhaushalten zurückzuführen. Ebenso ist der Bedarf nach neuen, intelligenten und komfortablen Wohnlösungen gefragt, denn gerade in Großstädten mangelt es an Wohnraum. Quelle: GdW © fotolila.de
Baubranche: Tipp: Wandfliesen im Bad eigenständig erneuern
Wer seine altmodischen, beschädigten und in die Jahre gekommenen Wandfliesen im Badezimmer gegen einen neuen, modernen Look eintauschen möchte, muss in der Regel mit hohen Kosten rechnen. Diese setzen sich aus Material- und Handwerkerkosten zusammen. Damit Wohnungs- oder Hauseigentümer nicht auf eine gepflegte Optik im Bad verzichten müssen, gibt es kostengünstige Alternativen, die recht einfach in Eigenregie durchführbar sind. Um Materialkosten zu sparen, sollte man sich zunächst Gedanken über die Art der Fliesen machen und darüber, wie diese eingesetzt werden sollen. Hochwertige Naturfliesen, die in ein Mörtelbett eingelegt werden oder Mosaikmuster sind teurer, als günstige Fliesen aus dem Baumarkt. Grundsächlich spielt bei der Wahl der Fliese die Abriebklasse eine Rolle. Fliesen mit einer niedrigen Abriebklasse sind teurer als die mit einer hohen Abriebklasse. Um die Kosten für den Handwerker zu senken oder sogar ganz zu umgehen, können Vermieter die Wandfliesen selbst überstreichen oder überkleben. Bei der Auswahl der Farbe sollte ma darauf achten, dass diese auf dem glatten Fliesenuntergrund gut deckt und nicht abblättert. Hier empfiehlt es sich in eine hochwertige Spezialfarbe mit hoher Deckkraft zu investieren. Fliesenfolien zum Überkleben von Wandfliesen gibt es zugeschnitten in den gängigen Formaten. Hier ist allerdings Geduld angebracht, denn jede Folien muss einzeln auf jede Fliese geklebt werden. Besonders gut eignet sich der Gebrauch von Fliesenfolie im Badezimmer, wenn man einzelne Farb- oder Musterakzente setzen möchte. Quelle: Immowelt AG / Hausjournal © photodune.net
Baubranche: Neues Fachportal: Energieeffizientes Bauen und Sanieren
Im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Deutsche-Energie-Agentur (dena) ein neues Fachportal für Energieeffizientes Bauen und Sanieren erstellt. Das Onlineportal löst den dena-Expertenservice ab und richtet sich in erster Linie an Energieberater/-innen, Architekten/-innen, Ingenieure/-innen und Handwerker/-innen. Auf der Internetseite www.febs.de finden Besucher Fachinformationen, kostenfreie Tools, sowie den Kontakt zu einem Servicecenter. Untergliedert in die Themenschwerpunkte „Gesetze und Normen“, „Beraten & Finanzieren“ und „Planen & Umsetzen“, stellt das FEBS Fachinformationen zu Gesetzen der Energiewende bereit, gibt Tipps und Anleitungen für die Erstellung eines individuellen Sanierungsplans oder informiert über energieeffiziente Gebäudetechnik. Ebenso finden Nutzer und Nutzerinnen Informationen zu den wichtigsten Förderprogrammen. Um die kontinuierliche Aktualität des Portals zu gewährleisten und den Fragen und Anmerkungen aus der Branche nachzukommen, sucht das FEBS in Form von Workshops stets den direkten Austausch mit Fachexperten. Durch den Dialog kann das Fachportal für Energieeffizientes Bauen und Sanieren mit einem gezielten Webangebot auf die Bedürfnisse der Branche reagieren und die Qualität des energetischen Bauens und Sanieren stärken. Quelle: dena © photodune.net
Guter Rat: Urteil: Für Prozesskostenhilfe müssen WEG und Eigentümer bedürftig sein
Eine Wohnungseigentümerin einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) hat einen Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt, um die Kosten für einen Rechtsstreit zur Durchführung eines Berufungsverfahrens zu decken. Aufgrund nicht erfüllter Voraussetzungen wurde der Antrag abgelehnt. Dies klagt die Wohnungseigentümerin an und verfolgt weiterhin ihren Prozesskostenhilfeantrag. Das BGH hat die Rechtsbeschwerde in einem Beschluss vom 21. März 2019 abgewiesen (AZ V ZB 111/18), denn die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist sowohl von der wirtschaftlichen Lage der WEG, als auch der wirtschaftlichen Lage aller Wohnungseigentümer abhängig. Grundsätzlich sollten