Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Immobilienpreisspiegel 2019:

Wer in ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück investieren möchte, erkundigt sich vor dem Verkauf unter anderem über die aktuellen Immobilienpreise, die Wohnungsmarktsituation, den Marktwert der Immobilie und über die Finanzierungskonditionen. Der Online-Immobilienpreisspiegel 2019, herausgegeben von der LBS, bietet einen guten Überblick über die Wohnungssituation in Deutschland. Eigentümer oder auch Interessenten können hier die Preise für Eigenheime, Eigentumswohnungen und Bauland in über eintausend Städten, Stadtteilen und Gemeinden miteinander vergleichen und die Suche durch Such- und Filterfunktionen spezialisieren.  Außerdem stehen Nutzern zahlreiche Informationen zu relevanten gesamtwirtschaftlichen Themen des Immobilienmarkts zur Verfügung. Dazu gehören beispielsweise die Entwicklung von Einkommen und Sparquote, Statistiken über die Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt in einem Zehn-Jahres-Zeitraum, sowie Analysen zur Bautätigkeit und zum Wohnungs- und Vermögensbestand. Auch Veränderungsraten zu den Vorjahren können eingesehen werden.  Die benutzerfreundliche Oberfläche des Online-Immobilienpreisspiegel 2019 ermöglicht Nutzern eine übersichtliche und leicht zu bedienende Preisrecherche. Mit einer Zoom- oder einer Mouse-Over-Funktion über eine Deutschlandkarte gelangen Nutzer schnell zu Immobilieninformationen in den jeweiligen Bundesländern oder Städten. Die Grafiken und Textbeschreibungen stehen zum Download zur Verfügung. Nutzer, die sich für eine Printversion des Immobilienspiegels interessieren, können die Broschüre „Markt für Wohnimmobilien“ auf der Internetseite der LBS bestellen. Quelle: LBS  © photodune.net

Neuer Trend: Aluminiumfensterrahmen:

Hochwertige Aluminiumfenster sind der neue Trend in der modernen Wohnarchitektur. Nicht nur in puncto Optik überzeugen die neuwertigen, ganz aus Aluminium bestehenden Fensterrahmen, sondern garantieren auch einen hohen Wärmeschutz. Mittels eines fortschrittlichen Produktionsverfahrens werden die Aluminiumrahmen mit einer Isolationsschicht gefüllt, die die Wärmeleitfähigkeit verringert. Somit ist der Wärmeschutz der Aluminiumfenster mit dem von Holz- oder Kunststofffenstern zu vergleichen. Auch im Bereich Schall- und Einbruchschutz gibt es kaum Unterschiede. Im Vergleich zu Holz und Kunststoff punktet Aluminium mit einer hohen Langlebigkeit, Rost- und Brennschutz und leichter Pflege. Für die Reinigung reichen ein weicher Lappen oder Schwamm, warmes Wasser und neutrale Haushaltsreinigern aus, um den Fensterrahmen zu Glanz zu verhelfen. Neben der Verwendung von Aluminiumfenstern in moderner Architektur, sind sie aufgrund ihres leichten Gewichts auch bei Altbausanierungen äußerst beliebt. Wem die metallene Optik nicht gefällt, kann zwischen pulverbeschichteten Aluminiumfensterrahmen in unterschiedlichen Farben und Optiken wählen.   Im Vergleich zu Holz-, und Kunststoffprofilen sind Aluminiumfensterrahmen verhältnismäßig preisintensiv. Käufer die sich für eine besondere Oberfläche, wie Holzoptik, Farbe oder Dekor entschieden, müssen zusätzlich mehr bezahlen. Jedoch gibt es die Möglichkeit, eine Mischform zu wählen. Für die optimale Funktionalität, Witterungsbeständigkeit und Stabilität werden Aluminiumfensterrahmen im äußeren Bereich verwendet, im Inneren können zum Beispiel günstigere Holzrahmen verwendet werden, die eine gemütliche Atmosphäre kreieren.   Quelle: Immowelt AG © photodune.net

Wärmepumpe ist das meist eingesetzte Heizsystem im Neubau:

