Aktuelles

Nachrichten aus unserem Haus

Nur zehn Prozent der Senioren legen Wert auf Barrierefreiheit

Viel entscheidender für die Zufriedenheit der älteren Bewohner sind gute Einkaufsmöglichkeiten, ein Balkon oder eine Terrasse.

Auch wenn bei älteren Menschen andere Kriterien Vorrang haben: Barrierefreiheit ist aufgrund der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Treppen und schwellenfreie Eingänge, bodengleiche Duschen und ein ebener Zugang zum Balkon sind noch viel zu selten Standard in Wohnungen.


Auszug: Deutsche verlassen das Elternhaus früher

Immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene ziehen schneller von Zuhause aus. Das geht aus einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hervor. So lebten 2,6 von 8,3 Millionen 15- bis 24-Jährigen 2021 nicht mehr im Elternhaus. Das entspricht 31,2 Prozent. Zehn Jahre zuvor waren in diesem Alter erst 27,5 Prozent aus dem Elternhaus ausgezogen. Frauen ziehen laut Angaben des statistischen Bundesamtes etwas eher aus als Männer. Während 35,1 Prozent der 15- bis 24-jährigen Frauen das Elternhaus bereits verlassen hat, sind es zu diesem Zeitpunkt erst 27,6 Prozent der Männer. Doch der Abstand des Auszugs zwischen Männern und Frauen verkleinert sich. Betrug er 2011 noch 10,7 Prozent, sind es 2021 nur noch 7,5 Prozent. Innerhalb der EU sind die Deutschen mit ihrem Auszug aus dem Elternhaus eher schnell dran. 2021 zogen sie mit durchschnittlich 23,6 Jahren aus und damit fast drei Jahre früher als der EU-Durschnitt. In Schweden (19,0 Jahre), Finnland (21,2 Jahre) und Dänemark (21,3 Jahre) sind die Kinder 2021 am schnellsten flügge geworden, in der Slowakei (30,9 Jahre), Kroatien (33,3 Jahre) und in Portugal (33,6 Jahre) sind die Kinder bei ihrem Auszug am ältesten. Quelle: destatis.de © Photodune

Wärmeverlust: Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Einbau neuer Fenster

Möchten Eigentümer ihre Fassade erneuern, können sie in diesem Zuge auch neue Türen und Fenster einbauen. Dazu rät Martin Brandis, Energieexperte der Verbraucherzentrale. Grund dafür ist, dass beispielsweise über alte Fenster Wärme verloren gehen kann. Laut Verbraucherzentrale liegt der Wärmeverlustfaktor (UW-Wert) bei alten Fenstern bei 3,0 oder mehr und überschreitet damit die gesetzliche Mindestanforderung eines UW-Wertes von höchstens 1,30. Möchten Eigentümer von Fördermitteln des Bundes profitieren, darf der UW-Wert laut Verbraucherzentrale sogar nur bei 0,95 liegen. Bei Haustüren darf der Wärmedurchgangskoeffizient (UD-Wert) für eine Förderung des Bundes nicht höher sein als 1,30. Durch den Einbau neuer Fenster und Türen können Eigentümer laut Martin Brandis aber nicht nur Energie sparen, sondern auch von weiteren Vorteilen profitieren. So können beispielsweise Fenster gewählt werden, die dem Schall- oder Einbruchschutz dienen. Ein möglichst von außen angebrachter Sonnenschutz kann zudem dem Aufheitzen von Räumen entgegenwirken. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass Fenster im Erdgeschoss besonders sicher sein und die Widerstandsklassen RC2 oder RC3 aufweisen sollten. Eigentümer, die mehr zum baulichen Wärmeschutz erfahren möchten, können sich von den Energieexperten der Verbraucherzentrale online, telefonisch oder persönlich beraten lassen. Die Rufnummer zur Kontaktaufnahme lautet 0800 – 809 802 400. Darüber hinaus erhalten Interessenten auch auf verbraucherzentrale-energieberatung.de weitere Informationen zum Thema und können sich dort auch zu verschiedenen kostenlosen Online-Vorträgen anmelden. Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de © Fotolia

Leerstand: Burg darf als „Lost place“ bezeichnet werden

Eine Burg in Thüringen darf als sogenannter „Lost place“ bezeichnet werden. Das hat das Amtsgericht München entschieden (AZ: 142 C 14251/20). Im vorliegenden Fall hatte eine amerikanische Gesellschaft, der die Burg gehört, auf Schadenersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung geklagt. Der Beklagte zeigt auf seiner Internetseite Fotos der Burg, unter anderem vom Inneren, und bezeichnete sie dort als „Lost place“. Die amerikanische Gesellschaft hielt die ungenehmigte Anfertigung der Bilder und das rechtswidrige Eindringen für eine Verletzung des ausländischen Copyrights und die Aussage, dass es sich um einen „Lost place“ handelt unwahr. Sie forderte 3.000 Euro Schadenersatz. Bei der Summe orientierte sich die Gesellschaft an einer Pauschale für eine Lizenz, die auch eine Film-Crew mit bis zu vier Personen für Aufnahmen hätte zahlen müssen. Der Beklagte argumentierte, dass es sich bei der Burg um eine Ruine handelt, die frei zugänglich ist. Zudem sei der Gesellschaft durch die Anfertigung der Fotos kein Schaden entstanden. Das Gericht sah es ähnlich und wies die Klage ab. Einerseits sei die Gesellschaft nicht die Urheberin der Burg und sehr wahrscheinlich habe sie diese auch nicht errichtet. Andererseits handle es sich um eine „offenkundig wahre Tatsachenbehauptung“, wenn die Burg als „Lost place“ bezeichnet wird. Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 142 C 14251/20 © Fotolia