Prozesskosten in dem Wirtschaftsplan der WEG berücksichtigt werden. Ist dies nicht der Fall, muss die Finanzierungslücke aufgrund der Nachschusspficht von den Wohnungseigentümern geschlossen werden. Die Nachschusspflicht besagt, dass Wohnungseigentümer dafür verantwortlich sind, der Gemeinschaft genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Kommt es zu Zahlungsausfällen, müssen diese anderweitig aufgebracht werden. Dies kann durch eine Sonderumlage, eine Kreditaufnahme oder auf andere Weise geschehen. Prozesskostenhilfe kann somit nur bewilligt werden, wenn sowohl die WEG, als auch alle einzelnen Wohnungseigentümer ihre Bedürftigkeit nachweisen können. Dies konnte die Klägerin nicht belegen und hat somit keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Quelle: BGH © fotolila.com
Mieten & Vermieten: Berliner Wohnimmobilie wird mit Smart-Home-Technologie ausgestattet
Wie ungenutzte Parkhäuser zu modernen Wohnungen mit neuester Smart-Home-Technologie umgebaut werden, zeigt das Bauprojekt „Gleis Park“ in Berlin Kreuzberg. Auf über 10.000 Quadratmetern Fläche entstehen derzeit 178 hochwertige und digitalisierte Wohnungen. Die Architekten von Jürgen Engel und das Immobilienunternehmen Bauwens fördern mit dem Projekt „Gleis Park“ den Bestand öffentlicher Grünanlagen und machen mit der technischen Ausstattung der Wohnung die Immobilie zukunftsfähig. Insgesamt 110 der 178 Wohneinheiten im „Gleis Park“ am Schöneberger Ufer werden mit der Smart-Home-Technologie der Firma PropTech Sensorberg ausgestattet. Ein in die Türen installierter „Access Hub“ ermöglicht den Mietern den Zugang zu ihrer Wohnung durch die Nutzung der digitalen Technologie via Smartphone. Die Zugangsberechtigungen dafür werden verschlüsselt auf den jeweiligen Endgeräten gespeichert. Außerdem stattet Bauwesens die Wohneinheiten mit der von der Firma PropTech entwickelten cloudbasierten App „Living 25“ aus. Via App können die Bewohner Licht, Jalousien und die Fußbodenheizung digital steuern und den Verbrauch von Wasser, Strom und Wärme in Echtzeit verfolgen und regulieren. Wer möchte, kann weitere Services, wie zum Beispiel die digitale Nutzung von Waschmaschinen und Trocknern hinzu buchen. Auch Vermieter profitieren von der technischen Ausstattung, denn die Services lassen sich zentral steuern und die Immobilie kann durch das digitalisierte Mietermanagement effizient verwaltet werden. Quelle: Bauwens und KSP Jürgen Engel GmbH © fotolila.com
Marktdaten: Wohnungsmarkt-Studie: Immobilien im Umland sind nicht wirklich günstig
In der Studie „Im Umland wird Wohnen unbezahlbar“ untersucht die Europace AG die Preisentwicklung auf dem Immobilienmarkt zwischen den Jahren 2016 und 2018 in Städten, im Umland und auf dem Land im Verhältnis zur Entwicklung des Einkommens. Dabei kommt zum Vorschein, dass die Investition in eine Immobilie im Umland für den Käufer finanziell am unvorteilhaftesten ist. Insgesamt weist die Studie auf, dass die Transaktionen auf dem Immobilienmarkt im Jahr 2018 um insgesamt 28% gestiegen sind. 45% aller Immobilienkäufe fanden im Umland, 31% in der Stadt und 24% auf dem Land statt. Weiterhin ist zu beobachten, dass sich das Immobilienvolumen in der Stadt um 3% auf 31% verringert hat, während es auf dem Land um 2% auf 24% gestiegen ist. Das Immobilienvolumen im Umland ist relativ konstant geblieben. Dramatisch ist der proportionale Anstieg der Immobilienpreis im Umland im Vergleich zu der dortigen Einkommensentwicklung. Obwohl in allen drei Regionen insgesamt ein positiver Trend in der Gehaltsentwicklung zu beobachten ist, ist der Anstieg der Immobilienpreise im Vergleich zum Anstieg der Gehälter im Umland unproportional. Während die dortigen Immobilienpreise zwischen 2016 und 2018 um 11,5% angestiegen sind, stiegen die Gehälter lediglich um 4,3%. Auch in der in anderen Regionen ist die Einkommensentwicklung immer geringer als die Steigerung der Immobilienpreise, doch das Ungleichgewicht zwischen Einkommen und Immobilienpreis im Umland ist am größten. Quelle: Europace AG © fotolila.com