Laut einer Auswertung des Statistischen Bundesamtes für den Bundesverband Wärmepumpe e.V. (BWP) ist die Wärmepumpe im Jahr 2018 zum zweiten Mal in Folge Spitzenreiter der Heizsysteme in genehmigten Neubau Wohngebäuden. Gleichzeitig überholt die Wärmepumpe im Vergleich zum Vorjahr auch zum ersten Mal den fossilen Energieträger Gas in allen genehmigten Neubaugebäuden. Von den im Jahre 117.869 genehmigten Wohngebäuden wurden 51.527 Gebäude, sprich 43,7 Prozent mit Wärmepumpen ausgestattet, wohingegen 41 Prozent der Neubaugebäude mit Gas und 15,3 Prozent durch andere Energieträger wie Fernwärme, Holz, Öl, Strom, Solarthermie und Biogas beheizt werden. Im Vergleich dazu waren im Jahre 2014 nur 30,3 Prozent der Neubauwohngebäude mit Wärmepumpen ausgestattet. Auch in der Betrachtung aller genehmigten Gebäude, sprich auch Nichtbaugebäuden, nimmt die Wärmepumpe im Jahre 2018 mit 37,6 Prozent die Spitzenposition ein. Experten prognostizieren auch in den kommenden Jahren einen Aufwärtstrend der erneuerbaren Energieträger und ernennen die Wärmepumpe zum Standardheizsystem im Neubau.   Doch um die Wärmewende im Neubau weiter auszubauen und veraltete fossile Energieträger in Bestandsgebäuden auszutauschen, bedarf es laut BWP einem von der Bundesregierung beschlossenen Gebäudeenergiegesetz. Nur so kann ein Technologiewechsel erfolgen und eine echte Energiewende vollzogen werden. Auch wenn die technischen Lösungen für den Einbau von energieschonenden Wärmepumpen vorhanden sind, mangelt es immer noch an einem ansprechenden Energiepreisgefüge. Im Vergleich zu fossilen Energieträgern wie Erdgas und Heizöl, ist die gewonnene Energie durch den Einsatz einer Wärmepumpe preisintensiver.   Quelle: BWP     © photodune.net

Urteil: Vermieter darf Rauchmelder eigenständig anbringen:

In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht München (AZ 432 C 6439/18) klagt ein Eigentümer eines Reihenhauses die Mieter seiner Eigentumswohnung an, da diese ihm den Zugang zu der Wohnung für den Einbau von Rauchmeldern verweigern. Trotz mehrfacher Aufforderungen und der Option, die Mieter können ebenfalls eine Fachfirma mit dem Einbau auf eigene Kosten beauftragen, lehnen die Mieter den Zugang zu der Wohnung weiterhin ab. Ferner sind sie der Meinung, der Vermieter müsse die Kosten der Fachfirma selbst tragen. Außerdem äußern sie ihren Unmut darüber, dass aufgrund von anhaltenden Streitigkeiten mit dem Vermieter für sie Lebensgefahr bestehe, denn der Vermieter habe im Jahre 2005 eine „Morddrohung“ auf ihrem Anrufbeantworter hinterlassen.  Das Amtsgericht gibt dem Kläger Recht und fordert die Mieter dazu auf, dem Vermieter mit einer einwöchigen Vorankündigung in der Zeit von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr in allen als Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer genutzten Räumen, sowie in die zu diesen Zimmer führenden Fluren Zutritt zu gewährleisten um Rauchmelder anzubringen. Ob der Vermieter diese eigenständig anbringt oder eine Fachfirma damit beauftragt, bleibt ihm überlassen, denn Mieter sind dazu verpflichtet, sowohl die durch den Vermieter beauftragten Handwerker als auch von dem Vermieter selbst durchzuführende Maßnahmen zu dulden. Gerade das Anbringen von Rauchmeldern ist nach Art. 46 Abs. 4 BayBO eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters, die die Sicherheit der Mietsache und der Mieter erhöht.    Auch die angebliche Morddrohung wurde vom Amtsgericht München nicht als solche angesehen, da ein in Aussicht gestelltes Verbrechen aus dieser noch nicht einmal ansatzweise ersichtlich ist und die bereits lange zurückliegende Nachricht an Präsenz verloren hat.   Quelle: Amtsgericht München   © photodune.net