Tourismus: Einwohner werden vom Wohnungsmarkt verdrängt

Einwohner ohne eigenes Vermögen werden von Touristen und aufgrund von finanzwirtschaftlichen Aspekten aus dem Wohnungsmarkt verdrängt. Zu diesem Ergebnis kommen nun Forschende des Lehrstuhls für Humangeographie der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt (KU) um Professor Dr. Christian Steiner und Dr. Gerhard Rainer. Sie haben am Beispiel von Garmisch-Partenkirchen untersucht, welchen Einfluss Tourismus auf den Wohnungsmarkt hat. Mit 900 Ferienwohnungen und -häusern mit über 4.800 Betten im Januar 2021 sei die Anzahl der Ferienimmobilien in Garmisch-Partenkirchen innerhalb eines Jahres um knapp 25 Prozent beziehungsweise um 1.100 Betten gestiegen. Zudem habe sich der Kaufpreis für Baugrundstücke von 2014 bis 2020 nahezu verdoppelt, die Mieten seien im selben Zeitraum um 37 Prozent gestiegen. Doch die Einkommen in Garmisch-Partenkirchen liegen im bundesweiten Vergleich unter dem Durchschnitt. „Nur noch vermögende Einheimische, die bereits über Immobilieneigentum verfügen, und vor allem auswärtige Käufer sind in der Lage, Immobilien in der Marktgemeinde zu erwerben. Wird diese Preisdynamik nicht sehr deutlich gebrochen, ist damit zu rechnen, dass sich die soziale Lage noch weiter polarisieren wird“, schreiben die Forschenden in ihrem Fachbeitrag. Die Entwicklung führen sie darauf zurück, dass mit touristischer Vermietung deutlich höhere Renditen erzielbar sind als mit der Vermietung zu Wohnzwecken. Gemeinsam mit dem Bayerischen Zentrum für Tourismus, das bereits diese Fallstudie gefördert hat, folgen nun auch in Oberstdorf und Berchtesgaden Untersuchungen zum Thema. Quelle und weitere Informationen: ku.de © Photodune

Analyse: Ferienimmobilien vs. Immobilien in Deutschlands Großstädten

Eine Ferienimmobilie in Mallorca ist gegenüber einer Eigentumswohnung in München ein echtes Schnäppchen. Denn während Kaufinteressenten für 400.000 Euro in Mallorca eine Ferienimmobilie mit einer Wohnfläche von 143,1 Quadratmetern erwerben können, sind es für diesen Preis in München gerade einmal 35,9 Quadratmeter. Das geht aus einer Analyse von Immoscout24 hervor. Dennoch belegt Mallorca nur Platz 4 der von Immoscout untersuchten Regionen. Noch besser schneiden Sizilien (149,7 Quadratmeter für 400.000 Euro) und die Toskana (143,4 Quadratmeter für 400.000 Euro) ab. In Valencia können Kaufinteressenten ebenfalls 143,1 Quadratmeter für 400.000 Euro erwerben. Auch Teneriffa sowie die anderen untersuchten Urlaubsregionen bieten für 400.000 Euro mehr Wohnfläche als Köln, Hamburg, Düsseldorf, Berlin, Frankfurt am Main oder München. In Südtirol (79,8 Quadratmeter für 400.000 Euro), der Steiermark (77,9 Quadratmeter für 400.000 Euro) und Tirol (63,7 Quadratmeter für 400.000 Euro) bekommen Kaufinteressenten allerdings nicht viel mehr Quadratmeter für 400.000 Euro als beispielsweise in Köln, Hamburg, Stuttgart und Düsseldorf mit 62,6 bis 58,5 Quadratmetern für 400.000 Euro. Die Analyse beruht auf allen in den Monaten Mai und Juni 2022 eingestellten Inseraten von Eigentumswohnungen und Häusern zum Kauf mit einem Angebotspreis von bis zu 400.000 Euro. Untersucht wurden allerdings nur bestimmte Urlaubsregionen und die sieben größten Städte Deutschlands. Quelle: immobilienscout24.de © Photodune

Schimmel: So kann der Neubau geschützt werden

Jede zweite Neubauwohnung ist bereits während der Bauzeit von Schimmel befallen und dürfte eigentlich gar nicht bezogen werden – dieser Auffassung ist der Verband Privater Bauherren (VPB), der einen Ratgeber zum Thema „Schimmel im Neubau“ herausgegeben hat. Die Ursachen für die Schimmelbildung ist vielfältig. Neben den allgegenwärtigen Schimmelsporen könne auch Nässe während der Bauphase sowie eine mangelnde Baukontrolle zur Schimmelbildung führen. Bauherren, die Schimmelbildung auf ihrer Baustelle vermuten, rät der VPB dazu, einen unabhängigen Bausachverständigen zu beauftragen, Beweise zu sichern und gegebenenfalls Ansprüche gegen den Bauunternehmer geltend zu machen. Der VPB weist darauf hin, dass Schimmelbildung besonders aufgrund der Tatsache ernstgenommen werden muss, dass die meisten Schimmelpilzarten gesundheitsgefährdend sind. Im Ratgeber erhalten Bauherren auch einige Tipps dazu, wie sich die Entstehung von Schimmel vermeiden lässt. So sollte die Baustelle im Winter beispielsweise gut abgedeckt werden, damit sie vor Schnee und Regen geschützt ist. Geht es mit dem Bau dann weiter, muss die Baustelle vorab kontrolliert werden. Außerdem können Bauherren auf eine gute Belüftung achten. Weitere Tipps erhalten Bauherren im Ratgeber „Schimmel im Neubau“, der auf der Internetseite vpb.de kostenlos zum Download bereitsteht. Quelle: vpb.de © photodune.net


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