Aktuelles
Nachrichten aus unserem Haus
Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit
Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.
Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.
Guter Rat: Einmalige Kosten kann Vermieter nicht auf seine Mieter umlegen
Lässt der Vermieter einen morschen Baum im Garten des Mietshauses fällen, geschieht dies fast immer aus sicherheitsrelevanten Aspekten und wird von den Mietern begrüßt. Doch kann der Vermieter die entstandenen Kosten auch auf alle Mieter umlegen? Das musste das Landgericht Berlin jüngst klären. Konkret ging es in dem Fall um eine marode Birke, die der Vermieter fällen ließ. Die dadurch entstandenen Kosten legt er im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter um. Eine Mietpartei verweigerte jedoch die Zahlung, da es sich ihrer Meinung nach nicht um umlagefähige Betriebskosten handelte. Daraufhin zog der Vermieter vor Gericht. Die zuständigen Richter entschieden zugunsten der Mieter (AZ 63 S 217/17). Sie wiesen in ihrer Urteilsbegründung darauf hin, dass nur Kosten für regelmäßige Gartenarbeiten über die Betriebskostenabrechnung auf alle Mieter umgelegt werden können. Einmalige Maßnahmen wie das Fällen eines Baumes fallen jedoch nicht darunter. Die Kosten für das Fällen des Baumes muss der Vermieter daher alleine tragen. Quelle: Landgericht Berlin © photodune.net
Baubranche: Was ist Crowdinvesting?
Mit wenig Geld in Immobilien investieren? Mit Crowdinvesting ist das möglich. Was steckt hinter dieser neuen Investitionsmethode? Zusammen mehr erreichen – unter diesem Motto investieren viele Privatanleger als „Crowd“ beispielsweise in ein Neubauprojekt. Bisher war das nur Großinvestoren wie Banken oder Hedgefonds vorbehalten. Durch die Lockerung der finanzmarktrechtlichen Bestimmungen können jetzt auch Privatpersonen Zinsen von bis zu 7 Prozent pro Jahr einstreichen. Als Basis dient beim Crowdinvesting eine Plattform. Auf der muss der Anleger dann nur noch ein Investitionsobjekt aussuchen und die gewünschte Investitionssumme auswählen – der Mindestbeitrag ist dabei von Plattform zu Plattform unterschiedlich. Quelle: BaFin © photodune.net
Marktdaten: Smart Home weiter auf dem Vormarsch
Vernetzte Geräte im Haushalt werden immer beliebter. Analysten der International Data Corporation (IDC) sagen für 2019 Wachstumsraten von knapp 27 Prozent voraus. Die Zahl der ausgelieferten Geräte könnte sich dadurch auf 832 Millionen Geräte weltweit erhöhen. In den Jahren 2019 bis 2023 rechnen Experten mit einer jährlichen Wachstumsrate von knapp 17 Prozent. Während 2018 eher Produkte zum „testen“ erworben wurden, liegt 2019 der Fokus auf die Vernetzung der unterschiedlichen Geräte. Auch in Deutschland wird das Interesse an Smart-Home-Anwendungen immer größer. Zahlreiche Neubauten bieten bereits die Voraussetzung für die Vernetzung von Smart-Technologien und sollen das Wohnen in den eigenen vier Wänden dadurch noch mehr verbessern. Quelle: IDC © photodune.net
Energieeffizienz: Neues Gesetz soll Ausbau des Stromnetzes beschleunigen
Der Deutsche Bundestag hat vor wenigen Tagen ein neues Gesetz auf dem Weg gebracht. Es soll die Genehmigung und den Bau neuer Stromtrassen beschleunigen und Landwirte schneller entschädigen. Um mehr Strom von den Windkraftanlagen im Norden Deutschlands in die Industriezentren in Süddeutschland zu transportieren, ist der Bau neuer Stromtrassen unumgänglich. Damit diese zukünftig schneller genehmigt und gebaut werden können, verabschiedete der Bundestag ein neues Gesetzespaket. In Zukunft soll es möglich sein, einzelne Verfahrensschritte parallel durchzuführen, damit die Genehmigung zeitnah ausgestellt werden können. Zudem sollen Landwirte, auf deren Äckern neue Stromleitungen verlegt werden sollen, Entschädigungen schneller bekommen. Dazu müssen sie sich innerhalb von acht Wochen mit dem jeweiligen Netzbetreiber einig werden. Quelle: Deutscher Bundestag, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie © photodune.net
Baubranche: 2018 entstanden mehr als 300.000 neue Wohnungen in Deutschland
Das vergangene Jahr war für die Wohnungsbaubranche ein Rekordjahr. Mehr als 300.000 neue Wohnungen wurden gebaut – so viele sie seit 18 Jahren nicht mehr. Von den 300.000 Neubauten entfielen knapp 105.000 auf Ein- und Zweifamilienhäuser. 155.000 Einheiten waren Mehrfamilienhäuser. Die übrigen 40.000 Wohnungen entstanden in bestehenden Gebäude als Erweiterungsbau. Bis 2021 erwarten die Experten jährlich etwa 190.000 neue Mehrfamilienhäuser. Die neuen Rekordzahlen dürfen aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich immer weniger Menschen die Neubauten leisten können. Das ifo Institut weist nochmals darauf hin, dass die Baukosten für Neubauten immer weiter steigen. Hier müsse nach ihrer Ansicht nach die Politik endlich handeln. Quelle: ifo Institut © photodune.net
Leben & Wohnen: Nachbar muss große Studenten-WG hinnehmen
Eine Studenten-WG ist an sich nichts Besonderes. Doch muss ein Eigentümer auch eine Wohngemeinschaft mit elf Studierenden in direkter Nachbarschaft hinnehmen? Der Eigentümer eines Einfamilienhauses behagte es ganz und gar nicht, dass in seiner Nachbarschaft eine so große Studenten-WG entstand. Er wandte sich daher an die zuständige Bauaufsichtsbehörde und forderte diese auf, gegen diese – seiner Meinung nach unzulässigen – Immobiliennutzung vorzugehen. Als die Behörde nichts unternahm, klagte der Eigentümer vor dem Oberverwaltungsgericht. Doch seine Klage wurde abgewiesen (AZ 8 A 10680/16). Denn die Richter erkannten eine zulässige Nutzung der Wohnung durch die elf Studenten. Allein wegen der WG-Größe sei eine unzulässige Immobiliennutzung nicht gegeben, so die Juristen. Quelle: OVG Rheinland-Pfalz © photodune.net