Information 2.0: Digitales Brett im Hausflur:

Eigentümer eines Wohnkomplexes können den Mehrwert ihrer Immobilie und die Zufriedenheit und Kommunikation der Mieter erhöhen, indem sie ein digitales Brett im Hausflur anbringen. Ob Informationen zur Hausordnung oder Tipps zur Energieversorgung, ein digitales Brett informiert seine Mieter in Echtzeit. Auch Informationen wie der Wetterbericht und Nachrichten, sowie Sperrmülltermine, Reparaturmeldungen oder Reinigungsnachweise der Reinigungsfirma können von dem Wohnungsunternehmen nach Belieben zur Verfügung gestellt werden. Die Besonderheit eines digitalen Brettes ist außerdem die Möglichkeit zur Kommunikation und Interaktion mit anderen Mietern oder mit dem Vermieter direkt. Somit kann zum Beispiel ein Schadensfall direkt aus dem Treppenhaus gemeldet werden oder Mieter können mit der „Mieter zu Mieter“ Funktion direkt miteinander kommunizieren und sich darüber informieren, wann die nächste Feier oder ein Auszug ansteht.   Durch die Touchfunktion ist die Bedienung des digitalen Brettes leicht zu bedienen. Auch Wohnungsgemeinschaften profitieren von dem digitalen Brett, denn durch die Online-Verwaltung werden Kosten eingespart und der Zeitaufwand verringert, da Papieraushänge im Hausflur nicht mehr notwendig sind. Soll eine Information oder eine Nachricht an mehrere Wohnkomplexe versendet werden, kann dies leicht in dem System eingestellt werden. Das Wohnungsunternehmen entscheidet darüber, welche Inhalte online gestellt werden und sorgt stets für aktuelle Informationen für die richtige Zielgruppe. Zusätzlich ist ein digitales Brett in einem Treppenhaus optisch viel ansprechender, als die Zettelwirtschaft eines schwarzen Brettes mit oftmals veralteten Informationen.   Quelle: Vermieter Ratgeber   © fotolia.de

Sinkende Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser:

Laut einer Berechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wurden von Januar bis März 2019 2,8 Prozent weniger Baugenehmigungen für den Neubau vergeben als im ersten Quartal 2018. Vor allem im Bereich Mehrfamilienhäuser gingen Baugenehmigungen deutschlandweit stark zurück. Einzig Thüringen kann einen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr verzeichnen. Der Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) sowie die Wohnungswirtschaft zeigen sich alarmiert. Mit dieser rückläufigen Entwicklung vergrößert sich das Problem des Wohnungsmangels und des bezahlbaren Wohnraums.   Der BFW fordert die Politik dazu auf, dem Problem in der Wohnungspolitik entgegenzusteuern und den Fokus nicht weiterhin auf das Mietrecht und einer Verschärfung und Verlängerung der Mietpreisbremse, sondern auf den Neubau, vor allen von Mehrfamilienhäusern, zu legen. Denn im Vergleich zum Vorjahr sind die Baugenehmigungen im Bereich Mehrfamilienhaus um 4,4 Prozent und im Bereich Zweifamilienhaus um 4 Prozent gefallen. Einzig die Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser sind um 2,3 Prozent gestiegen, was jedoch das Problem des Wohnungsmangels in Großstädten und Ballungszentren nicht behebt.   Auch der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW bemängelt den Rückgang der Baugenehmigungen und fordert die Politik dazu auf, Bedingungen und Maßnahmen für den Wohnungsneubau zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise neben der Erhöhung der Genehmigungskapazitäten in Ämtern und eines Planungs- und Baubeschleunigungsgesetzes auch eine Genehmigung für den einheitlichen Typenbau von Wohnungseinheiten durch serielle und modulare Bauweisen. Ebenso sind dauerhafte steuerliche Verbesserungen für den Wohnungsbau, eine aktive Liegenschafts- und Bodenpolitik sowie die Vergabe von Grundstücken nach dem Konzeptprinzip und nicht nach dem Höchstangebot notwendig.   Quelle: BFW und GdW   © photodune.net


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